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Ärger mit Autohaus
Am 15.08. habe ich einen gebrauchten Ford Focus bei Autohaus XXX gekauft. Als ich am 19.08. Das Fahrzeug abholen wollt, war der Kfz-Brief nicht auffindbar. Mir wurde von Verkäufer erklärt, dass er den Brief verlegt habe. Ich habe das Fahrzeug also so mitgenommen. In der folgende Woche wurde mir erklärt, dass der Brief "verschlampt" wurde und von ihnen neu beantragt werden muss. Als Krönung bekam ich am 01.09. ein mail, ich sollte bei meiner Zulassungsstelle den Brief selbst beantragen. Das Fahrzeug kann ich also erst in der 42. KW zulassen.
Hat jemand sonst noch solche Erfahrungen mit dem Autohaus XXX gemacht?
Oder hat jemand auch so was erlebt?
Was kann man tun?
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24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Lupo53
Was kann man tun?
Moin,
den Verkäufer schriftlich (Einschreiben) in Verzug setzen.
Das Fahrzeug mit Brief, ist ja laut Kaufvertrag nichts anderes vereinbart?, oder den Kaufvertrag rückgänig machen und den Wagen dem Händler auf den Hof stellen.
Wie willst Du, falls es nötig ist z.B. darlegen, wieviel Vorbesitzer das Fahrzeug hat (hatte) und wer dieser war?
MfG
Jürgen
Ich hab mal den Firmen-Namen entfernt ...
Zitat:
Original geschrieben von FocusGT
Ich hab mal den Firmen-Namen entfernt ...
Bitte auch den Titel ändern.
...aber warum den Namen entfernen?
Wenn alles sachlich formuliert ist und der Wahrheit entspricht, denke ich, kann es eine Entscheidungshilfe für potentielle Kunden des Hauses sein...
Gruß,
der Frank
Zitat:
Original geschrieben von samson1976
...aber warum den Namen entfernen?
Wenn alles sachlich formuliert ist und der Wahrheit entspricht, denke ich, kann es eine Entscheidungshilfe für potentielle Kunden des Hauses sein...
Gruß,
der Frank
Das sehe ich genauso.
Sollte es keinen Korrekte entscheidung vorlegen,Kaufvertrag Rückgängig woanders kaufen.
Ein Fahrzeug kauft man nur mit Brief , ansonsten Hände weg.
Denn wer den Brief hat ist auch Besitzer.
Vieleicht hat das Autohaus ihn als Sicherheit bei einer Bank hinterlegt um Kreditwürdig zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von racemondi
Denn wer den Brief hat ist auch Besitzer.
nö...
wer den brief hat, ist lediglich verfügungsberechtigt...der eigentümer kann aber sonstwer sein...
Bei einer Fahrzeugfinanzierung ist es so.
Wenn ich meinen Gebrauchten bar bezahle und bekomme keinen Brief ist die Sache schon sehr heikel.
Deshalb wer den Brief hat ist Besitzer, oder kannst dich im Extremfall vor Gericht streiten.
Ja Ford hat es wohl nicht so mit den Kunden. Ich hab auch schon 3 Autohäusern den Rücken kehren müssen , da dort der Kunde im Service Bereich mit Füßen getreten wird. Leider. Aktuell will man mir bei einem Mietwagen einen Schaden anhängen den ich nicht begangen habe. Echt ärgerlich sowas. Daher immer schön Druck machen.
Zitat:
Original geschrieben von racemondi
Wenn ich meinen Gebrauchten bar bezahle und bekomme keinen Brief ist die Sache schon sehr heikel.
was sollte daran heikel sein?
hier zählt der kaufvertrag als eigentumsnachweis!
Zitat:
Deshalb wer den Brief hat ist Besitzer,
hier solltest du dich lieber mal genauer informieren, bevor du weiterhin dieses "stammtischwissen" vebreitest!
Zitat:
Original geschrieben von VaPi
Ja Ford hat es wohl nicht so mit den Kunden.
jop...
die sind lediglich auf neukunden aus...
Zitat:
Daher immer schön Druck machen.
druck machen ist zwar nett gesagt - zumindest die ford-zentrale in köln schert sich einen dreck darum, was man für einen ärger mit ihren vertragspartnern hat...
Hallo Magirus,
mein Stammtischwissen habe ich hier her:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbrief
mal genau durchlesen.
Danke
@racemondi
Eigentor vielleicht solltest du dir, das mal genau durchlesen.
Zitat:
Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.
Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Kraftfahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe des Fahrzeugbriefes möglich, denn der Fahrzeugbrief ist kein Traditionspapier (BGH NJW 1978, 1854). Vielmehr steht das Eigentum am Brief in entsprechender Anwendung von § 952 BGB dem Eigentümer des Fahrzeugs zu.
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Besitz des Fahrzeugbriefs aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.
Zitat:
Original geschrieben von racemondi
mal genau durchlesen.
und was steht da?
Zitat:
...dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch NICHT diese zivilrechtliche Funktion.
und das nächste mal, lies dir lieber vorher mal durch, was du verlinkst - nicht dass das nochmal so ein eigentor gibt wie jetzt...
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Besitz des Fahrzeugbriefs aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben.