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Abzocke von Verkäufer bei Autoinseraten
Hallo Gemeinde,
nachdem ich bei Autoscout24 ein Inserat zum Verkauf meines Golf V TDI eingestellt habe, klingelte sofort mein Telefon, wo mir ein Händler eine Summe anbot, mit der ich einverstanden war. Der wollte allerdings sofort eine Bestätigungsemail (siehe Anhang) für den Kauf. Ich war so perplex und auch nicht ganz bei Sinnen (war müde und wollte nach Inserataufgabe gemütlich ins Bett gehen und die nächsten Tage mich um die Gebote kümmern, so mein blauäuger Plan), dass ich diese auch geschickt habe. Nachdem ich danach ein ungutes Bauchgefühl bekam, habe ich das in der Mail angegebene Autohaus mal angerufen und mich nach dem Verkäufer erkundigt. Den gab es natürlich nicht. Auch weil der Käufer nicht, sich wie vereinbart einen Tag vorher gemeldet hatte, sein Handy aus war und er offensichtlich falsche Angaben machte, habe ich dem Käufer abgesagt.
Ich bin einer Masche, beschrieben hier http://tinyurl.com/8582gdd , klassisch aufgesessen. Gestern war der ursprünglich Verkaufstermin, wo der Käufer nicht erschien.
Ich weiß, wenn ich als privater Verkäufer einem Angebot von einem Käufer, egal ob per Mail oder Telefon, einmal zugestimmt habe, kann ich nicht einfach zurückziehen . Mir war das ganze einfach zu heiss, sodass ich das trotzdem gemacht habe.
Wie sind da Eure Erfahrungen mit ähnlich gelagerten Fällen?
Hab ich jetzt noch was zu befürchten (Klage wegen Rückzug des Angebots oder so) ?
Ehrlich, ich hab keine Lust, mein altes Auto nochmal zu inserieren. Und bisher konnte ich nicht verstehen, wie man Hütchenspielern oder dem Enkeltrick aufsitzen kann, jetzt kann ich es.
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19 Antworten
auch wenn meine kaufmännische Ausbildung schon lange zurück leigt:
zu einem rechtsgültigem (Kauf)-Vertrag bedarf es zweier Willenserklärungen.....
dies ist hier nicht gegeben.... die vereinbarte Zahlung in bar über 4000 ,- ist auch nicht von statten gegangen......
Käufer hat sich NICHT bei dir gemeldet.... das würde ich so deuten das dessen Interesse wohl nicht
nicht mehr besteht....
Von daher: zurück lehnen und abwarten was von diesem kleinen Möchtegern-Bertrüger noch kommt
Guten Morgen,
Ich hoffe, dass du Rechtschutz versichert bist.
Auch wenn nicht:
Sofort ab zum Anwalt.
Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag!
Er hat sich nicht an den Abholtermin gehalten. Du darst aber den Wagen nicht ohne weiteres an jemand anderes Verkaufen.
Diese Masche ist nicht neu.
Ein Kollege von mir ist das auch schon passiert.
Ein Anwalt hilft aber sofort
z.B. sollte dieser beim Abholtermin anwesend sein,
einen Brief (per Einschreiben) aufsetzen und einen neuen Abholtermin festlegen.
Wenn bis dahin der Wagen nicht abgeholt wird, Kosten für die Unterbringung dem Käufer in Rechnung setzen... bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren.
Das dauert zwar, aber du hast ja einen Vertrag unterschrieben.
Hoffe, die Sache geht schnell über die Bühne.
Gruß
Mario
Ich würde kein allzu großes Fass aufmachen - anrufen ob er ihn haben will, bzw eMial schreiben, dann hast du es schriftlich. Wenn es den Käufer im Autohaus gar nicht gibt welcher angegeben war, sehe ich sowieso kein Problem.
Allerdings nur meine Sicht...
Auch bei mir klingelte sofort das Telefon, als ich ein Auto bei autoscout vor ca. 4 Monaten inserierte. Die Anzeige war eben gerade fertig und laut Anweisungen noch nicht ins Netz gestellt. Ich habe nicht aufgenommen. Als ich paar TAge später einige Angaben ändern wollte, passierte geanu dasselbe wieder. Irgendwas ist da faul.
Grüße,
Aaron
Da ist nix faul, dafür gibt es Programme. Kann man sich auch als Privatmann besorgen.
Zitat:
Original geschrieben von MarioE200
Guten Morgen,
Ich hoffe, dass du Rechtschutz versichert bist.
Auch wenn nicht:
Sofort ab zum Anwalt.
Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag!
Er hat sich nicht an den Abholtermin gehalten. Du darst aber den Wagen nicht ohne weiteres an jemand anderes Verkaufen.
Diese Masche ist nicht neu.
Ein Kollege von mir ist das auch schon passiert.
Ein Anwalt hilft aber sofort
z.B. sollte dieser beim Abholtermin anwesend sein,
einen Brief (per Einschreiben) aufsetzen und einen neuen Abholtermin festlegen.
Wenn bis dahin der Wagen nicht abgeholt wird, Kosten für die Unterbringung dem Käufer in Rechnung setzen... bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren.
Das dauert zwar, aber du hast ja einen Vertrag unterschrieben.
Hoffe, die Sache geht schnell über die Bühne.
Gruß
Mario
Hallo Mario,
Danke für den Hinweis. Hab schon so was gedacht. Was für einen Schadenersatz kann der denn geltend machen - seine Spesen etwa?
Auch erreiche ich den Typen nicht, weder per Mail noch Telefon und die Adresse schein es den nicht zu geben.
Wo leben wir eigentlich, dass man mit so einer windigen Sache vor Gericht gehen kann.
Übrigens wird der Fall so ähnlich hier http://www.sicherer-autokauf.de/bekannte_methoden/index.php?page=15 beschrieben.
Mein Rat: gehe zu einem Anwalt und frage nach, was zu machen wäre und welche Gebühr er dafür verlangt.
Dann bist du auf der sicheren Seite, aber auch Kohle los.
So würde ich es in deinem Fall tun.
Gruß
Mario
Schick doch ein Einschreiben mit rückschein an den"Käufer" mit ner Frist zur Abholung. Sollte er sich nicht melden, würde ich den Wagen weiter anbieten.
Ich würde erstmal eines machen: Die Nerven behalten! Es ist doch bisher nichts passiert. Einen Anwalt kann man auch noch zu Rate ziehen, wenn sich der (angebliche) Käufer mit irgendwelchen Forderungen meldet. Abwarten, Tee trinken und ruhig Blut! Üblicherweise sind die Jungs aufs schnelle Geld aus. Seeeehr unwahrscheinlich, dass da jemand den juristischen Weg einschlägt. Ich würde sagen, die Wahrscheinlichkeit liegt bei unter einem Prozent.
Da er sich nicht meldet, Du ihn nicht erreichst, was soll da noch passieren? Selbst wenn er in drei Tagen plötzlich das Auto holen will (was ich nicht glaube), dann kannst Du locker sagen:
Warst zum vereinbarten Zeitpunkt nicht da, Pech gehabt. Lass Dich da einfach auf nichts weiter ein. Nichts von wegen: komme gleich vorbei und hole den, oder so.
Da kommen üblicherweise dann vier bis fünf wilde Typen die Dein Auto schlecht machen, Öl ins Kühlwasser kippen (bekommst Du gar nicht mit), erzählen die Kopfdichtung ist kaputt und den Preis deutlich runterhandeln. Das Überraschungsmoment ist fast immer auf deren Seite, viele lassen sich einschüchtern und geben dann 1000 € oder so nach.
Auf was will er denn klagen? Schadenersatz? Welcher Schaden? Den muss er erstmal schlüssig belegen können und alles dann auch noch einklagen. Womit wir wieder an der Stelle wären: die scheuen den Gang vor Gericht wie der Teufel das Weihwasser!
Ich kann dem Vorposter nur zustimmen. Vergiss es einfach... Soll der Typ Dich doch verklagen, wenn er sich ueberhaupt noch mal meldet. Aber meistens koennen die Typen noch nicht mal einen Deutschen Satz fehlerfrei zu Papier bringen. Dem wuerd ich ganz entspannt entgegensehen:-)
VG
Markus
Zitat:
Original geschrieben von MarioE200
Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag!
Er hat sich nicht an den Abholtermin gehalten. Du darst aber den Wagen nicht ohne weiteres an jemand anderes Verkaufen.
Das ist doch quatsch. Was für ein Vertrag denn ? Die Person gegenüber hat bewusst Falschangaben gemacht, damit ist sowieso schon alles nichtig.
Das ist ja echt beängstiget, was es für einen Erfindungsreichtum gibt um einen sein sauer verdientes Geld abzunehmen. Ich währe da nicht so sicher, dass da wirklich nichts kommt! Falls du die E-Mail komplett ausgefüllt zurück geschickt hast, hat er immerhin deine persönlichen Daten und dein Kennzeichen! Das reicht schonmal um deine Versicherung zu belasten! Und das ihm verkaufte Auto kann er auch noch einfordern, bzw einen Schadensersatz! Zumindest habe ich dies den verlinkten Seiten entnommen. Ich wünsche dir alles Gute!
Zitat:
Original geschrieben von Traumfaenger84
Zitat:
Original geschrieben von MarioE200
Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag!
Er hat sich nicht an den Abholtermin gehalten. Du darst aber den Wagen nicht ohne weiteres an jemand anderes Verkaufen.
Das ist doch quatsch. Was für ein Vertrag denn ? Die Person gegenüber hat bewusst Falschangaben gemacht, damit ist sowieso schon alles nichtig.
Was waren die Falschangaben?
Und wenn der Vertrag von einer Seite (Abholtermin) nicht eingehalten wird, ist der Käufer dennoch verpflichtet, den Artikel abzunehmen.
EIn Blick ins BGB sagt mehr als 1000 Worte.
Rechtsempfinden muss nicht immer gleich Recht haben bedeuten.
Moin,
Du kannst den Käufer genauso auf Abnahme verklagen, wie er dich auf Herausgabe verklagen könnte - hier liegt eine entsprechende Pattsituation vor.
Da das Kennzeichen nun bekannt ist, ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass man deine Versicherung betrügen möchte. Eine fingierte Abtrittserklärung, eine Rechnung und schwubs ist wer um z.B. 500 Euro reicher. Du bekommst dann nach 6 Wochen im Zweifel ne Rechnung über die Selbstbeteiligung von deiner Versicherung. Hast Du Pech sogar eine Kündigung, da du deiner Meldepflicht nicht nachgekommen bist.
Also: Versicherung informieren, dass Sie mit dir Rücksprache halten soll, sobald eine entsprechende Abrechnung für dein Auto kommt. Bei deinem Mailprovider kannst du übrigens mal nachfragen - wo die Mail herkam (wenn sie real nicht aus D kam, kannst das Auto bedenkenlos weiterverkaufen). Ansonsten kannst du deinem "Geschäftspartner" eine Erfüllungsfrist setzen und ihm ankündigen, dass du das Fahrzeug dann anderweitig verkaufst. Kannst mit deinem Anwalt mal absprechen, müßte gehen, falls sich nichts geändert hat-
MFG Kester