- Startseite
- Forum
- Auto
- Audi
- A5
- A5 8T & 8F
- Änderung Leasingvertrag 3 Monate vor Auslieferung nicht mehr möglich?
Änderung Leasingvertrag 3 Monate vor Auslieferung nicht mehr möglich?
Hallo miteinander,
vor 3 Wochen habe ich meinen A5 SB bestellt (Leasing), eine Auftragsbestätigung habe ich noch nicht bekommen.
Nun habe ich mich entschieden, statt dem ASS doch das B&O reinzunehmen und zum Sportlenkrad auch die Schaltwippen dazu zu nehmen.
Gestern Anruf beim Händler - heute sein Rückruf: Änderung der Konfiguration sei gerade noch so möglich, allerdings müsse ich den Aufpreis zu 100% zahlen, da sich der Leasingvertrag nicht mehr ändern ließe. Ich würde dann eine Rechnung für die zusätzliche Ausstattung bekommen, wo diese komplett berechnet wird. Dadurch wird die Ausstattung natürlich um einiges teurer, als wenn man sie ins Leasing nehmen würde.
Habt ihr eine Ahnung, ob sich ein Leasingvertrag bei der VW Leasing GmbH/ Audi Leasing tatsächlich schon so kurz nach der Bestellung nicht mehr ändern lässt? Oder hat mein Händler evtl. nur keine Lust auf Papierkrieg?
Ich wäre dankbar für schnelle Antworten - ich muss mich hier zügig entscheiden, da wohl schon morgen eine Änderung der Konfig nicht mehr möglich sein kann.
Danke!
dee
Ähnliche Themen
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von dee_dd
... eine Auftragsbestätigung habe ich noch nicht bekommen.
Was hast Du denn überhaupt für Vertragsunterlagen?
Und was steht da drin?
Wenn die Verträge also schon gezeichnet wären, hättest Du Pech! "Pacta sunt servanda" wie der Jurist zu sagen pflegt - Verträge sind einzuhalten.
Also: schau' nach, was Du schwarz auf weis besitzt!
Zitat:
Original geschrieben von uhren_alex
Zitat:
Original geschrieben von dee_dd
... eine Auftragsbestätigung habe ich noch nicht bekommen.
Was hast Du denn überhaupt für Vertragsunterlagen?
Und was steht da drin?
Wenn die Verträge also schon gezeichnet wären, hättest Du Pech! "Pacta sunt servanda" wie der Jurist zu sagen pflegt - Verträge sind einzuhalten.
Also: schau' nach, was Du schwarz auf weis besitzt!
das mag ja sein, aber wieso kann die Leasing bei einem Vorlauf von 3 Monaten nichts mehr ändern ? Da wird einfach der Vertrag erweitert und Der Leasinggeber verdient sogar noch ein wenig mehr weil der Fahrzeugpreis steigt. Sicher hat er kein Anrecht darauf aber man sollte doch mal die Kirche im Dorf lassen, oder ?
da es nicht im Zusammenhang mit dem Leasingvertrag erworben wird - verbleibt es dann bei der Rückgabe auch bei Dir?
oder will es Dein Dir dann abkaufen?
interessant...
Zitat:
Original geschrieben von uhren_alex
Zitat:
Original geschrieben von dee_dd
... eine Auftragsbestätigung habe ich noch nicht bekommen.
Was hast Du denn überhaupt für Vertragsunterlagen?
Und was steht da drin?
Wenn die Verträge also schon gezeichnet wären, hättest Du Pech! "Pacta sunt servanda" wie der Jurist zu sagen pflegt - Verträge sind einzuhalten.
Also: schau' nach, was Du schwarz auf weis besitzt!
das einzige was ich bis jetzt habe, ist eine Kopie der Bestellung beim Händler (also dieser Zettel, den ich beim Händler bei der Bestellung unterschrieben habe: Geschäftsfahrzeug-Leasing-Bestellung) - sonst nix.
Zitat:
Original geschrieben von softwarefriedl
da es nicht im Zusammenhang mit dem Leasingvertrag erworben wird - verbleibt es dann bei der Rückgabe auch bei Dir?
oder will es Dein Dir dann abkaufen?
interessant...
Genau das habe ich mich auch schon gefragt: darf ich das B&O Soundsystem und die Schaltwippen dann behalten? ;-)
Totaler Quatsch. Bei meinem S5Cab wurde der Leasingvertrag am Tag der Auslieferung noch einmal geändert!
Dein verarscht dich - oder er hat einen Grund dazu oder er will nicht...
die nachträglich georderten und voll bezahlten Teile wären dann ja auch nicht Bestandteil des zu versteuernden Listenpreises - geldwerter Vorteil etc.
das Konstrukt ist wird dann aber schon abenteuerlich...
Zitat:
Original geschrieben von softwarefriedl
die nachträglich georderten und voll bezahlten Teile wären dann ja auch nicht Bestandteil des zu versteuernden Listenpreises - geldwerter Vorteil etc.
das Konstrukt ist wird dann aber schon abenteuerlich...
genau so sehe ich das auch. B&O + Schaltwippen vor Rückgabe ausbauen. Audi kann ja das ASS einlagern und dann wieder rück-rüsten. Geldwerter Vorteil ist auch ein Argument. Dann könnten wir doch zukünftig nur in Grundausstattung ordern und alle Optionen gesondert bezahlen bzw. finanzieren.
Zitat:
Original geschrieben von Geronimo001
genau so sehe ich das auch. B&O + Schaltwippen vor Rückgabe ausbauen. Audi kann ja das ASS einlagern und dann wieder rück-rüsten. Geldwerter Vorteil ist auch ein Argument. Dann könnten wir doch zukünftig nur in Grundausstattung ordern und alle Optionen gesondert bezahlen bzw. finanzieren.
theoretisch sicherlich möglich - schließlich steht ja von der Ausstattung nichts im Leasingvertrag. Ich möchte das Gesicht meines sehen, wenn der den Wagen ohne Lautsprecher zurück bekommt. Das ist dann bestimmt nicht mehr so freundlich
Aber im Ernst - wie kann ich das jetzt meinen Händler klar machen, dass das so nicht funktioniert und er doch bitte den Leasingvertrag ändern soll? Habe so ein wenig die Vermutung, dass er nicht noch mehr Arbeit in die Bestellung stecken möchte, da die Entscheidungsfindung meinerseits im Vorfeld etwas gedauert hat. Obwohl in meinen Augen 3 Termine beim für eine Fahrzeugbestellung auch nicht sooo viel sind, oder? Aber er machte dann schon einen etwas ungeduldigen Eindruck am Ende...
Zitat:
Original geschrieben von dee_dd
Habe so ein wenig die Vermutung, dass er nicht noch mehr Arbeit in die Bestellung stecken möchte, da die Entscheidungsfindung meinerseits im Vorfeld etwas gedauert hat. Obwohl in meinen Augen 3 Termine beim für eine Fahrzeugbestellung auch nicht sooo viel sind, oder? Aber er machte dann schon einen etwas ungeduldigen Eindruck am Ende...
das kenne ich bzw. mein kennt das von mir
lass Dir doch vom erstmal erklären wie sein Vorschlag konkret laufen soll, evtl. kommt er ja selbst auf den Trichter, dass das Mumpitz ist.
Wagen wird mit ASS geliefert und auf B&O umgerüstet... zahlt er den Einbau und den Rückbau dann eigentlich?
welcher ist denn so bekloppt und macht mit seinen (noch) Kunden so einen Blödsinn ? Meiner würde sich das nicht trauen, da gäbe es gleich ...... Der Leasingvertrag wird doch nur vom Händler im Auftrag der Audi/VW-Bank abgeschlossen, oder ? Stellt sich hier der Händler oder die Leasing Bank quer ?
Zitat:
Original geschrieben von Geronimo001
welcher ist denn so bekloppt und macht mit seinen (noch) Kunden so einen Blödsinn ? Meiner würde sich das nicht trauen, da gäbe es gleich ...... Der Leasingvertrag wird doch nur vom Händler im Auftrag der Audi/VW-Bank abgeschlossen, oder ? Stellt sich hier der Händler oder die Leasing Bank quer ?
Das ist die Frage. Der Händler sagt, die Fahrzeug-Konfig kann noch geändert werden - der Leasingvertrag nicht mehr. Also laut ihm liegt es an der Audi Leasing. Die habe ich angerufen - allerdings finden die unter meiner EVA Nr. noch nichts im System und können mir somit noch nicht sagen, ob da noch was geht oder nicht. Aaaaaaarg!
Der Händler möchte das wie folgt klären: ich unterschreibe eine "Änderung zur Bestellung" - dort sind die beiden Änderungswünsche mit Preisen aufgelistet und ich bekomme dann eine separate Rechnung (keine Ahnung von wem) über diese beiden Posten (Listenpreis). Geliefert werden die Sachen aber dann ab Werk, nicht vom Händler nachgerüstet.
Zitat:
Original geschrieben von dee_dd
Der Händler möchte das wie folgt klären: ich unterschreibe eine "Änderung zur Bestellung" - dort sind die beiden Änderungswünsche mit Preisen aufgelistet und ich bekomme dann eine separate Rechnung (keine Ahnung von wem) über diese beiden Posten (Listenpreis). Geliefert werden die Sachen aber dann ab Werk, nicht vom Händler nachgerüstet.
und bei Rückgabe gehen die dann in Dein Eigentum über? oder verpflichtet Dich dann die Leasing zu einem Rückbau in den vertraglich vereinbarten Umfang....
ich habe mal bei meinem auf die bestellten Sommerräder vom Winterschuhe ziehen lassen (er hat die Originalen vor Übergabe an mich gekauft und mir die anderen verkauft) und bei Rückgabe durfte ich dann neue Sommerschuhe kaufen, weil diese ja im Leasingvertrag standen...
Zitat:
Original geschrieben von dee_dd
Zitat:
Original geschrieben von Geronimo001
welcher ist denn so bekloppt und macht mit seinen (noch) Kunden so einen Blödsinn ? Meiner würde sich das nicht trauen, da gäbe es gleich ...... Der Leasingvertrag wird doch nur vom Händler im Auftrag der Audi/VW-Bank abgeschlossen, oder ? Stellt sich hier der Händler oder die Leasing Bank quer ?
Das ist die Frage. Der Händler sagt, die Fahrzeug-Konfig kann noch geändert werden - der Leasingvertrag nicht mehr. Also laut ihm liegt es an der Audi Leasing. Die habe ich angerufen - allerdings finden die unter meiner EVA Nr. noch nichts im System und können mir somit noch nicht sagen, ob da noch was geht oder nicht. Aaaaaaarg!
Der Händler möchte das wie folgt klären: ich unterschreibe eine "Änderung zur Bestellung" - dort sind die beiden Änderungswünsche mit Preisen aufgelistet und ich bekomme dann eine separate Rechnung (keine Ahnung von wem) über diese beiden Posten (Listenpreis). Geliefert werden die Sachen aber dann ab Werk, nicht vom Händler nachgerüstet.
Das liegt wohl nur an deinem Händler. Ich hatte bei meinen beiden auch noch umgeändert und dann einfach ein Update des Leasingvertrages bekommen mit der neuen Summe und den angepassten Raten. Wenn Du die Optionen selbst "kaufen und bezahlen" mußt dann sollten diese Teile dein persönliches Eigentum sein. Dann könntest du meines Erachtens auch auf die Herausgabe dieser Teile nach Ablauf des Vertrages, bestehen, oder ? Wo sind die Juristen hier ?