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Abweichendes Gutachten
Hallo an alle,
ich wende mich heute mit einem Problem an die Experten hier.
Nach einem Unfall wurde ein Gutachten erstellt. In der Werkstatt stellte sich bereits heraus, dass der Schaden höher liegt und auch der Gutachter benachrichtigt.
Soweit so gut, die Versicherung gab der Werkstatt die Zusage für die Kostenübernahme.
Leider hält der Gutachter sich nun nicht an die Zusage das Gutachten nachzubessern und anzupassen.
Das Gutachten weicht um 25% von der Reparaturrechnung ab, was natürlich auch eine Auswirkung auf die Wertminderung hat.
m.E. ist der Gutachter in der Pflicht nachzubessern, wie seht ihr das?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von x8driver
Zitat:
Original geschrieben von FranzM.
Das kann so einfach nicht richtig sein, dass ein Gutachten zu einem 25% abweichenden Wert kommt und das Gutachten nicht wie üblich nachgebessert wird.
Weisst du was?
Ich verschwende meine Zeit hier nicht mehr mit dir
Wenn du nur eine Bestätigung deiner Meinung hören willst, dann schreibe das doch gleich so.
Dann braucht man keine Zeit mit solchen beratungsresistenten Typen, wie dir verplempern.
Guten Abend!
Ich zwinge niemanden, seine Zeit hier zu verschwenden.
Nur hört sich deine Version nicht sehr logisch an.
Wieso hatte der Gutachter selbst angeboten, dass das Autohaus ihn bei nicht erkannten Schäden benachrichtigt, um das Gutachten zu ergänzen?
So ist das auch üblich.
Wenn du selbst andere Meinungen nicht akzeptieren kannst brauchst du in Foren auch keine Beiträge zu schreiben.
Ich akzeptiere zwar deine Meinung, aber halte meine Ausführungen unter den gegebenen Voraussetzungen für logischer.
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13 Antworten
Was für ein Gutachter war das denn? Ein freier oder ein Versicherungsgutachter?
Eigentlich ein freier, der aber scheinbar nicht sehr kundenorientiert ist.
Hallo,
bin jetzt kein Versicherungsexperte aber kann man ein gutachten nicht immer auch "anfechten"?
Dann müßte doch ein neues erstellt werden und man sieht weiter.
Viel Glück bei wünsch ich dir
Zitat:
Original geschrieben von Splash2009
Hallo,
bin jetzt kein Versicherungsexperte aber kann man ein gutachten nicht immer auch "anfechten"?
Dann müßte doch ein neues erstellt werden und man sieht weiter.
Viel Glück bei wünsch ich dir
Man kann natürlich alles, aber es wäre nahezu kein Aufwand und auch nichts außergewöhnliches eben mal das Gutachten nachzubessern.
Danke für die Glückwünsche.
Zitat:
Original geschrieben von FranzM.
Das Gutachten weicht um 25% von der Reparaturrechnung ab, was natürlich auch eine Auswirkung auf die Wertminderung hat.
...wo steht das?
...wie kommst du darauf, kann man doch so pauschal nicht sagen?
...schreib doch mal ne PN an unseren Dellenzaehler hier
Ich würde Rücksprache mit der Versicherung halten, dass sich die Kosten erhöhen.
Dabei fragen, ob die Rechnung (mit Begründung der erhöhten Kosten) ausreicht,
oder ob der Gutachter die zusätzlichen Beschädigungen mit aufnehmen muß.
Abgerechnet wird bei dir ja "nach erfolgter Reparatur" und nicht auf Basis des Gutachtens.
Gruß Cokefreak
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Zitat:
Original geschrieben von FranzM.
Das Gutachten weicht um 25% von der Reparaturrechnung ab, was natürlich auch eine Auswirkung auf die Wertminderung hat.
...wo steht das?
...wie kommst du darauf, kann man doch so pauschal nicht sagen?
...schreib doch mal ne PN an unseren Dellenzaehler hier
Bei den mir bekannten Methoden zur Berechnung der Wertminderung ist der Reparaturbetrag immer eine der Hauptvariablen, dementsprechend wird bei einer 25% abweichenden Rechnung auch die Wertminderung tendenziell zu niedrig sein. Im vorliegenden Fall sollte zunächst angeblich überhaupt keine Wertminderung vorliegen.
Zitat:
Original geschrieben von FranzM.
Leider hält der Gutachter sich nun nicht an die Zusage das Gutachten nachzubessern und anzupassen.
Das Gutachten weicht um 25% von der Reparaturrechnung ab, was natürlich auch eine Auswirkung auf die Wertminderung hat.
m.E. ist der Gutachter in der Pflicht nachzubessern, wie seht ihr das?
Hier gibt es nichts "anzupassen".
Ein Gutachten stellt immer nur eine Schadenprognose dar - nicht mehr und nicht weniger.
Der tatsächliche Schaden manifestiert sich durch die Reparaturrechnung.
Dass eine Prognose vom tatsächlichen Ergebnis abweichen kann, erleben wir jeden Tag bei den Wetterprognosen.
Im Haftpflichtschadenfall geht das Prognoserisiko (anders, als bei der Wetterprognose) nicht zu Lasten des Geschädigten - nachdem jedoch die gegnerische Versicherung eine Kostenzusage für die Reparatur erteilt hat ist dieser Punkt im vorliegenden Fall auch geklärt.
Letztlich wird hier lediglich um eine (vermeintlich) höhere Wertminderung gekämpft.
Ob diese berechtigt ist, oder nicht, kann hier nicht beurteilt werden.
Wenn der Gutachter bei seiner Ermittlung der Wertminderung zu keinem anderen Ergebnis kommt, ist die Sache damit erledigt.
Zitat:
Original geschrieben von x8driver
Letztlich wird hier lediglich um eine (vermeintlich) höhere Wertminderung gekämpft.
Ob diese berechtigt ist, oder nicht, kann hier nicht beurteilt werden.
Wenn der Gutachter bei seiner Ermittlung der Wertminderung zu keinem anderen Ergebnis kommt, ist die Sache damit erledigt.
Letzlich wird um ein richtiges Gutachten "gekämpft", ein Gutachten mag zwar nur eine Prognose sein, aber nicht umsonst gibt es die Nachbesichtigung und falls doch noch ein verdeckter Schaden vorhanden ist, wird das üblicherweise in das Gutachten aufgenommen.
Ein Gutachten wird schließlich nicht aus Jux und Dollerei erstellt, dann kann ich ebenso darauf verzichten und es direkt über eine Werkstatt abwickeln.
Das kann so einfach nicht richtig sein, dass ein Gutachten zu einem 25% abweichenden Wert kommt und das Gutachten nicht wie üblich nachgebessert wird.
Alleine schon die Tatsache, dass es beim Verkauf bestimmt Probleme geben wird und jeder Käufer sich wundert warum Gutachten und Reparaturrechnung nicht im entferntesten übereinstimmen.
Zitat:
Original geschrieben von FranzM.
Das kann so einfach nicht richtig sein, dass ein Gutachten zu einem 25% abweichenden Wert kommt und das Gutachten nicht wie üblich nachgebessert wird.
Weisst du was?
Ich verschwende meine Zeit hier nicht mehr mit dir
Wenn du nur eine Bestätigung deiner Meinung hören willst, dann schreibe das doch gleich so.
Dann braucht man keine Zeit mit solchen beratungsresistenten Typen verplempern.
Guten Abend!
Zitat:
Original geschrieben von x8driver
Zitat:
Original geschrieben von FranzM.
Das kann so einfach nicht richtig sein, dass ein Gutachten zu einem 25% abweichenden Wert kommt und das Gutachten nicht wie üblich nachgebessert wird.
Weisst du was?
Ich verschwende meine Zeit hier nicht mehr mit dir
Wenn du nur eine Bestätigung deiner Meinung hören willst, dann schreibe das doch gleich so.
Dann braucht man keine Zeit mit solchen beratungsresistenten Typen, wie dir verplempern.
Guten Abend!
Ich zwinge niemanden, seine Zeit hier zu verschwenden.
Nur hört sich deine Version nicht sehr logisch an.
Wieso hatte der Gutachter selbst angeboten, dass das Autohaus ihn bei nicht erkannten Schäden benachrichtigt, um das Gutachten zu ergänzen?
So ist das auch üblich.
Wenn du selbst andere Meinungen nicht akzeptieren kannst brauchst du in Foren auch keine Beiträge zu schreiben.
Ich akzeptiere zwar deine Meinung, aber halte meine Ausführungen unter den gegebenen Voraussetzungen für logischer.
Ansprechpartner in diesem Fall ist und bleibt der Gutachter.
Was sagt er denn zur gewünschten Nachbesichtigung?
Keine Zeit, keine Lust, oder oder oder........
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Ansprechpartner in diesem Fall ist und bleibt der Gutachter.
Was sagt er denn zur gewünschten Nachbesichtigung?
Keine Zeit, keine Lust, oder oder oder........
Er verhält sich so wie X8driver hier, recht störrisch keine Zeit, keine Lust, kein Bedarf, also recht unprofessionell.