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Abwicklung Unfall über Gutachter und Anwalt

Themenstarteram 13. September 2011 um 11:16

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand mit seiner Erfahrung weiterhelfen.

Habe mir vor 4 Wochen einen Vorführwagen bei Hyundai gekauft (EZ 10/10). Nun ist mir jemand in die Fahrertür gefahren. Gegenerische Versicherung ist die DEVK. Gutachter hat gleich einen anwalt eingeschalten. Schadenshöhe (ohne Wertmind) 1.628 €...nun hat der Gutachter mich auch noch bequatscht und mir eine Werkstatt vermittelt, welche die Reparatur (neue Tür lt. Gutachter) für Fix 1.000 € macht. Die Zahlung wird dann gleich über an den Anwalt an die Werkstatt gehen. Ist das Vorgehen so üblich. Vorallem wenn das Geld an die Werkstatt geht, wann soll ich dann den Wertverlust bzw. den Nutzungsausfall erhalten (konnte mir privat ein Erstazwagen organisieren). Zahlt dann die DEVK die Höhe des Gutachtens? Laut Gutachter enötige ich keine Rechnung, sondern muss lediglich die erfolgte Reparatur über Foto´s belegen. Kommt mir alles sehr komisch vor.

Vielleicht habt ihr ja ähnliche Erfahrungen gemacht... Besten Dank von im Voraus.

Beste Antwort im Thema

das hört sich absolut unseriös an... der gutachter bringt gleich einen anwalt mit. dann macht der ein gutachten über einen betrag und nennt auch gleichzeitig eine werke die weit unter dem gutachten repariert... da ist irgendwas faul...

du als geschädigter suchst dir DEINE werkstatt aus, du suchst dir deinen Gutachter aus und wenn du unbedingt willst, suchst du dir selber einen anwalt... wobei bei schäden in der höhe, ist oft weder ein gutachter noch ein anwalt nötig da die versicherung auch gerne direkt mit der werke abrechnet die du beauftragst nach rücksprache... hier werden einfach nur künstlich kosten erzeugt, gutachte rmacht sich die tasche voll, anwalt auch, und die werke ebenso... wer weis welches gtuachten dann noch an die versicherung geht, mit welcher summe...

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am 13. September 2011 um 13:38

Die Fragen sollten eingentlich dein Gutachter und der Anwalt beantworten.

Du solltest einen Gutachter selbst bestellen und der soll auch nur das Gutachten machen der Rest geht wieder über die Versicherung der Wagen kommt in die Werkstatt und der Nutzungsausfall sowie die errechnete Wertminderung wird von der Versicherung noch dazu überwiesen. Die gegenerische Versicherung zahlt dir den Gutachter.

Einen Anwalt kann man aber auch selbst kostenlos zu Rate ziehen aber der Gutacher sollte dies sicher nicht machen, aber wenn die Sachlage einfach ist und sich alle einig sind würde ich darauf verzichten.

Das geschilderte Vorgehen klingt unseriös und ich würde es der Versicherung melden bzw. nicht darauf eingehen.

...muss ja ein morz Gutachter sein, der einfach mal so die Kosten in die Höhe treibt und wir alle müssen dies dann tragen durch unsere Beiträge...

Am liebsten würde ich so einem mal in die F***** hauen :mad:

Einfach lächerlich was solch Leute mit Unwissenden treiben...

Sorry für mein OT aber TE dies ist so natürlich nicht üblich was der Typ da macht…

das hört sich absolut unseriös an... der gutachter bringt gleich einen anwalt mit. dann macht der ein gutachten über einen betrag und nennt auch gleichzeitig eine werke die weit unter dem gutachten repariert... da ist irgendwas faul...

du als geschädigter suchst dir DEINE werkstatt aus, du suchst dir deinen Gutachter aus und wenn du unbedingt willst, suchst du dir selber einen anwalt... wobei bei schäden in der höhe, ist oft weder ein gutachter noch ein anwalt nötig da die versicherung auch gerne direkt mit der werke abrechnet die du beauftragst nach rücksprache... hier werden einfach nur künstlich kosten erzeugt, gutachte rmacht sich die tasche voll, anwalt auch, und die werke ebenso... wer weis welches gtuachten dann noch an die versicherung geht, mit welcher summe...

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

das hört sich absolut unseriös an...

Einen grüne Daumen hast Du von mir... für diesen ... *lesenswerten* Beitrag.

 

Und was ich von der ganzen Geschichte halte... Dazu sag ich mal lieber nichts :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von romy881

Zahlt dann die DEVK die Höhe des Gutachtens?

:rolleyes: Jetzt wahrscheinlich nicht mehr:D

Zitat:

Original geschrieben von romy881

Laut Gutachter enötige ich keine Rechnung, sondern muss lediglich die erfolgte Reparatur über Foto´s belegen.

Das Fahrzeug muß sach- und fachgerecht repariert worden sein, sofern dies nicht geschieht mußt Du mit Abzügen des Versicherers rechnen.

Üblicherweise erstellt der Sachverständige hierfür eine Reparaturbestätigung mit Bildanlage aus, die dann zur Versicherung gesendet wird.

Ob Du die Reparatur in Eigenregie durchführst oder in der Werkstatt ist egal, sie muß jedoch im großen und ganzen dem Reparaturweg des Gutachtens entsprechen und vor allem sach- und fachgerecht ausgeführt worden sein.

Eine Rechnung musst Du hierfür nicht vorlegen.

Zu deinem Gutachter:

ich finde es schon sehr dreist wenn ein Gutachter, falls man das so jetzt nennen kann, die komplette Unfallschadenabwicklung mit Rechtsanwalt, Werkstattvermittlung usw. in die Hand nimmt und das noch dann gegen den Willen des Anspruchstellers!?

Normalerweise macht ja das nur die gegnerische Versicherung:cool:

Das wird halt ein guter Spezi von ihm sein der Anwal(d)t und die Werkstatt.

Der bewegt sich bzw. die bewegen sich auf einen verdammt dünnen Eis.

Das sind genau diejenigen, die den Hals nicht voll genug bekommen und Situationen schamlos ausnutzen.

So einen Gutachter suche ich mir wenn ich in einem unveschuldeteten Unfall verwickelt bin auch - der bessert wenigstens meine Haushaltskasse etwas auf:)

Du hast noch ein sehr junges gebrauchtes Fahrzeug, ich würde dir Nahe legen den Schaden auch bei einer Hyundai-Fachwerkstatt deiner Wahl beheben zu lassen.

Du hast einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Reparatur und musst dich weder vom Sachverständigen, Rechtsanwalt oder auch der gegnerischen Versicherung gegen deinen Willen weisen lassen.

Allein Du bestimmst, wie Du vorgehen möchtest und kein anderer.

Was hat er denn an Wertminderung für den Schaden angesetzt?

Gruß

fordfuchs

Ich sag mal nix dazu.

Nur so viel: LG Halle anklicken...

Themenstarteram 14. September 2011 um 6:25

"Allein Du bestimmst, wie Du vorgehen möchtest und kein anderer.

Was hat er denn an Wertminderung für den Schaden angesetzt?"

Also laut Gutachten 300 €.... mir ist auch mehr als schlecht bei der Sache. Sonst bin ich auch nciht auf den Mund gefallen, aber der hat mich eiskalt erwischt. Bin am überlegen, ob ich die ganze Abwicklung nicht der Innung (oder wer auch immer da übergeordnet ein auge drauf hat) melde... Aber ich glaube, da wäre ich rechtlich betrachtet auch dran. "Unwissen schützt vor Schaden nicht"...

wenn du des meldest passier dir nix... du bist das opfer und kein täter... melden macht frei

Themenstarteram 14. September 2011 um 10:51

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

wenn du des meldest passier dir nix... du bist das opfer und kein täter... melden macht frei

aber muss ich dann nicht der gegnerischen Versicherung zuviel bezahlte Gelder zurück erstatten? Hab zwar eine KFZ-Rechtsschutz, aber keine für zivile angelegenheiten. Und etwaige Rückforderungen beruhen auf einen Unfall, aber fällt dann wohl eher ins BGB/StGB.

Laß aber auf jedenfall die durchgeführte Reparatur durch eine andere Werkstatt prüfen. Wer weiß ob wirklich ne neue Tür eingebaut wird, oder ob nur gespachtelt wird. Traue hier keinem mehr. Zumal ich auf Grund der komischen Umstände, den eingeschalteten Anwalt nicht um Rat fragen kann...der steckt doch bestimmt auch in der Sache drin.

am 14. September 2011 um 12:09

Hast Du den Gutachter beauftragt oder wurde er von der gegnerischen Versicherung entsandt?

Themenstarteram 14. September 2011 um 13:55

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Hast Du den Gutachter beauftragt oder wurde er von der gegnerischen Versicherung entsandt?

den habe ich beauftragt. ein guter freund hatte die nummer im kopf und ich bin hin. leider hatte er nie persönlichen kontkt mit dem gutachter( was ich auf Grund seiner diversen Unfälle angenommen hatte). hab wohl einfach nur pech gehabt. :(

sollte der gutachter, anwalt und oder die werke hier betrug begangen haben, passiet dir nichts, gutachter und co sind dann haftbar, und die versicherung kann bei denen schadenersatz einklagen. anderst sieht es aus, wenn du bereits vorher von allem wusstest, und z.b. ein "gutes" und "hohes" gutachten in auftrag gegegeben hast... aber das weist nur du... sollte eine straftat vorliegen, und du meldest es nicht, machst du dich mit strafbar, meldest du diesen "komischen" vorfall biste fein raus.

... und dann stellt sich raus: Alles Rechtens und legal. Wenn sich dann einer der drei beschuldigten *angepi...* fühlt und Strafantrag wegen Verleugnum, falscher Verdächtigung und übler Nachrede stellt möchte ich nicht in der Haut des TE stecken.

 

  1. Der SV hat gute Gründe dem TE zu einem Anwalt zu schicken weil er das Gebaren der Versicherung nur zu gut kennt und was liegt da nähe als eine Empfehlung aus seiner Erfahrung anzunehmen, weil er weiß das genau dieser Anwalt gute Arbeit leistet!?!
  2. Die Werkstatt wählt mit Absprache des Geschädigten einen Instandsetzungsweg der von der Reparatur die durch den SV vorgesehen ist, abweicht wie z.B. eine gebrauchte Tür. Damit kann der TE durchaus auch gut leben und ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  3. Und damit sind alle Drei sofort Lumpen und Abzocker, gell!?!

 

 

@fordfuchs

 

Bei einem reinen Reparaturschaden ist es völlig egal wie der Geschädigte sein Fahrzeug instand setzen lässt. Eine Instandsetzung bei der der durch den SV vorgegebene Weg eingehalten werden muss, betrifft nur die des Integritätsinteresse, also die 130% Regel mit 6 monatiger Weiternutzung. Bei allen Schäden unterhalb des WBW reicht eine Reparaturbescheinigung des SV.

Nein, zu Lumpen und Abzockern werden sie erst, wenn sie die Unwissenheit von Geschädigten ausnutzen und sich gegenseitig Aufträge zuschieben.

 

Das dient nämlich nicht dem Verbraucherschutz, sondern nur der eigenen Geldbörse, weil sie Umsatz generieren, den sie nicht hätten, wenn die Sache korrekt ablaufen würde und der Geschädigte nach seinem Ermessen die Aufträge und Mandate erteilt, die er braucht, um den Schaden abzuwickeln und dabei die Beteiligten auswählt, die er für richtig erachtet.

 

Wenn hier im Forum jemand die Antwort bekommen würde: "Geh zum Anwalt Müller, zur Werkstatt Meier und zum SV Huber in Pempelsdorf." wäre jedem User sofort klar, dass eine solcher Beitrag nicht OK ist.

 

Aber wenn der Abschlepper Schmitt so eine Info rausgibt, während er den Wagen schonmal richtung Fa. Meier fährt, ist alles OK?

 

Wohl kaum...

 

 

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