Adaptive Scheinwerfer --> Halogen auf Xenon tauschen
Hab von meinem FFH gehört, daß man relativ easy die Adaptiv Mitlenkenden Scheinwerfer von Halogen auf Xenon Birnen tauschen kann --> mitlenkende Xenon Scheinwerfer...
Einziges "Manko" daran ist, daß keine autom. Leuchtweitenregulierung verbaut ist und sie somit nicht zulässig sind/wären ... Scheinwerferreinigungsanlage werde ich bekommen.
Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht bzw. umbauen lassen ?!
Ich kann mir das nicht so easy vorstellen, da ja die Xenon eine stärkere Spannung für die Gaszündung brauchen, oder ?!
lg
Pat
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28 Antworten
Wenn das so einfach ist frage ich mich warum es das nicht serienmässig gibt.
Da so ein Umbau nicht erlaubt ist erübrigt sich für viele eine Diskussion.
Ich kaufe kein Auto für 30.000+ Euro um dann unsichere Umbauten vorzunehmen.
Zitat:
Original geschrieben von PatOne
Hab von meinem FFH gehört, daß man relativ easy die Adaptiv Mitlenkenden Scheinwerfer von Halogen auf Xenon Birnen tauschen kann --> mitlenkende Xenon Scheinwerfer...
Einziges "Manko" daran ist, daß keine autom. Leuchtweitenregulierung verbaut ist und sie somit nicht zulässig sind/wären ... Scheinwerferreinigungsanlage werde ich bekommen.
da schließe ich mich gerne meinem vorredner an. machbar ist vieles, aber warum willst du mit einer nicht typisierten, nennen wirs gut österreichisch - illegalen! - kiste auf der straße kurven?
meines erachtens ist gerade die leuchtweitenregelung eines der key features von xenon brennern und sollte gesetzlich für alle autos vorgeschrieben werden. eigentlich sollte man froh sein, dass die xenons fast gänzlich den ruf von blender-licht verloren haben und dann kommt ein ford-fahrer des wegs...
aber so nebenbei will ich dir noch was zu bedenken geben: bei nem unfall hast nur scherereien mit der versicherung ungeachtet der verschuldensfrage. in jedem fall würd ich an deiner stelle als erstes einen kundigen verkehrsjuristen aufsuchen und mir seine einschätzung der rechtslage schriftlich geben lassen.
selbst bei ebay hättest ohne entsprechende typisierung - und die kriegst du so nicht - schlechte karten das auto so zu versteigern.
also vielleicht doch besser das geld sparen, damit in ein paar krügerl investieren oder dir die fußraumbeleuchtung auf xenon pimpen.
lg aus der europäischen kulturhauptstadt 2009
Ist zwar keine Umbauerfahrung aber Interessiert mich trotzdem,was machst wenn es zur Hauptuntersuchung geht und Licht eingeschaltet werden muß? Ganz doof sind die auch nicht.Aber wollte das auch nicht kapputt reden muß jeder selbst wissen was er macht.Viel Erfolg.
Sagen wir es so, die Umrüstung auf Xenon war nur eine generelle Frage, ob es technisch möglich ist.
Die Umsetzung eine ganz andere.
Mir geht es darum, daß die Bi-Xenon von Werk nicht mitlenkend sind, weshalb ich mir die "normalen" Halogen bestellt habe.
Dann hat eben mein FFH gemeint, daß man die Halogen auf Xenon umrüsten kann, die Scheinwerferreinigungsanlage aber dabei sein muß.
Die autom. Leuchtweitenregulierung sollte man ebenfalls nachrüsten können.
Daher auch hier die Frage, ob schon jemand damit Erfahrung hatte ...
Das ist der totale Blödsinn! So ein Umbau ist nicht möglich!
Genau das wollte ich hören
Zitat:
Original geschrieben von cPH77
meines erachtens ist gerade die leuchtweitenregelung eines der key features von xenon brennern und sollte gesetzlich für alle autos vorgeschrieben werden.
genau so ist es doch (vorgeschrieben), oder ?
ja richtig, autom. leuchtweitenregulierung ist bei xenon vorgeschrieben ab einem gewissen baujahr, gaube 2002 oder so...
wenn man sich die sensoren an die hinterachse dranmacht, die die neigung des hecks messen, die manuelle leuchtweitenregulierung auspinnt bzw ausschaltet und die scheinwerferreinigungsanlage zusätzlich einbaut (bedenke, dass man an der schürze rumdremeln muss), dann wär das sogar legal...
aber bedenke die ganze arbeit! ich würds sein lassen...
eehm, die xenonscheinwerfer gibts doch auch als adaptiv mitlenkend!
Wie ist denn zumindest dieser fFH drauf. Auf der einen Seite sind die Kerle regelmäßig völlig überfordert, und auf der anderen Seite ist da mindestens einer, der einem Kunden eine unzulässige Umrüstung empfiehlt.
Alleine dieser Schwachsinn, den dieser Händler, Meister oder Lehrling da von sich gegeben hat würde ausreichen, dass dieser Laden mein Auto nicht mehr sieht.
Zitat:
Original geschrieben von Ice_Werl
eehm, die xenonscheinwerfer gibts doch auch als adaptiv mitlenkend!
Die sind nicht adaptiv mitlenkend, die haben nur ein Abbiegelicht im Scheinwerfer integriert. Das ist ein zusätzliches Leuchmittel (bin mir nicht sicher ob H7), das beim Einschlagen der Lenkung unterhalb von 60 km/h mit eingeschaltet wird.
Das Xenonlicht leuchtet aber relativ breit aus und ich habe das Kurvenlicht bisher nicht vermisst.
Zitat:
Original geschrieben von torre01
Die sind nicht adaptiv mitlenkend, die haben nur ein Abbiegelicht im Scheinwerfer integriert. Das ist ein zusätzliches Leuchmittel (bin mir nicht sicher ob H7), das beim Einschlagen der Lenkung unterhalb von 60 km/h mit eingeschaltet wird.
Das Xenonlicht leuchtet aber relativ breit aus und ich habe das Kurvenlicht bisher nicht vermisst.
in der Stadt auch manchmal als Lichtorgel bezeichnet
Hallo Leute! Habe mich grad mal schlau gemacht weil ein Kumpel seine Opel Astra auf xenon umgebaut hat er hat dafür dieses teil eingebaut alles mit TÜV kostet nur etwas viel würde ich sagen! Gruß Sven!http://www.tuning-tempel.de/shop/::50497.html
Zitat:
Original geschrieben von Lapsy
Zitat:
Original geschrieben von torre01
Die sind nicht adaptiv mitlenkend, die haben nur ein Abbiegelicht im Scheinwerfer integriert. Das ist ein zusätzliches Leuchmittel (bin mir nicht sicher ob H7), das beim Einschlagen der Lenkung unterhalb von 60 km/h mit eingeschaltet wird.
Das Xenonlicht leuchtet aber relativ breit aus und ich habe das Kurvenlicht bisher nicht vermisst.
in der Stadt auch manchmal als Lichtorgel bezeichnet
Aber nur wenn Du damit Schlangenlinien fährst .
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von PatOne
Dann hat eben mein FFH gemeint, daß man die Halogen auf Xenon umrüsten kann, die Scheinwerferreinigungsanlage aber dabei sein muß.
Die autom. Leuchtweitenregulierung sollte man ebenfalls nachrüsten können.
und trotzdem wirds nicht zulässig da du halogenscheinwerfer mit gasentladungslampen betreibst für die die keine zulassung haben.....