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Änderung des Leasingvertrages durch die Bank
Guten Tag!
Bei meinem Leasingvertrag soll auf Wunsch des Autohauses nun etwas geändert werden, eventuell hat hier ja jemand mit sowas schon Erfahrungen gemacht:
Ich habe in 2020 einen Leasingvertrag für ein Fahrzeug abgeschlossen. Auslieferung fand im Oktober 2020 statt. Nach nun 7 Monaten seit Vertragsunterzeichnung fordert die Bank bzw. das Autohaus eine Vertragsänderung, da im ursprünglichen Vertrag die Überführungskosten (die auch noch nicht durch mich gezahlt wurden, weil keine Rechnung durch den Hersteller oder das Autohaus gestellt wurde) falsch ausgewiesen wurden. Lauf Verkäufer würde bei einer Verweigerung der Unterschrift das Fahrzeug entsprechend durch die Leasingbank eingefordert werden.
Nun meine Frage: Warum sollte das Fahrzeug eingefordert werden? Eigentlich wurde ja in 2020 ein rechtskräftiger Vertrag zwischen Mir und der Bank geschlossen.
Vielen Dank für eure Erfahrungen!
Selbstverständlich erwarte ich keine Rechtsberatung
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20 Antworten
In der Regel werden die Überführungskosten doch gesondert ausgewiesen und somit kann dir das AH doch noch eine Rechnung stellen. Die Androhung, dass die Leasingfirma das Fahrzeug einfordert halte ich für stumpf gelogen, die jucken die Kosten nicht, allerdings das AH.
Die Frage ist nun, wer fordert die Änderung, die Bank oder das AH?
Zitat:
@spohl schrieb am 5. Februar 2021 um 16:07:01 Uhr:
In der Regel werden die Überführungskosten doch gesondert ausgewiesen und somit kann dir das AH doch noch eine Rechnung stellen. Die Androhung, dass die Leasingfirma das Fahrzeug einfordert halte ich für stumpf gelogen, die jucken die Kosten nicht, allerdings das AH.
Die Frage ist nun, wer fordert die Änderung, die Bank oder das AH?
Richtig, so lief das beim letzten Leasing auch. Allerdings sollen nun die Überführungskosten monatlich auf die Rate umgelegt werden statt per Einmalzahlung. Im ursprünglichen Vertrag war eine Einmalzahlung ausgewiesen, scheinbar allerdings nicht an der richtigen Position im Vertrag.
Die Änderung wird durch das AH gefordert.
Die Überführungskosten erhebt der Händler nicht die Bank! Da versucht der Verkäufer seinen Fehler auszubügeln, da er vermutlich den Vertrag falsch abgeschlossen hat. Grundsätzlich ist die offene Forderung noch einzuziehen, sofern diese im Kaufvertrag vereinbart wurde. VG
Zitat:
@LuisB. schrieb am 5. Februar 2021 um 16:03:24 Uhr:
Lauf Verkäufer würde bei einer Verweigerung der Unterschrift das Fahrzeug entsprechend durch die Leasingbank eingefordert werden.
Hier solltest du erst einmal in Ruhe die Einforderung abwarten und falls diese wirklich eintreffen sollte, erst dann rechtlich dagegen vorgehen. Dann siehst du, ob da wirklich Substanz dahinter ist oder ob das Autohaus nur blufft.
Was heißt denn "Überführungskosten falsch ausgewiesen" ?
Überführungskosten mit auf die Rate umlegen ist eher nicht üblich.
Normalerweise gehört diese zu den Kosten die separat beim Händler zu bezahlen sind.
Danke für die Antworten und die Hilfe!
Mit "Falsch ausgewiesen" ist gemeint, dass die Überführungskosten nicht als weiterer Lieferumfang ausgewiesen wurden (wie es scheinbar sein sollte).
Auto wurde im Werk abgeholt, deswegen kam die Rechnung nicht vom Händler.
Ich werde mal abwarten und schauen was passiert
Grüße!
@LuisB:
Du hast gewusst, dass Überführungskosten fällig werden, oder?
Einige Dich doch mit dem Händler oder lief irgendwas aus Deiner Sicht für Dich schlecht?
Ziel sollte natürlich sein, dass Du nicht mehr als in 2020 zahlen musst.
Ich würde anbieten die Kosten zu überweisen, nach entsprechender Rechnungstellung mit Rabatt, da 2020 ein günstiger Mehrwertsteuersatz galt. Sollte der Händler, warum auch immer, dazu nicht in der Lage sein aussitzen und Tee trinken.
Zitat:
@Adalbert_Dorsten schrieb am 6. Februar 2021 um 10:53:01 Uhr:
@LuisB:
Du hast gewusst, dass Überführungskosten fällig werden, oder?
Einige Dich doch mit dem Händler oder lief irgendwas aus Deiner Sicht für Dich schlecht?
Ziel sollte natürlich sein, dass Du nicht mehr als in 2020 zahlen musst.
Ob man das wissen musste? Ich finde das Thema hat sowieso immer einen gewissen Beigeschmack bei anderen Produkten wird das auch nicht separat in Rechnung gestellt.
Eine nachträgliche Vertragsänderung muß der Kunde jedenfalls nicht akzeptieren.
Überführungskosten sind reine Verarschung, Erfüllungsort des Kaufvertrages ist der Sitz des Händlers (ansonsten schlecht verhandelt). Die betriebliche Logistik zwischen Hersteller und Vertragshändler interessiert mich als Kunde nicht. Zusätzlich könnte der Händler vielleicht noch ein Beratungshonorar, Parkgebühren oder Eintritt verlangen.
Zitat:
@mike123 schrieb am 7. Februar 2021 um 12:59:41 Uhr:
Überführungskosten sind reine Verarschung, Erfüllungsort des Kaufvertrages ist der Sitz des Händlers (ansonsten schlecht verhandelt). Die betriebliche Logistik zwischen Hersteller und Vertragshändler interessiert mich als Kunde nicht. Zusätzlich könnte der Händler vielleicht noch ein Beratungshonorar, Parkgebühren oder Eintritt verlangen.
Dann bekommst halt ein paar Prozent weniger Rabatt, zahlst dafür keine Überführung und bist am Stammtisch der Held, der es dem Händler so richtig gezeigt hat.
Zitat:
@latexallergie schrieb am 7. Februar 2021 um 13:02:35 Uhr:
Zitat:
@mike123 schrieb am 7. Februar 2021 um 12:59:41 Uhr:
Überführungskosten sind reine Verarschung, Erfüllungsort des Kaufvertrages ist der Sitz des Händlers (ansonsten schlecht verhandelt). Die betriebliche Logistik zwischen Hersteller und Vertragshändler interessiert mich als Kunde nicht. Zusätzlich könnte der Händler vielleicht noch ein Beratungshonorar, Parkgebühren oder Eintritt verlangen.
Dann bekommst halt ein paar Prozent weniger Rabatt, zahlst dafür keine Überführung und bist am Stammtisch der Held, der es dem Händler so richtig gezeigt hat.
Richtig trotzen würde ich bevorzugen das es im Preis inkludiert ist bei allen anderen Waren ist es auch so
die gebühr kannst wenigstens steuerlich gleich in abzug bringen und musst diese nicht über 6 jahre abschreiben. es hat meist alles seine vor/- nachteile; kommt immer auf die perspektive an