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Abwrackprämie als Restwert angerechnet?

Themenstarteram 11. Februar 2009 um 20:57

Hallo,

 

ich hatte heute mit einem Kollegen eine lebhafte Diskussion falls folgendes passieren würde:

Man hat vor sich ein neues Auto zu kaufen und die Abwrackprämie dabei zu nutzen. Sagen wir das Auto hat einen Restwert von 2000 Euro. Angenommen, bevor man das Auto zum Verschrotter bringt wird man in einem nicht selbstverschuldeten Unfall verwickelt. Das Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, sagen wir noch 200 Euro wert.

 

Normalerweise (wenn ich richtig informiert bin) bekommt man von der Versicherung ja den Wiederbeschaffungswert - Restwert des kaputten Autos.

 

Wenn man das Auto sowieso verschrotten wollte, so hat das Auto ja vor und nach dem Unfall im Endeffekt denselben Wert, nämlich die 2500 Euro Prämie. Zahlt die Versicherung jetzt den Wiederbeschaffungswert des Autos (also die 2000 Euro - 200 Euro Restwert) oder 2000 Euro - 2500 Euro, also nichts? 

 

Im Endeffekt ist es ja 2500 Euro wert, wenn man sich ein neues Auto kauft. Oder gilt die Prämie nicht als Wert, weil man dafür ja eine andere Leistung (Neuwagenkauf) leisten muss?

 

Vielen Dank,

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11 Antworten

Mann kan nicht auf sowas verweisen veiileicht will ich mir gar kein Auto mehr kaufen oder ich kann mir Jahres und Neuwagen nicht leisten , also Restwert 200€

Nein.

 

Schadenersatzrechtlich und versicherungsrechtlich ergeben sich folgende Besonderheiten:

 

Die so genannte Abwrack- bzw. Umweltprämie wird ausschließlich gezahlt, wenn ein Verschrottungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebes vorgelegt wird.

 

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die so genannte Abwrack- bzw. Umweltprämie nur für Fahrzeuge, die tatsächlich verschrottet werden, interessant sein kann. Fahrzeuge, die also noch einen Gebrauchtwagenwert haben, der höher als 2.500,00 € ist, kommen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht in Betracht.

 

Im Idealfall erhält der Halter des Fahrzeuges den tatsächlichen Schrottwert sowie zusätzlich die Abwrackprämie in Höhe von 2.500,00 €.

 

Selbstverständlich steht die Abwrackprämie unter der Bedingung, dass ein Neufahrzeug, Jahreswagen bzw. Leasingfahrzeug, das mindestens die Euro 4-Norm erfüllt, zugelassen wird.

 

Fraglich ist die Behandlung von Unfallfahrzeugen, die älter als neun Jahre sind und für die aufgrund des Schadenbildes keine Restwerterlöse zu erwarten sind, die der Abwrackprämie in Höhe von 2.500,00 € entsprechen.

 

Nach dem Wortlaut müsste auch für derartige Unfallfahrzeuge die Abwrackprämie gezahlt werden, wenn ein Neufahrzeug erworben wird. Bei der Unfallfahrzeugvermarktung könnte es daher sein, dass ausnahmsweise für die Verschrottung eines Fahrzeuges ein höherer Restwerterlös erzielbar ist, als selbst bei einer Vermarktung des Unfallfahrzeuges über die so genannten Restwertbörsen erzielbar wäre.

 

Bei der Restwertermittlung ist der Kfz-Sachverständige nicht gehalten, die Abwrackprämie zu berücksichtigen, da er nicht wissen kann bzw. muss, ob die nötigen Bedingungen für den Erhalt der Prämie erfüllt sind.

 

Weder hat er Kenntnis davon, ob der Geschädigte ein Neufahrzeug erwirbt noch davon, ob es noch zur Auszahlung der Prämie kommt. Es verbleibt daher bei der üblichen Restwertermittlung am allgemeinen Markt.

 

Ob der Geschädigte verpflichtet ist, bei Erhalt der Umweltprämie in Verbindung mit dem Erwerb eines Neufahrzeuges dies zu offenbaren, bleibt zumindest fraglich, da jedenfalls nicht erkennbar ist, dass der Gesetzgeber mit der Umweltprämie den regulierungspflichtigen Versicherer entlasten wollte.

 

Gruss

 

Delle

am 11. Februar 2009 um 21:10

Die Prämie darf aus zwei Gründen nicht angerechnet werden.

Zum einen bekommt man sie nur, wenn man den alten Wagen verschrottet oder sich ein sehr neues Auto als Ersatz zulegt, für den auch recht enge Grenzen bestehen. Zum Anderen gibt es auf die Prämie keinen Rechtsanspruch.

Der Versicherer kann nicht bestimmen, daß Du Deinen Altwagen gegen einen Neuwagen eintauschst.

Hallo TE,

 

leicht überspitzt formuliert müsste -wenn die Prämie Einfluss auf die Regulierung haben könnte- der Geschädigte in Deinem Beispiel ja 500 EUR an die Versicherung zahlen.

:D

 

Tatsächlicch wird die Prämie keinen Einfluss auf die Regulierung haben können.

Theoretisch denkbar wäre es ja sowieso nur in den Fällen, in denen der Geschädigte die Prämie tatsächlich auch bekommen hat.

 

Die bloße Möglichkeit kann gar keine Rolle spielen.

 

Gruß

Hafi

 

 

Themenstarteram 11. Februar 2009 um 21:19

Vielen Dank für die Antworten.

 

Dann hatte ich wohl unrecht.  Habe ich bereits vermutet als ich den obigen Beitrag verfasst habe.

 

D.h. im Endeffekt wenn ich ein Fahrzeug mit 2000 Euro Wert habe, und eh vorhabe es zu verschrotten wäre ein Totalschaden (nicht selbstverschuldet natürlich) nicht unpraktisch.

 

Zu der Diskussion kamen wir übrigens heute auf der Heimfahrt von der Arbeit als uns jemand die Vorfahrt genommen hat. Glücklicherweise ohne Unfall.

 

Mein Kollege wird sein Auto trotzdem verschrotten lassen, da BMW auch nochmal 2,5k Euro drauflegt + Umweltprämie + Mitarbeiterrabatt.

 

 

am 11. Februar 2009 um 21:41

Und was passiert wenn das Fahrzeug gestohlen wird, aber eigentlich noch für die Abwrackprämie genutzt werden sollte? Muss die Versicherung dann die entgangene Abwrackprämie erstatten oder nurnoch den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert?

Zitat:

Original geschrieben von Freetimer2

Und was passiert wenn das Fahrzeug gestohlen wird, aber eigentlich noch für die Abwrackprämie genutzt werden sollte? Muss die Versicherung dann die entgangene Abwrackprämie erstatten oder nurnoch den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert?

bei diebstahl, liegen die vorraussetzungen zur erlangung der prämie nicht vor.

Entscheidend ist hier der Wiederbeschaffungswert deines Autos zum Diebstahlzeitpunkt.

 

Es handelt sich hier ja um eine Prämie. Und eine Prämie ist nicht gleichzusetzen mit dem Marktwert eines Fahrzeuges.

 

Du erhält dann den Wiederbeschaffungswert zum Schadenzeitpunkt, mehr nicht.

 

Wie sich allerdings die Prämie auf den Markwert und somit auf die Wiederbeschaffungswerte in der Zunkunft auswirkt, steht auf einem anderen Blatt.

 

Gruß

 

Delle

 

am 7. April 2009 um 10:48

Hallo! Bin neu hier und suche Info's bezüglich "meines" Falles. Ich bitte also um Nachsicht, dass dieser Beitrag bei Versicherungen gelandet ist...

Habe neben meinem Passi einen Audi 80, BJ 1990. Nun sollte dieser mittels Umweltprämie einem neuen Zweitwagen weichen. Ende vergangenen Jahres wurde dieser aber gestohlen und darauf hin von mir abgemeldet, um nicht sinnlos Steuern und Versicherung zu bezahlen. Nun hat sich das gute Teil unter Mithilfe der Polizei wieder angefunden.

Jetzt habe ich natürlich das Problem, dass das Fahrzeug nicht mehr durchgängig auf mich angemeldet war. Infos von der Behörde sind nicht zu bekommen - jetzt, nachdem die Beantragung nur noch online geht, schon gar nicht mehr. Habt Ihr Tipp's für mich oder befindet sich noch Jemand in ähnlicher Situation?

Danke für Eure Antworten!

Hallo,

wenn DAS hier stimmt: http://www.doktus.de/dok/54506/abwrackpraemie.html könntest du es ja trotzdem mal probieren sie zu bekommen.

 

mfg

am 7. April 2009 um 21:02

Also dass das so klappen soll, kann ich mir nicht vorstellen....

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