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ADAC-Motorweltbeitrag: Neues Verbraucherrecht, was soll das!?

Themenstarteram 10. Januar 2003 um 8:45

Habt Ihr den Beitrag in der Motorwelt gelesen? Da regen sie sich auf, daß Händler die Gewährleistung durch Zusätze wie "Rollender Schrott, Preis noch Gewicht", "Bastlerfahrzeug" o.ä. ausschließen wollen. Was ist eigentlich dagegen einzuwenden? Wovor will man uns da schützen? Die Folge ist doch nur, daß kein Händler mehr ältere Fahrzeuge anbieten wird. Noch schlimmer ist es doch beim Thema Klassiker und Oldtimer. Kein vernünftiger Mensch käme auf die Idee, daß man für so ein Teil Gewährleistung geben kann. Der gewerbliche Oldtimerhandel ist doch damiit gestorben. Und das ist ziemlich blöd, denn als Oldtimerbesitzer ist man durchaus an "Bastlerfahrzeugen" interessiert, z.B. zum Restaurieren und als Ersatzteilspender.

Manchmal habe ich den Eindruck, in Deutschland soll man per Gesetz vor der eigenen Dummheit geschützt werden. Wer "Rollenden Schrott" kauft, ist selber Schuld, wenn er sich über den Tisch gezogen fühlt und hinterher reklamiert. Dann soll er/sie halt zu einem Händler gehen, der Gewährleistung gibt. Aber beim billigsten Hinterhofhändler kaufen und dann den selben Service wie bei einer Vertragswerkstatt erwarten, ist doch etwas weltfremd und dreist!

Es ist ja ok, daß man die Händler per Gesetz zu mehr Aufrichtigkeit zwing und verhindert, daß jemand dem ahnungslosen Autoleien ein "Super Auto in Spitzenzustand" verkauft und nach einer Woche hat man einen kapitalen Motorschaden. Da soll der Händler schön brav seine Gewährleistung erbringen.

Wie seht Ihr das?

Viele Grüße,

Bernhard

P.S. Ich bin kein Händler und will es auch nicht werden.

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12 Antworten

Geht es nicht eher um die gewrackten und verbastelten Tuningschlitten von denen keiner weiss, was die hinter sich haben?

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von Fabius

Geht es nicht eher um die gewrackten und verbastelten Tuningschlitten von denen keiner weiss, was die hinter sich haben?

Gruss

Hallo

Es geht hier um alle Fahrzeuge, egal ob ein Jahr oder 20 Jahre alt, egal ob Pkw, LKW....!

Und gekommen ist es, weil viele "Händler" Autos bewusst mit Mängeln und gekaufter Tüv Plakette Verkauft haben, und bei Reklamationen nichts mehr davon hören wollten.

Und viele Leute haben einfach keine Ahnung wie das abläuft, deshalb dieser EU-weite Schutz.

Ich habe auch schon gemerkt, das viele Händler Autos z.B. unter 5000 Euro nicht mehr im Programm haben, die gehen paketweise an Aufkäufer, die sie dann bei Mobile einstellen.

Ich kaufe z.B. über einen Bekannten mit Gewerbeschein, wenn der Händler an mich nicht verkaufen möchte.

Aber ansonsten ist es mir relativ egal, da meine meisten bisherigen Pkw von Privat waren, und dort zu 99% Garantie wegfällt.

Sind auch günstiger als vom Händler.

Ich habe nur den Vorteil, Mängel zu erkennen und den Verkäufer zwecks Preisnachlass darauf hinzuweisen.

Gruss Mickie

Ich hab den Artikel noch nicht gelesen. Muss ich heute noch machen. Da hab ich wohl was falsch interpretiert.

Aber:

Zitat:

Original geschrieben von Mickie

Aber ansonsten ist es mir relativ egal, da meine meisten bisherigen Pkw von Privat waren, und dort zu 99% Garantie wegfällt.

Fällt die von Privat nicht zu 100% flach?

Wer gewährt denn als Privatmann noch ne Garantie?

Oder hast Du was anderes erlebt?

Ich mein, das Recht etwas umzutauschen, wenn eine wesentliche zugesicherte Eigenschaft fehlt oder Fehler arglistig verschwiegen wurden.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von Fabius

Fällt die von Privat nicht zu 100% flach?

Wer gewährt denn als Privatmann noch ne Garantie?

Oder hast Du was anderes erlebt?

Ich mein, das Recht etwas umzutauschen, wenn eine wesentliche zugesicherte Eigenschaft fehlt oder Fehler arglistig verschwiegen wurden.

Hallo

Die Gewährleistung fällt nur flach, wenn diese per Klausel ausgeschlossen wird.

Ansonsten haftet auch jeder Privatmann dem anderen Privatmann gegenüber.

Ich hatte jetzt den Fall bei meinem Winterquattro bei einem Kaufpreis von 300 Euro.

Nach dem Kauf stellte sich ein verschwiegener Unfallschaden und ein defekter Bremssattel heraus, obwohl ich vor Verragsabschluss gezielt nachgehakt hatte.

Da im Vertrag die Gewährleistungsausschlussklausel (wasfüreinwort) fehlte, hab ich dem Verkäufer einen kurzen Brief geschrieben, und hatte kurzerhand 200 Euro auf meinem Konto.

Ich hätte aber keinen Anwalt eingeschaltet, aber mein Brief war schon sehr scharf und sachlich gehalten, so das der Verkäufer keinen Ausweg gesehen hatte.

Und ansonsten gilt bei "Arglistiger Täuschung" immer die Möglichkeit der Klage.

gruss Mickie

Stimmt. Du hast Recht. Sicherlich haftet jeder Privatmann für seine Verkäufe. Mann, wie konnte ich das nur vergessen. *lachselberaus*

Gruss

Mich hat das auch gewundert. Ich find das ziemlich übertrieben.

Wichtig dabei aber ist zu wissen, dass der ADAC nur seine Rechtsmeinung darstellt. Das muss nicht stimmen und vor allem fehlen hier (zum neuen Verbraucherschutzgesetz) noch gerichtliche Entscheidungen.

Das die juristische Abteilung des ADAC gnadenlos Inkompetent ist musste ich leider mal selbst feststellen, als ich deren Hilfe brauchte. Die haben einen Brief von Ihrem Justiziar geschickt, über den sich sowohl der von mir Beklagte als auch mein Anwalt sehr amüsiert haben ;-)

Hallo,

dann will ich mich mal auf die Seite der armen kleine Käufer schlagen. Prinzipiell finde ich die Idee, die dahinter ssteckt in Ordnung. Bei Oldtimern hätte man natürlich eine Ausnahme machen sollen (oder gibt es die doch?).

Seriöse Händler haben hierdurch meiner Meinung nach wenig zu befürchten. Ein Jahr Garantie haben bei uns viele schon freiwillig angeboten, von daher stellt das für die keine sonderliche Belastung dar. Allerdings wird es für so dubiose Hinterhofklitschen schwieriger werden, irgendwelche provisorisch zusammengeflickten Karren zu verticken. Und das ist auch gut so. Es ist so schon schwer und langwierig genug bei fehlen einer zugesicherten Eigenschaft seine Rechte einzuklagen.

Grüße Stefan

p.s.:@Braunan: Wenn du hier schon die ADAC-Rechtsabteilung als "gnadenlos inkompetent" darstellst solltest du das auch begründen oder ausdrücklich als Einzelfall darstellen. Im Übrigen hat jedes Mitglied Anspruch auf Rechtsberatung bei Anwälten, die mit dem ADAC zusammenarbeiten. Die haben wohl auch schon genug Leuten geholfen die darüber sehr dankbar waren. Man sollte zwar keine juristischen Halbwahrheiten verbreiten, aber das das Gang und Gebe ist, kann ich mir auch nicht vorstellen

p.p.s.: Wann bekommt ihr denn die Motorwelt?

Themenstarteram 11. Januar 2003 um 9:18

Ist mir klar, daß es nur die Rechtsauffassung des ADAC ist - ich finde es nur seltsam, daß man überhaupt zu so einer Auffassung kommen kann. Das Gesetz soll doch nur seriöse von unseriösen Händlern trennen. Und wer sich explizit "Rollenden Schrott" verkaufen läßt, weiß entweder genau was er tut oder ist dümmer als die Polizei erlaubt.

Zum Thema Rechtsabteilung das ADAC: ich. wurde mal, als ich Bedarf hatte, an einen ortsansässigen Anwalt verwiesen, der mit dem ADAC einen Vertrag hatte. Sio ein Anwalt kann gut oder schlecht sein, aber das kann einem genauso ergehen, wenn man einfach das Telefonbuch aufschlägt und sich einen raussucht. Ich war mit dem ADAC-vermittelten Anwalt recht zu frieden (Streil mit der Versicherung des Unfallgegners). Der Anwalt hat fast nur Verkehrssachen gemacht und wußte genau, was mir zusteht und hat das auch durchgesetzt. Das mag bei manchem Anwalt auf dem Lande, der allles macht, von Scheidung bis zu Strafverteidigung anders aussehen. Also ich will da nicht pauschal urteilen...

Viele Gtüße,

Bernhard

Zitat:

Und wer sich explizit "Rollenden Schrott" verkaufen läßt, weiß entweder genau was er tut oder ist dümmer als die Polizei erlaubt.

da will sich der händler doch nur aus der verantwortung stehlen. wenns nach ihm ginge würde er auch einen einjährigen mit 15tkm als "rollenden schrott" verkaufen. wenn du den artikel allerdings richtig gelesen hast, wirst du auch gelesen haben das sowas durchaus nicht rechtens ist. was wär so ein gesetz denn wert wenn man es durch zwei worte umgehen kann? und ich glaube auch nicht das sowas mit dem käufer abgesprochen war (das mit dem schrott)...

Themenstarteram 12. Januar 2003 um 22:11

Hallo Nicolas,

ich will keineswegs für windige Betrüger eine Lanze brechen. Aber wenn ich nichts von Autos verstehe und mir ein Händler so eine Klausel unterjubeln will, dann muß ich doch hellhörig werden. Es gibt genügend seriöse Händler, die ich als Alternative zur Auswahl habe, Es zwingt mich doch keiner, mich auf solche Klauseln einzulassen.

Mir kommt das so vor wie mit dem Rabatgesetz: da soll der Verbraucher auch vor sich selber geschützt werden, weil er sich angeblich so dumm ist und sich mit windigen Tricks zum Kauf von Dingen verleiten läßt, die er gar nicht haben will.

Klar gibt es so naive Zeitgenossen. Aber man kann doch nicht die Gesetze für den dümmsten anzunehmenden Mitbürger machen ...

Viele Grüße,

Bernhard

Also ich finde das neue Gesetz nicht schlecht. Gewährleistung für bekannte Mängel kann man ja ausschließen - und darum geht es ja im Endeffekt: Man kauft nicht die Katze im Sack, sondern wenn das Getriebe defekt ist, dann sagt mir das der Händler, oder ich stehe 2 Wochen später auf der Matte und lass es ihn reparieren.

Es ist ja nicht so, dass es eine Garantie wäre - der Verkäufer versichert, dass außer den im Kaufvertrag genannten Mängeln ZUM ZEITPUNKT DES KAUFS nichts kaputt ist, und nicht, dass da nichts kaputt gehen WIRD.

Ich mache immer wieder die Erfahrung, dass die Gebrauchtwagenhändler die Autos, die sie einkaufen gar nicht anschauen, sondern wie sie kommen hinstellen und verscheuern. Und dem wird dadurch IMHO vorgebeugt.

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