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Achse verstellt nach Unfall – austauschen oder einstellen?

Themenstarteram 19. Oktober 2016 um 12:39

Hallo,

ich bin gerade total verunsichert. Nach einem Spurwechsel-Unfall (wollte rechts rüber, Frau ließ mich (leider doch nicht…) rüber --> Schleifspuren an Kotflügel und Stoßfänger vorne rechts) war die Spur meines Wagens um 1 Grad verstellt. Weder am Reifen selbst noch an der Felge war jedoch etwas zu sehen, daher sagte der Gutachter, die Achse soll eingestellt werden, das reiche aus. Die Werkstatt dagegen meint, ihre Richtlinien besagen, dass nach Unfällen mit verstellter Spur die betreffenden Teile ausgetauscht werden sollen, selbst wenn äußerlich kein Schaden sichtbar ist. Bei Rückgabe des Wagens wurde mir richtig Angst gemacht (Sicherheitsrisiko) und empfohlen, ggf. gegen die Versicherung vorzugehen. Die Versicherung wiederum sagte mir, ich sollte nochmal mit dem Gutachter sprechen, sie würden eben nur das zahlen, was der Gutachter abnickt. Gesagt, getan – der Gutachter bleibt aber bei seiner Auffassung, dass die Sache sicher ist, da sich die Achse ja einstellen ließ. Wenn sie wirklich beschädigt wäre, dann müsste man auf jeden Fall am Reifen/Felge was sehen.

Kann ich darauf jetzt vertrauen oder würdet ihr mir raten, einen Anwalt einzuschalten?

Danke und Gruß

ChriZyl

Beste Antwort im Thema

Würde damit anfangen den Gutachter zu bitten die Aussage schriftlich zu tätigen. Damit hast du zumindest was in der Hand wenn Folgeschäden auftreten. Sonst heißt das hinterher "ja so hab ich das nicht gesagt"

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Themenstarteram 19. Oktober 2016 um 12:41

Der Gutachter soll übrigens bekannt dafür sein, zu begutachten, als müsste er die Werkstattrechnungen selbst bezahlen. Aber das hat auch jemand in der Werkstatt gesagt. Zu mir meinte er am Telefon in einem anderen Zusammenhang, die Gegenseite habe ja vermutlich einen Privatgutachter bestellt, der dann einfach alles reparieren lässt und damit die Prämien der Versicherten in die Höhe treibt… :/

Lass dir von der Werkstatt die - schriftlichen - Richtlinien zeigen und gib des SV eine Kopie davon.

War's ein Kasko Schaden? Dann schaue in die Vertragsbedingungen, was du machen musst.

Themenstarteram 19. Oktober 2016 um 12:48

Der Mensch in der Werkstatt hat mir aus den Richtlinien vorgelesen, sagte aber, dass er mir die nicht mitgeben darf, weil es VW-interne Unterlagen sind.

Ja, es war ein Kasko-Schaden. Wonach soll ich denn suchen? Zum Sachverständigen steht nichts weiter drin bzw. nur zum Fall der Uneinigkeit über die Schadenhöhe. Und der Sachverständige spricht laut Versicherung "das letzte Wort".

Dann musst du unter Hinweis auf diese Richtlinien das Gutachten ablehnen. Steht aber in den Vertragsbedingungen.

Themenstarteram 19. Oktober 2016 um 12:59

Ich finde nichts dazu! Ist das ein grundsätzliches Recht?

Zitat:

@chrizyl schrieb am 19. Oktober 2016 um 14:39:13 Uhr:

Hallo,

ich bin gerade total verunsichert. Nach einem Spurwechsel-Unfall (wollte rechts rüber, Frau ließ mich (leider doch nicht…) rüber --> Schleifspuren an Kotflügel und Stoßfänger vorne rechts) war die Spur meines Wagens um 1

Bist du überhaupt unschuldig am Unfall ist das geklärt bevor du einen Gutachter einschaltest

Steht in den Vertragsbedingungen deiner Kasko. Oder im Versicherungsvertragsgesetz. Hab grad nur mein Handy, sonst würde ich es raus suchen.

Mal grundsätzlich:

Verformungen an Querlenker, Spurstangen, Lenkgetriebe und die restlichen Achsteile werden sich früher oder später rächen.

Ich gebe aus technischer Sicht der Werkstatt recht und würde dir empfehlen das so zu machen, zur Not sogar aus eigener Tasche. Du sparst dir viel Ärger und einen eventuellen Unfall, falls ein Querlenker oder die Gelenke des gleichen mal nachgibt/geben.

Auch würde ich einen Blick auf das Lenkgetriebe werfen lassen, um Undichtigkeit/Beschädigung auszuschliessen.

Laß dir von der Werkstatt den Kostenvoranschlag geben und kläre es direkt mit der Versicherung.

HTC

Themenstarteram 19. Oktober 2016 um 14:06

Zitat:

 

Bist du überhaupt unschuldig am Unfall ist das geklärt bevor du einen Gutachter einschaltest

Nein, rechtlich betrachtet bin ich Verursacherin. Der Gutachter wurde von meiner Versicherung (Vollkaskoschaden) eingeschaltet.

 

Direkt mit meiner Versicherung kann ich nichts klären. Die freuen sich natürlich über das Gutachten. Wären nochmal 3700 Euro für Achsenteil rechts vorne plus Reifen. Der Mensch in der Werkstatt sagte, wenn wir den Rechtweg gehen, würden wir wohl gewinnen.

Themenstarteram 19. Oktober 2016 um 14:09

Zitat:

@HTC schrieb am 19. Oktober 2016 um 15:33:25 Uhr:

Mal grundsätzlich:

Verformungen an Querlenker, Spurstangen, Lenkgetriebe und die restlichen Achsteile werden sich früher oder später rächen.

Auch würde ich einen Blick auf das Lenkgetriebe werfen lassen, um Undichtigkeit/Beschädigung auszuschliessen.

HTC

Würde man denn Verformungen an diesen Teilen von außen nicht erkennen? Es war ja nichts zu finden. In der Werkstatt sagte man mir, dass man das nur ausschließen kann, wenn das die Teile ausbaut und analysieren lässt, was am Ende teurer wäre als der Ersatz derselben. Der Gutachter meint wie gesagt, da sei nichts, denn das Ganze konnte man ja einstellen.

Würde damit anfangen den Gutachter zu bitten die Aussage schriftlich zu tätigen. Damit hast du zumindest was in der Hand wenn Folgeschäden auftreten. Sonst heißt das hinterher "ja so hab ich das nicht gesagt"

Also bei einem seitlichen Treffer des Reifens kann alles oder auch nichts kaputt gegangen sein.

Die Köpfe der Querlenker im eingebauten Zustand zu prüfen ist schon schwer, wenn es aber durch Haarrisse erst nach einiger Zeit zu einem Ausfall führt wirst du zum jetzigen Zeitpunkt nur durch Zufall was entdecken...

Es kann das Radlager oder auch das Kreuzgelenk einen Schlag abbekommen haben, hier gilt wieder das obige...

Als 3ten Kandidaten sehe ich noch das Lenkgetriebe. Entweder durch den Schlag versetzt (muß bei der Spureinstellung eh ausgemittelt werden wenn man es nach Vorschrift macht), oder die Dichtungsringe haben einen Schaden davon getragen, was sich entweder sofort oder in absehbarer Zeit durch Ölverlust bemerkbar macht. Ich gebe zu, das Lenkgetriebe ist das unwahrscheinlichste, aber leider auch das teuerste Teil...

Eine Verformung hat auf jeden Fall stattgefunden, sonst würde deine Spur noch passen, wobei 1° nun auch nicht die Welt ist...

3700 finde ich nun etwas happig, auch für eine VW Werkstatt.

Ich würde max 500 für Radlager und max 500 für Querlenker und Achseinstellung erwarten.

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 19. Oktober 2016 um 15:33:25 Uhr:

 

Auch würde ich einen Blick auf das Lenkgetriebe werfen lassen, um Undichtigkeit/Beschädigung auszuschliessen.

Üblicherweise verlangen die Hersteller-Richtlinien auch den Austausch des Lenkgetriebes, wenn unfallbedingt Achsteile ausgetauscht werden müssen. Das würde auch den von der Werkstatt genannten Preis erklären.

Allerdings kann aus technischer Sicht kein Schaden entstanden sein, wenn es keinen Anstoß auf Rad oder Reifen gegeben hat (dann war jedoch auch das Einstellen der Achse nicht unfallbedingt notwendig?!).

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