Äh, zu tief? Mit 30er Federn? *nix check*
Ahoi zusammen,
nachdem ich hier im Forum so einiges über Tiefelegungsprobleme gelesen habe, wurd ich auf die Quelle:
klick
aufmerksam.
Mein 318ti ist derzeit mit Serien-205ern im Winter unterwegs, vor etwa 3 Wochen kam ein ProKit von Eibach, 30/30 rein.
Bild
Äh, ja. An sich keine Probleme, alles supi. Nachdem ich jedoch einmal an einer Tiefgarageneinfahrt mit blöden Betonhuppel, echt fieser Knick dort leicht gestrieft bin, dachte ich mir: Miss doch mal nach. Ergebnis: Ein 112mm flaches Computergehäuse passt an der Seite hinter dem Vorderrad, als Anfang Seitenschweller noch locker drunter, aber so ab unter dem Fahrersitz/Getriebe kommt die Plastikabdeckung, die ja beim e36 überall druntergeschraubt ist. Lichtaustrittskante sollten so ca. 50cm sein. Was soll ich nu machen? Is das ok so? Der Wagen ist ja nunmal überhaupt nicht krass tief, und sollte ja auch nur etwas runterkommen. Muss ich im Frühjahr, wenn ich mir 225er eintragen lasse, die original BMW sind - aber eben noch eingetragen gehören Angst haben, dass man mir den ProKit "verbieten" will?
Meine Güte, wie wär das bloss mit nem Sportline-Kit von Eibach gekommen - da wären es ja nochmal 2cm vorne runter, und ich hätte zwecks fehlender ABE direkt zum TÜV gemusst - die hätten mich doch voll wieder umdrehen lassen... Wie läuft das bei Euch, ihr habt doch teilweise weit mehr als 3cm vorne runter?
Weiss nimma weiter...
Neop
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26 Antworten
Hi,
also ich habe zwar eine Limo, aber mit 40er Federn, und würde bei einigen Stellen auch aufsetzen, wenn ich nicht aufpassen würde, aber bei der Eintragung gab es keine Probleme, ich war auch nicht bei Dekra, sondern beim Tüv diretk.
@NeoP:
"Bleiben Sie ruhig - hier werden Sie geholfen!"
1. warum willste die 225er eintragen lassen? die gabs serienmäßig aufm E36 - also keine probleme!
2. sooo tief isser ja nun wirklich nicht, dass man halt mal bei nem ungünstigen winkel aufsitzt ist ganz normal.
3. was soll ich denn sagen? ich komm nichtmal mit dem wagenheber unters auto...
@MartinSHL,
seit wann sind 225er beim E36 standard? Beim 328er sind auch nur 205er standard !!!
das ist schon immer so!
selbst mein alter 318is hatte ab werk 225er reifen.
Hier mal zum nachlesen, welche reifengrößen alles freigegeben sind.
also ein e36 compact hat 225er nur bei:
-///M-Fahrwerk
-Exclsuiv/Sport/WhatEver-Edition
-323ti Modell
serienmässig.
225er auf Kreuzspeiche 42, die 323ti-Sport-Felgen, darf ich nur mit Lenkeinschlagsbegrenzer fahren, bis 9/97 muss sogar im Radhaus hinten links noch eine "Nacharbeit" erledigt werden.
Soviel dazu.
Bzgl. der Bodenfreiheit - danke für Eure Einschätzungen. Aber mir geht es hier nicht darum, das er ja "sooo tief" auch wieder nicht ist oder es normal ist, das man mal wo aufsetzen kann.
Ich will einfach nur im Frühjahr zum Tüv und keine Probleme haben.
Soll ich die Hartschale am Unterboden einfach abmachen? Echt kein Plan... Frontschürze sind es 15cm Bodenfreiheit, sollte passen...
Neop
Siehe dieser Beitrag - das ist das Problem...
Das es bei mir ja nur die Verkleidung unten ist, und nicht die Karosse - was soll ich machen? Verkleidung ab?
Shit...
Neop
hey NeoP...irgendwie steh ich aufm schlauch...habe dein problem noch immer nicht ganz begriffen...
du hast jetzt ein 30/30 fahrwerk verbaut. das ist auch bereits eingetragen, oder?
ein neues willst du nicht einbauen, oder?
von daher: ???
du sitzt ab und zu auf...ok, passiert...mir auch...und zwar am laufenden band...ich habe ne 55er tieferlegung...ist alles ordnungsgemäß eingetragen. keine probleme, huckel und absätze meide ich.
nächstes jahr willst du andere reifen/felgen aufziehen. Und zwar 225er...kein problem, denn diese gabs original ab werk, eintragung daher nicht erforderlich! Klar, die an diese reifengrößen gebundenen auflagen müssen eingehalten werden (LEB´s, evtl. Kanten umlegen). Für LEB und kantenumlegen brauchste aber auch keine Eintragung, so what?
HEy Martin,
folgendes: Eibach ProKit ist drin, mit ABE. Muss nicht eingetragen werden, solange original Bereifung und keine AHK verbaut ist. Damit gibt es derzeit auch kein problem, da die 205/60er auf 15" im Schein stehen. Alles okay bis hier.
225er MUSS ICH eintragen lassen, weil sie nicht im Schein stehen. Da hilft es nix, das bei 99% aller e36 diese bereits ab Werk drinstehen - beim compact eben nicht, und bei mir zwecks "nix-Sport/Exklusiv/-Ausstattung" auch nicht. Lenkeinschlagsbegrenzer muss ich laut Retrofit-EBA eintragen lassen - habe das hier Schwarz auf Weiss. Ist ja auch kein Thema - LEB rein, Felgen druff und dann mal schauen obs passt, dann ab zum TÜV. Sollte auch kein Thema werden, denn 225 ist nun wirklich nicht zu viel. Das ist also auch alles geplant und okay bis hier - habe alle Unterlagen und muss eigentlich nur mal meinen Hintern in die Hobby schleppen um den LEB reinzumachen und dann mit den neuen Felgen zum TÜV. Kanten sind übrigens nicht in der Auflage, scheint hi.links irgendwas anderes zu sein.
Mein Problem ist, das meine Unterbodenverkleidung, ca beim Getriebe, mehr Richtung Fahrersitz mir ca. 9cm Platz lässt, und ich wenn, dann an ihr leicht aufsetze. Nix dramatisches. Es geht nur darum, das ich keinen Bock auf Grauzonentuning habe, und deshalb gerne wüsste, wie ich die Gesetzmässigkeit 11cm /80cm hohe /breite Barriere überfahren ermöglichen soll.
Mich wundert dabei, wie das bei anderen Tieferlegungen dann mit der Eintragung klappen soll - z.B. Eibach 50/30 - die hätte mir der TÜV eben so nicht eingetragen, weil dann bei 7cm Freiheit absolut schluss mit legal wäre.
Da es eben nur die Unterbodenverkleidung ist, will ich nun wissen, was ihr machen würdet. Alle anderen Teile, Schürze, Seitenschwelle sind okay. Habe wie gesagt eine Barriere in Form eines Desktop-Gehäuses hier, die sich gut eignet.
Habe eben nochmal Scheinwerferunterkante->Boden gemessen: 49cm. Ebenso die Seitenblinker. Vorschrift ist doch 50cm oder? Jesus - hätte nicht gedacht, das ne 30/30 schon so an die Grenzen geht
Sorry, das es so kompliziert ist.
neoP
aaah...so langsam verstehe ich .... und ich verstehe, dass du falsch informiert bist....
die Eintragungspflicht für andere reifen gab es nur im alten KFZ-brief...diesen gibt es nicht mehr!
Im neuen schein stehen nur noch die kleinste ab werk freigegebene größe...fahren darfst du alles, was jemals für dieses Modell (E36) original ab werk an reifengrößen verfügbar war. also auch z.b. 17".
Eine eintragung - insofern es sich exakt um die freigegebenen größen handelt - ist daher nicht notwendig.
LEB Eintragen???? höre ich zum ersten mal...
mach sie rein, manschette wieder drüber - gut ist. fertig.
Du darfst nicht die scheinwerferunterkante messen, sondenr die Lichtaustrittskante, diese liegt deutlich höher!
es gibt keine 8cm oder 11cm grenze!
dies ist willkür einiger TÜV´s - eine gesetzesgrundlage dafür gibt es nicht. Manche sagen sich einfach, wenn ein auto weniger als 8cm bodenfreiheit hat, ist es nicht mehr fahrbar. aber dies sind einzelfallentscheidungen.
ich komme übrigens auch nicht über diese scheiß teile drüber weg ohne komplett aufzusitzen. TÜV habe ich trotzdem.
so, hoffe du bist jetzt etwas weniger verwirrt.
Ahoi Martin,
vielen Dank für Deine Infos.
WAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAS????????? Ich darf ohne Probleme die Reifen fahren, auch wenn sie NICHT im Schein stehen??? (Das würde erklären, warum die 225/255er Mischbereifung auf dem e90 eines Kumpels nicht im Schein steht, und wir uns neulich gewundert haben, aber, da es ein leasing-Wagen ist, wir drauf gesch**sen haben)
Ist das echt so? Sorry, will Dich nicht in Frage stellen, aber ich kann es echt nicht glauben. Höre das zum ersten Mal!
Wegen den 11cm: Ist dieser Link dann ein Fake?
link
Bitte, ich will Dich echt nicht anmachen oder so, aber ich will halt lieber auf Nummer sicher gehen.
Nix für Ungut!!
NeoP
Nun glaub mir doch endlich mal - ich arbeite bei deutschlands größtem fahrzeugregistrierer udn habe tagtäglich mit dne neuen eintragungen zu tun... (vielleicht hätte ich dir das ja gleich als allererstes sagen sollen...hihi)
und wegen den 11 cm.
haste deinen link genau gelesen?
da steht ganz genau: "In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. "
dann geht es weiter. "...als Orientierung...."
Wie schon gesagt, dies ist eine unter den Zulassungsbehörden weitverbreitete Orientierung aber kein Gesetz. Jedoch sind es schlussendlich diese Leute, die darüber entscheiden, ob du Zulassung bekommst oder nicht.
Aber generell verboten ist es nicht, unter die 8cm zu kommen!
Ahoi nochmal,
Danke - jetzt glaub ichs Dir ;-) Jaja, der deutsche Expertenglaube
Alles klar. Auf deutsch: Ich soll endlich die Klappe halten und wieder unbesorgt cruisen. Gebongt!
Gemessen wird also nur vorne am Scheinwerfer, wo ich ja dann sicher 51-52cm haben sollte?
Okay, alles klar. Das mit den Reifengrössen hab ich auch woanders im Netz gelesen - ich bin jetzt still und fahre die Felgen einfach. Das mit dem LEB ist damit auch vom Tisch - wegen sowas zum TÜV hätte ich jetzt auch nicht extra gemacht...
Letzte Frage: im Nachrüstkatalog für die Felgen steht, neben der Sache mit dem LEB, folgendes:
"Bei Compact-Modellen bis 09.97 ist eine Karosserie-Nacharbeit im Radhaus hinten links erforderlich."
Was muss ich jetzt machen? Felgen drauf, schauen obs schleift, wenn nicht, freuen und ab dafür?
Danke für Deine professionellen Tips.
NeoP
Das steht sogar auf den Fahrzeugpapieren drauf! Du brauchst allerdings die neuen Papiere, denn mit den alten gilt diese Regelung nicht!
Du musst allerdings die Bestimmungen erfüllen, welche bei den jeweiligen Felgen / Auto kombinationen dabei stehen!
Zitat:
Original geschrieben von NeoP
Was muss ich jetzt machen? Felgen drauf, schauen obs schleift, wenn nicht, freuen und ab dafür?
was du machen musst? Die antwort haste dir schon selber gegeben:
Zitat:
Original geschrieben von NeoP
... Klappe halten und wieder unbesorgt cruisen. ...