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Abzüge durch Versicherer trotz freie Werkstattwahl und 0 € SB?

Themenstarteram 2. November 2016 um 7:13

Hallo,

nehmen wir an ich hab ne Versicherung mit 0 € SB und keine Werkstattbindung, es kommt zum Schadenfall und die Versicherung kürzt wie es heute üblich ist die Reparaturrechnung. Mit dem Argument bei unserer Werkstatt wäre es billiger gewesen, oder man hätte Teile nur teillackieren müssen. So lange wie sich nun Werkstatt und Versicherer streiten bleibe ich dann auf dem Teilschaden sitzen und muss, da ich ja Auftraggeber bin den Teilschaden bezahlen? Oder wie ist das? Wenn ja, brauche ich auch keine freie Werkstattwahl, denn mit Werkstattbindung lebe ich dann stressfreier und spare sogar noch Geld.

Danke für alle Meinungen!

Beste Antwort im Thema

Wenn Du von vorne herein davon ausgehst, dass Dein Versicherer Dich bei der Schadensregulierung betrügt, hast Du eindeutig den falschen Versicherer gewählt!

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Wenn Du von vorne herein davon ausgehst, dass Dein Versicherer Dich bei der Schadensregulierung betrügt, hast Du eindeutig den falschen Versicherer gewählt!

Und welcher Versicherer garantiert, dass es keine Abzüge gibt?

Zitat:

@HelmutWenz schrieb am 2. November 2016 um 11:42:12 Uhr:

Und welcher Versicherer garantiert, dass es keine Abzüge gibt?

Jeder seriöse, denn er erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen!

Themenstarteram 2. November 2016 um 11:35

Zitat:

@HelmutWenz schrieb am 2. November 2016 um 11:42:12 Uhr:

Und welcher Versicherer garantiert, dass es keine Abzüge gibt?

Das ist eben heute das Problem, keiner Garantiert das. Selbst alt eingesessenen Filialversicherer machen Abzüge, falls die der Meinung sind die Reparaturrechnung sei zu hoch. Die meisten vergleichen die Abrechnung der Vertragswerkstatt mit der Berechnung ihrer "Vertragswerkstätten" und ziehen die Differenz ab. Oder es wird behauptet, die ausgeführten Arbeiten wären nicht oder nicht in vollem Umfang notwendig gewesen. Da hat man dann nur die Möglichkeit sein Recht gerichtlich einzuklagen. O.g. wurde mir telefonisch z.B. von einem Versicherer in Coburg bestätigt. Die Frage steht aber immer noch im Raum, ob ich dann ggf. auf einem Teilschaden sitzen bleibe.

Themenstarteram 2. November 2016 um 11:39

Zitat:

@rrwraith schrieb am 2. November 2016 um 11:52:47 Uhr:

Zitat:

@HelmutWenz schrieb am 2. November 2016 um 11:42:12 Uhr:

Und welcher Versicherer garantiert, dass es keine Abzüge gibt?

Jeder seriöse, denn er erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen!

Und 99 % sind eben nicht seriös, meine Meinung nach dem ich einige AKB' s gelesen habe.

Themenstarteram 2. November 2016 um 11:49

Ein kleines Beispiel von einem Versicherer aus Köln, "freie Werkstattwahl" und "Verzicht auf SB bei der Glasreparatur". Das Dumme nur, der Verzicht auf SB besteht nur, wenn die Scheibe in einer Werkstatt repariert wird die vom Versicherer bestimmt wird. Und nicht zu vergessen die Sachverständigenbüros die für die arbeiten um die Rechnungen entsprechend zu kürzen. Und die so genannten Versicherungsportale bewerben diese "Versicherer" auch noch unter "freier Werkstattwahl" und "ohne SB", sehr fragwürdig.

Zitat:

@Enigma127 schrieb am 2. November 2016 um 12:49:27 Uhr:

Ein kleines Beispiel von einem Versicherer aus Köln, "freie Werkstattwahl" und "Verzicht auf SB bei der Glasreparatur". Das Dumme nur, der Verzicht auf SB besteht nur, wenn die Scheibe in einer Werkstatt repariert wird die vom Versicherer bestimmt wird.

Du wirfst hier verschiedene Dinge in einen Topf, die dort nicht hineingehören.

Wenn dies vertraglich so vereinbart ist, dann ist das absolut in Ordnung so.

Das hat mit unseriös genau so wenig zu tun, wie der von Dir weiter oben benannte Versicherer mit dem Adjektiv seriös.

So eine Garantie gibt es nicht, ich würde Fahrrad fahren

Themenstarteram 2. November 2016 um 13:07

Zitat:

@rrwraith schrieb am 2. November 2016 um 13:09:13 Uhr:

Zitat:

@Enigma127 schrieb am 2. November 2016 um 12:49:27 Uhr:

Ein kleines Beispiel von einem Versicherer aus Köln, "freie Werkstattwahl" und "Verzicht auf SB bei der Glasreparatur". Das Dumme nur, der Verzicht auf SB besteht nur, wenn die Scheibe in einer Werkstatt repariert wird die vom Versicherer bestimmt wird.

Du wirfst hier verschiedene Dinge in einen Topf, die dort nicht hineingehören.

Wenn dies vertraglich so vereinbart ist, dann ist das absolut in Ordnung so.

Das hat mit unseriös genau so wenig zu tun, wie der von Dir weiter oben benannte Versicherer mit dem Adjektiv seriös.

Nenne mir 5 (fünf) Versicherer, die sich in o.g. Plattformen vermitteln lassen die seriös sind. Die wirst du nicht finden!

Ich verstehe das Problem nicht.

Schaden vorab dem Versicherer melden und die Werkstatt klärt das dann (z. B. Kostenvoranschlag, Reparaturfreigabe) mit dem VR ab.

halte Deine These auch für eher hanebüchen. wenn man vertraglich vereinbart, das bei glasbruch der verzicht auf die sb nur bei einer vertragswerkstatt besteht, dann ist ein solches verhalten nicht vertragswidrig sondern eben doch vertragstreu, eben wie vereinbart.

wenn man vernünftig seiner anzeigepflicht nachkommt, sich den schaden vor beauftragung der reparatur freigeben lässt, gibt es auch keine probleme. ist einem natürlich alles egal, weil man eh nichts bezahlen muss, dann kann so etwas passieren.

die praxis sieht aber eher anders aus:

Kunde hat ein Kaskoschaden,

Kunde geht zur Werkstatt, die Versicherungsgeld "wittert",

Kunde lässt alles noch so mitmachen, was auch noch gerade ansteht, was dann unter anderen Position in der Reechnung wiederzufinden, welche - welche Wunder - der Versicherer zu tragen hat.

Und da wunderst Du Dich das der Versicherer die Rechnung wegen mangelnder Schadenursächlichkeit kürzt. Naja wenn man friss oder stirbt macht (der Versicherung die Rechnung einfach hinrotzt), dann muss man halt mit einem Echo rechnen.

Und nein ich arbeite nicht in Coburg.

Gruß Phaeti,

der der Meinung ist das Reden manchmal nützlich sein kann und eigentliche Nachsätze nicht mag.

Themenstarteram 2. November 2016 um 19:03

Für alle die es nicht glauben, mal hier schwarz auf weiß: http://www.focus.de/.../recht-streichen-mit-system_aid_220818.html

Was hat Haftpflicht mit Kasko zu tun?

Zitat:

@phaetoninteressent [url=http://www.motor-talk.de/.../...rkstattwahl-und-0-sb-t5852865.html?...]schrieb am 2. November 2016 um 18:37:12 Uhr

Und da wunderst Du Dich das der Versicherer die Rechnung wegen mangelnder Schadenursächlichkeit kürzt.

Das wäre ja auch berechtigt, tagtäglich wird aber auch vieles willkürlich gekürzt.

Bei Kasko zählen aber immer die individuellen AKBs, daran ist auch nichts unseriös. Nur weil ein Kunde die nicht liest und nur denkt "boah, die is ja voll billich" ...

Andere Baustelle sind ungerechtfertigte Kürzungen.

Gerade im Kaskofall ist daher jeder Einzelfall gesondert zu betrachten. Was wurde genau gekürzt, welche Begründung, welche AKBs liegen zu Grunde, ...

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