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Achtung: Mercedes deaktiviert aktiven Lenkssistenten und Einparkhilfe quer zur Fahrbahn

Mercedes GLE W167
Themenstarteram 27. Oktober 2021 um 11:48

Mercedes-Benz hat mit einem der letzten Software Updates für den GLE Hybrid sowohl den aktiven Lenkassistenten als auch die Einparkhilfe senkrecht zur Fahrbahn komplett deaktiviert. Dies erfolgte ohne Hinweis an mich als Fahrzeughalter, was durch den Ausfall bzw die unangekündigte Nichtverfügbarkeit des Assistenten fast zu einem Unfall geführt hätte. Die Vorgehensweise seitens Mercedes stellt nicht nur einen Vertragsbruch dar, sondern ist auch in Anbetracht der Tatsache, dass ohne Rückmeldung Assistenzsysteme abgestellt werden, ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Aktuell stellt sich Mercedes auf den Standpunkt, dass Hintergrund des Abschaltens eine UNR Richtlinie sei, deren Inhalt die genannten Assistenten in aktuellem Umfang verbietet. Allerdings werden keine alternativen Lösungen bzw eine Reduktion der Leasingrate bzw Kompensation angeboten. Das Gebaren entspricht absolut nicht dem eines premium Herstellers. Als langjähriger BMW Fahrer bereue ich inzwischen den Wechsel von BMW zu Mercedes und sehe den Gang zum Anwalt als letzte verbliebene Option.

Achtung: Ihr werdet bei der Bestellung eines Neuwagens nicht auf die fehlenden Assistenten hingewiesen. Kosten bleiben allerdings die selben. Das ist schlichtweg Betrug!

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26 Antworten

Ich habe mein Wagen nun seit knapp sechs Wochen. Vorher hatte ich eine E Klasse die selbstständig einparken konnte. Heute hatte ich die Situation dass ich die Einparkhilfe benutzen wollte diese aber mir keine Unterstützung in der Parkplatz Lücken Suche gegeben hat. Ist es nun richtig von mir verstanden , dass dieses gekaufte extra von mir gar nicht mehr zur Verfügung steht?

Sorry auch wenn es nicht hier hin passt aber vielleicht kann mir das auch jemand beantworten, ab wie viel Stunden Kilometer senkt sich das Luftfahrwerk automatisch wieder ab?

Kurze Frage: Hattest du das Fahrzeug bereits und die entsprechenden Funktionen wurden (Service oder Ähnliches) deaktiviert oder hast du eine Diskrepanz zwischen Bestellung und Auslieferungszustand?

Zitat:

Aktuell stellt sich Mercedes auf den Standpunkt, dass Hintergrund des Abschaltens eine UNR Richtlinie sei, deren Inhalt die genannten Assistenten in aktuellem Umfang verbietet.

Ich glaube Mercedes soll diese Funktionen kostenlos zu aktuel gultige Richtlinie anpassen und wieder aktivieren.

Themenstarteram 27. Oktober 2021 um 13:37

Zitat:

Ich habe mein Wagen nun seit knapp sechs Wochen. Vorher hatte ich eine E Klasse die selbstständig einparken konnte. Heute hatte ich die Situation dass ich die Einparkhilfe benutzen wollte diese aber mir keine Unterstützung in der Parkplatz Lücken Suche gegeben hat. Ist es nun richtig von mir verstanden , dass dieses gekaufte extra von mir gar nicht mehr zur Verfügung steht?

 

Das haben Sie richtig verstanden, Teile der bezahlten Leistung sind ersatzlos entfernt worden. MB greift hier in Eigentumsrechte ein.

Themenstarteram 27. Oktober 2021 um 13:39

Zitat:

@Tor213 schrieb am 27. Oktober 2021 um 14:10:25 Uhr:

Ich habe mein Wagen nun seit knapp sechs Wochen. Vorher hatte ich eine E Klasse die selbstständig einparken konnte. Heute hatte ich die Situation dass ich die Einparkhilfe benutzen wollte diese aber mir keine Unterstützung in der Parkplatz Lücken Suche gegeben hat. Ist es nun richtig von mir verstanden , dass dieses gekaufte extra von mir gar nicht mehr zur Verfügung steht?

 

Das haben Sie richtig verstanden - Teile der bezahlten Leistung wurden ersatzlos gestrichen. MB greift hier einseitig in Eigentumsrechte ein.

Themenstarteram 27. Oktober 2021 um 13:44

Zitat:

@maechtigvielmartin schrieb am 27. Oktober 2021 um 14:12:56 Uhr:

Kurze Frage: Hattest du das Fahrzeug bereits und die entsprechenden Funktionen wurden (Service oder Ähnliches) deaktiviert oder hast du eine Diskrepanz zwischen Bestellung und Auslieferungszustand?

Danke für Deine Frage:

Die betreffenden Assistenzsysteme waren bestellt, bestätigt und auch ausgeliefert. Erst bei einem Software Update ca. 4 Monate nach Auslieferung wurden sie ohne Hinweis / Erklärung ersatzlos entfernt. Erst auf Nachfrage hat mein Händler nach langem Bohren den Hinweis auf die UN R79 Richtlinie bekommen. Die den Betrieb der Assistenzsysteme in aktuellem Umfang untersagt. Sich nun aber - wie es MB auch tatsächlich versucht - auf den Standpunkt zu stellen, dass MB aufgrund der Richtlinie keine Schuld trifft und der Kunde neben den unveränderten Kosten auch den geminderten Leistungsumfang schlucken soll ist nicht nur eine Frechheit sondern rechtlich höchst fragwürdig.

Das ist eventuell nur ein temporäres Problem:

https://www.lifepr.de/.../756673

Der deutsche Gesetzgeber muss dafür nur wieder eine nationale Regelung erlassen, sonst wäre kein autonomes Fahren in Zukunft möglich.

Ich kann dieses unglaubliche Vorgehen auch Bestätigen. Im Verlauf einer Unfallschadebeseitigung musste neue Software bei MB aufgespielt werden. Plötzlich funktionierte auch wieder der aktive Lenkassistent der zuvor wie og schon einmal deaktiviert war ( bei Neuauslieferung war er ebenfalls

verfügbar ).

Ich war sehr überrascht, dass es nun wieder ging, doch die Freude wehrte nicht lange und die Funktion war wieder weg. Damit ist klar, dass MB ohne Wissen und Zutun des Eigentümers Veränderungen am Vertragsgegenstand durchführen kann und dies auch tut. Ich verstehe, wenn es aus rechtlichen Gründen eine Beranlassung geben kann, dennoch ist die Tatsache als solche über die Möglichkeit und wie sie ohne begkeitende Kommunikation genutzt wird eine Frechheit und völlig inakzeptabel.

Zitat:

@VelarMike schrieb am 27. Oktober 2021 um 16:58:37 Uhr:

Ich kann dieses unglaubliche Vorgehen auch Bestätigen. Im Verlauf einer Unfallschadebeseitigung musste neue Software bei MB aufgespielt werden. Plötzlich funktionierte auch wieder der aktive Lenkassistent der zuvor wie og schon einmal deaktiviert war ( bei Neuauslieferung war er ebenfalls

verfügbar ).

Ich war sehr überrascht, dass es nun wieder ging, doch die Freude wehrte nicht lange und die Funktion war wieder weg. Damit ist klar, dass MB ohne Wissen und Zutun des Eigentümers Veränderungen am Vertragsgegenstand durchführen kann und dies auch tut. Ich verstehe, wenn es aus rechtlichen Gründen eine Beranlassung geben kann, dennoch ist die Tatsache als solche über die Möglichkeit und wie sie ohne begkeitende Kommunikation genutzt wird eine Frechheit und völlig inakzeptabel.

In Bezug auf die Vorgehensweise und Kundenkommunikation gebe ich Dir absolut Recht.

Dabei könnte MB auch ganz offensiv damit umgehen und den schwarzen Peter auf die EU schieben. Den Punkt haben sie jetzt aber verspielt.

Themenstarteram 27. Oktober 2021 um 15:03

Zitat:

@VelarMike schrieb am 27. Oktober 2021 um 16:58:37 Uhr:

... Damit ist klar, dass MB ohne Wissen und Zutun des Eigentümers Veränderungen am Vertragsgegenstand durchführen kann und dies auch tut. Ich verstehe, wenn es aus rechtlichen Gründen eine Beranlassung geben kann, dennoch ist die Tatsache als solche über die Möglichkeit und wie sie ohne begkeitende Kommunikation genutzt wird eine Frechheit und völlig inakzeptabel.

Danke für Deine Rückmeldung!

Ich kann dem nur beipflichten. Der fehlende Hinweis auf das Abschalten hätte bei mir zudem fast dazu geführt, dass ich mit dem Fahrzeug von der Strasse abgekommen wäre - ganze Familie im Auto...

Das ist nicht nur eine Frechheit von MB - das ist grob fahrlässig!!!

Fast von der Straße abgekommen, weil ein Assistenzsystem nicht verfügbar war???

 

So nice-to-have ich diese Funktion selbst auch finde, aber sorry - nicht persönlich nehmen - das ist das beste Argument dafür, dass diese Syteme wahrscheinlich keine allgemeine Zulassung verdienen. Extrembeispiel ist ja der "Autopilot" von Tesla.

 

Das Problem ist nicht, dass die Systeme nicht tun, was sie sollen... sondern dass viele Leute ihre technischen Limitationen einfach nicht verstehen und sich zu sehr darauf verlassen. Dabei trifft die Autohersteller wahrscheinlich mindestens eine Teilschuld, da sie es marketingtechnisch manchmal einfach übertreiben.

Aus der GLE Bedienungsanleitung.

E2b81942-0afa-4055-b04b-84962d0f5f6b

Zitat:

@HerbertoReal schrieb am 27. Oktober 2021 um 20:50:35 Uhr:

Fast von der Straße abgekommen, weil ein Assistenzsystem nicht verfügbar war???

So nice-to-have ich diese Funktion selbst auch finde, aber sorry - nicht persönlich nehmen - das ist das beste Argument dafür, dass diese Syteme wahrscheinlich keine allgemeine Zulassung verdienen. Extrembeispiel ist ja der "Autopilot" von Tesla.

Das Problem ist nicht, dass die Systeme nicht tun, was sie sollen... sondern dass viele Leute ihre technischen Limitationen einfach nicht verstehen und sich zu sehr darauf verlassen. Dabei trifft die Autohersteller wahrscheinlich mindestens eine Teilschuld, da sie es marketingtechnisch manchmal einfach übertreiben.

Naja so ist es ja nicht, aber wenn in meinem Fahrzeug bspw plötzlich der Stauassistent deaktiviert wäre würde ich auch erst im letzten Moment selbst bremsen bevor ich auf das vorausfahrende Fahrzeug auffahre. Es ist ja auch beim Kollegen hier nichts passiert aber ein Schock ist das schon erstmal wenn das Assistenzsystem nicht wie gewohnt greift.

Wenn ich mich null darauf verlasse und immer sowieso selbst bremse / lenke dann brauch ich auch kein Assistenzsystem

Bei Bestandsfahrzeugen dürfen diese Funktionen nicht so einfach abgeschaltet werden. Das ist in der Tat ein Eingriff in das Eigentumsrecht. Bei Neubestellungen werden diese Funktionen dann ohne Preisanpassung gestrichen, was bei meinem GLS, der letzten Monat ausgeliefert wurde, der Fall war. Ich wurde allerdings auf die fehlenden Funktionen im Vorfeld hingewiesen und mir wurde die Möglichkeit von einem Rücktritt vom Kaufvertrag angeboten. Bei meinem Fahrzeug ist der Lenkassistent aktiv, d.h. das Fahrzeug bleibt in der Spur, ohne dass ich das Lenkrad für eine halbe Minute anfassen muss. Der automatische Spurwechsel nach Betätigung des Blinkers ist deaktiviert. Ebenso die Funktion des automatisch rückwärts längs Einparkens ist deaktiviert. Die Funktion des automatisch rückwärts quer Einparkens ist allerdings aktiviert. Es wird damit argumentiert, das die EU-Richtlinie UN ECE R79 diese Funktionen nicht mehr erlaubt. Die EU-Richtline gilt aber nicht für Bestandsfahrzeuge. Seltsam ist, dass diese Richtline am 01.04.21 im Kraft trat. Danach sind aber noch viele Fahrzeuge mit den Funktionen ausgeliefert worden. Andere Hersteller wie BMW scheinen diese Funktionen nach wie vor dennoch anzubieten. Auch in der neuen Mercedes S-Klasse sind all diese Funktionen weiterhin vorhanden, sogar auf einem höheren Level. Laut Aussage meines Verkäufers sind beim GLE/GLS die Sensoren das Problem, weswegen einige Funktion jetzt wegfallen. Die S-Klasse habe andere Sensoren, weswegen die Funktionen dort vorhanden sind. Für mich passt die ganze Argumentation von Mercedes nicht so zusammen und ist zum Teil auch widersprüchlich.

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