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Abwrackprämie - Kann ich jetzt schon abmelden?

Themenstarteram 19. Mai 2009 um 20:52

Hallo liebe Forum User, hab da mal ne Frage:

Mein alter Fiat Punto hat letzte Woche nen Motorschaden erlitten und jetzt ist für mich klar das ich mir nen Neuwagen holen werde und meinen Fiat verschortten lasse um an die Prämie zu kommen! Da das Auto nicht mehr fahrtüchtig ist will ich ihn morgen schon abmelden und kfz versicherung stilllegen damit ich meine im voraus bezahlten Euros anteilmäßoig zurückbekomme. Den Neuwagen kaufe ich jedoch erst so gegen mitte Juni also in 2 Wochen! Könnte es dann Schwierigkeiten mit der Umweltprämie geben da Zum zeitpunt des Neuwagenkaufes mein Fiat ja dann schon 2 WOchen abgemeldet habe? Der fiat war genau 1jahr und 2 tage auf mich zugelassen , nicht das mir dann bei ANtragstellung Tage abgezogen werden. Hab auch schon gelesen wenn man zuerst abmeldet und dann erst verschrottet gibts auch keine 2500EUro. BItte helft mir weiter will auf Nummer sicher gehen und bei Bafa komm ich nciht durch!

• Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die

Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der

Antragstellerin gemäß Nummer 2.2 in Deutschland zugelassen sein. -

Das steht auf der Bafa Seite ??? Aber was heißt das nun??

Beste Antwort im Thema
am 20. Mai 2009 um 10:29

Klar steht auf der Seite des BAFA voraussichtlich, aber der Gestzentwurf ist schon seit Mitte April im Bundestag! Am 12. Juni werden die Unterschriften drunter gesetzt und dann ist es ein GESETZ! Also pflichterfüllend. Und die Wahlen sind erst im September! Weiß nich wo das Problem liegt :rolleyes:

Was glaubt ihr denn, was hier in D los is, wenn ein Gesetz gebrochen wird, das der Bundesrat beschlossen hat??? Aufstand bis zum geht nich mehr! Und dann haste zur Not noch SEHR gute Chancen mit ner Sammelklage vorm Bundesverfassungsgericht :D

Jeder, der den Antrag stellt und innerhalb der Zeit das alte verschrottet und n neues kauft UND alles solange die Zahlen auf der BAFA Seite noch schwarz sind, wird wohl seine Prämie erhalten.

Also bitte keine Panikmache mehr!!!

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11 Antworten
am 20. Mai 2009 um 6:25

Zitat:

Original geschrieben von david231086

• Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die

Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der

Antragstellerin gemäß Nummer 2.2 in Deutschland zugelassen sein. -

Das steht auf der Bafa Seite ??? Aber was heißt das nun??

Ist doch eindeutig: Das Fahrzeug muß bis zur Verschrottung angemeldet bleiben.

Allerdings glaube ich eh nicht wirklich daran, daß Du die Prämie noch bekommst. Der Topf ist immerhin seit März leer.

Themenstarteram 20. Mai 2009 um 8:18

Kann ich dann die Versicherung kündigen und das Auto angemeldet lassen damit ich mir wenigstens 2Wochen lang bis zum Neuwagenkauf das Geld für die Versicherung spare?

Warum sollte ich keinen Umweltprämie mehr bekommen , die läuft bis Ende 09 und is noch nicht erschöpft.

http://www.bafa.de/.../index.html

Zitat:

Allerdings glaube ich eh nicht wirklich daran, daß Du die Prämie noch bekommst. Der Topf ist immerhin seit März leer.

hast du da mehr Informationen als wir?

(Alles spricht doch bisher FÜR Verlängerung)

am 20. Mai 2009 um 10:01

Zitat:

Original geschrieben von david231086

Kann ich dann die Versicherung kündigen und das Auto angemeldet lassen damit ich mir wenigstens 2Wochen lang bis zum Neuwagenkauf das Geld für die Versicherung spare?

Nein, das geht nicht.

Zitat:

Original geschrieben von david231086

Warum sollte ich keinen Umweltprämie mehr bekommen , die läuft bis Ende 09 und is noch nicht erschöpft.

http://www.bafa.de/.../index.html

Dort steht es eindeutig:

Zitat:

Bei der Berechnungsgrundlage von 2.000.000 möglichen Anträgen (die hierfür notwendigen weiteren 3,5 Mrd. Euro Haushaltsmittel werden voraussichtlich im Juni / Juli bereit gestellt) können noch 524.487 Anträge gestellt werden.

Voraussichtlich im Juni/Juli bereitgestellt, das heißt, daß die Mittel eben derzeit nicht bereitgestellt sind. Ob sie werden, ist aber eher fraglich. Man will nur (bald ist Wahl) die Leute in der trügerischen Sicherheit wiegen, daß weiter ausgezahlt wird. Nach der Wahl wird eh nicht weiter ausgezahlt und wenn dann noch welche von den ursprünglichen 600.000 (also mit Antrag vor dem 30.3.) nichts bekommen haben, dann ist das eben so. Es ist schon dahingehende Absicht, daß der Rechtsweg ausgeschlossen wurde. Die betreffenden Autos wurden ja dann schon verschrottet bzw. verkauft.

Wer glaubt, daß nach der Wahl noch weiter ausgezahlt wird, der glaubt auch, daß (0+2)/2=3 ist .

@ Niko_12: Scheint so. Das kommt vielleicht daher, daß ich MdB persönlich kenne.

am 20. Mai 2009 um 10:29

Klar steht auf der Seite des BAFA voraussichtlich, aber der Gestzentwurf ist schon seit Mitte April im Bundestag! Am 12. Juni werden die Unterschriften drunter gesetzt und dann ist es ein GESETZ! Also pflichterfüllend. Und die Wahlen sind erst im September! Weiß nich wo das Problem liegt :rolleyes:

Was glaubt ihr denn, was hier in D los is, wenn ein Gesetz gebrochen wird, das der Bundesrat beschlossen hat??? Aufstand bis zum geht nich mehr! Und dann haste zur Not noch SEHR gute Chancen mit ner Sammelklage vorm Bundesverfassungsgericht :D

Jeder, der den Antrag stellt und innerhalb der Zeit das alte verschrottet und n neues kauft UND alles solange die Zahlen auf der BAFA Seite noch schwarz sind, wird wohl seine Prämie erhalten.

Also bitte keine Panikmache mehr!!!

am 20. Mai 2009 um 11:56

Zitat:

Original geschrieben von Sunnypug

Klar steht auf der Seite des BAFA voraussichtlich, aber der Gestzentwurf ist schon seit Mitte April im Bundestag! Am 12. Juni werden die Unterschriften drunter gesetzt und dann ist es ein GESETZ! Also pflichterfüllend. Und die Wahlen sind erst im September! Weiß nich wo das Problem liegt :rolleyes:

Ein Gesetz, in dem drinsteht, daß die Erfüllung nicht einklagbar ist. Tolle Sache.

Sinngemäß steht drin: "Wenn man seine alte Kiste verschrottet und sich eine neue oder junge gebrauchte nach unseren Bedingungen holt, dann bekommt man vielleicht 2500 €"

Und es ist schön, daß sie es am 12.06. unterzeichnen. Warst Du dabei, wie sie es gemacht haben? Wenn ja, dann leih mir mal bitte die Zeitmaschine. Meines Wissens nach war der 12.06.2009 noch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Sunnypug

Was glaubt ihr denn, was hier in D los is, wenn ein Gesetz gebrochen wird, das der Bundesrat beschlossen hat??? Aufstand bis zum geht nich mehr! Und dann haste zur Not noch SEHR gute Chancen mit ner Sammelklage vorm Bundesverfassungsgericht :D

Bundestag und Bundesrat können ein Gesetz auch jederzeit wieder aufheben oder ändern. Und wer wegen der Umweltverpestprämie vor dem BVG klagt, wird auch die Gerichtskosten tragen müssen, obrwohl das BVG eigentlich gerichtskostenfrei ist. Stichwort: Mutwilligkeitsklage.

Das Gesetz wird zudem nicht gebrochen, wenn die Bafa die Zahlungen einstellt - egal unter welchen bedingungen.

Zitat:

Original geschrieben von Sunnypug

Jeder, der den Antrag stellt und innerhalb der Zeit das alte verschrottet und n neues kauft UND alles solange die Zahlen auf der BAFA Seite noch schwarz sind, wird wohl seine Prämie erhalten.

Du glaubst auch an den Weihnachtsmann, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Sunnypug

Also bitte keine Panikmache mehr!!!

Natürlich nicht.

Aber vielleicht sollte ich aufhören, zu sagen, wie es ist, sondern das sagen, was die Leute hören wollen. Dann könnte ich irgendwann auch an der Regierung beteiligt sein...

am 20. Mai 2009 um 12:09

Bei manchen scheint die Paranoia schon sehr ausgeprägt zu sein. Mit gesundem Menschenverstand ist dein Denken nicht mehr erklärbar, meehster. Im Übrigen sind diese Haushaltmittel zweckgebunden, was hätte die Bafa also davon, wenn sie die Zahlungen trotz Bereitstellung einstellt?

Gruß

traumzauber

Themenstarteram 20. Mai 2009 um 12:44

Also ich mach mir jetzt auch keine Sorgen das ich die Umweltprämie nicht mehr bekomme ! Das wäre schon sehr dreist von den Politikern.

Nochmal kurz hinterfragt zur Siicherheit: Ich kann mein Auto jetzt also nicht abmelden und auch nicht die Kfz Versicherung stilllegen ! Das heißt mir bleibt nix anders übrig bis zum Neuwagenkauf zu warten und weiter für das alte nciht mehr fahrtüchtige Auto Steuer und Versicherung zu zahlen!?!?

am 20. Mai 2009 um 12:56

Das steht bei der bafa u. a. in den FAQ:

Zitat:

Ist eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt?

Nein, beides hat jedoch zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 zu erfolgen.

Ob man sich darauf verlassen kann? Unser Autohaus hat gesagt, dass es völlig egal sei, ob man erst abmeldet oder erst verschrottet.

Ich wüsste nicht, was dagegen spricht, das Fahrzeug jetzt abzumelden und zu verschrotten und erst später das Neufahrzeug zu kaufen.

Gruß

traumzauber

 

 

Themenstarteram 20. Mai 2009 um 20:03

• Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die

Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der

Antragstellerin gemäß Nummer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.

Ist eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt?

Nein, beides hat jedoch zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 zu erfolgen

Die zwei Zitate sind doch widersprüchlich! Was stimmt den nun ? Irgendwie trau ich mich jetzt nicht mehr abmelden! Schönes Geld was da verloren geht!

am 21. Mai 2009 um 8:50

Warum ist das Widersprüchlich?

Zum Zeitpunkt der Abmeldung muß der Wagen schon mindestens 12Monate auf dich zugelassen sein,

wenn das bei dir der Fall ist, kannst du jetzt abmelden und dann halt innerhalb der Frist

"Ist eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt?

Nein, beides hat jedoch zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 zu erfolgen"

Verschrotten.

 

Wenn du ganz sicher gehen willst, würde ich erst den Neuwagen bestellen, dann die Prämie resevieren und anschließend abmelden.

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