ForumE36
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E36
  7. Ärger beim Autokauf

Ärger beim Autokauf

Themenstarteram 15. November 2005 um 18:48

Hallo Leute!

Ich hatte mir vor 2 Monaten nen 3er Touring zu gelegt. Mittlerweile hat sich rausgestellt, dass das Fahrzeug einige Mängel hatte, die beim Kauf nicht erkennbar waren. Wenigstens nicht durch mich, da ich mich mit der Fahrzeugtechnik leider nicht so gut aus kenne!

Es fing schon gut an. Nachdem ich das Auto ne halbe stunde Probe gefahren bin, habe ich es gekauft und bin mit meiner Freundin los getigert. Sie mit dem neuen und ich mit Vaters PKW. Nach 30 km sind wir an die Tanke gefahren. Dort fing der Neue auf einmal an, zu wackeln und hörte sich an, als ob er den Geist aufgeben würde. Am nächsten Tag stellte ich ihn sofort in die Werkstatt. Als ich den Verkäufer anrief, meinte er dass es die Transportrollen seien. Er hatte das vergessen zu sagen. Weil das Fahrzeug so wackelte, war er bereits bei BMW. Die sagten es seien die Transportrollen.

Das teilte ich der Werkstatt mit und die meinten, dass die fertig sind und Öl verlieren. Da waren die ersten 250 Euro weg.

Dabei wurde festgestellt, dass der Vorbesitzer wohl mal aufgesessen war und dabei das Hitzeschutzblech abgerissen hatte. Wieder 150 Euro.

Außerdem zog der BMW auf einmal manchmal nach rechts oder nach links. Aber nicht immer! Deswegen auch nicht bei Probefahrt richtig gemerkt. Das Fahrwerk wurde überprüft. Total verstellt! Wieder 50 Euro.

Dann kommt der Hammer!! Ich habe das Fahrzeug zum TÜV gebracht. Dort meinten Sie, dass Sie das Auto so nicht abnehmen, da ein anderes Fahrwerk drin ist. Früher war da mal ein M-Fahrwerk drin. Jetzt war ein Sachs Fahrwerk ohne TÜV-abnahme und Betriebserlaubnis drinnen.

Also muss ich es erst beschaffen und eintragen lassen.

Mittlerweile war ich stinkesauer und habe den Verkäufer zur Rede gestellt.

Der meinte er weis nichts davon, muss der Vorbesitzer gemacht haben.

Inzwischen habe ich 1300 Euro reingesteckt. Radlager gab auch noch Geist auf. Und die Winterreifen, die er beim Kauf zufällig in der Werkstatt vergessen hatte, und mir nachschickte, waren türlich abgefahren.

Es war halt blöde, dass ich damals 400 km einfach hatte. Wollte die Fahrt nicht nochmal haben.

Nun habe ich den Verkäufer angerufen und versucht, mich mit ihm gütlich zu einigen. Da er ja von den Transportrollen gewußt hatte, und auch das Fahrwerk meiner Meinung nach zu seinen Lasten geht, dachte ich ein Abschlag von 250 Euro sei angemessen. Achja, hatte noch vergessen, dass die Dämper vorne Seitenverkehrt eingebaut wurden! Und die Domlager waren kaput!

Zu Anfang meinte er auch, dass es schon stimmt, dass er mir nichts sagte, und das mit dem Fahrwek ist auch doof.

Nach2 Tagen Bedenkzeit teilte er mir mit, dass er mit Anwalt telefoniert hatte, und der meinte er sei fein raus, da er Privat verkauft hatte.

Naja, nun muß ich malsehen, was ich noch machen kann!! Vor Gericht habe ich halt volles Risiko, da ich keinen Rechtschutz habe.

Also Augen auf beim Autokauf!!! Schade, dass mir bei all dem Ärger etwas der Spaß an meinem BMW vergangen ist, obwohl es schon ein schönes Fahrzeug ist.

Grüße Frank

Ähnliche Themen
56 Antworten

Tja,da sind die 50€ für ein Dekra Gutachten immer gut investiert um vor sowas halbwegs sicher zu sein!Aber der Anwalt hat recht,du kannst da leider garnix mehr machen!

MFG

Jetzt mal sachlich:

 

Hast du das Fahrzeug von einer Privatperson gekauft oder von einem Händler?

Welche Mängel wurden im Kaufvertrag erwähnt?

Was sagt der letzte TÜV-Bericht?

Wenn verschwiegene Mängel auftauchen,hast Du sehr wohl eine Chance,den Kauf rückgängig zu machen, bzw. eine Wandlung durchzusetzen.

Bei einem Händlerkauf hast Du min. 1 Jahr Gewährleistung auf das Fahrzeug,auch wenn die deutsche Gewährleistung nicht wirklich viel nutzt.

Ganz wichtig ist in diesem Fall der Kaufvertrag.

Verschweigt der Käufer schwerwiegende Mängel,handelt es sich hierbei um Arglistige Täuschung,egal ob er Privatperson oder Händler ist.

Ein nicht eingetragenes Fahrwerk IST ein schwerer Mangel,da hierbei automatisch die Betriebserlaubnis erlischt!

Fatal bei einem Unfall!

Aber an sich bist DU dafür verantwortlich,den Wagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu führen.

Nach 2 Monaten dem Verkäufer noch die Schuld zu geben ist dann eher fahrlässig.

Bei jedem Privatkauf würde ich alle Sondereinbauten kontrollieren! Ohne Eintragung kein Kauf!

Was hast Du denn für den Wagen gezahlt??

Gib mal ein paar Daten durch!

 

Martin

was sind "Transportrollen" ?

am 15. November 2005 um 19:07

kann man in nich evtl am arsch kriegen weil er dir ein nicht Verkehrszulässige KFZ verkauft hat? erkundige dich einfach mal bei nem Anwalt ob da nicht doch irgendwas in der hinsicht geht.

Themenstarteram 15. November 2005 um 19:08

Zitat:

Original geschrieben von Sway Dizzle

Tja,da sind die 50€ für ein Dekra Gutachten immer gut investiert um vor sowas halbwegs sicher zu sein!Aber der Anwalt hat recht,du kannst da leider garnix mehr machen!

Naja, ganzaussichtlosist es schon nicht! Der Tatbestand des falschen Fahrwerks (die betriebserlaubnisdes Fahrzeuges war damit erloschen) erfüllt den Tatbestand einer Arglistigen täuschung! Und die Verheimlichung eines wissentlichen Magels, ist auch nicht astrein! Es gibt schon Gründe, gegen den Verkäufer vor zu gehen. Aber dann wäre eine Rücknahme des ganzen Geschäftes die erfolgreichste Chance. Problem ist, dass die schon reingesteckten 1300 Euro dabei verloren gehen könnten. Aber muss alles noch genauer besprochen werden. So einfach mag ich den Ar.... von Verkäufer auch nicht davon kommen lassen. Am liebsten würde ich ihn ja........ Aber das bringt ja auch nichts (naja, außer :-))! Ne, hoffe doch, dass ich wenigstens etwas bekomme und ihm noch eins reinwürgen kann!

MFG

Themenstarteram 15. November 2005 um 19:14

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power

Jetzt mal sachlich:

 

Hast du das Fahrzeug von einer Privatperson gekauft oder von einem Händler?

Welche Mängel wurden im Kaufvertrag erwähnt?

Was sagt der letzte TÜV-Bericht?

Wenn verschwiegene Mängel auftauchen,hast Du sehr wohl eine Chance,den Kauf rückgängig zu machen, bzw. eine Wandlung durchzusetzen.

Bei einem Händlerkauf hast Du min. 1 Jahr Gewährleistung auf das Fahrzeug,auch wenn die deutsche Gewährleistung nicht wirklich viel nutzt.

Ganz wichtig ist in diesem Fall der Kaufvertrag.

Verschweigt der Käufer schwerwiegende Mängel,handelt es sich hierbei um Arglistige Täuschung,egal ob er Privatperson oder Händler ist.

Ein nicht eingetragenes Fahrwerk IST ein schwerer Mangel,da hierbei automatisch die Betriebserlaubnis erlischt!

Fatal bei einem Unfall!

Aber an sich bist DU dafür verantwortlich,den Wagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu führen.

Nach 2 Monaten dem Verkäufer noch die Schuld zu geben ist dann eher fahrlässig.

Bei jedem Privatkauf würde ich alle Sondereinbauten kontrollieren! Ohne Eintragung kein Kauf!

Was hast Du denn für den Wagen gezahlt??

Gib mal ein paar Daten durch!

 

Martin

das Auto hatte 5975 Euro gekostet. und ich konnte schließlich nicht wissen, dass da ein Fahrwerk drin ist, dass nicht eingetragen ist. Ging ja davon aus, dass es das m Fahrwerk ist. Hat M Ausstattung und auch mal M Fahrwerk drinne. Nein, er hat nichts von den mängeln festgehalten!

am 15. November 2005 um 19:15

würde leider auch mal sagen...dumm gelaufen :( der typ ist die möhre los, und er ist fein raus.

Zitat:

Verschweigt der Käufer schwerwiegende Mängel

Dem Käufer (wenn privat) muß dieser Mangel allerdings bekannt sein ! Bei einem Händler ist das nicht so.

Transportrollen (was auch immer das ist) hat er ja später zugegeben das er das wuste, dafür kannste ihn packen, Fahrwerk müste eigentlich auch bekannt sein (wenn nicht frag doch mal den vor-Vorbesitzer). Fahrwerk einstellen muß er nicht gewust haben.

Also immer vorher überlegen : Kannte der Vorbesitzer den Mangel ? Wenn nicht und privat --> pech u.u.

Siehe auch hier :

http://www.jura-lotse.de/newsletter/nl113-002.shtml

http://www.123recht.net/article.asp?a=8657

@Nero75

Welches Baujahr, welche Motorisierung, welche Laufleistung und welchen Preis hatte denn der Wagen beim Kauf?

Themenstarteram 15. November 2005 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

@Nero75

Welches Baujahr, welche Motorisierung, welche Laufleistung und welchen Preis hatte denn der Wagen beim Kauf?

12/98 mit schon 230Tkm. 325 tds Touring. 5975 Euro

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power

Jetzt mal sachlich:

 

Hast du das Fahrzeug von einer Privatperson gekauft oder von einem Händler?

Welche Mängel wurden im Kaufvertrag erwähnt?

Was sagt der letzte TÜV-Bericht?

Wenn verschwiegene Mängel auftauchen,hast Du sehr wohl eine Chance,den Kauf rückgängig zu machen, bzw. eine Wandlung durchzusetzen.

Bei einem Händlerkauf hast Du min. 1 Jahr Gewährleistung auf das Fahrzeug,auch wenn die deutsche Gewährleistung nicht wirklich viel nutzt.

Ganz wichtig ist in diesem Fall der Kaufvertrag.

Verschweigt der Käufer schwerwiegende Mängel,handelt es sich hierbei um Arglistige Täuschung,egal ob er Privatperson oder Händler ist.

Ein nicht eingetragenes Fahrwerk IST ein schwerer Mangel,da hierbei automatisch die Betriebserlaubnis erlischt!

Fatal bei einem Unfall!

Aber an sich bist DU dafür verantwortlich,den Wagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu führen.

Nach 2 Monaten dem Verkäufer noch die Schuld zu geben ist dann eher fahrlässig.

Bei jedem Privatkauf würde ich alle Sondereinbauten kontrollieren! Ohne Eintragung kein Kauf!

Was hast Du denn für den Wagen gezahlt??

Gib mal ein paar Daten durch!

 

Martin

Mal richtig lesen,er hat geschrieben das er ihn Privat gekauft hat und da müßte der Käufer das nachweisen!Er könnte das Fahrwerk ja auch erst nach dem Kauf eingebaut haben!!! ;)

MFG

Zitat:

Original geschrieben von helmtigger

kann man in nich evtl am arsch kriegen weil er dir ein nicht Verkehrszulässige KFZ verkauft hat? erkundige dich einfach mal bei nem Anwalt ob da nicht doch irgendwas in der hinsicht geht.

Glaube ich nicht! Ist ja jedem selber überlassen,was er verkauft und im was für einen Zustand ist!

Und wenn der Käufer es so kauft ohne es genau so überprüfen! Sorry,selber schult.

Meine es jetzt allgemein und nicht auf diesen Käufer bezogen;)

Themenstarteram 15. November 2005 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von Limo320

Glaube ich nicht! Ist ja jedem selber überlassen,was er verkauft und im was für einen Zustand ist!

Und wenn der Käufer es so kauft ohne es genau so überprüfen! Sorry,selber schult.

Meine es jetzt allgemein und nicht auf diesen Käufer bezogen;)

Gundsätzlich gebe ich dir Recht! Hättest du aber gewußt, dass in einem BMW mit M Ausstattung ein anderes Fahrwerk drin ist? Sieht man das auf einen Blick? Ich meine ich kenne michda nicht so aus! Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach geht! Das auto hatte damit keine Betriebserlaubnis mehr! Und ich denke mal, dass die meisten Menschen nicht sowas erkannt hätten, bis auf wenige Profis natürlich!

Was für nen Vertrag hast den unterschrieben?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E36
  7. Ärger beim Autokauf