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Ärger bei Leasingrückgabe

Audi
Themenstarteram 21. Juli 2012 um 22:15

Ich habe Wartung und Verschleiß mit im Leasingvertrag gehabt.

Kurz vor der Leasingrückgabe hat der Boardcomputer angezeigt, dass der Service wieder fällig wäre.

Ich dachte, da ich das Fahrzeug eh zurück gebe, muss ich wegen der paar Tage ja nicht mehr extra in die Werkstatt fahren, die ca. 35 KM entfernt ist.

Ich habe also das Fahrzeug zurück gegeben und jetzt wollen die von mir 360,- € Netto für die Wartung und Verschleiß haben.

Ich habe das sogar schriftlich reklamiert und darauf hingewiesen, dass Wartung und Verschleiß mit im Leasingpaket war.

Interessiert die nicht. Die sagen, ich hätte während der Laufzeit das Fahrzeug zum Kundendienst anmelden müssen und dass habe ich nicht getan. Also muss ich ihn selber zahlen.

Kann doch nicht sein, oder?

Beste Antwort im Thema

Ganz einfach selber Schuld wenn du nicht vor Ende der Vertragslaufzeit zum Service fährst. Nach der Laufzeit ist die Leistung nicht mehr zu erbringen und die Rückgabebedingung sagt ganz klar das Service nicht fällig sein darf. Es wird doch früh genug angezeigt bzw. kann man doch schauen. Ein kurzer Anruf hätte dir den Ärger auch ersparen können. Man kann den Wagen auch etwas eher zum Service bringen. Mal ganz davon abgesehen hat mein Verkäufer mich sogar ein paar Wochen vorher angerufen ob bis zur Rückgabe noch was offen ist.

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Ganz einfach selber Schuld wenn du nicht vor Ende der Vertragslaufzeit zum Service fährst. Nach der Laufzeit ist die Leistung nicht mehr zu erbringen und die Rückgabebedingung sagt ganz klar das Service nicht fällig sein darf. Es wird doch früh genug angezeigt bzw. kann man doch schauen. Ein kurzer Anruf hätte dir den Ärger auch ersparen können. Man kann den Wagen auch etwas eher zum Service bringen. Mal ganz davon abgesehen hat mein Verkäufer mich sogar ein paar Wochen vorher angerufen ob bis zur Rückgabe noch was offen ist.

am 21. Juli 2012 um 22:36

genau... ist alles korrekt.... wenn erstmal das Rückgabeprotokoll unterschrieben ist und das Fahrzeug abgemeldet ist, können die das nichtmehr über die Leasing abrechnen.... und dann musst Du es zahlen..

Jupp ist alles gut gelaufen...genau nach Vertragsbedingungen.

Da hättest du dich vor der Rückgabe mit dem Händler in Verbindung setzen müssen.

LG

Themenstarteram 22. Juli 2012 um 9:16

Wo steht das geschrieben?

In deinem Vertrag!

Du hättest ja nichtmal zur Werkstatt fahren müssen. Einfach telefonisch anmelden und Termin geben lassen hätte dir den Ärger gespart.

Themenstarteram 22. Juli 2012 um 9:25

Mein Vertrag ist keine individuelle Vereinbarung.

Wo also ist ein Muster, in dem das so steht?

Ich finde so etwas nämlich nicht in meinem Vertrag.

Ich bin mir sicher, dass es rechtlich so nicht haltbar ist.

Denn ob der Service nach zurückstellen des Autos gemacht wird, oder 2 Tage vorher. Die Kosten für die Werkstatt sind die gleichen.

Zudem habe ich über den kompletten Zeitraum in dem die Kosten enstehen ja bezahlt.

Das Öl wird ja nicht schlecht, nachdem ich das Fahrzeug am Hof vom Händler abgestellt habe, sondern in den Monaten davor schon.

Falsch. Der Vertrag endet in dem Moment, in dem du das Rückgabeprotokoll unterschreibst. Bis dahin hätte die Leasingfirma den Service bezahlt. Unabhängig davon ob das Öl schlecht wird oder nicht.

Da du dein Auto aber innerhalb des Vertrages nicht zum Service angemeldet hast, musst du jetzt dafür aufkommen das der Wagen in einem einwandfreiem Zustand ist.

du bist mit dem vertrag gebunden den service pünktlich anzutreten.

das beinhaltet das paket und ist in den bedingungen zu lesen.

wenn du wie du schreibst kurz vor ende die weiten 35km nicht in kauf nehmen wolltest, ist das leider dein bier.

der leasing vertrag ist jetzt beendet und der händler kann die kosten die ihm anfallen nicht mehr darüber abrechnen.

bevor er aber ein zuschussgeschäft macht, wendet er sich an dich und holt sich da das geld halt.

ich kann es nicht verstehen das man nicht zum service fährt, wenn das paket eh gebucht ist?

ein telefonat hätte dir vorher geholfen.

klar reden jetzt alles schlau (ich hätt aber wirklich so gehandelt) und das hilft dir nicht weiter, aber was anderes wirst du nicht hören.

am besten du nimmst kontakt mit dem händler auf und hoffst auf eine lösung.

aber wegen den peanuts den gerichtsweg einzuschlagen ist sehr unverhältnismäßig...

lg

am 22. Juli 2012 um 9:46

Tipp von mir, nimm deinen Vertrag und lass deinen Rechtsbeistand drüber schauen, alles andere sind nur Vermutungen, da wir nicht wissen, was du vereinbart hast ;)

Themenstarteram 22. Juli 2012 um 10:52

Es war eine Woche vor Rückgabe, als der Kundendienst fällig geworden wäre.

Ich müsste dafür 2 Stunden Zeit und 140 KM Fahrstrecke auf mich nehmen um den Kundendienst machen zu lassen.

Genau 6 Tage später muss ich eh zum Händler, weil das Fahrzeug zum zurück geben ist.

Das Fahrzeug extra 6 Tage vorher noch mit diesem Aufwand in die Werksatt zu bewegen war für miche ein unnötiger Aufwand.

Mal sehen, was der Händler macht.

Der muss den Rechtsweg einschlagen, wenn er Geld von mir haben will.

Ich werde auf alle Fälle erst einmal nicht zahlen.

Verkehrsrechtschutz habe ich. Soll er klagen wenn er will.

wie immer ist kommunikation halt alles...ein anruf hätte dir das erspart.

nun wir aus der persönlichen faulheit ein riesen gewusel veranstaltet.

an deiner stelle würde ich mit dem händler das gespräch suchen...das hilft meist eher!

eine verkehrsrechtschutz wird dir nicht wirklich helfen, da es hier um einen vertrag geht.

der vertrag hat nichts mit fließendem oder ruhenden verkehr zu tun wo diese versicherung greift;)

viel erfolg trotzdem!

lg

Zitat:

Original geschrieben von Ranttanplan

Es war eine Woche vor Rückgabe, als der Kundendienst fällig geworden wäre.

Ich müsste dafür 2 Stunden Zeit und 140 KM Fahrstrecke auf mich nehmen um den Kundendienst machen zu lassen.

Genau 6 Tage später muss ich eh zum Händler, weil das Fahrzeug zum zurück geben ist.

Das Fahrzeug extra 6 Tage vorher noch mit diesem Aufwand in die Werksatt zu bewegen war für miche ein unnötiger Aufwand.

Mal sehen, was der Händler macht.

Der muss den Rechtsweg einschlagen, wenn er Geld von mir haben will.

Ich werde auf alle Fälle erst einmal nicht zahlen.

Verkehrsrechtschutz habe ich. Soll er klagen wenn er will.

Themenstarteram 22. Juli 2012 um 11:21

Solche Klauseln sind in meinen Augen nicht tragbar und verbraucherunfreundlich.

Für mich ist entscheidend, in welchem Zeitraum die Kosten entstanden sind.

Schließlich habe ich ja auch seit dem letzten Kundendienst meine Raten für Wartung und Verschleiß weiter bezahlt. Ich kann auch auch nicht einfach aufhören diese Raten zu zahlen, wenn ich merke, dass bis zur Leasingrückgabe kein Kundendienst mehr fällig werden wird.

Selbstverständlich ist hier der Verkehrsrechtschutz die richtige Versicherung. Dieser umfasst auch alle Vertragsangelegenheiten die mit dem Auto zu tun haben.

Ich kaufe bei dem Händler jetzt kein weiteres Auto. Deshalb will mir der einiges reindrücken.

ist doch klar das die auch ihr geld haben müssen... ein servicevertrag ist genauso ein leasingvertrag wie der fürs eigentliche fahrzeug. du hörst ja auch nicht 4 wochen vorher auf zu zahlen weil du bis zur rückgabe garnicht mehr fahren musst :rolleyes:

Themenstarteram 22. Juli 2012 um 11:44

Ja eben.

Ich habe also für den Zeitraum für den der Service gemacht wird bezahlt!

Also kann es nicht sein, dass ich diese Rechnung selber begleichen muss, nur weil ich eine formalität nicht eingehalten habe.

Diese nicht Einhaltung der Formalität hat mit der Entstehung der Kosten für den Kundendienst ja nichts zu tun.

Diese Kosten in Höhe von 360,- € zzgl. Steuer sind im Zeitraum der letzen 9 Monate entstanden.

Und in diesem Zeitraum haben die jedes Monat 30,- € von mir bekommen.

Somit ist für mich klar, dass dieser Kundendienst von der Leasing zu zahlen ist. Den in dem Zeitraum in dem er entstanden ist, haben die ja auch Geld von mir bekommen.

Wann dieser Kundendienst dann genau ausgeführt wird, spielt für mich keine Rolle.

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