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ADAC Lkw 3,5 Pannenservice - abgedeckt oder nicht?

Themenstarteram 3. Oktober 2020 um 19:27

Nabend!

Ich habe meinen VW Crafter Koffer 3,5t von der Autobahn über den ADAC abschleppen lassen.

Als ADAC-Mitglied Plus dachte ich, dass es durch die Mitgliedschaft abgedeckt ist. Am Telefon erklärte mir beim zweiten Anruf, dass es nicht möglich ist und ein Fall für den ADAC TruckService ist.

Die Kosten müsste ich selbst tragen: 290 netto/Std(je nach Tageszeit) + 89 Bearbeitungskosten.

Heute habe ich beim Abendessen mit meinem Schwager erfahren, der selbst beim Vertragshändler als Mechaniker arbeitet und auch Abschleppdienst hatte, dass der TruckService erst ab 3,5t nötig ist oder bei besonders großen Wohnmobile.

Tatsächlich kam ein PKW Abschlepper (ohne Krank) mit Plattform und Abschleppbrille. Ich musste dem Fahrer beim Anschieben helfen, um den Crafter auf die Brille zu bekommen. Beim zweiten Anlauf hatte es geklappt.

Damit er überhaupt kam, musste ich natürlich beim ADAC sofort eine Kaution in Höhe von 1.500 Euro hinterlegen.

Mein Schwager meint, der Ablauf sei nicht korrekt. Auch spiele die Fahrzeughöhe vom Crafter keine Rolle, wie vom ADAC als Grund für den TruckService aufgeführt. Denn der Crafter wurde ja mit der Abschleppbrille abgeschleppt.

Ich hatte (zum Glück) bisher keine vergleichbare Situation erlebt.

Wer hat Recht?

Beste Antwort im Thema

Eben, da steht "alle auf Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zu gelassenen Kraftfahrzeuge …" Ein Transporter ist ebenfalls ein Kraftfahrzeug. Pkw und Motorrad sind nur beispielhaft genannt, deshalb das "wie".

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Das kommt wohl drauf an als was Dein VW Crafter eingtragen ist.

Es gibt ja auch 3,5 Tonner mit LKW Zulassung,da hat der ADAC eventuell andere Bestimmungen.

Da behandeln die Dein Fahrzeug als LKW und nicht als PKW,obwohl er auf den normalen Abschlepper passen würde.

Ist das ein normaler PKW muss Deine Plusmitglidschaft gelten,die gilt ja für PKW.

In den Bestimmungen steht:

§ 3 Welche Fahrzeuge sind geschützt?1. Geschützt sind alle auf Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zu gelassenen Kraft-fahrzeuge, wie Personenkraftwagen und Motorräder, einschließlich des mit geführten Anhängers. Der Schutz erstreckt sich auch auf nicht zulassungspflichtige Kraft fahrzeuge, wenn Sie, Ihr Ehepartner oder Ihre minder-jährigen Kinder Eigentümer dieser Kraftfahrzeuge sind.2. Ein nicht auf Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenes Kraftfahrzeug ist geschützt, wenn Sie als ADAC Mitglied, Ihr Ehepartner oder Ihre minder jährigen Kinder es zum Zeitpunkt des Schadens alleinverantwortlich geführt haben. Dies gilt auch für nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge.3. Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben und – eine Gesamtbreite von 2,55 m, – eine Gesamtlänge von 10 m, – eine Höhe von 3 m sowie – ein zul. Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten. Gleiches gilt für den mitgeführten Anhänger. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich Ladung. Der Anhän-ger darf nicht mehr als eine Achse haben. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander, gelten als eine Achse.4. Darüber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu – einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung und – einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t. Bei Wohnmobilen, die die genannten Höchstmaße überschreiten, werden folgende Leistungen nicht erbracht: Bergung (§ 26), Fahrzeugtransport (§ 30), Pick-up-Service (§ 31) und bei Totalschaden der Transport vom Schadenort zum Einstellort (§ 33 Nr. 2).5. Gepäck und Ladung sind, soweit in den einzelnen Leistungen bestimmt, mitgeschützt. Gewerblich beförderte Waren sind nicht geschützt. Tiere sowie leicht verderbliche Güter sind nicht geschützt und werden nicht trans-portiert, es sei denn, es besteht ein Anspruch auf Rückholung von Haustieren (§ 18).

 

Ich habe keinen Crafter gefunden der da,von den Maßen, nicht rein passt.

Aber sowie ich das gelesen habe ist der als LKW angegeben.

Dann fällt der da nicht drunter.

Themenstarteram 3. Oktober 2020 um 20:41

Vielen Dank für deine Antwort!

Ich habe mal beim Truckservice nachgeschaut. Dort kann man Schutz für Fahrzeuge über 3,5 t abschließen.

Im Antrag wird auch danach gefragt, wie viele Fahrzeuge größer als 3,5 t geschützt werden sollen.

Der Crafter ist ja bis 3,5t. In diesem Fall könnte ich auch keinen Fahrzeugschutz dafür beantragen.

Wenn nicht ADAC oder ADAC TruckService, was dann?

Wichtig sind nicht die 3,5T,sondern als was Dein Fahrzeug eingestuft ist.

Ist es vom Werk aus,oder von Dir umgeschlüsselt,ein LKW greift die normale ADAC Plus Mitgliedschaft nicht.

Die beinhaltet nur PKW,Motorräder etc.

In deinem post oben (Zitat aus den Bestimmungen) steht aber was anderes als du jetzt schreibst … von einer Einstufung als Pkw oder Lkw ist da nichts zu lesen, sondern nur von einer Zulassung auf das Mitglied und Abmessungen und Gewicht.

Das steht da drin:

Geschützt sind alle auf Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zu gelassenen Kraft-fahrzeuge, wie Personenkraftwagen und Motorräder,

Ein LKW ist kein Persomenkraftwagen.

Wenn Dein Crafter also ein LKW ist muss er über den Truckservice laufen.

Ob bis 3,5t oder mehr spielt dann keine Rolle.

Dann ist der ADAC völlig im Recht.

Du musst schon alles lesen.

Eben, da steht "alle auf Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zu gelassenen Kraftfahrzeuge …" Ein Transporter ist ebenfalls ein Kraftfahrzeug. Pkw und Motorrad sind nur beispielhaft genannt, deshalb das "wie".

Nach dem zu gehen was da steht ist dein Crafter mit drin, Maße und Gewicht passen und es ist ein Kraftfahrzeug.

Man kann in der Sprinter Kategorie eintragen lassen als PKW oder als LKW beides möglich und auf diese Eintragung wird es ankommen.

Aber am besten nochmal adac anrufen und den fall schildern.

Bei meinem kurzen Mercedes G "Lkw" 2to zulGG wollte der ADAC mich nicht schutzbrief-pannenversichern. Der ACE hat mir hingegen nach Übersendung der Kfz-Papiere schriftlich zugesichert, daß alle Leistungen bei ihm gelten. Also bin ich dort Mitglied geworden. Ist glaube ich auch billiger.

Die ADAC-Mitgliedschaft ist immer personengebunden, ebenso der Schutzbrief. Dass du also wegen eines bestimmten Fahrzeugs keinen Schutzbrief bekommst, ist nicht möglich.

Die Bestimmungen des ACE sagen:

Der Schutz gilt bei Ihrem eigenen und einem fremden Fahrzeug

  • Personenkraftwagen
  • Motorräder, Kleinkrafträder, Mopeds und Mofas
  • Fahrräder, Pedelecs oder E-Bikes
  • Quads
  • Elektro-, Gas- und Solarmobile
  • Wohnmobile und Wohnwagen
  • Gepäck- und Bootsanhänger
  • Rollstühle

Lkws sind beim ACE nicht eingeschlossen.

Und das „wie“ schränkt das Ganze auf die genannten Kraftfahrzeuge ein.

Sonst gäbe es sicher auch keinen Truckservice vom ADAC für LKW.

Der Crafter ist einer und wird dem entsprechend vom ADAC auch so behandelt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 4. Oktober 2020 um 09:32:00 Uhr:

Eben, da steht "alle auf Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zu gelassenen Kraftfahrzeuge …" Ein Transporter ist ebenfalls ein Kraftfahrzeug. Pkw und Motorrad sind nur beispielhaft genannt, deshalb das "wie".

Zitat:

@birscherl schrieb am 4. Oktober 2020 um 18:27:37 Uhr:

Die ADAC-Mitgliedschaft ist immer personengebunden, ebenso der Schutzbrief. Dass du also wegen eines bestimmten Fahrzeugs keinen Schutzbrief bekommst, ist nicht möglich.

Die Bestimmungen des ACE sagen:

Der Schutz gilt bei Ihrem eigenen und einem fremden Fahrzeug

  • Personenkraftwagen
  • Motorräder, Kleinkrafträder, Mopeds und Mofas
  • Fahrräder, Pedelecs oder E-Bikes
  • Quads
  • Elektro-, Gas- und Solarmobile
  • Wohnmobile und Wohnwagen
  • Gepäck- und Bootsanhänger
  • Rollstühle

Lkws sind beim ACE nicht eingeschlossen.

Doch, siehe Bilder.

Schein LKW
Bestätigung ACE
am 5. Oktober 2020 um 14:42

Zitat:

@birscherl schrieb am 4. Oktober 2020 um 09:32:00 Uhr:

Eben, da steht "alle auf Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zu gelassenen Kraftfahrzeuge …" Ein Transporter ist ebenfalls ein Kraftfahrzeug. Pkw und Motorrad sind nur beispielhaft genannt, deshalb das "wie".

Es heißt in den Bedingungen aber auch: "Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben ..."

Mehr als 9 Sitzplätze hat der Crafter zwar nicht, aber wenn er als Lkw zugelassen ist, dann ist er nicht nach seiner Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen gedacht. Diese etwas verklausulierte Formulierung bedeutet letzten Ende nichts anderes als Pkw.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 5. Oktober 2020 um 16:14:50 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 4. Oktober 2020 um 18:27:37 Uhr:

Lkws sind beim ACE nicht eingeschlossen.

Doch, siehe Bilder.

Das ist eine Einzelfallentscheidung und auf die private Nutzung beschränkt!

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