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Abweichender Halter

Themenstarteram 3. November 2017 um 17:05

Hallo,

mein Händler gibt mir auf einen Neuwagen einen recht hohen Rabatt wenn ich bei der Versicherung für 6 Monate einen "abweichenden Halter" eintragen lasse. Der abweichende Halter ist dann der Händler bzw. eine Subfirma von ihm. Er sagt dann bekommt er wesentlich höhere Rabatte vom Fahrzeughersteller.

Nun habe ich 2 Fragen:

1. Die Versicherung sagt das geht und auch die Prämie wäre nicht höher (selbst wenn sie höher wäre müsste ich ja immer noch den sehr hohen Rabatt für den Fahrzeugkauf gegenrechnen). Aber hat das sonst Nachteile für mich? Wirken sich unfallfreie Jahre nach wie vor auf meine SF Klassen aus?

2. Das Fahrzeug soll dann wohl ein KFZ Kennzeichen eines komplett andereren Landkreises erhalten, sogar in einem ganz anderen Bundesland als ich wohne. Ist das so korrekt? Ich glaube zumindest früher war es ja so dass das gar nicht möglich / erlaubt war, oder?

Was ich noch verstanden habe ist, dass wenn z. B. die Polizei das Fahrzeug suchen würde die immer zuerst bei dem Halter (also dem Händler oder seiner Subfirma) landen würden, weil ja eben er als Halter eingetragen ist.

Gibt es sonst irgendwelche Nachteile durch diese Sache die euch bekannt sind?

Beste Antwort im Thema

Das mit den Wohnort bezogenen Kennz. ist eh quasi hinfällig seit dem man beim Umzug sein Kennzeichen nicht mehr ändern muss so wie früher.

Daher ist das eh kein Maßstab mehr.

Ach, und was juckt mich der dämliche Gedanke meines Nachbarn?;):) Geht den doch ein Sch...-Dreck an:)

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Klar bekommt die nächsten SF auf dein Konto, ist und läuft doch die Versicherung auf deinen Namen.

Andere Halter ist aus meiner Sicht gar kein Problem.

Sogar gut, bekommt der Händler deine ganzen Knöllchen:):)

Scherz, er wird es sofort auf die abschieben. Aber vielleicht vergisst er es auch mal;)

Hauptsache du hast einen Kaufvertrag und den schriftlich und du hast den Brief (Zulassungbescheinigung Teil 2) in deinen Händen.

So wäre für mich das Eigentums- und Besitzrecht zu deinen Gunsten geklärt.

Solche Konstellationen sind Gang und Gäbe im Neuwagengeschäft um Sonderrabatte der Hersteller für den Händler zu sichern die er dir dann weiter geben kann.

Kein Nachteil.

Es kann aber sein, dass die Regionalklasse des Halters von der Deines Deinem Wohnortes abweicht, also teurer oder günstiger ist. Du bekommst die Zulassungsbescheinigung Teil II. Geh mal davon aus, dass zwischen Zulassung auf den anderen Halter und Übergabe des Fahrzeugs an Dich bei Deinem Händler natürlich ein paar Tage für den Postweg anfallen.

Es gibt einen Nachteil, der aber eigentlich keiner ist: Nach Ummeldung auf Dich bist Du der 2. eingetragene Halter. Und Du kannst mit Deinen Belegen nachweisen, dass Du das Fahrzeug sofort selbst genutzt hast. Es soll aber spätere Käufer geben, die da ein Lamento draus machen. Der Kenner aber nicht.

Themenstarteram 4. November 2017 um 15:00

Danke für eure Antworten. Wegen der Regionalklasse muss ich mich nochmal erkundigen - wäre wohl wie erwähnt sogar in einem anderen Bundesland. Das mit dem auswärtigen Kennzeichen finde ich etwas ungewöhnlich, bzw. nicht so schön weil sich natürlich jeder wundert warum man damit rumfährt, aber na gut....

Das mit dem 2. eingetragenen Halter bei einem späteren Verkauf hat sowohl mein Autoverkäufer als auch die Hotline der Versicherung angesprochen, aber im Normalfall würde ich das Auto ja ohnehin wieder an den Händler verkaufen und der weiß dann ja im Detail was dahintersteckt und kann es kaum als Argument für einen geringeren Kaufpreis nutzen.

Das mit den Wohnort bezogenen Kennz. ist eh quasi hinfällig seit dem man beim Umzug sein Kennzeichen nicht mehr ändern muss so wie früher.

Daher ist das eh kein Maßstab mehr.

Ach, und was juckt mich der dämliche Gedanke meines Nachbarn?;):) Geht den doch ein Sch...-Dreck an:)

Themenstarteram 4. November 2017 um 16:45

Zitat:

...

Ach, und was juckt mich der dämliche Gedanke meines Nachbarn?;):) Geht den doch ein Sch...-Dreck an:)

Naja, da hast Du natürlich recht :)

Ich weiß;)

Ich kenne so ein Verhalten eigentlich nur vom älteren Semester wie meiner Mutter, puuhh die wollte es auch jedem A.... immer alles Recht machen und bloß nicht auffallen. Was denn die Dorfbewohner/Nachbarn den bloß sagen???:):( Na da war ich aber schon immer anders gepolt:)

Hier geht es nicht um den Umzug des gleichen Halters, sondern einen Halterwechsel. Da ist ein neues Kennzeichen fällig.

Du hast es nicht verstanden, egal.

Die Frage ist nur, was eine Antwort zur Beibehaltung des Kennzeichens bei Umzug mit dem erforderlichen Halterwechsel nach 6 Monaten zu tun hat.

Zitat:

@spongebobmotor schrieb am 3. November 2017 um 18:05:23 Uhr:

 

1. Die Versicherung sagt das geht und auch die Prämie wäre nicht höher (selbst wenn sie höher wäre müsste ich ja immer noch den sehr hohen Rabatt für den Fahrzeugkauf gegenrechnen). Aber hat das sonst Nachteile für mich? Wirken sich unfallfreie Jahre nach wie vor auf meine SF Klassen aus?

2. Das Fahrzeug soll dann wohl ein KFZ Kennzeichen eines komplett andereren Landkreises erhalten, sogar in einem ganz anderen Bundesland als ich wohne. Ist das so korrekt? Ich glaube zumindest früher war es ja so dass das gar nicht möglich / erlaubt war, oder?

1. Du bist SFR-Inhaber.

2. Das ist erlaubt.

Zitat:

@spongebobmotor schrieb am 4. November 2017 um 16:00:47 Uhr:

Das mit dem 2. eingetragenen Halter bei einem späteren Verkauf hat sowohl mein Autoverkäufer ...

Du hast den Kaufvertrag, in dem vereinbart ist, dass das Fahrzeug zunächst auf jemand anders zugelassen sein soll.

Du hast den Versicherungsvertrag, aus dem hervorgeht, dass Du das Auto von Anfang an versichert hast.

Du bist faktisch ersten Halter. Das kannst Du nachweisen. Ich sehe da kein Problem. Das ist sowie wenn man das Auto innerhalb der Familie tauscht für mich bzw. sogar noch besser. Es gab nie wirklich einen zweiter Halter, nur auf dem Papier. Das ist das einzige was daran (steuerlich) problematisch werden könnte, aber da ja jemand steuern zahlen für das Auto: wo kein Kläger, da kein Richter.

Themenstarteram 10. November 2017 um 10:11

Hallo,

sorry, jetzt frage ich schon wieder und noch dazu in einem alten Thread, aber ich bin jetzt wieder verunsichert:

Es geht wieder um die Thematik "Abweichender Halter". Wenn ich meine Versicherung so durchkalkuliere dass ich an meinem Wohnort der Halter bin muss ich ca. 50 € mehr bezahlen als wenn ich als Fahrzeughalter die Firma angebe die mir mein Autohaus genannt hat. Diese Firma liegt wie gesagt in einem ganz anderen Bundesland.

Ist das so ok oder kann ich da Probleme bekommen? Scheinbar ist es in dem PLZ Bereich wo diese Firma liegt die als Halter eingetragen werden soll, billiger das Fahrzeug zu versichern. Aber warum sollten die Versicherungen so etwas mitmachen? Ich habe halt Sorge dass wenn mal ein Schaden ist die Versicherung sagt ich wollte sie hinters Licht führen und deshalb zahlen sie nichts (oder zumindest deutlich weniger...)

Wiederverkauf sinkt da 1 halter mehr aufn auto ist.

Wenn der halter die firma ist und du als zusätzlicher fahrer eingetragen wirst gibs keine probleme.

Du hast nachher nur den mist mit dem ummelden kostet noch mal geld und nerven, v. Und hoffentlich bekommste auch gleich alle Dokumente mit ;)

Halter hat mit zusätzlichem Fahrer nichts zu tun, sondern immer mit dem VN und der ist der gleiche

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