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Active Sound System

Audi A6 C8/4K

Hallo,

hat jemand bei seinem Avant 50 TDI evtl. ein Active Sound System nachgerüstet ?

Gemeint ist nicht die S6 Anlage, sondern ein Aktuator.

Mich würde interessieren, wo dieser platziert wird / werden kann.

Laut Cete in der Reserveradmulde, aber dafür müsste dann dort ja ein Loch reingeschnitten werden ?

Beste Antwort im Thema

Im Übrigen würden dann einige VCDS Programmierungen unter dieselben Kriterien fallen - ich sage mal Video in Motion (VIM) zum Beispiel ist ebenfalls im Bereich der StVZO unzulässig - und für diese gibt es auch massenhaft Anleitungen und Infos hier bei MT und das ist gut so - Also bitte - wir sind alle volljährig und zumindest ich benötige keine Lehrmeisterei durch andere - Hilfestellung und respektvolle Kritik immer gern, aber keine Bevormundung in dem mir gesagt wird, was ich fragen darf und was nicht. "Der Ton macht die Musik".

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Eine Nachrüstung eines Active Sound Systems ist nicht mehr zulässig!

Anosnsten hier informieren....

https://www.motor-talk.de/forum/auspuff-soundsystem-s6-t6657848.html

Zitat:

@h000fi schrieb am 10. November 2020 um 15:33:47 Uhr:

Eine Nachrüstung eines Active Sound Systems ist nicht mehr zulässig!

Anosnsten hier informieren....

https://www.motor-talk.de/forum/auspuff-soundsystem-s6-t6657848.html

Das ist mir durchaus bewusst, war aber nicht Inhalt meiner Frage.

Der verlinkte Thread ist ebenfalls nicht das was ich suche, wie bereits beschrieben.

Wenn es nicht mehr zulässig ist brauchst Du Dich ja auch nicht informieren. Insofern ist es schon die Beantwortung Deiner Frage!

Zitat:

Wenn es nicht mehr zulässig ist brauchst Du Dich ja auch nicht informieren. Insofern ist es schon die Beantwortung Deiner Frage!

Nur weil es nicht mehr Zulässig ist darf man doch Fragen und nur weil es nicht Zulässig ist wird die Montage, wenn möglich, funktionieren !

Zitat:

@h000fi schrieb am 10. November 2020 um 17:33:30 Uhr:

Wenn es nicht mehr zulässig ist brauchst Du Dich ja auch nicht informieren. Insofern ist es schon die Beantwortung Deiner Frage!

Das grenzt schon an eine freche Antwort - und hilfreich ist sie schon mal gar nicht.

Ich interessiere mich auch für die Antwort zu dieser Frage, insbesondere in Bezug auf Cete's Antwort mit der Radmulde. In vorherigen (4G) Versionen wurde der Aktuator unter dem Bodenblech, nähe Endschlldämpfer mit der Original-Abgasanlage verbunden/verschweißt. Vielleicht gibt es beim 4K nicht genügend Platz aber in der Reserveradmulde.... ??

am 10. November 2020 um 19:21

Ich weiß ja nicht, ob MT hier Anleitungen bzw. Hinweise für illegale Einbauten haben möchte. Wage ich zu bezweifeln.

Genau. Es handelt sich um illegale Einbauten. Und für die gibt es hier keinen Support. Das ist nicht frech @b2nerd. Es ist eher frech sowas trotz Verstoß gegen geltende Regeln einzubauen.....

Völliger Quatsch - das sind keine illegalen Einbauten, sonst dürften die nicht frei verkauft werden. Dieses System ist lediglich nicht im Bereich der StVZO zulässig. Abseits der Straße auf nicht-öffentlichem Gelände, zum Beispiel zu Showzwecken oder eben auf der Rennstrecke oder Motorsport-Clubstrecke absolut legal.

Genau. Deswegen will es der TE bestimmt haben. Damit er auf seinem Hof Lärm machen kann.....

Im Übrigen würden dann einige VCDS Programmierungen unter dieselben Kriterien fallen - ich sage mal Video in Motion (VIM) zum Beispiel ist ebenfalls im Bereich der StVZO unzulässig - und für diese gibt es auch massenhaft Anleitungen und Infos hier bei MT und das ist gut so - Also bitte - wir sind alle volljährig und zumindest ich benötige keine Lehrmeisterei durch andere - Hilfestellung und respektvolle Kritik immer gern, aber keine Bevormundung in dem mir gesagt wird, was ich fragen darf und was nicht. "Der Ton macht die Musik".

Zitat:

@B2nerd schrieb am 10. Nov. 2020 um 20:51:50 Uhr:

- ich sage mal Video in Motion (VIM) zum Beispiel ist ebenfalls im Bereich der StVZO unzulässig - und für diese gibt es auch massenhaft Anleitungen und Infos hier bei MT und das ist gut so

Wo steht dass VIM verboten ist?

Ich bin davon ausgegangen, weil es ab einer bestimmten Geschwindigkeit im MMI abgeschaltet wird. Ich hätte auch die VCDS Tieferlegung als Beispiel nehmen können oder die Möglichkeit per Modul am RS die Klappen ständig geöffnet zu halten - alles sehr prominente und langjährige Threads. Aber all das ist ebenfalls und ohne weiteres auch nicht zulässig, allein schon weil es eine Änderung am Fahrzeug bedeutet, die, ohne weitergehende Schritte, zunächst einmal zur Erlöschung der Betriebserlaubnis führt. Ich möchte auch nicht darüber streiten ob und wo, wie oder wann etwas erlaubt ist oder nicht - das war ja auch nicht die Frage bzw. das Thema dieses Threads.

Es geht mir vielmehr darum, dass Fragen gestellt werden können ohne gleich in respektloser Weise "plattgebügelt" zu werden. Die Cete-Sound-Module (und andere) sind allesamt nicht für die StVZO zugelassen, zuhauf hier bei MT in diversen populären Threads diskutiert und sogar über den MT-Marktplatz verkauft worden und nun soll eine diesbezügliche Frage nicht mehr beantwortet werden, weil der Einsatz ja "illegal" wäre? Das ist für mich inakzeptabel.

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