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Abzocke bei Schaden vom Leihwagen

Themenstarteram 1. Februar 2018 um 22:40

Hallo, meine Damen und Herren,

ich habe im letzten Jahr im August 2017 ein Fiat Ducato-Bus, als Leihwagen mit zusätzlichen Fahrer für einen Umzug gemietet gehabt, da kein etwas größerer Printer vorhanden war.

Bei der Besichtigung des Fahrzeugs stellten wir fest, das dieses Fahrzeug schon einen Vorschaden hatte, es wurde auch auf dem Mietvertrag festgehalten. Der alte Schaden am Fahrzeug war linke Seite - Seitenwand Links (LKW) - Delle 0 -2cm ohne Lack, am Heck - Rückleuchte Links - Gebrochen, Rechte Seite - Seitenwand Rechts (Lkw) - Delle 0-2cm ohne Lack.

Da das Firmengelände von Europcar sehr eng ist bei der Vermietstation, hat mein Fahrer des Mietwagens Fiat Ducato-Bus einen kleinen Kratzer am Fahrzeug beim Rangieren herein bekommen.

Dieser Schaden wurden auch sofort auf meiner Rechnung vermerkt, Schaden: Linke Seite - Seitenwand links (Lkw) - Kratzer 0-2cm. Dieser Schaden wurde nicht auf dem Mietvertrag vermerkt.

Hätte es sein müssen??

Nun nach Monaten bekomme ich von der Vermietfirma Europcar ein Schreiben mit der Bitte den Schaden in Höhe von 845 Euro zu bezahlen, wegen der vereinbarten Eigenbeteiligung von 750 Euro plus einer Kostenpauschale von 95 Euro. Der gesamte Schaden würde sich auf eine Summe von 1.538 Euro belaufen, laut einer Reperaturkosten-Kalkulation nach Audatex. Diese Kalkulation wurde ertellt von einer GKK Gutachten GmbH aus Düsseldorf. Eine Rechnung für den Schaden am Mietfahrzeug habe ich bis heute noch nicht erhalten, so kann ich auch nicht nachvorziehen, ob der Schaden wirklich von der Vermietfirma Europcar behoben worden ist!! Auch ein Foto von meinem Schaden habe ich auch nicht erhalten bis heute. Soviel wie ich und mein Fahrer wissen, ist der Schaden mit Handy fotografiert worden. Kann ich das Foto von der Vermietfirma verlangen ????

Da ich und mein zusätzlicher Fahrer noch nicht mal wußten, das ich einen Mietvertrag mit Eigenbeteiligung abgeschlossen habe und es uns noch nicht mal gesagt wurde, fühle ich mich über den Tisch von der Vermietfirma gezogen.

Normaler weise mieten wir immer ein Fahrzeug ohne Eigenbeteiligung.

Ich hatte noch nicht mal einen Mietvertrag von der Vermietfirma Europcar erhalten sondern nur die Mietrechnung für das Fahrzeug.

Nach dem Schreiben wegen der Bezahlung des Schadens, habe ich den nicht ausgehändigten Mietvertrag angefordert und war überrascht, was ich da unterschrieben habe. Nämlich eine Eigenbeteiligung von 750 Euro. Ich hatte auch die Rechnung für den Schaden am Mietfahrzeug dem Fiat Ducato-Bus verlangt schriftlich, aber nur die Kalkulation der Reparaturkosten nach Audatex erhalten.

Kann ich die Rechnung für den Schaden von der Vermietfirma verlangen um sicher zu gehen, ob der Schaden wirklich behoben wurde???

Da unser Schaden am Leihwagen wirklich nur ein kleiner Lackkratzer war, ich zwei Zeugen für den Kratzer habe, die ihn gesehen haben, so viel Geld für den Schaden zu bezahlen, ist in meinen Augen nicht rechtens. Als unser Schaden aufgenommen wurde, sagte man uns, es sei höchstens ein Schaden von 100 Euro und nicht mehr, da es ja nur ein kleiner Lackkratzer war.

Ich fühle mich einfach von der Vermietfirma über den Tisch gezogen!!

Was würdest ihr in meiner Stelle machen??? Bezahlen oder sich einen anwaltlichen Rat einholen.

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8 Antworten
am 2. Februar 2018 um 5:58

Hi, klingt alles mühsam. Auf jeden Fall solltest Du eine Übersicht einfordern, was bei der Reparatur alles angefallen ist. Da würde ich mich stur stellen.

 

Natürlich macht es Sinn, einen Anwalt einzuschalten, aber da würde ich mich erst einmal nur mit ihm zusammensetzen und den aktuellen Stand besprechen. Und zwar mit klarer Kostentransparenz bzw. Absprache, was dieses Gespräch kostet.

 

Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, dann wäre das einfacher, da sie die Kosten übernimmt.

 

Gibt es denn eine Übergabeprotokoll, wo der neue Schaden vermerkt ist? Hast Du da etwas schriftlich?

Themenstarteram 2. Februar 2018 um 16:22

Hallo, guten Tag,

ein Übergabeprotokoll habe ich nicht, wo der Schaden vermerkt ist!!

Ich habe eine Rechnung, ab wann ich das Auto gemietet hatte und wieder zurück gegeben habe, da steht der Schaden darauf vermerkt. Ist so vermerkt auf der Rechnung: Neuschaden, 1110 Linke Seite - Seitenwand Links (Lkw) - Kratzer 0-2cm.

Die Mietwagenfirma muß den Schaden nicht beheben lassen sondern kann ihn auch über das Gutachten abrechnen lassen. Bevor ich ich noch dem Anwalt 200€ + x für ein Beratungsgespräch in den Rachen werfen würde, würde ich lieber die 845€ bezahlen und gut ist.

Billiger wird es sicher nicht.

Beim nächsten mal den Vertrag vor dem unterschreiben durchlesen.

r

Zitat:

@ranitegar schrieb am 2. Februar 2018 um 19:24:12 Uhr:

Die Mietwagenfirma muß den Schaden nicht beheben lassen sondern kann ihn auch über das Gutachten abrechnen lassen. Bevor ich ich noch dem Anwalt 200€ + x für ein Beratungsgespräch in den Rachen werfen würde, würde ich lieber die 845€ bezahlen und gut ist.

Billiger wird es sicher nicht.

Beim nächsten mal den Vertrag vor dem unterschreiben durchlesen.

r

Wenn Mietwagenfirma den Schaden nicht beheben lässt, hat sie auch keinen Anspruch auf die Mehrwertsteuer. Ist im angeforderten Schadensbetrag MWst enthalten, kann die abgezogen werden.

Damit ist die Schadenssumme geringer als der vereinbarte Selbstbehalt, also kein Zahlungsanspruch der Mietwagenfirma.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 2. Februar 2018 um 19:42:49 Uhr:

Zitat:

@ranitegar schrieb am 2. Februar 2018 um 19:24:12 Uhr:

Die Mietwagenfirma muß den Schaden nicht beheben lassen sondern kann ihn auch über das Gutachten abrechnen lassen. Bevor ich ich noch dem Anwalt 200€ + x für ein Beratungsgespräch in den Rachen werfen würde, würde ich lieber die 845€ bezahlen und gut ist.

Billiger wird es sicher nicht.

Beim nächsten mal den Vertrag vor dem unterschreiben durchlesen.

r

Wenn Mietwagenfirma den Schaden nicht beheben lässt, hat sie auch keinen Anspruch auf die Mehrwertsteuer. Ist im angeforderten Schadensbetrag MWst enthalten, kann die abgezogen werden.

Damit ist die Schadenssumme geringer als der vereinbarte Selbstbehalt, also kein Zahlungsanspruch der Mietwagenfirma.

O.

Der Schaden liegt angeblich bei 1538€.

Kommst du da nach Abzug der Mehrwertsteuer auf weniger als 845€?

r

Zitat:

@ranitegar schrieb am 2. Februar 2018 um 20:12:23 Uhr:

 

Der Schaden liegt angeblich bei 1538€.

Kommst du da nach Abzug der Mehrwertsteuer auf weniger als 845€?

Bin irrtümlicherweise von einem Gesamtschaden von 845 € ausgegangen

O.

Themenstarteram 5. Februar 2018 um 14:29

Hallo go-4-golf,

die geschätze Summe für den kleinen Kratzer von 0-2cm soll bei 1.538,69 Euro liegen, darin sind 245,67 Euro

MWSt enthalten. Kann ich diese Summe dann von der Eigenbeteiligung abziehen??

Die Eigenbeteilung ist 750,00 Euro plus 95,00 Euro Kostenpauschale, also 845,00 €uro.

Herzliche Grüße

Zitat:

Wenn Mietwagenfirma den Schaden nicht beheben lässt, hat sie auch keinen Anspruch auf die Mehrwertsteuer. Ist im angeforderten Schadensbetrag MWst enthalten, kann die abgezogen werden.

Damit ist die Schadenssumme geringer als der vereinbarte Selbstbehalt, also kein Zahlungsanspruch der Mietwagenfirma.

Funktioniert nur, wenn beide Vertragspartner Umsatzsteuerpflichtig sind. Dann kann man es unter den Tisch fallen lassen, ist eh ein durchlaufender Posten.

Bei Privatpersonen gilt das leider nicht.

 

 

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