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Acura RSX!

Honda
Themenstarteram 1. Februar 2004 um 14:19

Hi!

Kommt der Acura RSX als Integra nach Europa?

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8 Antworten

Leider nicht.

am 2. Februar 2004 um 13:47

Import

 

Hab da mal ne Frage zu Import.

Ich weiss von meinem Dad, das früher viele Kollegen von ihm, dicke, grosse Amy- Schlitten importiert haben. Klar... man muss jede Mänge ändern und diverse Sachen austauschen um sie für den Europäischen- Markt komform zu machen.

Aber was könnten da für Kosten auf z.B. mich zukommen, wenn ich so geil auf den RSX wäre... das ich ihn Importieren würde... direkt von Japan.

Das kann ja nicht alle Welt kosten...

Natürlich loht es sich nur, wenn man nicht noch 50% - 100% des Autopreises draufzahlen muss.

Es ist auch mehr so ein Gedanke... nimmt mich halt wunder.

Hallo,

erstmal solltest den Aus AmiLande Importieren son passierd es dir das du nen Rechtslenker bekommst ;)

Zusammentragen kann folgendes gesagt werden:

(Quelle MT und ADAC)

Fahrzeug-Import aus den USA und Kanada

Bei Kauf

Wenn Sie in den USA ein gebrauchtes Auto kaufen möchten, können Sie dies sowohl von einer Privatperson wie auch bei einem Händler tun. Beim Händler ist es üblich und ratsam, um einen Rabatt oder um einige Extras zu feilschen, beim privaten Verkäufer dürfte die Bereitschaft zu handeln von der Begehrtheit des Objekts abhängen.

Einen Neuwagen kauft man am besten bei einem "DMV Licensed Dealer". Auch hier ist der Endpreis Verhandlungssache. Die veröffentlichten Preise sind immer netto, Nachlässe (holdbacks) und Rabatte (rebates) zwischen 3 und 5 Prozent üblich.

Auch in den USA gibt es zahlreiche Auto- und Motorrad-Zeitschriften in denen auch Neu- und Gebrauchtfahrzeuge annonciert werden. Marktbeherrschend ist aber inzwischen das Angebot im Internet.

Sales tax

Die Kaufsteuer (sales tax) ist in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich hoch zwischen 0 und 9 Prozent. Generell gilt, daß die sales tax nicht gezahlt werden muss, wenn das Fahrzeug sofort - direkt ab Händler - exportiert wird. Wer zuvor damit in den USA reisen möchte, muss meist die sales tax zahlen und kann sie nach der Verschiffung zurückfordern. Eine US-einheitliche Regelung zur sales tax gibt es nicht

Zahlungsmittel

Mit Bargeld ist die Chance, einen guten Rabatt zu bekommen natürlich besonders groß, sicherer sind aber Reiseschecks und Kreditkarte. Sicher ist auch eine Geldanweisung einer Bank in Deutschland an eine amerikanische Bank. Die Gebühren hierfür sind allerdings ziemlich hoch.

Garantie

Nur einige wenige europäische Hersteller bieten weltweite Garantien. In jedem Fall ist es sinnvoll beim Hersteller zu fragen, wie weit seine Zusagen reichen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Garantieleistungen wie bei Importen aus EU-Ländern besteht nicht. Bei Fahrzeugen von US-Herstellern sind keine Garantieleistungen durch deren deutsche Vertretungen zu erwarten.

Zulassung in den USA

Wer vor der Verschiffung erst noch mit seinem neuen Fahrzeug eine Reise in den USA unternehmen oder es selbst zur Verschiffung fahren möchte, muss es zulassen und braucht dazu einen "title" und eine "registration card". In der Regel ist der Händler bei der Anmeldung behilflich. Die Kosten für die Anmeldung schwanken je nach Bundesstaat zwischen 10 und 70 US $ für einen Pkw, zuständig ist dasörtlliche "Department of Motor Vehicles" Die Kennzeichen müssen extra bezahlt werden.

Eine Kfz-Kurzzeitversicherung für Touristen wird vom amerikanischen Automobilclub AAA und einer Agentur in Deutschland angeboten.

American International Underwriters

K.-H. Nowag Versicherungen

Rieslingstr. 40

65207 Wiesbaden

Tel. 06122 / 156 46

nowag@t-online.de

Title / Certificate of Origin

Jedes Fahrzeug, das gebraucht in den USA verkauft wird, hat ein "Certificate of Title", kurz „title“ genannt. Es entspricht in etwa dem deutschen Fahrzeugbrief, die Zahl der Vorbesitzer eines Gebrauchtwagens ist daraus jedoch nicht erkennbar. Lassen Sie sich auch durch einen noch so niedrigen Preis nicht verlocken, ein Fahrzeug ohne title zu kaufen!

Der title enthält folgende Eintragungen:

 

Fahrgestellnummer

amtliches Kennzeichen

das Feld "REGISTERED OWNER" nennt den

aktuellen Eigentümer

das Feld "LIENHOLDER" sagt aus, ob das Fahrzeug evtl. beliehen ist. Sollte hier die Eintragung einer Bank oder eines Finanzierungsbüros sein, ist der eingetragene Halter nicht alleiniger Eigentümer. In einem solchen Fall muß eine Freigabe (Release) vorliegen. Dies ist gegeben, wenn das Feld mit Datum gegengezeichnet ist.

auf der Rückseite ist Platz für den Überschreibungsvermerk.

Ein Neufahrzeug, das noch nie zugelassen war, hat noch keinen title, aber vom Hersteller ein „Manufacturer´s Statement of Origin“ oder ein „Certificate of Origin“, das in seiner Bedeutung dem title entspricht.

Ohne Original des Title oder des Certificate of Origin ist es nahezu unmöglich, ein Fahrzeug zu verschiffen; auch für die Zulassung in Deutschland ist das Dokument unerlässlich.

Registration Card

Die "Registration Card" entspricht am ehesten unserem Zulassungsschein und muss immer mitgeführt werden. Sie dient in einigen Bundesstaaten auch als Steuer- und Versicherungsnachweis.

Plates / Tags

In einigen Bundesstaaten bleiben die Kennzeichen auch bei einem Besitzerwechsel bis zur Verschrottung oder endgültigen Abmeldung am Fahrzeug, in anderen behält sie der Vorbesitzer.

Falls kein Kennzeichen am Fahrzeug ist und Sie es auf eigener Achse zum Hafen fahren wollen, sollten Sie sich durch den Händler ein "ONE DAY PERMIT", eine Art Überführungskennzeichen, beschaffen lassen. Ansonsten können Sie es auch per Autotransporter zum Hafen bringen lassen. In diesem Fall ist natürlich weder ein Kennzeichen, noch eine Kurzhaftpflichtversicherung notwendig.

Die amerikanischen Kennzeichen sollten möglichst bei der deutschen Zulassungsstelle vorgelegt werden können. Sollte eines oder gar beide Kennzeichen verlorengehen, ist eine Verlustanzeige bei der amerikanischen Polizei ratsam.

Da amerikanische Kennzeichen als Souvenirs begehrt sind, empfiehlt es sich, sie vor der Verschiffung abzunehmen und im Reisegepäck zu transportieren.

Transport

Es ist ratsam, sich bereits in Deutschland mit einer internationalen Fahrzeug-Spedition in Verbindung zu setzen, um sich über Termine, Kosten etc. zu informieren. Alle grossen europäischen Speditionen haben in den wichtigsten US-Häfen Agenturen, bei denen das Fahrzeug direkt angeliefert werden kann.

Einchecken im Hafen

• Entweder gehen Sie zu der von Ihnen gewählten Spedition, zeichnen die notwendigen Frachtpapiere und erhalten einen Kaischein bzw. "PIER DELIVERY REPORT", mit dem Sie ihr Fahrzeug selbst am Hafenterminal bzw. Verladekai abgeben.

oder

• Sie übergeben das Fahrzeug einem Spediteur, der es gegen Gebühr direkt zum Hafenterminal bringen und verladen lässt.

Die US-Zollbehörden verlangen, dass 3 Tage vor dem Verladetermin der Original US Title (für Gebrauchtfahrzeuge) oder das Original Certificate of Origin (für Neufahrzeuge) mit je 2 notariell beglaubigten Kopien der Vorder- und Rückseiten einzureichen ist. Da die Dokumente für die Zulassung in Deutschland ausserordentlich wichtig sind, empfiehlt es sich, gleich noch eine Kopie mehr beglaubigen zu lassen und diese für sich zu behalten, falls das Originaldokument verlorengehen sollte.

Transportversicherung

Dringend zu empfehlen ist der Abschluß einer Transportversicherung mit einer "ALL RISK" - Deckung, die alle Risiken von der Fahrzeugübergabe an die Spedition bis zur Auslieferung in Deutschland abdeckt.

Überfahrt

Von allen US-Häfen an der Ostküste laufen täglich Schiffe Richtung Europa aus. Ankunftsorte in Deutschland sind Bremerhaven oder Hamburg. Bestehen Sie auf Direktverladung nach Deutschland. Von den wichtigsten Verschiffungshäfen der Ostküste - Baltimore und New York - dauert der Transport ca. 2 Wochen, von der Westküste - San Francisco oder Los Angeles ca. 25 Tage.

Ankunft in Deutschland

Wahlweise können Sie Ihr Fahrzeug selbst im Hafen abholen oder es durch einen Spediteur per Autotransporter bis zu Ihrem Wohnort bringen lassen:

Wenn Sie das Fahrzeug in einem deutschen Hafen selbst abholen, brauchen Sie für die Fahrt zu Ihrem Wohnort ein Kurzzeitkennzeichen, das Sie nach Abschluss einer Kurzhaftpflichtversicherung von der Zulassungsbehörde erhalten. Die Verzollung geschieht entweder gleich beim Hafenzollamt oder bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Zollamt. Wenn das Fahrzeug noch amerikanische Kennzeichen hat, kann es damit zum Zielort gefahren werden. Voraussetzung ist, dass vorab eine sog. Grenzversicherung - die speziell für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen in jeder ADAC-Geschäftsstelle angeboten wird - abgeschlossen wird.

Hafengebühren oder Lagerkosten gehen immer gesondert zu Ihren Lasten!

 

Verzollung

Der Zoll auf Personenkraftwagen aus den USA beträgt EU-einheitlich 10 Prozent, für Motorräder 8 %. Hinzu kommen in Deutschland 16 Prozent Einfuhrumsatzsteuer.

Beispiel: Kaufpreis laut Kaufvertrag: 15.000 US $. Der deutsche Zoll rechnet den Betrag zum jeweiligen Tageskurs in €.

US-Kaufpreis in €

Fracht bis dt. Hafen etwa 13.805 €

767 €

davon 10% Zoll 14.572 €

1.457 €

davon 16 % Einfuhrumsatzsteuer

16.029 €

 

2.565 €

Gesamtbetrag 18.594 €

Über den Daumen gepeilt betragen die gesamten Einfuhrabgaben (Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer) immer ca. 1/3 des Nettopreises.

Als Nachweis der abgeschlossenen Verzollung stellt das Zollamt eine sog. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die extrem wichtig für die spätere Zulassung ist.

Zulassung

Vom Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg, Fax 0461/3161650 oder Referat22@kba.de fordern Sie schriftlich, formlos, unter Angabe von Hersteller, Fahrzeugtyp und Fahrgestellnummer die Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister an. Sie sagt aus, ob das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war und ob es als gestohlen gemeldet ist. Sie wird gegen eine Gebühr von ca. 14 € per Nachnahme innerhalb einer Woche zugeschickt.

TÜV

Vor der Zulassungsstelle müssen Sie die technische Prüfstelle (TÜV ) aufsuchen, um dort die Einzelabnahme nach § 21 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) machen zu lassen. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin und erkundigen Sie sich genau, welche Papiere Sie mitbringen sollen. Seit 1991 ist in Deutschland eine Leuchtweitenregulierung (= Scheinwerfer-Höhenverstellung) vorgeschrieben. Sie ist bei US-Fahrzeugen und bei europäischen Modellen, die für den amerikanischen Markt bestimmt waren, so gut wie nie vorhanden. Ausnahmegenehmigungen sind routinemäßig für 0 bis 60 € erhältlich.

Datenblatt

Schwieriger ist es, festzustellen, ob für das Fahrzeug bereits ein deutsches Datenblatt vorhanden ist. Dieses ist sicher der Fall, wenn das exakt gleiche Modell schon mindestens einmal in Deutschland zugelassen wurde. Bei allen in Europa gängigen Fahrzeugen dürfte es also keine Schwierigkeiten geben.

Wenn für Ihr Fahrzeug kein Datenblatt bei den TÜVs der Umgebung vorliegt, schicken Sie eine Kopie des Title an den TÜV Augsburg,

Internationale Gutachten, Tel. 0821/5904161, Fax 0821/5904159

und fragen nach, ob das Papier dort vorhanden ist. Wenn ja, erhalten Sie es gegen eine Gebühr von ca. 75 €, wenn nein, ist es aller Voraussicht nach auch sonst nirgendwo in Deutschland erhältlich. Das amerikanische Datenblatt (data sheet) ist nicht verpflichtend für die Entscheidungen des deutschen TÜV, bei der Feststellung der Daten jedoch erfahrungsgemäß hilfreich und kostensparend.

Zumindest geringfügige Änderungen, wie der Austausch der Frontscheinwerfer, dürften bei jedem US-Fahrzeug erforderlich sein. Versuchen Sie vorab, anhand genauer Angaben zum Fahrzeugtyp, bei Ihrer Prüfstelle zu ergründen was dort erwartet wird.

Abgasgutachten

Die deutschen Abgasvorschriften stellen für die meisten US-Modelle keine unüberwindliche Hürde dar, führen aber fast immer zu einer ungünstigen steuerlichen Einstufung. Das Abgasgutachten sollte möglichst bereits vorhanden sein (siehe Datenblatt). Ist es das nicht, kann es ebenfalls beim TÜV Augsburg für ca. 130 € angefordert werden oder aber die Abgaswerte müßten neu gemessen werden. Die Kosten dafür werden nach Zeitaufwand berechnet.

Zulassung

Um den deutschen Fahrzeugbriefes zu bekommen, brauchen Sie folgende Papiere:

 

Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung

Title oder Certificate of Origin

Amerikanische Kennzeichen (nicht bei Neuwagen die

per Autotransporter zum amerikanischen Hafen

gebracht wurden).

Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister

evtl. Übereinstimmungserklärung des Herstellers

falls es sich um ein deutsches Fabrikat handelt

Originalkaufrechnung

TÜV-Gutachten

Versicherungsbestätigung eines Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer

Wahl

Pass oder Personalausweis

 

Kanada

Die für US-Fahrzeuge beschriebenen Einfuhrbestimmungen, die Zollabfertigung und die Zulassungsformalitäten gelten genauso auch für Fahrzeuge, die aus Kanada importiert werden.

Der Hafen von Halifax ist bei Fahrzeugspediteuren beliebt, weil die Verschiffungsformalitäten dort unbürokratischer und schneller als in amerikanischen Häfen zu erledigen sind.

gruss DemonLord

am 3. Februar 2004 um 12:50

Der Text ist auf den RSX leider so nicht anwendbar, da er sich auf Autos bezieht, die es genauso oder in ähnlicher Form schon in Deurtschland gibt. Bei einem RSX würdest du erhebliche Probleme bei der Zulassung kriegen, weil es für das Auto keine zugelassene Beleuchtung gibt, keine Abgasgutachten vorliegen(sehr teuer) und kein Mensch weiss, welche Sicherheitsvorschriften er erfüllt, oder nicht.

am 3. Februar 2004 um 13:18

Zitat:

Original geschrieben von baloo

Der Text ist auf den RSX leider so nicht anwendbar, da er sich auf Autos bezieht, die es genauso oder in ähnlicher Form schon in Deurtschland gibt. Bei einem RSX würdest du erhebliche Probleme bei der Zulassung kriegen, weil es für das Auto keine zugelassene Beleuchtung gibt, keine Abgasgutachten vorliegen(sehr teuer) und kein Mensch weiss, welche Sicherheitsvorschriften er erfüllt, oder nicht.

Das Abgasgutachten bezieht sich auf den MOTOR - nicht auf das FAHRZEUG. Im RSX wird der 160 PS bzw. 200 PS 2 Liter-Motor verbaut, wie er in Europa im CTR oder im neuen CivicSport 5-Türer zu finden ist. Der RSX wurde von der EPA in den USA als LEV2-CARB eingestuft - was in etwa der Euro3-Norm entspricht. Vorausgesetzt an der Antriebs-Abgas-Anlage wurde nichts verändert, KANN (ist eine freiwillige Entscheidung des Baurats) die amerikanische Einstufung zur Besteuerung herangezogen werden.

Bei den Leuchten wird so verfahren, dass insbesondere die Frontscheinwerfer gegen Modelle mit "E"-Zulassung ausgetauscht werden müssen, wenn es diese gibt. Bei Exoten wie dem RSX wird i.d.R eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

@müderJoe: an Deiner Stelle würde ich versuchen, ein kanadisches Modell zu bekommen, denn diese haben u.A. einen Tachometer mit Kilometer-Skala und gelbe Rück-Blinker. DAs sind Kleinigkeiten, die die "Einbürgerung" des Wagen noch einfacher machen. Was auf jeden Fall "ran" muß ist eine Nebelschlußleuchte.

Ich würde einfach im Vorwege beim TüV Deines VErtrauens nachfragen. Es gibt da lokal sehr starke Schwankungen. Es kann sich auch lohnen bei den Kollegen von "US-Cars" (hier links in der Navi) nachzufragen, ob Dir jemand einen Ami-freundlichen Baurat nennen kann.

Und vielleicht auch nicht ganz unwichtig: frag vorher bei Honda Deutschland nach, ob sie für den Wagen die Neuwagengarantie übernehmen. Einige HErsteller, z.B. Toyota stehen weltweit für die Qualität ihrer Produkte ein. In den 90ern hat's Honda auch noch gemacht, ob's heute noch so ist, mußt Du selbst rausfinden.

am 3. Februar 2004 um 13:43

Zitat:

Original geschrieben von black_ep1

Das Abgasgutachten bezieht sich auf den MOTOR - nicht auf das FAHRZEUG. Im RSX wird der 160 PS bzw. 200 PS 2 Liter-Motor verbaut, wie er in Europa im CTR oder im neuen CivicSport 5-Türer zu finden ist.

Das ist nur dann richtig, wenn der Motor und die Abgasanlage absolut identisch mit dem europäischen Gegenstück sind.

am 3. Februar 2004 um 21:27

Wenn ich mir das hier so durchlese, ist das ein viel zu grosser Aufwand sich einen RSX von den Staaten zu holen!

Bleibt uns nur die Hoffnung, dass Honda doch einmal wieder einen Integra nach Europa bringt!

Biiiitttteeee!

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