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Achtung vor Onlineangeboten zu VW-Ware aus Portugal!

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 26. Januar 2012 um 19:32

hallo

einige kennen ja die portugal händler bei ebay die lenkräder anbieten, jetzt habe ich gerade das hier gefunden:

http://www.bild.de/.../...lenkrad-bei-ebay-verkauft-22275282.bild.html

Vielleicht hilft es euch ja weiter

 

Beste Antwort im Thema

Der entscheidende Punkt zu Lasten des Käufers war hier: Sofortkauf, nicht Auktion. Und da darf man schon stutzig werden, wenn man nur 1/3 des Preises bezahlen muss (für Neuteile!).

Bei einer Auktion wäre es kein Problem gewesen. Habe auch letztens einen Satz Atomic Ski neu für 100€ ersteigert. Das war einfach Pech für den Händler.

Wenn dem Käufer 1.200 € Strafe zuviel sind, sollte er nachrechnen, ob die Tagessatzhöhe auf ihn zutrifft und falls nein, Widerspruch nur bezüglich der Höhe einlegen. Der Staatsanwalt schätzt einfach mit einem Tagessatz von 40€, das hat halt nicht jeder. Aber das muss er dem Gericht eben auch mitteilen! Innerhalb der Frist! Da braucht er keinen Anwalt für. Aus den lumpigen Angaben der Bild.zeitung wird aber keiner schlau, da sind alle immer nur arme Opfer...

Nachtrag: Lese grad in oberem Thread in dem Octavia Forum. Da hat der Anwalt doch glatt seinem Mandanten nicht geraten, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.

Hier mal die wahren Optionen, die er anfangs hatte (inzwischen zu spät):

- Einspruch gegen die Höhe einlegen (bei 600€ netto, wäre die Strafe auf 600€ (30x20€ Tagessatz) reduziert worden. Auch ohne Anwalt.)

- Einspruch gegen den gesamten Strafbefehl: Schlechte Chancen, siehe oben.

- Nicht wehren und zahlen.

Welche von den Optionen wäre nun die klügste? Er sollte mal den Anwalt wechseln. Den Tipp hätte er bei mir umsonst bekommen. Und ich bin nichtmal Anwalt :D

P.S.: Die Kommentare zum "scheiss Rechtsstaat" in dem Forum sind mal ziemlich daneben. Sich über Diebe beschweren, aber Hehler (und deren Käufer) schützen... Bigotter gehts ja wohl nicht mehr! Ohne Käufer würde auch keiner was klauen!

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Naja, da paßt wieder der alte Spruch: "Dumm bezahlt!"

Wenn man etwas Nagelneues in Originalverpackung kauft, was einen Verkaufspreis beim Händler von über 1000 EUR hat und man bekommt es dann für deutlich weniger als 1/3 dieses Preises, sollte sich eigentlich jeder, der den Hut nicht mit dem Hammer aufsetzt, entsprechende Gedanken dazu machen.

Und so ganz kann sie Geschichte (typisch BILD) dann auch wieder nicht stimmen: Welcher Techniker verdient denn nur 600 EUR im Monat???

Also mein Mitleid hält sich bei diesem Fall in Grenzen.

am 27. Januar 2012 um 6:10

Zitat:

Original geschrieben von fehlzündung

Wenn man etwas Nagelneues in Originalverpackung kauft, was einen Verkaufspreis beim Händler von über 1000 EUR hat und man bekommt es dann für deutlich weniger als 1/3 dieses Preises, sollte sich eigentlich jeder, der den Hut nicht mit dem Hammer aufsetzt, entsprechende Gedanken dazu machen.

Damit hast du bestimmt nicht unrecht. Mich würde allerdings dazu noch interessieren, was das Lenkrad in Portugal kostet, wenn es dort regulär gekauft wird. Ich kann mir nicht vorstellen, das dort hiesige Konditionen berappt werden müssen.

am 27. Januar 2012 um 7:30

Interessant ist auch, wer im beschriebenen Fall letztlich die treibende Kraft hinter den Ermittlungen war ...

am 27. Januar 2012 um 7:57

Der Artikel ist lachhaft und wieder mal ganz schlecht Recherchiert.

Der Tatbestand der Helerei ist nur dann gegeben, wenn der Käufer (und auch Verkäufer) wussten, dass es gestohlene Ware ist.

Bei Käufern ist das fast nie der Fall.

Ein Käufer macht sich dann der Helerei strafbar, wenn er:

1. Gewusst hat, dass es geklaute Ware ist, oder

2. Nachdem er erfahren hat, dass die Ware geklaut ist, sie weiterverkauft.

Beides war in dem beschriebenen Fall nicht gegeben bzw. nicht nachweisbar.

Rechtlich ist die "Angebliche" Verurteilung also nicht haltbar.

Zitat:

Original geschrieben von ollir0009

Der Artikel ist lachhaft und wieder mal ganz schlecht Recherchiert.

Der Tatbestand der Helerei ist nur dann gegeben, wenn der Käufer (und auch Verkäufer) wussten, dass es gestohlene Ware ist.

Bei Käufern ist das fast nie der Fall.

Ein Käufer macht sich dann der Helerei strafbar, wenn er:

1. Gewusst hat, dass es geklaute Ware ist, oder

2. Nachdem er erfahren hat, dass die Ware geklaut ist, sie weiterverkauft.

Beides war in dem beschriebenen Fall nicht gegeben bzw. nicht nachweisbar.

Rechtlich ist die "Angebliche" Verurteilung also nicht haltbar.

gab vor jahren mal einen fall in dem ein navi käufer wegen sowas (neuware, hohe preisdifferenz, ...) verurteilt wurde. eine höhere instanz hat das ganze dann meine ich aber wieder aufgehoben.

Zitat:

Original geschrieben von ollir0009

Der Artikel ist lachhaft und wieder mal ganz schlecht Recherchiert.

Der Tatbestand der Helerei ist nur dann gegeben, wenn der Käufer (und auch Verkäufer) wussten, dass es gestohlene Ware ist.

Bei Käufern ist das fast nie der Fall.

Ein Käufer macht sich dann der Helerei strafbar, wenn er:

1. Gewusst hat, dass es geklaute Ware ist, oder

2. Nachdem er erfahren hat, dass die Ware geklaut ist, sie weiterverkauft.

Beides war in dem beschriebenen Fall nicht gegeben bzw. nicht nachweisbar.

Rechtlich ist die "Angebliche" Verurteilung also nicht haltbar.

damit hast Du zwar Recht, aber es ist doch nur die halbe Wahrheit. Wenn die Differenz zwischen Verkaufspreis und ebay-Preis hoch ist, so wie hier, wird Dir als Käufer unterstellt, dass Du wissen musstest/konntest, dass es illegale Ware ist. Und ich spreche aus Erfahrung. Habe auch mal Autozubehör für 1/3-Neupreis bei ebay erworben, und die Ermittlungen wurden nur deswegen eingestellt, weil die Ware gebraucht war und auch als solche verkauft wurde. Somit war die Preisdifferenz erklärbar. Ist sie das nicht, wie z.B. bei Neuware, kannst Du durchaus wegen Hehlerei belangt werden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Zitat:

Original geschrieben von derradlfreak

Zitat:

Original geschrieben von ollir0009

Der Artikel ist lachhaft und wieder mal ganz schlecht Recherchiert.

Der Tatbestand der Helerei ist nur dann gegeben, wenn der Käufer (und auch Verkäufer) wussten, dass es gestohlene Ware ist.

Bei Käufern ist das fast nie der Fall.

Ein Käufer macht sich dann der Helerei strafbar, wenn er:

1. Gewusst hat, dass es geklaute Ware ist, oder

2. Nachdem er erfahren hat, dass die Ware geklaut ist, sie weiterverkauft.

Beides war in dem beschriebenen Fall nicht gegeben bzw. nicht nachweisbar.

Rechtlich ist die "Angebliche" Verurteilung also nicht haltbar.

damit hast Du zwar Recht, aber es ist doch nur die halbe Wahrheit. Wenn die Differenz zwischen Verkaufspreis und ebay-Preis hoch ist, so wie hier, wird Dir als Käufer unterstellt, dass Du wissen musstest/konntest, dass es illegale Ware ist. Und ich spreche aus Erfahrung. Habe auch mal Autozubehör für 1/3-Neupreis bei ebay erworben, und die Ermittlungen wurden nur deswegen eingestellt, weil die Ware gebraucht war und auch als solche verkauft wurde. Somit war die Preisdifferenz erklärbar. Ist sie das nicht, wie z.B. bei Neuware, kannst Du durchaus wegen Hehlerei belangt werden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

von wo weiß man denn vorher wieviel das lenkrad bei vw kostet?

es gibt sicherlich leute die evtl erst bei ebay kaufen (siehe diejenigen die mit versand etc. meistens mehr zahlen für originalteile als sie bei vw kosten)

am 27. Januar 2012 um 8:48

Zitat:

Original geschrieben von derradlfreak

damit hast Du zwar Recht, aber es ist doch nur die halbe Wahrheit. Wenn die Differenz zwischen Verkaufspreis und ebay-Preis hoch ist, so wie hier, wird Dir als Käufer unterstellt, dass Du wissen musstest/konntest, dass es illegale Ware ist. Und ich spreche aus Erfahrung. Habe auch mal Autozubehör für 1/3-Neupreis bei ebay erworben, und die Ermittlungen wurden nur deswegen eingestellt, weil die Ware gebraucht war und auch als solche verkauft wurde. Somit war die Preisdifferenz erklärbar. Ist sie das nicht, wie z.B. bei Neuware, kannst Du durchaus wegen Hehlerei belangt werden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Richtig ist, dass dir das erstmal unterstellt werden kann.

Maximal musst du dann den Gegenstand herausgeben.

Als Hehler kannst du deswegen aber nicht verurteilt werden.

Selbst wenn gewisse Indizien darauf hinweisen, dass die Ware nicht ganz "sauber" ist, erfüllt dies nicht den Tatebestand der Hehlerei.

Sollte es vor Gericht gehen, wirst du immer Gewinnen.

Auch wenn der Preis extrem abweicht, bedeutet dass noch lange nicht, dass die Ware geklaut ist. Ich kann auch ein Neuteil, welches ich legal erworben habe für 1€ einstellen. Wo ist daran was verwerfliches?

Passiert täglich Millionenfach auf den Auktionsseiten.

Jedes 1€ Angebot müsste mich stutzig machen, dass es Geklaut ist, dem ist aber nicht so.

Das Problem ist eher Folgendes.

Du wirst verdächtigt und dir wird von der Staatsanwaltschaft die Pistole auch die Brust gesetzt: Entweder zu Zahlst, oder Gerichtsverhandlung. Was macht der arme Unwissende: er zahlt brav, weil er Angst hat vor Gericht zu verlieren und noch mehr Zahlen zu müssen.

Unser Rechtssystem ist leider in vielen Dingen einfach zum Ko...en!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von DJSclumpf

Zitat:

Original geschrieben von derradlfreak

 

damit hast Du zwar Recht, aber es ist doch nur die halbe Wahrheit. Wenn die Differenz zwischen Verkaufspreis und ebay-Preis hoch ist, so wie hier, wird Dir als Käufer unterstellt, dass Du wissen musstest/konntest, dass es illegale Ware ist. Und ich spreche aus Erfahrung. Habe auch mal Autozubehör für 1/3-Neupreis bei ebay erworben, und die Ermittlungen wurden nur deswegen eingestellt, weil die Ware gebraucht war und auch als solche verkauft wurde. Somit war die Preisdifferenz erklärbar. Ist sie das nicht, wie z.B. bei Neuware, kannst Du durchaus wegen Hehlerei belangt werden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

von wo weiß man denn vorher wieviel das lenkrad bei vw kostet?

es gibt sicherlich leute die evtl erst bei ebay kaufen (siehe diejenigen die mit versand etc. meistens mehr zahlen für originalteile als sie bei vw kosten)

ich würde Dir gerne Antworten, habe es eingentlich aber schon getan...mit dem letzten Satz meines vorigen Beitrags. Es interessiert niemanden, ob Du das weißt oder nicht.

Der Artikel dürfte eine "Ente" sein oder eben ein typischer Bild Artikel ...

Der Käufer hat das Lenkrad "in gutem Glauben" gekauft und eine Preisdifferenz von 1/3 kann schon allein durch die Differenz der Preise in Portugal (ich vermute das Lenkrad vwurde von Portugal aus verkauft) und Deutschland erklärt werden außerdem hatte das gute Stück ja einen "VorBESITZER"

Desweiteren wären die Ermittlungen gegen den Käufer eingestellt worden sofern dieser dann sofort die "Hehlerware" an den rechtlichen Eigentürmer herausgegeben hätte ... die bezahlten ~300€ hätte sich der Käufer dann eben vom Verkäufer per Zivilklage zurückfordern können (Erfolgsaussichten mal dahingestellt) was als "Strafe" aus Sicht jedes Staatsanwaltes ausreichend gewesen wäre ... sofern man dem Käufer nicht den "Vorsatz" nachweisen kann das er eben "vorsätzlich" Hehlerware gekauft hat um sich "zu bereichern", denn, da er die Ware selbst genutzt hat fällt diese Möglichkeit weg.

Desweiteren, bei einer Strafe von 1.200€ sofern diese nicht über 90 Tagessätze umfasst ist der gute Mann nach §53 BZRG "unbestraft" bzw umgangssprachlich "nicht vorbestraft"

 

edit:

Nach kurzem Grübeln stellt sich mir aber gerade noch eine ganz andere Frage ... "WAS" für ein Sportlenkrad war das?!? VW, Seat? Oder werden auch Sportlenkräder von Skoda bzw. mit Skodaemblem in Portugal hergestellt?!? Wenn ich mich dunkel erinnere wird derOktavia doch in Tschechien und der Slowakei gebaut ... oder schraubt sich irgendwer in seinen Octavia ein VW oder Seatlenkrad?!?

Zitat:

Original geschrieben von ollir0009

Zitat:

Original geschrieben von derradlfreak

damit hast Du zwar Recht, aber es ist doch nur die halbe Wahrheit. Wenn die Differenz zwischen Verkaufspreis und ebay-Preis hoch ist, so wie hier, wird Dir als Käufer unterstellt, dass Du wissen musstest/konntest, dass es illegale Ware ist. Und ich spreche aus Erfahrung. Habe auch mal Autozubehör für 1/3-Neupreis bei ebay erworben, und die Ermittlungen wurden nur deswegen eingestellt, weil die Ware gebraucht war und auch als solche verkauft wurde. Somit war die Preisdifferenz erklärbar. Ist sie das nicht, wie z.B. bei Neuware, kannst Du durchaus wegen Hehlerei belangt werden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Richtig ist, dass dir das erstmal unterstellt werden kann.

Maximal musst du dann den Gegenstand herausgeben.

Als Hehler kannst du deswegen aber nicht verurteilt werden.

Selbst wenn gewisse Indizien darauf hinweisen, dass die Ware nicht ganz "sauber" ist, erfüllt dies nicht den Tatebestand der Hehlerei.

Sollte es vor Gericht gehen, wirst du immer Gewinnen.

Auch wenn der Preis extrem abweicht, bedeutet dass noch lange nicht, dass die Ware geklaut ist. Ich kann auch ein Neuteil, welches ich legal erworben habe für 1€ einstellen. Wo ist daran was verwerfliches?

Passiert täglich Millionenfach auf den Auktionsseiten.

Jedes 1€ Angebot müsste mich stutzig machen, dass es Geklaut ist, dem ist aber nicht so.

Das Problem ist eher Folgendes.

Du wirst verdächtigt und dir wird von der Staatsanwaltschaft die Pistole auch die Brust gesetzt: Entweder zu Zahlst, oder Gerichtsverhandlung. Was macht der arme Unwissende: er zahlt brav, weil er Angst hat vor Gericht zu verlieren und noch mehr Zahlen zu müssen.

Unser Rechtssystem ist leider in vielen Dingen einfach zum Ko...en!!!

1.) ich durfte die Ware sogar behalten, da der rechtmäßige Besitzer nicht ermittelt werden konnte.

2.) Und selbst wenn Du vor Gericht gewinnst, hat das bis dahin viele Nerven und auch Geld gekostet. Und Du weißt ja: man bekommt vor Gericht selten Recht, sondern ein Urteil.

Zitat:

Original geschrieben von SR530

Damit hast du bestimmt nicht unrecht. Mich würde allerdings dazu noch interessieren, was das Lenkrad in Portugal kostet, wenn es dort regulär gekauft wird. Ich kann mir nicht vorstellen, das dort hiesige Konditionen berappt werden müssen.

da hast du leider falsch gedacht. die verdienen zwar weniger aber die ersatzteile sind genau so teuer wie hier bzw teilweise teurer!! ;-)

ich spreche aus erfahrung.

Ich kann dem Artikel auch nicht ganz glauben - richtig ist, dass man an gestohlener Ware kein Eigentum übernehmen kann - dass die Kripo vor der Tür stand und eine Herausgabe des Lenkrads gefordert hat wäre soweit noch verständlich gewesen.

Richtig ist aber auch, dass bei Hehlerei der Käufer beschuldigt werden kann - und zwar dann wenn der Verkaufspreis offensichtlich zu niedrig ist. Ich weiß nicht ob man bei einem Lenkrad für 350 Euro den Braten riechen muss? Bei einem neuen Navi für 500 Euro oder einer neuen FSE für 60 Euro (da sind mal jede Menge verkauft worden, von einem deutschen Verkäufer) wäre die Sache dagegen eindeutig. Der Artikel ist also nicht ganz abwegig, aber es wäre kein typischer Bild-Artikel, wenn keine Fragen offen bleiben würden.

Hier ein Artikel dazu: http://...ernet-verbraucherrechte.de/.../index.html

Augen auf beim Teilekauf, völlig naiv sollte man an die Sache nicht rangehen.

vg, Johannes

am 27. Januar 2012 um 9:39

Zitat:

Original geschrieben von MrXY

Richtig ist aber auch, dass bei Hehlerei der Käufer beschuldigt werden kann - und zwar dann wenn der Verkaufspreis offensichtlich zu niedrig ist. Ich weiß nicht ob man bei einem Lenkrad für 350 Euro den Braten riechen muss? Bei einem neuen Navi für 500 Euro oder einer neuen FSE für 60 Euro (da sind mal jede Menge verkauft worden, von einem deutschen Verkäufer) wäre die Sache dagegen eindeutig. Der Artikel ist also nicht ganz abwegig, aber es wäre kein typischer Bild-Artikel, wenn keine Fragen offen bleiben würden.

Hier ein Artikel dazu: http://...ernet-verbraucherrechte.de/.../index.html

Augen auf beim Teilekauf, völlig naiv sollte man an die Sache nicht rangehen.

vg, Johannes

Scheinbar sind sich die Quellen in dem Punkt, ob Bewusst oder die Vermutung bestand uneins.

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-gestohlene-sachen.htm

 

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