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Ärger mit Käufer

Themenstarteram 26. November 2014 um 21:20

Guten Abend, ich habe vor genau ca einem Jahr einen Lupo gekauft als unfallfrei und habe diesen aufgrund der mir zu geringen Leistung wieder verkauft. Und da ich in dieser Zeit auch keinen Unfall hatte habe ich auch gesagt das mir kein Unfall bekannt ist und meiner seits keiner vorliegt. Nun meint der Käufer 14 Tage später der Wagen hätte einen schlimmen Heckschaden und sei somit ein Unfallwagen und möchte von 500€ Kaufpreis 200€ wieder haben. Meine frage ist nun was ich machen soll, da ich ihm ja gesagt habe das mir vom Vorbesitzer aus nichts gesagt wurde und auch ich keinen Unfall hatte. Außerdem haben wir auch keinen Kaufvertrag erstellt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BMWfreak95 schrieb am 27. November 2014 um 21:27:26 Uhr:

Also ich habe mir erstnal einen termin beim RA für Dienstag geholt. Und der unfallschaden den er mir da so schildert war mir nie bekannt und es gab auch keine großen farbunterschiede oder ähnliches. Mein Problem ist ich bin student und solche streitereien sind dann finanziel gesehen schon bedrückend. Aber ich glaube er möchte einfach nur nachverhandeln und geld rausschlagen. Hätte ich sowas geahnt hätte ich ihm den wagen nicht verkauft.

Sorry, jetzt nichts gegen Dich, aber für so einen Scheiß jetzt einen Rechtsanwalt zu bemühen finde ich übertrieben. Der Streitwert ist weitaus niedriger als der RA jetzt verdienen wird.

Ich hätte dem Verkäufer gesagt das er mit dem Auto vorfahren soll und mir den angeblichen Unfallschaden zeigen soll. Dann hätte man weiter sehen können. Vermutlich wäre er da schon eingebrochen.

Soll der Käufer zu RA rennen, was will er denn, er hat nichtmal einen Kaufvertrag.

Ich hätte mich stur gestellt.

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Zitat:

@BMWfreak95 schrieb am 26. November 2014 um 22:20:38 Uhr:

Außerdem haben wir auch keinen Kaufvertrag erstellt.

Warum wurde kein schriftlicher Kaufvertrag erstellt? :eek:

Hast denn wenigstens Zeugen für die Abwicklung des Verkaufs?

am 26. November 2014 um 21:57

Lass dich mal anwaltlich beraten. Das fehlen eines schriftlichen Vertrages ändert nichts an der Sache.

Würde auf jeden Fall erstmal hart bleiben. Bei einem 500 € Auto 200 € zurück zu verlangen ist mehr als peinlich!

Moin,

Das fehlen des schriftlichen Kaufvertrages ist ein beinahe unverzeihlicher Fehler! Du kannst keine Aussage beweisen - es steht immer Wort gegen Wort. Warum bitte?! Überall liest man doch - kein Autodeal ohne Vertrag.

Du hast drei Möglichkeiten - a) Handeln und zahlen - b) sturr bleiben (der andere kann genausowenig beweisen, außer es war wer dabei) - c) freundlich sagen - wenn dem so ist ... Auto zurück, 500 Euro zurück abzüglich 20 Cent pro gefahrenem km - sowie für Dinge die noch kaputt sind.

Theoretisch ist jede Option gleich gut oder gleich schlecht ... je nachdem was dir so an Papier vorliegt (vielleicht hast du ja nen Kaufvertrag indem was dazu drin steht). Man im Ernst - bei dem Preis macht man doch keine Zusicherung zu dem Thema außer ... Ich hatte keinen ..m was vorher war weiss ich nicht ...

Zum Glück gehts immerhin nicht um ein Vermögen ... ist also ggf. noch günstiges Lehrgeld ...

MFG Kester

Themenstarteram 26. November 2014 um 23:02

Zeugen waren jetzt so keine dabei, aber in den nachrichten von ihm gibt er ja zu das auto so gekauft zu haben, wie gesehen. Und das ich ihm das vlt gesagt habe.

Einen kaufvertrag gab es nicht, weill er keinen mit hatte aber auch keinen wollte und ich keinen zur hand hatte.

Ein RA wird sehr wahrscheinlich mehr kosten wie der Wert vom Auto.

Ich glaube kaum das der Käufer das durchzieht.

Ich würde stur bleiben und das ganze aussitzen.

Zitat:

@BMWfreak95 schrieb am 27. November 2014 um 00:02:25 Uhr:

 

Einen kaufvertrag gab es nicht, weill er keinen mit hatte aber auch keinen wollte und ich keinen zur hand hatte.

Wenn man ein Auto verkaufen will und sogar einen Besichtigungstermin vereinbart, bereitet man sich als Verkäufer vor und hat einen Vordruck vom ADAC o.ä. dabei. Das Ausfüllen dauert nur ein paar Minuten und kann viel Zeit im Nachhinein sparen, wie du jetzt erkennen musst...

Wenn denn wenigsten vom eigenen Kauf des Wagens ein schriftlicher Kaufvertrag mit der Angabe "unfallfrei" existiert und in dem einen Jahr kein eigener Unfall passiert ist, würde ich mich ganz entspannt zurücklehnen. Was will der Käufer denn machen? Er muss erstmal beweisen, dass der private Verkäufer davon wusste.

Wenn allerdings vom eigenen Kauf nix schriftliches existiert, der jetzige Käufer aber den "Vorverkäufer" ausfindig macht und der dann noch behauptet "ja habe ich dem doch erzählt", wird es eng.

Zitat:

@andy1080 schrieb am 27. November 2014 um 02:40:16 Uhr:

Er muss erstmal beweisen, dass der private Verkäufer davon wusste.

hier irrst du dich aber gewaltig!

wenn du ein auto als 'unfallfrei' verkaufst, sich im nachhinein aber rausstellt dass das fahrzeug einen unfall hatte (von dem du aber nichts wusstest) ist der vertrag, da die zugesicherten eigenschaften nicht eingehalten wurden hinfällig und der käufer kann von dir schadenersatz verlangen...

Themenstarteram 27. November 2014 um 11:32

Aber ich habe ja nicht ausgeschlossen das er unfallfrei ist ich habe gesagt das ich es nicht garantieren kann er mir aber eben so verkauft wurde und ich ebenfalls keinen hatte.

@TE

Lies doch mal HIER

Zitat:

Privatkauf: Unfallfreiheit nicht garantiert

Anders verhält es sich, wenn Sie den Gebrauchtwagen von einer Privatperson kaufen. Garantiert Ihnen dieser die Unfallfreiheit des Autos, gilt diese Garantie nur für die Zeit, in der dieser selbst der Besitzer war. Für Unfallschäden des Vorbesitzers kann er nicht haftbar gemacht werden. Gerichte gehen nämlich davon aus, dass er weder die Möglichkeiten, noch den ausreichenden Sachverstand hat, um die eventuell vom Vorbesitzer verschwiegenen Unfallschäden zu erkennen.

Hast du einen Kaufvertrag von dem Zeitpunkt, als du das Auto gekauft hast?

Moin,

bei solchen Abschäzungen muss man Vorsichtig sein. In dem Fall kommt es bei einem Urteil auf den Gesamtfall an. Es gibt da Fälle wo ein Schadensersatzanspruch bestehen kann und Fälle wo dieser negiert wird.

Liegt ja auch auf der Hand - auch ein Laie sollte sich z.B. wundern wenn die Stoßstange vorne lackiert und hinten unlackiert ist, oder wenn eine Tür schwarz anstelle blau ist. Ein von einem Fachbetrieb zehn Jahre zuvor professionell instand gesetzter Unfall zu dem man selbst keine Unterlagen bekommen hat - kann hingegen von einem Laien wirklich nur sehr schwer erkannt werden. Das wird natürlich berücksichtigt.

Insofern ist beides richtig und falsch - je nach Sachlage. Vielleicht isses auch nur ein Trick um Geld zu sparen ... also löst das das Problem leider nicht.

MfG Kester

Es liegt kein Kaufvertrag vor? Na der Käufer muss jetzt aber mal beweisen das der Wagen als Unfallfrei gekauft wurde.

Wenn es keinen Kaufvertrag gibt, sage doch einfach der "Käufer" hat Dir das Auto geklaut und verlange die 300 Euro von ihm die ihm das Auto wert zu sein scheint.

Ne im ernst, es gibt keinen Vertrag, der Käufer sagt du hättest ihm das Auto unfallfrei verkauft, Du sagst Du hättest den Unfall erwähnt. So und nun ?

Ist es bei diesem Kaufpreis überhaupt noch sinnvoll über eventuelle Unfälle zu reden ?

Ist eine Verschrottung nicht teurer ?

Wenn jemand (der Käufer) keinen Kaufvertrag haben will, ist Ärger schon vorprogrammiert.

Hat er Dir den angeblichen Unfallschaden schon mal vorgeführt oder redet er nur drüber ?

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