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Ärger mit der gegn. Haftpflicht! Was tun?

Themenstarteram 27. August 2005 um 7:29

Hallo Leute

Folgendes Problem:

Ich hatte vor knapp 3 Wochen einen unverschuldeten Unfall. Der Lehrling einen Elektrofirma ist mit dem Firmenwagen beim ausparken in die Beifahrertür meines stehenden Wagen gefahren. Haben die Polizei gerufen, der Fahrer gestand die Schuld ein und bekamm ein OWI-Anzeige, wurde belehrt usw. konnte aber vor Ort nicht zahlen. Habe dann nach einer Woche Post von der Polizei bekommen und meine Aussage schriftlich zurückgeschickt. Im Gespräch am Unfallort stellte sich heraus dass der Lehrling das Fahzeug hätte garnicht fahren dürfen.

Die Firma bzw. der Halter hat den Schaden seiner Versicherung mitgeteilt und 2 Wochen gingen ins Land ohne das was passierte. Habe dann bei seiner Versicherung angerufen und die sagten mir es noch keine Schadensmeldung eingegangen. Ich rief Umgehend bei der Firma an und die bestätigten mir die Schadensmeldung mündlich und schriftlich zwei Tage nach dem Unfall gemacht zu haben.

Nach einer weitern Woche wieder ein Anruf bei der Versicherung und die sagten mir das zwar die Schadensmeldung eingegangen sei aber die Schuldfrage nicht geklärt wäre und ich mich in einer Woche nochmal melden sollte. Darauf hin rief ich wieder bei der Firma an und dort wurde mir gesagt , dass der Versicherung in der Schadensmeldung bestätigt wurde, dass das versicherte Fahrzeug den Unfall verursacht hätte. Sie wollen mir auch bei Bedarf eine Kopie der Schadenmeldung zuschicken. Bei den gesprächen mit der Versicherung wurde auch jedesmal gefragt ob denn mein Auto noch fahrbereit sei und ob ich schon einen Kostenvoranschlag habe machen lassen. Das Auto ist noch fahrbereit habe ich auch so bestätigt. Einen Kostenvoranschlag habe ich auch machen lassen (1142,20 €),

habe dies aber der Versicherung nicht bestätigt da ich für den Kostenvoranschlag 25 € bezahlen musste die dann mit der Reperatur verrechnet werden, ich aber nicht einsehe das die Versicherung auf meine Kosten den Gutachter spart.

So nun zu meinen Fragen.

1. Wie weit wirkt es sich aus das der Fahrer des Autos nicht der Halter ist (Angestellter der Firma) ?

2. Wie wirkt es sich auf den Versicherungsschutz aus dass der Lehrling nicht berechtigt war das Fahrzeug zu führen?

3. Der Halter bestätigte der Vericherung das sein Fahzeug den Unfall verursacht hatte. Wieso hält mich da die Versicherung noch hin?

4. Hängt jetzt alles von der Ausage des Fahrzeugführers ab?

5. Wie verfahre ich jetzt am besten weiter?

6. Ist es besser einen Kostenvoranschlag einzureichen oder ein Gutachten machen zu lassen?

Der Lehling wurde aufgrund seines Fehlverhaltens gekündigt was ich doch ein wenig hart finde.

 

Eine Menge Fragen, dafür schonmal Dank im vorraus.

Gruß Mario

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5 Antworten

Als geschädigter hast Du einen Anspruch gegen den Unfallgegner und dessen Versicherung zu stellen.

Du musst beweisen:

a) das Verschulden der Gegenseite

b) die Höhe des Dir entstandenen Schadens.

Die Schuldfrage ist geklärt.

Bei der Schadenshöhe wird in aller Regel kein Kostenvoranschlag ausreichen, sondern ein Gutachten erforderlich sein.

Das Gutachten legt neben den ortsüblichen Reparaturkosten auch den Nutzungsausfall fest.

Sobald die gegenerische Versicherung die volle Schuld eingesteht und sich bereit erklärt die Reparturkosten der Höhe nach zu übernehmen kannst Du den Wagen reparieren lassen.

Bislang hast Du Deinen Anspruch noch nicht der Höhe nach gegenüber der Versicherung geltend gemacht. Daher besteht auch noch kein Anspruch auf Erstattung.

Du kannst der Versicherung den Kostenvoranschlag einreichen.

Zweifelt Sie die Höhe an, so mußt Du den Schaden durch Gutachten nachweisen. Du hast dabei das Recht einen Gutachter Deienr Wahl einzuschalten.

Unbeachtlich ist bei der ganzen Sache, dass der Lehrling den Schaden verursacht hat. Seine Firma muss als Halter haften.

Da die Versicherung hier nicht zügig bearbeitet kannst Du auch einen Anwalt einschalten.

Den muß die gegnerische Versicherung genauso wie den Gutachter bezahlen.

Ich würde nochmals mit der Versicherung telefonieren, fernmündlich die Schadenshöhe angeben und fragen ob Reparatur auf Basis des KVA in Ordnung ist oder Gutachten erwünscht sei.

Wenn KVA, dann schriftliche Reparaturfreigabe durch die Versicherung.

Willst Du dagegen den Wagen kostengünstig oder gar nicht in Stand setzen, so solltest Du in jedem Fall ein Gutachten beauftragen und dannach abrechnen.

Du bekommst dann den Mehrwertstueranteil nicht erstattet, d.h. bei Deiner Schadenshöhe nicht ganz 1.000 EUR.

Hallo,

habe vor ca. 2 Jahren eine ähnliche Erfahrung gemacht. Ein Speditions-Lkw ist mir beim Rangieren in meinen bei meiner Werkstatt parkenden Pkw gefahren. Schuldfrage war kein Problem, lief daher ohne Polizei ab. Nur die gegnerische Versicherung hat auf Verzögerung gespielt. Zuerst keine Rückmeldung, dann wurden Unterlagen mir nicht zugeschickt. Dann wurde plötzlich behauptet die Schuldfrage sei unklar und ich solle mit meiner Werkstatt abrechnen. Dann kam ein neuer Sachbearbeiter, der dann kurz mir noch Betrug unterstellen wollte. Hier stand ich dann kurz vor einer Anzeige gegen diesen Herrn (falsche Verdächtigung, § 164b StGB) Nach ca. 9 Monaten ohne Ergebnis (Gutachten über 4.000 Euro schaden lag schon 6 Monate vor), hab ich dann meinen Anwalt eingeschaltet, dies ging dann nochmals 6 Monate hin und her, bis wir dann Klage eingereicht haben. Darauf ging es plötzlich ganz schnell, sie haben unsere Klage voll annerkannt (es kam nicht einmal zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht) und sofort alles gezahlt, mit Anwaltskosten und Zinseszins. Mein Fehler war natürlich, mich solange hinhalten zu lassen. Mein Glück: Ich hatte die Versicherung gleich durch eine Mahnung in Verzug gesetzt, so dass ich nach 2 Jahren coch ca. 600 Euro Verzugszinsen bekam. War ein schlechtes Geschäft für die Versicherung. Mein Anwalt meinte, dies sei ein übliches Spielchen der Versicherung um Kosten zu sparen. Falls sich nur 5 von 10 Leuten so abspeisen oder zu einen faulen Kompromiss bewegen lassen hat die Versicherung schon gewonnen.

Also hier zu Deinen Fragen:

1. Egal, Du kannst den Halter, den Fahrer und die Haftpflicht direkt in Anspruch nehmen (von der Summe her natürlich nur einmal, § 421 BGB)

2. Egal, dies muß eventl. die Versicherung im Innenverhältnis mit dem VN regeln

3. Natürlich prüft die Versicherung selbständig die Schuldfrage, aber nach Deiner Schilderung scheint es klar zu sein, daher will sie Geld sparen s.o.

4. Nein, kommt allgeimein immer auf die Gesamtumstände, also Zeugen, Gutachten usw. an

5. Sobald es Probleme gibt Versicherung anmahnen und falls es nichts nutzt sofort Anwalt einschalten. Anders begreifens die sonst nicht.

6. Bei der Schadenshöhe wird es auf ein von der gegnerischen Versicherung zu bezahlenden Gutachten hinauslaufen. Achtung: Du hast freie Gutachterwahl und mußt Dich nicht auf einen von der gegnerischen Versicherung bestimmten (Gefälligkeits-) Gutachter einlassen.

Ist natürlich etwas hart mit dem Lehrling, aber man kennt auch nicht die genauen Umstände der Entlassung. Vielleicht wars nicht die erste Dummheit und er stand schon auf der Kippe. Jede ist halt für sein Leben und sein Verhalten selbst verantwortlich, auch der Lehrling.

Viele Grüße und viel Glück

Celeste

Du kannst ja mal den Namen der gegnerischen Versicherung benennen. Evtuell kann ich Dir dann mit Erfahrungswerten dienen (die natürlich trotz beruflicher Erfahrung immer subjektiv sind).

Es gibt tatsächlich einige Häuser, die Schadensbearbeitungen gerne verzögern.

Nach 3 Wochen und ohne Geltendmachung einer Schadenssumme kann man allerdings noch nicht davon sprechen.

Ich würde hier wie gesagt telefonisch abklären und dann spätestens drei Wochen nach Vorlage des Gutachtens und fehlendem Geldeingang zum RA gehen.

Eiert die Versicherung am Telefon herum, sofort zum RA.

Themenstarteram 27. August 2005 um 10:31

Dank erstmal für eure Antworten.

@madcruiser

Es ist die Victoria.

Werd dann mich nochmal bei der Versicherung melden. Ansonsten meld ich mich hier wenn es nochmal Probleme gibt.

Dank allen

Gruß Mario

Habe ich im Bereich Kfz keine Erfahrung - auch keine Erinnerung an Aussagen von Anwälten zur Gesellschaft.

Sprich mit den Damen und Herren, ob der Kostenvoranschlag über 1.142 EUR akzeptiert wird, benenne auch die Werkstatt (deren Name kann den Ausschlag zur Akzeptenz geben) oder ein Gutachten erwünscht wird.

Wenn Gutachten, dann eigenen Gutachter anfordern.

Treffe gegenüber der Versicherung auch eine Aussage darüber, ob Du auf Basis Gutachten/KVA abrechnen willst, oder ob die Reparatur durch die Versicherung übernommen werden soll.

Sind die Modalitäten klar, sollte es schnell und sauber binnen drei Wochen über die Bühne gehen.

Zickt die Gesellschaft rum, direkt zum RA und Gutachter.

Viele Anwälte können einen Gutachter empfehlen (auch wenn sie es nicht dürfen).

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