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Änderung Bussgeldkatalog... Was nun bei fahren ohne Eintragung?? Keine BE??

Themenstarteram 5. Oktober 2004 um 18:08

Hi,

habe schon so viel über Änderungen an dieser Sache gehört...

So soll ja die BE nur noch weg sein, wenn es gefährlich ist, z.B. Abgesägte Federn, aber nicht bei nicht eingetragenen Federn z.B.

Wie ist das nun wirklich???

Und wie ist das mit den 50€ und einem Punkt??? In keinem Bussgeldkatalog steht mehr was dadrüber??? habe gerade alle durchgesucht? gibt es das etwa net mehr???

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24 Antworten

Geregelt ist das Ganze in §19 Abs. 2 StVZO:

Zitat:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlaß zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, gilt § 17 Abs. 3 entsprechend; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.

Demnach kann die BE erlöschen, wenn z.B. die Polizei der Meinung ist, dass die anderen Verkehrsteilnehmer durch die Änderung am Fahrzeug gefährdet sind.

Themenstarteram 5. Oktober 2004 um 18:47

ok, beispiel:

7x15 Felgen mit 205/50 eingetragen aber 195/50 drauf...

Da kann ja keiner Erzählen das das ne gefärdung ist oder??

was ist falls der polizist der Meinung ist ich aber net, wer hat dann das letzte Wort?? Gericht???

ich würd sagen dann sitzen die Bullen am längeren Hebel...

Situation: du fährst mit deinen nicht eingetragenen 195ern mit 130 km/h über die Autobahn und fährst über nen Gegenstand der da grad rumliegt -> dir platzt ein Reifen, verursachst nen Unfall... (PUNKTPUNKTPUNKT)

Grund f. den Unfall: ein geplatzter Reifen

was war nicht eingetragen? -> die Reifen

schon hamse dich bei den Eiern...

unter umständen hat der schmälere reifen eine geringere tragfähigkeit und durch eine höhere hätte das unter umständen verhindert werden können usw. wenn du 205/50 eingetragen hast bei 15" dann sind die 195/50 sowieso falsch, da falscher abrollumfang und das wäre der nächste punkt. Das ganze gilt allerdings nicht, wenn die dimension im Fahrzeugschein eingetragen ist, dann ist sie ja ohnehin legal.

Bevor es vor gericht kommt (geschieht nur bei grob fahrlässigen sachen), musst zumindest in Ö bei der "landesüberprüfungsstelle" vorbeifahren bzw vorfahren. dort sitzen techniker, die kontrollieren das verdammt genau auf jegliche mängel, nicht nur das was beanstandet worden ist.

Falls es zu einen unfall gekommen ist, wird bei fällen, wo schnell zweifel aufkommen, das fahrzeug sofort beschlagnahmt von der staatsanwaltschaft und einen gutacher vorgeführt bzw der muss das ganze überprüfen und befinden, ob ein auslöser gewesen sein kann.

Zitat:

Original geschrieben von Merlin666

205/50 ... 195/50 ... falscher abrollumfang

wenn beide auf 15-zöllern sind, ist der Abrollumfang doch gleich... 205 und 195 geben doch nur die Breite der Lauffläche an...

Themenstarteram 24. Oktober 2004 um 7:58

naja, gut... bei mir zumindest ist es so das 195/50 eingetragen sind aber auf einer anderen FElge mit einer anderen ET...

Auserdem meine ich nicht nach einem Unfall sondern bei einer Kontrolle, wo jetzt ja die Polizei grobe gefährdung nachweisen muss, was nur bei falschen Reifen/bzw richtigen Reifen auf falscher Felgo wohl net sein sollte (Felge unterscheidet sich in 8mm ET)

hm... naja... aber die Felgen undd er Auspuff werden in jeder Kontrolle kontrolliert... da kann der Bulle nochsowenig Ahnung haben aber das kontrolliernse immer... (ging mir oft genug so...)

war bei mir damals ne lustige Situation... ich komme nachts 3 Uhr aus d. Disco, hab NSW an und werde v. den Bullen (ne jungsche Tussi und son Klaus) angehalten. Das Mädel kommt zu meinem Fenster und verlangt die Papiere und den Schein... ich reiche meinen 2-seitigen Fahrzeugschein und den Führerscehien raus und beide rennen ums Auto... das sah aus wie bei de Detektive mit den Tschaenlampen (war ja dunkel ;)) aber naja... Felgen und Auspuff hamse sich angeguckt... dann kommts zurück und fragt ob alles eingetragen wäre... Ich sag nur: "Ich könnte ihnen noch ein paar ABE´s anbieten." und reiche ihr nen viehschen Packen Zettel raus... Da hats bei der Guten ausgehakt :D

Die wollten dann nur noch den Verbandskasten unds Warndreieck sehen und ham mir ne gute Fahrt gewünscht und gesagt dass ich nächstens ohne NSW fahren solle... :)

Themenstarteram 24. Oktober 2004 um 9:51

das sie das kontrolieren ist mir klar...

mir geht es ja nur um die STILLEGUNG nach den neuen verordnungen... so schnell soll das ja net mehr gehen... siehe anhang

das is auch wieder ne Auslegungssache... würde ich ned drauf vertrauen... die Bullerei macht eh wasse will...

Zitat:

Original geschrieben von Bimmelimm

wenn beide auf 15-zöllern sind, ist der Abrollumfang doch gleich... 205 und 195 geben doch nur die Breite der Lauffläche an...

Falsch:

Du hast recht, dass 205 bzw. 195 nur die breite der Lauffläche angeben.

die /50 gibt aber an, dass die Flanke 50% der Laufflächenbreite beträgt.

In Zahlen:

Code:
Felgendurchmesser 15'': 38,1cm
Flanke (195/50 R15): 9,75cm
Abrollumfang (195/50 R15): 180,96cm
Flanke (205/50 R15): 10,25cm
Abrollumfang (205/50 R15): 184,10cm

Somit ist der Abrollumfang 1,71% kleiner.

Die Toleranz ist m.E. 3% (IMHO bezogen auf die maximale Abweichung, falls mehrere Rad-/Reifen-Kombinationen eintragen sind).

Könnte also ggf. eng werden ... würde ich zumindest beim TÜV mal nachfragen.

195/55 R 15 ist aber auch nicht wesentlich besser, weil der 1,62% "länger" ist.

Grüßle

Chris

Themenstarteram 24. Oktober 2004 um 12:27

die größte abweichung aller bei mir eingetragenen reifen ist 5,4 % das mal dazu...

wieder was dazugelernt :)

heißt also bei 215/40r16 sinds 40% von 215 ?!?

Zitat:

Original geschrieben von Hawk2190

die größte abweichung aller bei mir eingetragenen reifen ist 5,4 % das mal dazu...

Genau das meinte ich. Es dürfen vom Sollwert AFAIK max. +/- 3% sein ... somit ist Dein Auto ziemlich "ausgereizt", sofern der Sollwert für die Tachoangleichung in der Mitte liegt.

Vielleicht weiß jemand darüber ja mehr?

 

Zitat:

Original geschrieben von Bimmelimm

wieder was dazugelernt :)

heißt also bei 215/40r16 sinds 40% von 215 ?!?

Yupp, so is es :D.

Grüßle

Chris

Themenstarteram 24. Oktober 2004 um 19:46

ja gut, frage ist nur wo die tachoangleichung liegt auf welcher Reifengröße *nachdenk* naja ich weiß das net...

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