ACHTUNG: Tieferlegungen in Österreich illegal
Hallo BMW Fans aus Österreich
Ich war neulich mit meinem 330i E46 bei der jährlichen Begutachtung (=Pickerl). Reine Formsache, dacht ich mir, da das Auto in excellentem Zustand ist. ABER, Pickerl wurde verweigert !!!!!!
-- Sportfahrwerk H&R 55/35 + H&R Sportdämpfer nicht eingetragen
-- Borbet 8x17 Felgen (für WR) nicht eingetragen
Ich wendete mich an eine andere Werkstatt (BMW Niederlassung), auch die verweigerten mir aus denselben Gründen die §57 Begutachtung.
o.k. d.h. eintragen lassen, sämtliche Teilegutachten habe ich ohnehin und alles ist ordnungsgemäß verbaut.
ABER, nächster Schock: Anruf bei zuständiger Behörde.
diese sagten mir:
Bei Kombination Felgen + Fahrwerk heben sich beide Gutachten gegenseitig auf, d.h. Fahrwerkgutachten verlangt Originalräder, bzw Felgengutachten verlangt OriginalFahrwerk, ein Ausweg ist eine TÜV Einzelprüfung.
weiters: !!!!!
Eine Tieferlegung kann nur dann eingetragen werden, wenn mind. 11cm Bodenfreiheit bleiben, das wird bei den H&R 55/35 bei weitem unterschritten !!!!
Das bedeutet: sämtliche Tieferlegungen von zB E46, die mehr als ca. 30mm tieferlegen sind in Österreich ILLEGAL !
Das bedeutet, sie erhalten kein Pickerl bzw können bei einer Polizeikontrolle aus dem Verkehr gezogen werden !!
Da ich sicher nicht der Einzige in Österreich mit diesem Problem bin, möcht ich fragen wir ihr damit umgeht ?????
Angeblich gibt es die rechtliche Grundlage bereits seit einigen Jahren, aber erst seit kurzem kommt sie zum Tragen, da die Werkstätten nun vermehrt auf geänderte Fahrzeugen achten müssen !
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28 Antworten
Das mit den 11cm ist bei euch seit Jahren bei uns 10cm?
Und dass Du mit den H&R unter die 11 kommst denke ich nicht, hatte die selbst 60tkm drin, kam an keiner Stelle drunter
Also das mit den Felgen ist schonmal völliger Blödsinn.
In dem Gutachten vom Fahrwerk steht mit Sicherheit drin, dass alle Serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen weiterhin gefahren werden können.
Da deine Felgen wahrscheinlich nicht weiter rausstehen als die Oringal BMW-Felgen, gibt es da doch überhaupt kein Problem.
Das mit der Bodenfreiheit ist tatsächlich ein Problem. In Deutschland ist das nicht festgeschrieben. Nur die Höhe vom Nummernschild oder den Scheinwerfern.
Das ist doch aber nichts besonderes, denn genau das gleiche gilt für Deutschland, mal abgesehen vielleicht von den 11cm.
Wenn diese Kombination so nicht vorgesehen ist, passiert das hier genauso.
Gruss Mad
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
.
. In Deutschland ist das nicht festgeschrieben. Nur die Höhe vom Nummernschild oder den Scheinwerfern.
Ist mir neu, hast aber recht, hab mal gegoooooooooooogelt.
Der TÜV kann aber eine Tieferlegung bzw deren Eintragung unter 7,5cm zu TRAGENDEN Teilen ablehnen.
Wobei ich denke bei Alltagsautos ist eh alles unter 11cm völlig sinnlos
Zitat:
Original geschrieben von e46coupefahrer
Wobei ich denke bei Alltagsautos ist eh alles unter 11cm völlig sinnlos
Da gebe ich dir Recht, das ist absolut unfahrbar im Alltag. Da behindert man andere Autos nur, wenn man mit Schrittgeschwindigkeit über eine Bodenwelle fahren muss...
Wobei ich vermutlich mit meinem MII-Paket auch recht nah an die 11cm ran komme. Müsste ich mal nachmessen.
Gruß, Carlo.
Hat auch ohne Eintragungen meines Fahrwerkes nie Problem beim Pickerl
ja das mit den 11 cm ist bei uns so ne Sache hab auch genau 11 cm(Stoßstange)auf die Ölwanne, Auspuff hab ich keine 11cm höchstens 10. Hab es aber trotzdem alles eingetragen bekommen. Dan der TÜV Prüfen hat das mit dem kontrollieren nicht so genau genommen. Mal kurz mit einen Brett drunter das zwar nur mit Gewalt unter die Stoßstange Paste dann sein Spruch: "Das ist aber grenzwertig "
achja Reifen hatte hinten bei voll ein gefederten zustand konntet mit dem Kotflügeln, das hat der TÜV Mensch nicht mal gesehen
und das mit den Gutachten gegenseitig aufheben wer mir auch neu.
@Tom: Schön, dass du den Zusatz "Alltagsfahrzeug" erwähnt hast! Miss das alles mal bei deinem Seven nach!
Hat H&R für Österreich denn ein spezielles Gutachten? In der deutschen Version gibt es keinen Widerspruch: Das verlangt keine Originalräder, sondern Originalräder oder Räder mit einem Teilegutachten für das Fahrzeug. So was haben die Räder ja hoffentlich...
Und der letzte Ausweg wurde ja schon in der Frage geschildert: Einzelabnahme. So was geht sicher auch in Österreich, oder? Wer schön sein will, muss leiden!
Gruß, Timo
Zitat:
Original geschrieben von MoKa
@Tom: Schön, dass du den Zusatz "Alltagsfahrzeug" erwähnt hast! Miss das alles mal bei deinem Seven nach!
Hat H&R für Österreich denn ein spezielles Gutachten? In der deutschen Version gibt es keinen Widerspruch: Das verlangt keine Originalräder, sondern Originalräder oder Räder mit einem Teilegutachten für das Fahrzeug. So was haben die Räder ja hoffentlich...
Und der letzte Ausweg wurde ja schon in der Frage geschildert: Einzelabnahme. So was geht sicher auch in Österreich, oder? Wer schön sein will, muss leiden!
Gruß, Timo
ich war mit dem deutschen H&R Gutachten beim eintragen wie gesagt ohne Problem.
Einzelabnahme gibt es bei uns auch das hat aber einen anderen Namen
Von wegen 11cm und so...:
Zitat:
Original geschrieben von MoKa
Von wegen 11cm und so...:
nicht schlecht aber die e36 m3 spiegel die gehören nicht auch einen e46
Zitat:
Original geschrieben von MoKa
Von wegen 11cm und so...:
lol das is ja wohl echt krank !!!
Will hier nichts erfinden kenn ich da mit den Regeln nicht so aus habe aber mal meinen A4 mit KW-Gewinde tiefergelegt. Da kammen dann noch 18"-Felgen dazu. Bei den Fahrwerks-ABE stand auch nur Serienfelgen im ABE von den Felgen stand nichts nur das man evtl. was im innenradkasten anschneiden muss. Also habe ich nur vorne die Kannten angelegt was bei dem e46 in Serie ist, bin dann zum GTÜ und ohne worte innerhalb von einer halben Stunde war alles mit Papiere legalisiert.
Wenn ich wüsste wie man eigene Bilder reinmacht würd ich das Foto sogar zeigen.
Hallo
danke fürs rege interesse !!!
Bitte bedenken dass es um Bestimmungen und Handhabung in ÖSTERREICH geht, schöne Grüße an alle in DEUTSCHLAND, ihr lebt in dieser Beziehung ohnehin im gelobten Land.
Pickerlprobleme gabs bis dato auch nicht, erst seit kurzen solls eine Aktion scharf geben und die Werkstätten fürchten um ihre Konzessionen.
Bodenfreiheit: ist ca. 90mm, ich würde liebend gerne auf 110mm erhöhen, bei gleicher Federhärte.
Es gibt Distanzplatten zum Höherlegen zB Weitec, lt deren Gutachten dürfen die aber nur mit Serienfedern verwendet werden.
Hat einer Erfahrung, was in Österreich eingetragen wird ???
-- H&R 55/35 mit 20mm höherlegung vorne??? um auf Bodenfreiheit 110mm zu kommen????
-- H&R 35/20 sind mir zu weich, Federrate dürfte vergleichbar mit dem M-Fahrwerk sein.
Einen Lösung wäre ev. die orig. M-Federn mit den bestehenden H&R Dämpfern + Sportstabis
(optik ist mir wurscht, ich möchte ein härteres FW)
Gewindefahrwerk wäre ev. eine Lösung, dann ärgere ich mich aber über das weggeschmissene NEUE H&R FW
Wie wird das allgemein in Österreich gehandhabt???
Vielleicht sind meine Werkstätten betr. Pickerl bzw die Kontaktperson bei der Behörde zu übergenau.
Zitat:
Original geschrieben von hs71
Hallo
danke fürs rege interesse !!!
Bitte bedenken dass es um Bestimmungen und Handhabung in ÖSTERREICH geht,
Das war uns (mir) klar.
Das mit dem gelobten Land vergessen wir mal lieber
Übrigens , nicht falsch verstehen, es heißt Motor-talk.de es mag sicher auch User aus Österreich (servus Björn) geben, aber eher seltener.
Ihr habt doch bei euch auch riesen Foren und Clubs, die wissen doch sicher mehr als wir?