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Active Sound, darf die Polizei danach Suchen?
Hallo,
wir hatten am Wochenende den Fall das die Polizei meinen Kollegen gezwungen hat den Kofferraum aufzumachen. Dort haben sie dann unten in der Radmulde den Active Sound Generator gesehen.
Dieser war nicht aktiviert, weil wir in der Stadt gefahren sind.
Meine Frage ist nun, dürfen sie das? Einfach auf Verdacht den Kofferraum aufmachen lassen und nach dem Active Sound suchen?
lg
Onur
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44 Antworten
Man kann da froh sein wenn nur der Kofferraum kontrolliert wird und nicht noch ein Intelligenztest dazu kommt.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 22. Oktober 2024 um 16:38:53 Uhr:
Man kann da froh sein wenn nur der Kofferraum kontrolliert wird und nicht noch ein Intelligenztest dazu kommt.
Leider komplett an der Frage vorbeigezogen.
Ich finde es eher nicht rechtens einfach den Kofferraum aufzumachen wenn garkein Verdacht darauf besteht..
Zitat:
@W205Onur schrieb am 22. Oktober 2024 um 16:39:43 Uhr:
Zitat:
@Spi95 schrieb am 22. Oktober 2024 um 16:38:53 Uhr:
Man kann da froh sein wenn nur der Kofferraum kontrolliert wird und nicht noch ein Intelligenztest dazu kommt.
Leider komplett an der Frage vorbeigezogen.
Ich finde es eher nicht rechtens einfach den Kofferraum aufzumachen wenn garkein Verdacht darauf besteht..
Da hat wahrscheinlich jemand bei der Polizei gepetzt mit angabe des Fahrzeugs und Kennzeichens. Die wussten anscheinend wonach sie suchen und bei nem bestätigten Hinweis dürfen sie das soweit ich weis.
Um das noch vernünftig zu beantworten:
Zitat:
@W205Onur schrieb am 22. Oktober 2024 um 16:35:57 Uhr:
das die Polizei meinen Kollegen gezwungen hat den Kofferraum aufzumachen.
Die Polizei hat deinen Kollegen ganz sicher nicht gezwungen den Kofferraum zu öffnen, oder stand da jemand mit gezogener Waffe oder hat gar
geschossen ?
Dein Kollege hat den Kofferraum auf Nachfrage freiwillig geöffnet, und dann, und nur dann darf die Polizei da auch hineinschauen.
Für alles andere müsste Gefahr im Verzug oder ein Durchsuchungsbeschluss vorhanden sein.
Zitat:
@W205Onur schrieb am 22. Okt. 2024 um 16:39:43 Uhr:
wenn garkein Verdacht darauf besteht..
Doch, hatten sie ja, sonst hätten sie nicht rein gucken wollen.
Einfach eine vernünftige AGA kaufen und nicht "so tun als ob"
Finde ich persönlich extrem peinlich.
War es eine Anlass bezogene Kontrolle oder allgemeine?
Ich glaube darin besteht ein Unterschied was die Polizei in dem Fall darf oder nicht.
Ist meine Meinung als Laie.
Hi
Ja dürfen sie wenn ein Verdacht besteht.
Vielleicht ist dieser PKW früher mal in Erscheinung getreten da hörbar
zu laut, aber eine Kontolle zu dem füheren Zeitpunkt nicht möglich war,
aber der Beamte sich an das Kennzeichen erinnern konnte.
wer weiss das schon
Tom
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 22. Oktober 2024 um 16:47:20 Uhr:
Hi
Ja dürfen sie wenn ein Verdacht besteht.
Vielleicht ist dieser PKW früher mal in Erscheinung getreten da hörbar
zu laut, aber eine Kontolle zu dem füheren Zeitpunkt nicht möglich war,
aber der Beamte sich an das Kennzeichen erinnern konnte.
wer weiss das schon
Tom
Daran kann ich festhalten, das kann sein.
Wenn das Auto lärmtechnisch auffällig war, dann lässt sich der Anfangsverdacht gut begründen, weil diese Art von Systemen inzwischen nur noch als Warnsystem für Fußgänger an eAutos legal ist. Wenn einem der native Motorsound nicht genügt, gibt es sound-Generatoren für die Audioanlage. Die gehen der Umwelt auch nicht so auf den Sack.
Ein einfacher Verdacht dürfte kaum genügen, muss schon ein begründeter Verdacht sein. Und da tippe ich - wie auch Spi95 - darauf, dass der Kollege sich hat "überzeugen" lassen. Im Regelfall wird die Kontrolle von Warndreieck und Verbandskasten vorgeschoben, liegen meist im Kofferraum und bei der Gelegenheit wird dann reingeschaut.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 22. Oktober 2024 um 17:03:31 Uhr:
Und da tippe ich - wie auch Spi95 - darauf, dass der Kollege sich hat "überzeugen" lassen.
Da steht ja auch ausdrücklich:
"das die Polizei meinen Kollegen gezwungen hat den Kofferraum aufzumachen"Das macht sie natürlich nur deswegen, weil sie den Kofferraum ohne Beschluss oder Gefahr im Verzug nicht selbst öffnen darf.
Naja…..
also bei einer „allgemeinen“ Verkehrskontrolle muss man m.W.n. , Angaben zu seinen Personalien machen und natürlich Fahrzeugpapiere und Führerschein aushändigen, Weitere Angaben bspw zum Fahrtziel muss man nicht machen.
Warndreieck, Verbandkasten usw, müssen auf Verlangen natürlich auch vorgezeigt werden.
Weiteres, wie bspw das Fahrzeug oder Gepäck durchsuchen, darf die Polizei bei einer „allgemeinen“ Verkehrskontrolle nicht.
Das darf nur mit Durchsuchungsbeschluss oder wenn „Gefahr im Verzug“ ist durchgeführt werden. Wenn bspw offensichtlich Diebesgut zu erkennen ist, oder ein verbotener Blitzerwarner erkennbar ist,
Möglich ist natürlich das die Beamten sich das Warndreieck und Verbandkasten zeigen lassen, und dann dabei unerlaubtes im Kofferraum erkennen können. Das wäre dann natürlich ein Grund um mal zumindest dort mal genauer hinzuschauen,
Wenn man allerdings alle verlangten Dinge ohne den Kofferraum zu öffnen vorweisen kann, sehe ich keinen Grund das die Beamten das öffnen des Kofferraums verlangen könnten, WENN keine weitere „Gefahr im Verzug“ zu erkennen ist.
Wie kreativ die Beamten bei so einer Verweigerung dann werden, wäre die Frage,
Wenn ich auf dem Weg zur Bank bin, lege ich Warndreieck und Verbandskasten immer in den hinteren Fußraum. Nicht dass die zufällig meine Kalaschnikow im Kofferraum sehen...
Leider steht nicht, wie sie ihn gezwungen haben.