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Abwrackprämie Reservierungsbescheid

Themenstarteram 27. März 2009 um 15:14

Hallo, hab auf der Bafa-Seite gelesen, das der Käufer nach Zugang des Reservierungsbescheides 6 Monate Zeit hat, die restlichen Unterlagen vorzulegen. Hat man da auch an die gedacht, die ihr Altfahrzeug erst seit NOV/Dez 08 besitzen oder sind das die Doofen.

Warum nimmt man nicht einfach den 31.12.09 als spätesten Durchführungstermin, denn vorlegen kann man die Unterlagen ja bis 31.01.2010.

Das Neu- bzw Altfahrzeug muss ja nur in der Zeit vom 14.01 -31.12.09 zugelassen bzw abgemeldet und verschrottet werden.

Grüße

Klaus

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12 Antworten

An wen soll die Frage gerichtet sein?

BAFA?

Themenstarteram 27. März 2009 um 18:28

Vielleicht hat ja einer das gleiche Problem und schon eine Lösung

Grüße

Klaus

Die Lösung ist einfach.

Diejenigen können eben erst etwas später reservieren. ;)

 

So siehts momentan aus.

Was Steinmeier und Merkel noch aushandeln - weiß jetzt eben noch keiner.

Wenns später noch was zu reservieren gibt ? :rolleyes:, denn unbegrenzt wirds die Prämie auch nicht geben

am 27. März 2009 um 23:25

Die waren auch vorher schon die Doofen...

Die Reservierung ist auch eher für Leute gedacht deren Neufahrzeug lange Lieferzeit hat und daher vermutlich eher nicht mehr die Prämie bekommen hätten.

 

Das Gemeine daran ist, daß sich jemand mit Anfang April Liefertermin noch gute Chancen ausrechnen konnte.

Diese sind jetzt massiv geschrumpft, denn jetzt darf er sich mit Käufern um die Reste prügeln die Liefertermine bis hin zu September/Oktober haben.

 

Aber wir haben ja noch unsere Kanzlerkandidaten, mal sehen.

Zitat:

Original geschrieben von haschee

 

Das Gemeine daran ist, daß sich jemand mit Anfang April Liefertermin noch gute Chancen ausrechnen konnte.

Diese sind jetzt massiv geschrumpft, denn jetzt darf er sich mit Käufern um die Reste prügeln die Liefertermine bis hin zu September/Oktober haben.

auf den Punkt gebracht, das finde ich auch sehr ärgerlich. Wenn du einigermaßen sichergehen wolltest und einen rel. frühzeitig lieferbaren Wagen bestellt hast, bist du der Dumme: plötzlich werden im laufenden Spiel die Spielregeln geändert. Da fühlt man sich schon ziemlich verarscht.

Ja, hoffen wir auf unsere Kanzlerkandidaten (die das bisher nicht besonders sauber hingekriegt haben)

Niko

am 6. Mai 2009 um 1:18

Zitat:

Original geschrieben von celica1992

Hallo, hab auf der Bafa-Seite gelesen, das der Käufer nach Zugang des Reservierungsbescheides 6 Monate Zeit hat, die restlichen Unterlagen vorzulegen. Hat man da auch an die gedacht, die ihr Altfahrzeug erst seit NOV/Dez 08 besitzen oder sind das die Doofen.

Warum nimmt man nicht einfach den 31.12.09 als spätesten Durchführungstermin, denn vorlegen kann man die Unterlagen ja bis 31.01.2010.

Das Neu- bzw Altfahrzeug muss ja nur in der Zeit vom 14.01 -31.12.09 zugelassen bzw abgemeldet und verschrottet werden.

Grüße

Klaus

Hi, ich lese jetzt auch diese ganzen Verträge nochmal im Detail durch...

Du hast recht, der Käufer hat sechs Monate Zeit die Handlungen 4.2 und 4.3 zu erledigen. Dies steht ja auch im Antrag,aber in der Richtlinie ab dem 31.3.2009 steht...6 Monate Frist,jedoch längstens bis zum 31.12.2009...heißt das jetzt sie soll 6 Monate dauern,aber sie kann verlängert werden bis zum 31.12.2009 oder ist damit gemeint,dass diese Handlungen höchstens bis zum 31.12.2009 erfolgen müssen. Dann gilt dieser 31.12.2009 für die jenigen,die ihr Reservierungsbescheide im Juni bekommen..Das verwirrt mich total.

Es ist ein Problem, da ich einen Kaufvertrag am 04.05.2009 abgeschloßen habe.Zwar übernimmt der Autohändler (VW) diese Anträge,aber Liefertermin ist unverbindlich November 2009. Der Händler sagte Oktober,aber später daheim sah ich November 2009. Habe mit ihm telefoniert und er meinte "jaaa, Ende Oktober Anfang November.Sollte nichts schlimmes heißen",aber fühl mich trotzdem voll unsicher....

Also ich habe es so verstanden,iin sechs Monaten Altfahrzeug verschrotten und Neues Fahrzeug zulassen, jedoch bis 31.12.2009???

Wie sieht ihr das mit der sechs Monate Frist??

am 6. Mai 2009 um 6:41

Nee 6 Monate! Wer am 31.12.2009 reserviert, hat ensprechend bis Juni 2010 Zeit (das ist immerhin wieder deutlich mehr, als früher vorgesehen war - hat also auch was gutes!)

Ich vermute einfach, dass die 6-Monats-Frist so gedacht war, dass die die reservierten Prämien für Anträge, die nicht eingehen, wieder freigeben können (Spassanträge/Falschanträge etc.).

Die Frage ist nur: Bei allen, die ab Juli reservieren, endet die Frist, nachdem das Ende der Reservierung ist - was passiert mit DEN Geldern? Die werden dann einfach nicht ausgezahlt und sind "über" ??

am 6. Mai 2009 um 9:34

Zitat:

Original geschrieben von CaptainPIVO

Nee 6 Monate! Wer am 31.12.2009 reserviert, hat ensprechend bis Juni 2010 Zeit (das ist immerhin wieder deutlich mehr, als früher vorgesehen war - hat also auch was gutes!)

Ich vermute einfach, dass die 6-Monats-Frist so gedacht war, dass die die reservierten Prämien für Anträge, die nicht eingehen, wieder freigeben können (Spassanträge/Falschanträge etc.).

Die Frage ist nur: Bei allen, die ab Juli reservieren, endet die Frist, nachdem das Ende der Reservierung ist - was passiert mit DEN Geldern? Die werden dann einfach nicht ausgezahlt und sind "über" ??

Ja, die 6 Monate sind schon so,wie du es auch hochgerechnet hast..gilt 31.12.2009 reserviert bekommt bis Juni 2010 Zeit..aber bei dem Fall gilt die PRämie ja eh nicht..da du einen anspruch hast alles abzuwickeln bis ende 31.12.2009...d.h. Auto bestellen, Altes abwracken und das Neue zulassen bis Ende 31.12.2009...Die meinen ja Handlungen 4.2 & 4.3 (Alt und NEufahrzeug) bis 6 Monate Frist einhalten...

Ich weiß nur nicht wie es bei mir sein soll.Kaufvertrag am 4.05.2009 abgeschloßen und Liefertermin November 2009...Muß ich diese sechs Monate ab Kaufvertrag oder Reservierungsbescheid hochrechnen?? Da der Händler für uns reserviert kenn ich ja nicht das Reserviergunstermin? ....d.h. bis 4.11.2009 muss ich das alte Auto abwracken und bis zu diesem TErmin muss das Neue zugelassen sein??? Laut Bafa...im Vertrag steht LT Nov 2009...Habe wirklich Angst wenn es z.b. der 25.11.2009 ..was dann?? dann verliere ich den Anspruch auf diese Reservierung??? also es herrscht gerade voller caos in mein Kauf..

Wenn man die Richtlinien der BAFA aber lesen sollte..steht da ein Satz...wie ".....6.2 Die Reservierung d.h. der Zeitraum innerhalb dessen die Handlungen nach Nummer 4.2 und Nummer 4.3 abgeschlossen sein müssen, gilt für sechs Monate, längstens jedoch bis zum 31.12.2009"...

kann ich das so auffassen..sollte bis november zugelassen sein aber es geht auch bis 31.12.2009????

ich verstehe es nicht mit den sechs monate, da im Antrag den man bei der BAFA stellt nur die Rede der sechs monate sind und in der Richtlinie steht längstens bis zum 31.12.2009..???

lg

Man muss spätestens bis zum angebenen Termin (z.B. 16.10.2009), verschrottet und zugelassen haben, aber der letzte Termin ist 31.12.2009 . Alle die nach dem 01.06.2009 reservieren haben keine 6 Monate Frist mehr. Den Antrag kann man noch im Januar abgeben.

am 6. Mai 2009 um 10:32

Nein, das klappt dann nicht bis Juni 2010. Maximal reservieren kann man nur bis 31.12. Wenn man jetzt also im Oktober reserviert, gilt das auch nur bis 31.12.

Warum das ganze? Ganz einfach. Wer nicht 6 Monate nach Fristbeginn alle Unterlagen eingereicht hat, fällt raus, und ein anderer kann nachrutschen. Deshalb nur 6 Monate. Wer das umgehen will, muss halt später reservieren.

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