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Abzocke bei ATU, Zylinderkopf und Nockenwelle

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 23. Januar 2006 um 17:28

Hallo zusammen,

letztes mal habt ihr mir wirklich sehr geholfen. Hier mein neustes Problem.

Zu ATU wegen wechsel der Glühkerze. ATU reißt diese ab, ATU erklärt sich auf euren Rat hin bereit diese aus dem zylinderkopf rauszuholen.

Folge. Zylinderkopf kaputt, auch wäre die nockenwelle eingelaufen (146.000 km???) und jetzt müsse man zwei Zylinderköpfe auswechseln, da der Wagen soonst unruhig läuft. Ach ja, bis er bei ATU war, lief er, wenn er den ansprang wie eine Nähmaschine. Auch Audi hat mich nie darauf angesprochen hinsichtlich der Nochenwelle. Jetzt wollen die 4.000.- EUR. Sind die besoffen, ich komme wegen eines Austausch für 15.- und jetzt 4.000.-???

Am mIttwoch kommt der Kundendienst und dann willl er mir den scheiß mit der eingelaufenen nochkenwelle erklären. Man kann nach deren auskunft auch nicht einfach aufgrund des zylinderkopfwechsels die alte nochenwelle drin lassen. stimmt das??? Für euren rat bedanke ich m ich bereits im Voraus.

Bael 1234

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14 Antworten

Also der beste Rat ist, geh zum Anwalt.

Soweit ich das richtig weiss ist jemand der eine Reparatur vornimmt oder vornehmen möchte und dabei einen anderen Schaden verursacht in voller Höhe dafür haftbar.

Lg VandeerPipe

am 23. Januar 2006 um 17:54

Ich würde rechtliche Schritte gegen diese Filiale einleiten.

Was die versuchen ist Betrug!

Der Schaden wurde durch die Unfähigkeit eines Mechanikers verursacht und muss durch die Versicherung (für so was ist jede Werkstatt versichert) reguliert werden.

Das tauschen beider Köpfe ist schwachsinn, aber da dir das jetzt erzählt wurde, würde ich mich im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung auf den tausch beider Köpfe berufen.

Für den entstandenen Schaden hat ATU aufzukommen, sowie für sämtliche Unkosten die dir zulasten gingen durch das fehlen des Fahrzeuges (Unkosten um zur Arbeit zu kommen// Taxi, Bus, Bahn etc. oder ein eventueller Verdienstausfall). Eine eventuelle Wertminderung muss ATU ebenfalls ausgleichen.

Wenn dein Anwalt gut ist, dann kannst du richtig was abgreifen. Ich würde es auf jeden Fall auf eine rechtliche Konfrontation ankommen lassen. Bist du rechtsschutzversichert, denn viele Versicherungen (aufs Auto bezogen) versichern auch solche Probleme rund ums Auto.

Ach du Scheiße!!

zur Zeit gehts ja richtig rund Zwecks Zündkerzen und Nockenwellen!! Tut mir echt leid für dich, wie du weißt ist es mir nicht viel anders ergangen!

Bei dier sieht die Sachlage wenigstens so aus, das ATU zugibt den Zylinderkopf verhunzt zu haben! Das erhöht deinen Chancen zuminstst wegen dem Aufkommen für den Kopf. Aber bei den Nockenwellen können die auch nix dafür, falls diese tatsächlich eingelaufen sind!! Sieht man den denn wirklich Spuren an den Nockenwellen??

PS den Kopf kann man reparieren, werde am Mittwoch dazu was in meinem Thread schreiben.

Gruß

Hallo,

den Zylinderkopf hat ATU verbockt, das müssen die auch bezahlen. Die eingelaufenen Nockenwellen können bei der Laufleistung gut sein, ist eine bekannte Schwachstelle. Die gehen auf Deine Rechnung. Eingelaufene Wellen in einem neuen Kopf macht keinen Sinn.

Warum sollten die Köpfe beide gewechselt werden? Die Nockenwellen schon, das ist in Ordnung.

Mein Rat: das muss ein Gutachter prüfen. Dann wird man sich hinsichtlich der Arbeitskosten irgendwie einigen müssen. Am besten holst Du Dir einen technischen Sachverständigen, der beim Termin vor Ort dabei ist. Die kosten 100.- Euro/Stunde, zahlt aber ggf. die Rechtschutz.

Grüße

Kai

am 24. Januar 2006 um 14:11

Der Gutachter wird vom Gericht bestellt oder der jeweiligen Anwalt.

Wenn du dir selbst einen Gutachter oder Sachverständigen besorgst, dann musst du seine Kosten ebenso zahlen wie deine Unkosten.

Die Nockenwellen gehen dir zulasten, alles andere ist wie oben beschrieben das Bier von ATU.

Es ist ratsam einen Anwalt einzuschalten und sich nicht auf solch einen quatsch einzulassen, der zu einer außergerichtlichen Einigung führt. Da ziehst du immer den kürzeren und zahlst drauf.

Hallo,

nur was sagt ein Anwalt? Der sagt: "da kann ich nichts zu sagen, wir brauchen erst einmal einen Gutachter". Hinterher zahlt man dann den Anwalt und den Gutachter.

Wenn man den privat beauftragt, hat man erst mal Klarheit. Ausserdem macht einem ATU kein X für ein U mehr vor. Klagen kann man dann immer noch.

Ausserdem kann man den Weg über die Schiedsstelle des KFZ-Gewerbes wählen. Aber auch die brauchen erst ein Gutachten.

Ich würde gemeinsam mit einem Sachverständigen dabei sein wollen, wenn der ATU-Mensch zur Begutachtung kommt. Unter Umständen hat man dann eine schnelle Lösung im Sinne von "Kunde zahlt die Nockenwellen, ATU zahlt den Rest".

Das Auto soll ja auch wieder fahren.

Grüße

Kai

Kai

am 24. Januar 2006 um 17:50

Wenn der Anwalt den Gutachter/Sachverständigen bestellt, dann hat man eine größe chance die Kosten erstattet zu bekommen. Wenn man dies Privat macht, sinken die Chancen um ein vielfaches.

Hallo,

einigen wir uns doch auf folgendes Vorgehen:

mit Rechtschutz: erst zum Anwalt, dann Deckungszusage der Versicherung einholen, dann zum Gutachter.

ohne Rechtschutz: erst über Gutachter die Sachlage klären, dann zur Schiedsstelle, danach ggf. Anwalt

Grüße

Kai

Hi Leute,

V O R S I C H T !!!!!

sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, ist das Gutachten eines privat bestellten Gutachters (egal ob durch Betroffenen oder vom Anwalt) i.d.R. nicht einen Pfifferling wert.

Darüber hinaus sind ohnehin nur Gutachter relevant, die für das jeweilige Fachgebiet/Gewerk öffentlich bestellt und vereidigt sind.

Sofern nicht im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens vom Gericht mit konkreter detaillierter Fragestellung nach Schadensumfang, -Ursache und -Kosten ein Gutachten unter Benennung eines Gutachters in Auftrag gegeben wurde, kann die Gegenseite jederzeit auf einem Gegengutachten zu einem bereits vorliegenden Gutachten bestehen.

Alternativ könnte man sich zusammen mit ATU auf einen Gutachter einigen (unbedingt schriftlich festhalten), der für beide Seiten im weiteren gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren verbindlich und unwiderruflich maßgeblich sein soll.

Ein konsultierter Anwalt sollte seinen Tätigkeitsschwerpunkt (nicht nur Interessenschwerpunkt!) im Zivilrecht haben und dort möglichst in Streitigkeiten mit dem Kfz-Handwerk.

Falls ADAC-Mitglied, ggf. zunächst dort (m.E. kostenlosen) Rechtsrat durch deren Vertragsantwalt einholen und/oder einen routinierten Fachanwalt nennen lassen.

Nicht durch unbedachtes Vorgehen schlechtem Geld noch gutes hinterher werfen!!!!

 

Dieses Posting stellt keine Rechtberatung dar, sondern ist lediglich eine rein private Meinungsäußerung unter dem ausdrücklichen Hinweis auf eine erforderliche anwaltliche Konsultation.

Gruß und viel Erfolg

au!audi

Heutzutage läufts meist auf einen Vergleich raus, weil unsere Richter zu feige sind nen anständiges Urteil zu sprechen...

Frage mich nur warum der ganze Kopf weg soll? Nen defektes Gewinde repariert eine Motorinstandsetzungsfirma, das kostet nur nen Bruchteil. Die können auch entscheiden, was die Nockenwelle hat und was nicht. Gut, könnte sein, das der Wagen mit einer eingelaufenen und einer neuen Nockenwelle tatsächlich nicht mehr so rund läuft.

am 26. Januar 2006 um 21:57

Es geht ums Recht, eine Firma X verbockt etwas und verlangt eine Zahlung um diesen Sachmangel zu beheben.

Das währ das gefundene fressen für meinen Anwalt, weil das so nicht geht. So eine Dreistigkeit muss exemplarisch bestraft werden.

Hi,

"vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!!!!!"

oder:

"Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei".

Diese Bonmots haben sich bei etlichen mir kenntlichen Rechtsstreitigkeiten bewahrheitet!

@jebo76

Ein Vergleichsvorschlag des Richters (den man im übrigen ja nicht annehmen muss) hat nichts mit Feigheit zu tun, sondern eher mit Bequemlichkeit und/oder Arbeitsüberlastung. Logischer Weise wird der Richter einen Vergleich anstreben, weil er damit ggf. das Verfahren abkürzen und sich dann insbesondere die aufwändige Urteilsbegründung ersparen kann, die i.d.R. ja Berufungs-sicher sein soll. Bei der Anzahl an Rechtsstreitigkeiten, die der Richter durchschnittlich pro Arbeitstag zu erledigen hat, eigentlich kein Wunder, auch wenn es für die betroffenen Parteien i.d.R. völlig unbefriedigend ist.

@AudiA62,5TDI

Dass ein Anwalt dem Mandanten erzählt, dass man unbedingt prozessieren soll, weil man sich das nicht gefallen lassen kann bzw. "unter Garantie" gewinnt, ist ebenfalls logisch: davon lebt der gute Mann/die gute Frau schließlich. Sofern ein Anwalt den Mandanten nicht bewusst in einen völlig aussichtlosen Prozess treibt (und auch das müsste noch nachgewiesen werden können), kann er das bedauerlicher Weise beruhigt tun, da er seine Gebühren nach Streitwert und Einzeltätigkeiten (z.B. Vergleichs- oder Verhandlungsgebühr) erhält und eben nicht nach Erfolg wie in den USA. Darüber hinaus ist für Bestrafungen die Staatsanwaltschaft zulässig und nicht ein Zivilprozess.

Diese Einwände aus recht naher Kenntnis des Justizwesens

au!audi

Bist ungeschickt, hast linke Hände?

Läufst gegen Türen und auch Wände?

Kannst nicht schrauben und nicht lenken?

Hast auch Probleme mit dem Denken?

Kriegst nicht mal Deine Schuhe zu?

Du bist ein Mann für ATU!

am 27. Januar 2006 um 9:42

Natürlich ist der Anwalt auf die bestmögliche Lösung (für sich) aus, immer in Abwägung wie seine Chancen sind mit dem eingeschlagenen Weg durchzukommen.

Meine Aussage bezog sich nur auf eine Vorhanden Rechtsschutzversicherung. Privat würde ich wegen solch ein Lappalie nicht in so einer weise mit den Säbeln rasseln (würde dann an mein Geld gehen sollte das Verfahren nicht zufrieden stellend verlaufen).

Mit Bestrafung wollte ich nicht Sanktionen seitens des Gesetzbuches

anmerken, sonder vielmehr die Schmach die ATU zuteil werden würde, im falle eines zwanghaften Schuldeingeständnisse.

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