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Abzug Wertverbesserung trotz Zusage nach KVA

Themenstarteram 26. Januar 2017 um 19:21

Hallo,

habe folgende Situation.

Ich hatte einen Haftpflichtschaden. Habe den der gegnerischen Versicherung gemeldet und bin mit dem Fahrzeug zu meinem Vertragshändler. Dieser hat für die Versicherung einen Kostenvoranschlag erstellt und ich habe eine Abtretungserklärung an die Werkstatt unterschrieben.

Darauf hin habe ich von der Versicherung die schriftliche Zusage erhalten, dass auf Grundlage des Kostenvoranschlags der Schaden übernommen wird.

Später habe ich den Schaden reparieren lassen und bekomme nun eine Rechnung von der Werkstatt über 100€ da die gegnerische Versicherung eben diese Summe von der Rechnung als Wertverbesserung abgezogen hat.

Hätte das die Versicherung nicht im Vorfeld erklären müssen?

Ist sowas übliche Praxis bzw. bei wem liegt hier das Versäumnis? Bei Werkstatt, Versicherung oder bei mir?

Beste Antwort im Thema

Wenn das Fahrzeug vor dem Unfall Vor- und Altschadenfrei war, würde ich so vorgehen:

Das Auto einem Sachverständigen vorführen und den merkantilen Minderwert ermitteln lassen.

Anschließend sofort zum Anwalt und diesen mit dem Beitreiben des restlichen Schadensersatzes beauftragen.

Dann hätten alle Beteiligten etwas davon.

Der Geschädigte bekommt vollständigen Schadensersatz und hat gelernt, dass man niemals eine Schadensregulierung ohne Gutachter und Anwalt durchführen sollte.

Gutachter und Anwalt haben ein wenig Geld verdient.

Und zu guter Letzt, die Versicherung hat gelernt, Dass Bescheissen mehr als zehnmal so viel kosten kann, wie der erhoffte Betrugsgewinn ausgemacht hätte.

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Hallo,

sehr wahrscheinlich ist der Abzug unberechtigt.

Um dies genau sagen zu können, nenne bitte die genaue Begründung der Versicherung für die angebliche Wertverbesserung. Hier kannst Du Dich zur Thematik schlau machen.

Themenstarteram 26. Januar 2017 um 20:26

Vielen Dank für den Link.

Ich habe bisher leider keinerlei Begründung.

Die Werkstatt hat mir die Kopie eines Schreibens der Versicherung an die Rechnung angehängt. Dort steht lediglich drauf, dass der Rechnungsbetrag "abzgl. Wertverbesserung -100,00€" auf das Konto der Werkstatt überweisen wird.

Die Vers. hat doch eine Kostenübernahme bestätigt. Die Werkstatt hat die Kosten in Rg. gestellt, ein Abzug kann man bei der Werkstatt eigentlich nicht machen. Die Wenn richtige Wertverbesserung hätte man direkt bei dir einfordern müssen.

Die Werkstatt hat die Leistung erbracht also, ein recht auf den vollen Betrag.

Kann man bei sowas noch nachträglich Gutachter und/oder Anwalt dazuholen?

Wenn ja macht das auch Sinn?

Gab es an dem Wagen in der reparierten Region denn irgendwelche Vorschäden?

Der Werkstatt die 100€ zahlen,

der Versicherung eine Frist zur Begleichung setzen,

danach ab zum Anwalt!?

am 27. Januar 2017 um 8:22

Zitat:

@Bitboy schrieb am 27. Januar 2017 um 07:26:37 Uhr:

Die Werkstatt hat die Leistung erbracht also, ein recht auf den vollen Betrag.

Logo - deshalb fordert sie ja auch die fehlenden 100 EUR vom TE. Rest ist Glaskugelguckerei ohne Detailkenntnisse.

Die ggf. vom TE zu löhnenden Anwaltskosten werden sicher höher sein.

TE: Wie hast du das denn mit Nutzungsausfall und anderen Pauschalen gemacht, nachdem du dich in die Hand der Werkstatt gegeben hast? Verzichtet?

Themenstarteram 27. Januar 2017 um 9:02

Für 100€ werde ich sicher keinen Anwalt bemühen.

Wenn man mir im Vorfeld gesagt hätte, dass ich 100€ aus eigener Tasche zahlen müsste, weil dies oder jenes, dann hätte ich mich auch vorher schon schlau machen können, ob das gerechtfertigt ist und wenn ja wäre das für mich auch ok gewesen. Was mich grad so anfuchst, ist die Tatsache, dass man etwas in Auftrag gibt, im guten Glauben, dass die Kosten übernommen werden und man hinterher eine Rechnung bekommt, die binnen wochenfrist zu begelichen ist.

Da ich der Werkstatt einen Auftrag erteilt habe, sehe ich mich nach meiner Auffassug auch in der Pflicht die Kosten zu übernehmen. Das heißt, ich seh's im Moment so, dass ich der Werkstatt die Rechnung begleichen muss und parallel zusehen muss, ob und wie ich das Geld von der Versicherung wieder bekomme.

Oder ändert die Abtretungserklärung daran irgendwas?

Es handelte sich übrigens um eine relativ große Lackabschürfung an der hinteren Stoßstange, für die die Werkstatt inkl. neuer Stoßstange, Lackierung etc. knapp 1400€ der Versicherung in Rechnung gestellt hat.

Vorschäden lagen nicht vor. Wenn dann höchstens minimale oberflächliche Kratzer im Klarlack, die man bei ganz genauer Betrachtung so an ziemlich jeder 6-jährigen Ladekante findet und die mit Sicherheit auf den Fotos für den KVA nicht zu erkennen waren. Das würde ich eher als normale Gebrauchsspuren ansehen. Und wenn deren beseitigung eine Wertverbesserung darstellt - ok, von mir aus gern. Aber dann muss die Info doch vorher kommen und nicht erst nachdem die Reparatur ausgeführt wurde.

Da es ein Haftpflichtschaden ist, kostet Dich ein Anwalt doch eh keinen Cent, dass übernimmt die gegnerische Versicherung.

Also nicht lange ärgern und fackeln, ab zum Anwalt und das eigene Recht durchsetzten!!!

Themenstarteram 27. Januar 2017 um 9:30

Die gegnerische Versicherung bezahlt einen Anwalt dafür, dass er ihr Geld aus dem Kreuz leiert?

Schöne neue Welt.

Dann lohnt sich der Anwalt ja doch.

Das ist Dein gutes Recht um Dein Recht zu erhalten ;) ... deshalb würde ich bei Haftpflichtschäden IMMER einen Anwalt nehmen (kostet mich ja KEINEN Cent!!!). Die Versicherungen versuchen einen Laien immer über den Tisch zu ziehen. Und ein Anwalt weiß, wie man das maximale von der Versicherung rausholen kann.

Es gibt viele Sachen, wo ein Laie keinen Plan von hat.

am 27. Januar 2017 um 9:59

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 27. Januar 2017 um 10:23:10 Uhr:

Da es ein Haftpflichtschaden ist, kostet Dich ein Anwalt doch eh keinen Cent, dass übernimmt die gegnerische Versicherung.

Wenn du einen Anwalt beauftragst, die 100 EUR einzuklagen und du den Prozess verlierst (doch, so was ist schon vorgekommen- man kann Prozesse auch verlieren - schlimme Richter halt), zahlt das die gegnerische Versicherung ganz sicher nicht.

"Es gibt viele Sachen, wo ein Laie keinen Plan von hat." Das kann man nur unterschreiben. Siehe oben.

Zitat:

@situ schrieb am 27. Januar 2017 um 10:59:07 Uhr:

Wenn du einen Anwalt beauftragst, die 100 EUR einzuklagen und du den Prozess verlierst (doch, so was ist schon vorgekommen- man kann Prozesse auch verlieren - schlimme Richter halt), zahlt das die gegnerische Versicherung ganz sicher nicht.

Sie zahlt nicht nur nicht, der Unterlegene zahlt ggf. auch die Prozesskosten und den dazu geleisteten Aufwand der obsiegenden Partei.

Pauschal keinen Ct. Risiko in Aussicht zu stellen ist recht einfach, wenn man es nicht selbst zu zahlen hat.

Ob ein Streit um 100€ überhaupt vor Gericht landet ist wieder eine andere Sache.

Der TE würde diesen Weg für 100€ wie er sagt nicht beschreiten, die Versicherung vielleicht auch nicht.

Ist wie ein Pokerspiel das man gewinnen oder verlieren kann.

am 27. Januar 2017 um 12:20

Zitat:

@Matsches schrieb am 27. Januar 2017 um 12:59:58 Uhr:

Zitat:

@situ schrieb am 27. Januar 2017 um 10:59:07 Uhr:

Wenn du einen Anwalt beauftragst, die 100 EUR einzuklagen und du den Prozess verlierst (doch, so was ist schon vorgekommen- man kann Prozesse auch verlieren - schlimme Richter halt), zahlt das die gegnerische Versicherung ganz sicher nicht.

Sie zahlt nicht nur nicht, der Unterlegene zahlt ggf. auch die Prozesskosten und den dazu geleisteten Aufwand der obsiegenden Partei.

Natürlich. Ich habe das nur wegen der hier üblichen pauschalen Rechtsberatung (immer ohne jeden einschränkenden Hinweis) "ab zum Anwalt - kostet dich ja keinen Cent" geschrieben. Es ist ja nicht aus zu schließen, dass das tatsächlich jemand für Ernst nimmt.

Wegen 100€ muß man ja nu nicht zum Anwalt rennen, aber man kann und es wäre natürlich legitim.

Ich würde pokern:

Die Versicherung anschreiben, um Begründung der Wertverbesserung bitten

bzw. Zahlung der ausstehenden 100€.

Mit entsprechender Fristsetzung selbstverständlich.

Du hättest Dich sonst nach Rücksprache mit Deiner RSV entschlossen,

dass ganze einem Anwalt zu übergeben, weil es Dir jetzt doch zu kompliziert wird.

Selbstverständlich könnte es sein, dass sich eine Versicherung auf einen solchen

Brief nur eine Ei pellt, aber der Aufwand könnt es wert sein.

(Ist sonst eigentlich alles gezahlt bzw. überhaupt eingefordert? Leihwagen? Unkostenpauschale? etc.)

Wenn das Fahrzeug vor dem Unfall Vor- und Altschadenfrei war, würde ich so vorgehen:

Das Auto einem Sachverständigen vorführen und den merkantilen Minderwert ermitteln lassen.

Anschließend sofort zum Anwalt und diesen mit dem Beitreiben des restlichen Schadensersatzes beauftragen.

Dann hätten alle Beteiligten etwas davon.

Der Geschädigte bekommt vollständigen Schadensersatz und hat gelernt, dass man niemals eine Schadensregulierung ohne Gutachter und Anwalt durchführen sollte.

Gutachter und Anwalt haben ein wenig Geld verdient.

Und zu guter Letzt, die Versicherung hat gelernt, Dass Bescheissen mehr als zehnmal so viel kosten kann, wie der erhoffte Betrugsgewinn ausgemacht hätte.

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