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Abzocke oder Schnäppchen????

Harley-Davidson
Themenstarteram 23. Mai 2009 um 12:29

Hey hey..

ich hab vor mir eine Nightster zu kaufen. Bei mobile.de fand ich ein sehr günstiges Angebot.

Der Preis kam mir aber so unwahrscheinlich vor, dass ich gleich zum Telefon griff und den Händler anrief.

Der verklickerte mir, dass es um ein Import-Model geht und er sie aus Belgien bezieht.

Alles gut und schön. Alle Papiere sollen dabei sein und alles soll sehr einfach gehen mit der Anmeldung.

Als ich den guten Mann auf die Umsatzsteuer ansprach, meinte er, dass ich mir keine Sorgen machen soll. Sobald ich die Maschine bei der Zulassungsstelle angemeldet hätte, würde er die Steuer entrichten. Die Jungs von der Zulassungsstelle meinten auf mein Nachfragen, dass ich vorsichtig sein muss und das Finanzamt sich auf jeden Fall an mich wendet.

 

Hier mal die Seite von den Angeboten:

 

http://home.mobile.de/HANDELSAGENTURMIGUELDASILVA

Nun meine Fragen: Kann ich die Ansprüche vom Finanzamt irgendwie "umlenken" an den Verkäufer. Bzw. Nachweisen, dass ich es beim Kauf inklusive bezahlt habe.

und

Hat schon jemand mit der Handelsagentur in Münster Erfahrungen gemacht??

Hoffe ihr könnt mich beraten....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Rabbi_K

bei neuen kfz aus der eu wird die mwst erst erhoben, wenn sie hier angemeldet werden.

...

Hallo,

Das stimmt leider nicht. Ob das Fahrzeug angemeldet wird, ist ohne Belang. Die Steuer wird 10 Tage nach Erwerb fällig, also auch wenn du das Bike ins Wohnzimmer stellst. Du kannst es nur nicht anmelden, ohne die Steuer zumindest erklärt zu haben, das ist aber nicht das gleiche.

Wenn die Handelsagentur da Silva allerdings nur Vermittler und nicht Verkäufer sein sollte, ist der deutsche Erwerber für die Steuerzahlung zuständig und dann wäre der Kaufpreis allerdings zu hoch.

Thomas

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Zitat:

Original geschrieben von Rabbi_K

Hey hey..

Alles gut und schön. Alle Papiere sollen dabei sein und alles soll sehr einfach gehen mit der Anmeldung.

Als ich den guten Mann auf die Umsatzsteuer ansprach, meinte er, dass ich mir keine Sorgen machen soll. Sobald ich die Maschine bei der Zulassungsstelle angemeldet hätte, würde er die Steuer entrichten.

Nun meine Fragen: Kann ich die Ansprüche vom Finanzamt irgendwie "umlenken" an den Verkäufer. Bzw. Nachweisen, dass ich es beim Kauf inklusive bezahlt habe.

.

Vorsicht!

Lass dir einfach alles schriftlich geben

und vereinbare eine Restzahlung (Umsatzsteuerhöhe)

die er erst dann erhält,wenn alles ordnungsgemäss über

die Bühne gegangen ist.;)

Themenstarteram 23. Mai 2009 um 13:39

jo wenn er sich darauf einlässt wäre es super..

Ich werde ihn als erstes bitten, mir den deutschen Brief zu besorgen. Gerne soll er dafür auch entlohnt werden. Sicher ist sicher.

Aber bei so einem günstigen Angebot, muss man halt auch echt vorsichtig sein.

am 23. Mai 2009 um 14:29

ups, wäre steuerliche beratung per internet gewesen...hilfe gerne per pn

Also, er bietet die Maschine ja für €8.800,- mit "MwSt. ausweisbar" an. Wenn er dir als Unternehmer eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. erstellt, sollte das zusammen mit dem CoC eigentlich für die Zulassung reichen.

Thomas

ich hab mir eine in Holland gekauft. MWSt ging auf meine Kappe. Wenn er Dir die MWSt erstatten will, die Du gegenüber dem FA entrichten mußt, soll er die 19% doch gleich vom Kaufpreis abziehen;). Wenn es um die paar Cent Zinsen gehen sollte, der er spart, kannste ihm die ja erstatten.

Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Gruß

heihen

Zitat:

Original geschrieben von heihen

ich hab mir eine in Holland gekauft. MWSt ging auf meine Kappe. Wenn er Dir die MWSt erstatten will, die Du gegenüber dem FA entrichten mußt, soll er die 19% doch gleich vom Kaufpreis abziehen;). Wenn es um die paar Cent Zinsen gehen sollte, der er spart, kannste ihm die ja erstatten.

Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Gruß

heihen

Ein deutscher Händler kann dir als Privatperson in Deutschland doch gar nichts ohne MwSt. verkaufen. Insofern verstehe ich das ganze nicht so recht, da dann ja 2x MwSt. bezahlt würde. Irgendwie etwas seltsam...

Thomas

ich denke, dass der Deutsche nicht der "Verkäufer" sein soll, sondern der "Belgier". Der Deutsche wird wohl nur ne Vermittlerrolle einnehmen. Ansonsten hast Du recht.

Gruß

heihen

Themenstarteram 23. Mai 2009 um 18:15

bei neuen kfz aus der eu wird die mwst erst erhoben, wenn sie hier angemeldet werden. da es aber noch nicht angemeldet ist, kommt der fiskus zu dem, der es zulässt. entweder besorgt der händler deutsche papiere mit einer tageszulassung oder ähnlichem oder (in dem fall, ich) man muss sich irgendwie absichern, dass es im nachhinein noch gezahlt wird.

in der regel ist es ja im kaufpreis eingerechnet. das heisst, das der käufer es zahlt...wenn der gute mann mir aber die kohle komplett abknöpft und das finanzamt dann aber von mir die knete will, ist die ganze geschichte nicht mehr so witzig.

rechtlich ist das etwas verzwickt.

Zitat:

Original geschrieben von Rabbi_K

bei neuen kfz aus der eu wird die mwst erst erhoben, wenn sie hier angemeldet werden.

...

Hallo,

Das stimmt leider nicht. Ob das Fahrzeug angemeldet wird, ist ohne Belang. Die Steuer wird 10 Tage nach Erwerb fällig, also auch wenn du das Bike ins Wohnzimmer stellst. Du kannst es nur nicht anmelden, ohne die Steuer zumindest erklärt zu haben, das ist aber nicht das gleiche.

Wenn die Handelsagentur da Silva allerdings nur Vermittler und nicht Verkäufer sein sollte, ist der deutsche Erwerber für die Steuerzahlung zuständig und dann wäre der Kaufpreis allerdings zu hoch.

Thomas

Themenstarteram 23. Mai 2009 um 19:57

jo..

ich glaube du hast recht...aber ich bin auch kein steuerfachmann...

ich denke vielleicht ist es am sichersten, wenn ich den händler bitte, die mwst auszuweisen und mich die geschichte mit dem finanzamt regeln zu lassen, d.h. wenn ich richtig rechne: 7128€ lege ich herr silva auf den tisch und 1672€ zahle ich nach der anmeldung an das finanzamt... hoffe ich hab das jetzt richtig verstanden und der gute mann lässt sich darauf ein...

oder ist das jetzt wieder ein denkfehler von mir?

wie ichs oben geschrieben habe: Du zahlst das Mopped ohne MWSt, denn die entrichtest Du ja gegenüber dem FA selbst.

@macintosh: Nicht 10 Tage nach Erwerb, sondern 10 Tage nach Einfuhr. Ich habe meine damals im Nov erworben, aber erst im März nach Deutschland geholt. MWSt wurde erst im März gezahlt. Im übrigen sieht das das FA hier nicht ganz so eng. Bei mir reichte es, bei der Zulassung zu bezahlen.

Rabbi, ich würde allenfalls anbieten, den Fahrzeugpreis ohne MWSt zu zahlen.

Noch was: Etwaige (Erfüllungs-) Ansprüche sind gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Wenn der "Verkäufer" dann in Belgien sitzt und Du den nicht einmal gesehen hast, ...mmmh. Problem z.B. denkbar: Kaufpreis angezahlt, Karre auf dem Weg zum "Vermittler" weg oder "Verkäufer" pleite und Mopped in der Konkursmasse, ... nicht so lustig.

Bei einem EU Mopped haste ja Garantie..

Gruß

heihen

Themenstarteram 24. Mai 2009 um 5:22

Zitat:

Original geschrieben von heihen

 

Noch was: Etwaige (Erfüllungs-) Ansprüche sind gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Wenn der "Verkäufer" dann in Belgien sitzt und Du den nicht einmal gesehen hast, ...mmmh. Problem z.B. denkbar: Kaufpreis angezahlt, Karre auf dem Weg zum "Vermittler" weg oder "Verkäufer" pleite und Mopped in der Konkursmasse, ... nicht so lustig.

soweit die bezahlung besprochen wurde, muss ich nix anzahlen und erst bei der übergabe das komplette geld abdrücken. was mir bei internetgeschäften auch immer ganz lieb ist.

ich werde am dienstag mal berichten, was aus den telefonaten geworden ist.

danke an alle die sich hier beteiligt haben.´

Rabbi

Zitat:

Original geschrieben von Rabbi_K

jo..

ich glaube du hast recht...aber ich bin auch kein steuerfachmann...

ich denke vielleicht ist es am sichersten, wenn ich den händler bitte, die mwst auszuweisen und mich die geschichte mit dem finanzamt regeln zu lassen, d.h. wenn ich richtig rechne: 7128€ lege ich herr silva auf den tisch und 1672€ zahle ich nach der anmeldung an das finanzamt... hoffe ich hab das jetzt richtig verstanden und der gute mann lässt sich darauf ein...

oder ist das jetzt wieder ein denkfehler von mir?

Ja, wenn der deutsche Händler die MwSt. ausweist, muss er sie ja selbst bezahlen und du hast damit nichts mehr zu tun. Ohne MwSt. darf er sie dir aber nicht verkaufen, also kannst du dir das nicht aussuchen. Nur wenn er dir die Maschine vermittelt statt verkauft und du die Maschine rechtlich gesehen beim ausländischen Händler kaufst, musst du die Steuer bezahlen.

@heihen: Dein Finanzamt ist wohl wirklich mehr als kulant - auf dem Formular Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung steht wörtlich: "Abgabe- und Zahlungsfrist: bis spätestens 10 Tage nach dem Erwerb" Erwerbsdatum = Rechnungsdatum. Gut, dass du da nicht an den "richtigen" geraten bist.

Hi,

es ist eigentlich ganz einfach. Laß dir die deutsche Mwst. rausrechnen und diese Summe bezahlst du, also netto.

Nach der Zulassung entrichtest du die 19 % Mwst. an das Finanzamt.

Damit ist die Sache sauber.

Gruß

Ex-Sportyman

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