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Abwrackprämie: Personenidentität bei abweichenden Adressen problematisch?

Themenstarteram 17. März 2009 um 22:09

Hallo,

ich bin dabei, die Umweltprämie zu beantragen und sehe jetzt mit einigem Entsetzen, daß mein Altwagen noch auf meine vorige Adresse angemeldet ist (habe ich schlichtweg vergessen umzumelden …).

Kann das Probleme geben? (vielleicht hat ja jemand von euch das schon durch :) )

Danke für jeden Tipp

Niko

Beste Antwort im Thema

Ausschlaggebend für die Prämie ist der Halter, nicht dessen Adresse.

alles Infos findest du unter www.bafa.de

 

Mfg

BastiR6

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Ausschlaggebend für die Prämie ist der Halter, nicht dessen Adresse.

alles Infos findest du unter www.bafa.de

 

Mfg

BastiR6

Themenstarteram 18. März 2009 um 10:06

Hallo Basti,

ja, das ist schon klar, die ist ja auch vorhanden. Nur muß mir das das Bafa auch glauben, sonst schickt es mir meinen Antrag wieder zurück ;)

Darauf zielt meine Frage: muß ich durch bestimmte Unterlagen meinen Umzug nachweisen (oder hat das Bafa vielleicht Zugriff auf meine Daten)?

Auf der Site der Bafa hab ich zu diesem Punkt keine Informationen gelesen …

am 18. März 2009 um 10:23

Schick am besten alles mit... Belege whatever... Lieber zuviel als Zuwenig.

Habe ähnliches Problem bzgl Nachnamenwechsel bzgl. Heirat... Hatte mich mal kundig gemacht bei denen und die meinten ich solle sicherheitshalber Amtsunterlagen/urkunden mitschicken...

Lieber sicherheitshalber zuviel hingeschickt als zuwenig und dann kommt der Ablehnungsbescheid

Wie gesagt laut meinen Infos sollte dies kein Problem Darstellen.

Zitat Bafa:

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind Privatpersonen. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss Halter des verschrotteten Altfahrzeugs gewesen sein. Dies muss sich aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ergeben. Auf ihn muss auch das von ihm neu erworbene Fahrzeug zugelassen sein (Personenidentität). Hiervon können keine Abweichungen zugelassen werden.

http://www.bafa.de/.../index.html

Da hab ich auch grünes Licht von meinen Kollegen die das abwickeln.

Aber wie TheShortOfIt schon erwähnte schick einfach Kopien der Meldebescheinigung mit das müsste im Falle des Falles Ausreichen.

Themenstarteram 18. März 2009 um 11:50

Zitat:

Lieber sicherheitshalber zuviel hingeschickt als zuwenig und dann kommt der Ablehnungsbescheid

ja, so sehe ich das auch :)

 

Habe mittlerweile beim Bafa angerufen (und bin doch tatsächlich durchgekommen ;) ).

Dort sagte man mir, ich solle beim Einwohnermeldeamt eine Ummeldebestätigung holen, was ich mittlerweile getan habe.

Damit dürfte ich wohl auf der sicheren Seite sein.

Danke euch

Niko

am 18. März 2009 um 12:28

Zitat:

Original geschrieben von Niko_12

Dort sagte man mir, ich solle beim Einwohnermeldeamt eine Ummeldebestätigung holen, was ich mittlerweile getan habe.

Damit dürfte ich wohl auf der sicheren Seite sein.

Das wollte ich gerade vorschlagen. Im Normalfall sollte es zwar keine Probleme geben (wenn man nicht gerade Thomas Müller, Michael Schmidt oder so heißt, die es ja zu Tausenden gibt...), aber sicher ist sicher.

am 8. April 2009 um 21:47

Hallo,

ich stehe jetzt leider vor dem gleichen Problem das die Adresse in meinem Fahrzeugschein nicht aktuell ist und ich vergessen habe das umzumelden. Kann mir vielleicht jemand sagen ob das schon jemand durchbekommen hat??

Vielen Danke für die Hilfe..

Mfg Miriam

am 9. April 2009 um 5:31

Zitat:

Original geschrieben von miriam1400

Hallo,

ich stehe jetzt leider vor dem gleichen Problem das die Adresse in meinem Fahrzeugschein nicht aktuell ist und ich vergessen habe das umzumelden. Kann mir vielleicht jemand sagen ob das schon jemand durchbekommen hat??

Vielen Danke für die Hilfe..

Mfg Miriam

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Wie geht das eigentlich, das Auto noch auf die Alte Adresse laufen lassen?

Dann bekommt die ganzen Knöllchen der Nachmieter, oder wie?

Das einfachste wäre doch, solange das Fahrzeug noch angemeldet ist, es einfach umzumelden, oder?

Wenn die Voradresse im gleichen Bezirk ist, braucht man nicht einmal neue Kennzeichen.

Und dann ist alles wasserdicht.

Themenstarteram 9. April 2009 um 5:56

Zitat:

Original geschrieben von Drloet

 

Das einfachste wäre doch, solange das Fahrzeug noch angemeldet ist, es einfach umzumelden, oder?

Wenn die Voradresse im gleichen Bezirk ist, braucht man nicht einmal neue Kennzeichen.

Und dann ist alles wasserdicht.

Wobei der Mitarbeiter vom Bafa mir sagte, das sei gar nicht nötig, eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt genüge (er meinte, Ummelden mache ja gar keinen Sinn mehr) …

(nebenbei bemerkt: die Meldebescheinigung kostete gar nichts …)

Zitat:

Original geschrieben von Niko_12

Zitat:

Lieber sicherheitshalber zuviel hingeschickt als zuwenig und dann kommt der Ablehnungsbescheid

ja, so sehe ich das auch :)

Habe mittlerweile beim Bafa angerufen (und bin doch tatsächlich durchgekommen ;) ).

Dort sagte man mir, ich solle beim Einwohnermeldeamt eine Ummeldebestätigung holen, was ich mittlerweile getan habe.

Wie blöd ist das denn? :D Damit meine ich nicht dich, sondern das so etwas überhaupt nötig sein soll. Wie oft kommt es denn vor, dass ein Fahrzeug auf einen Halter mit gleichem Namen wechselt :confused:

Bei Heirat mit Namenswechsel sehe ich es ja ein, dass man Nachweise mitschicken muss aber bei einem Umzug... typisch deutsche Bürokratie. Mitdenken verboten^^

Themenstarteram 9. April 2009 um 7:24

Zitat:

Original geschrieben von mihaeru

 

Wie blöd ist das denn? :D Damit meine ich nicht dich, sondern das so etwas überhaupt nötig sein soll. Wie oft kommt es denn vor, dass ein Fahrzeug auf einen Halter mit gleichem Namen wechselt :confused:

Bei Heirat mit Namenswechsel sehe ich es ja ein, dass man Nachweise mitschicken muss aber bei einem Umzug... typisch deutsche Bürokratie. Mitdenken verboten^^

Naja, als derjenige, der die Prämie beantragt und befürchten muß, daß man mir die Unterlagen zurückschickt, schau ich halt zu, daß das Ganze wasserdicht ist …

Ich fand es ja schon "fortschrittlich" von dem Mitarbeiter, daß ich es nicht ummelden mußte ;)

Gruß

Niko

am 9. April 2009 um 7:47

Bei einer Verkehrskontrolle kostet es Geld, wenn man nicht umgemeldet hat.

am 11. April 2009 um 11:48

Du könntest auch mittels deines alten Fahrzeugbriefes bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II nachweisen, da die Zahl der Vorbesitzer sich nicht bei der Ummeldung erhöht.

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