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Adaptive Air Suspension + Anhänger

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 25. Mai 2007 um 11:59

Hallo, in Kürze steht der Kauf eines A6 Avant 4F an.

Hier mal eine kleine Frage bezüglich Luftfederung im Anhängerbetrieb:

Die Stützlast des A6 beträgt nach Angabe Audis 85kg, für unseren Anhänger werden allerdings 100kg benötigt...

Nimmt die Stützlast mit einer AAS automatisch zu oder hat die Luftfederung hierfür keinen Vorteil?

Unser jetziges Auto, ein A6 Avant 4B 1.8T (2002) hat mit dem Anhänger so seine Probleme, da das Auto hinten ziemlich tief hängt. Die Mootorleistung reicht jedoch. Der Anhänger wird zudem nur für Kurzstrecken benutzt.

 

Der neue soll entweder ein 2.0 TFSI MT (dafür mehr Auststattung) oder ein 2.8 FSI mit MT sein, was haltet Ihr davon??

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11 Antworten
am 25. Mai 2007 um 12:05

also hat der anhänger auch wirklich eine stützlast von 100kg vorne? wenn ja kann man evtl eine andere kupplung nachrüsten glaub ich...

Darf's vielleicht der Q7 sein? Der hat 130/140 kg Stützlast...

Habe AAS und eine Stützlast von max 85kg, nimmt also nicht zu.

Themenstarteram 25. Mai 2007 um 12:49

Zitat:

Original geschrieben von M1972

Darf's vielleicht der Q7 sein? Der hat 130/140 kg Stützlast...

ne, ne Klasse zu hoch, ja Verbrauch, Versicherung, Anschaffung etc, außerdem ein wenig zu mächtig....:)

Themenstarteram 25. Mai 2007 um 12:53

Zitat:

Original geschrieben von wartemal

also hat der anhänger auch wirklich eine stützlast von 100kg vorne? wenn ja kann man evtl eine andere kupplung nachrüsten glaub ich...

Ist ein Kühlanhänger, wenn der vollgepackt ist...

Die AAS hat ja einen Niveauausgleich, steht immer gerade der Wagen ..egal welche zulässige Zuladung

Ich gehe mal davon aus das Du mit 100kg die max. zulässige Stützlast des Anhängers meinst. Dann muss halt etwas mehr hinter die Achse gepackt werden und mit der Personenwaage die tatsächliche Stützlast gecheckt werden.

15kg mehr Stützlast ist jetzt ja auch nicht die Welt....

am 26. Mai 2007 um 10:18

Ich fahre seit 10/2006 einen A6 2,7 TDI MT mit AAS. Hauptgründe für AAS waren die Niveau-Regulierung insbes. für Anhänger-Betrieb (Pferdehänger) und Komfort. Während die Komfortverbesserung durch die AAS nicht sensationell ist, möchte ich sie für den Anhängerbtrieb nicht mehr missen. Kein tief hängendes Heck, bessere Fahreingenschaften und bei Bedarf etwas erhöhte Bodenfreiheit. Den Hängerbetrieb erkennt die AAS und sperrt dann den Dynamic Modus vollständig und den Lift-Modus bereits bei einer niedrigeren Geschwindigkeit. Für jeden, der regelmässig mit schweren Änhängern fährt kann ich auch die Rückfahrkamera nur empfehlen. Das Anhängen wird damit zum Kinderspiel, ohne mehrfachs Nachsetzten oder den Hänger mühsam zum Auto ziehen zu müssen.

Arnson.

Themenstarteram 26. Mai 2007 um 18:22

Zitat:

Original geschrieben von arnson

Ich fahre seit 10/2006 einen A6 2,7 TDI MT mit AAS. Hauptgründe für AAS waren die Niveau-Regulierung insbes. für Anhänger-Betrieb (Pferdehänger) und Komfort. Während die Komfortverbesserung durch die AAS nicht sensationell ist, möchte ich sie für den Anhängerbtrieb nicht mehr missen. Kein tief hängendes Heck, bessere Fahreingenschaften und bei Bedarf etwas erhöhte Bodenfreiheit. Den Hängerbetrieb erkennt die AAS und sperrt dann den Dynamic Modus vollständig und den Lift-Modus bereits bei einer niedrigeren Geschwindigkeit. Für jeden, der regelmässig mit schweren Änhängern fährt kann ich auch die Rückfahrkamera nur empfehlen. Das Anhängen wird damit zum Kinderspiel, ohne mehrfachs Nachsetzten oder den Hänger mühsam zum Auto ziehen zu müssen.

Arnson.

DANKE, eine Rückfahrkamera soll auch auf der Aufpreisliste stehen, ist die so eingestellt, dass die genau auf die Anhängerkupplung zielt???

am 28. Mai 2007 um 18:16

Zitat:

Original geschrieben von arnson

Den Hängerbetrieb erkennt die AAS und sperrt dann den Dynamic Modus vollständig und den Lift-Modus bereits bei einer niedrigeren Geschwindigkeit.

Das ist im Prinzip richtig, aber wenn der Dynamic Modus vor dem anhängen aktiv ist, bleibt er auch mit Anhänger akiv. Erst nach verlassen in einen höheren Modus ist der Dynamic Modus nicht mehr anwählbar, bis der Anhänger wieder abgenommen wird. Wehr mit Anhänger unterwegs sein will für den ist die AAS ein "must have".

am 29. Mai 2007 um 12:06

@TiRe,

ja, mit der Rückfahrkamera siehst Du die die Stossstange und den Bereich ca. 5m dahinter, d.h. der Kugelkopf ist gut zu erkennen. Das Heranfahren zum Anhänger ohne Helfer wird damit stark erleichtert. Du musst nur in jedem Fall darauf achten, dass die Höhe der Anhängerdeichsel ungefähr auf richtiger Position ist, da bei sehr grossen Höhenunterschieden die Abstände in der Kamera nicht masstabsgetreu dargestellt werden.

Arnson.

Stützlasten am Fahrzeug und am Anhänger müssen nicht unbedingt gleich sein, Sie dürfen jedoch

die jeweils niedrigere Stützlast nicht überschreiten.

Eine zu hohe Stützlast führt beim Zugfahrzeug

zu einer übergrossen Belastung der Hinterachse

einer unzulässigen Entlastung der Vorderachse (Lenkachse und Antriebsachse)

zu einer übermässigen Beanspruchung der Anhängevorrichtung und der Montagepunkte

Eine zu hohe Stützlast führt beim Anhänger

mit Tandemfahrwerk (2 Achsen) zu einer übergrossen Belastung der vorderen Achse

zu einer unzulässigen Belastung der Kugelkupplung (Bruchgefahr)

zu einer unzulässigen Belastung der Deichsel (Bruchgefahr)

Eine zu geringe Stützlast führt beim Zugfahrzeug

zu einer Entlastung der Hinterachse (vielfach Antriebsachse)

zu einer Belastung der Vorderachse

Eine zu geringe Stützlast führt beim Anhänger

mit Tandemfahrwerk (2 Achsen) zu einer übergrossen Belastung der hinteren Achse

zu einer übermässigen Zugbelastung der Kugelkupplung und der Deichsel

Die höchstzulässigen Stützlastgewichte finden Sie auf jeder Anhängerkupplung aufgedruckt

oder eingeprägt.

 

Und so ermitteln Sie die tatsächliche Stützlast:

Stellen Sie Ihren Anhänger waagrecht

unterstellen Sie die Kugelkupplung am Ankupplungspunkt mit einemVierkantholz oder einem Rohr

Stellen Sie eine Personenwaage unter das Vierkantholz/Rohr

lesen Sie die Stützlast ab

Messen Sie die Stützlast nie unter dem Stützrad, der abgelesene Wert ist viel zu hoch.

Die für Ihr Fahrzeug zulässigen Anhängelasten finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren, und zwar:

Im Fahrzeugschein:

gebremste Anhängelast unter Nummer 28

ungebremste Anhängelast unter Nummer 29

 

In der Zulassungsbescheinigung Teil I:

gebremste Anhängelast unter 0.1

ungebremste Anhängelast unter 0.2

 

Zu beachten ist, dass unter Nummer 33 (Bemerkungen) oft noch eine Erhöhung eingetragen ist,

oder wenn nicht, eingetragen werden kann. Diese Lasterhöhung ist dann in der Regel mit einer

Steigungsbegrenzung verbunden, was in entsprechenden Regionen zu beachten ist.

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