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Ärger mit Versicherung

Themenstarteram 10. Oktober 2008 um 7:21

Hallo,

auf einem Parkplatz ist eine Frau mir auf mein Auto gefahren und hat die Stosstange

beschädigt.

Ich bin zu Mercedes gefahren und die haben den Schaden auf ca. 600 € ohne Mwst geschätzt.

Dann kam ein Gutachter der VS (WGV) und hat den Schaden aufgenommen. Ich bekam dann ohne

Kommentar 50 € auf ein Konto überwiesen, das seit 10 Jahren nicht mehr existiert. (War bis dahin

auch bei der WGV)

Nach dem ich bei der VS nachgefragt hatte wofür das Geld sei hieß es zur Regulierung des Schadens.

Ich ließ mir dann den Gutachter befund zuschicken. Darin stand: ich solle mir eine Poliermaschine besorgen,

und an der Stosstange den Schaden wegpolieren und wenn danach noch etwas zu sehen wäre, sie dies

auch nicht schlimm, da das Auto Bj. 1996 sei und an anderen Stellen auch schon Kratzer hätte.

Ich ging zu einer freien Karosserie-Werkstatt und die schätzten den Schaden auf 500-600 €.

Ich schrieb an die VS das ich mit ihrer Reguklierung nicht einverstanden sei.

Dies ist 14 Tage her und keine Reaktion. Macht es Sinn einen Anwalt zu beauftragen ? Habe keine RS-Versicherung.

Was könnt Ihr mir raten? Bild angehängt gemacht nach dem Unfall

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10 Antworten
am 10. Oktober 2008 um 7:32

Im Prinzip ein Spot-Repair Schaden (falls nicht unter der Stoßstange irgendetwas eingedrückt).

Spot-Repair kostet bei uns hier in München € 79 Brutto für bis zu 3 Repairstellen)

Sind Netto € 66,38.

50 Euro sind mitnichten etwas dürftig !

Ich würde eine Spot-Repair Kostenauftrag schicken und diesen verhandeln.

Zitat:

Original geschrieben von QSYSOPR

Ich bin zu Mercedes gefahren und die haben den Schaden auf ca. 600 € ohne Mwst geschätzt.

Dann kam ein Gutachter der VS (WGV) und hat den Schaden aufgenommen.

Hier war schon der erste Fehler. Die gegnerische Versicherung hat dir den Gutachter vorbeigeschickt, der natürlich versicherungsnah (vorsichtig ausgedrückt) arbeitet. Wenn ich dich richtig verstanden habe, bist du nicht schuld am Unfallgeschehen. Also kannst du den Gutachter der Versicherung ablehnen. Bei dem geringen Betrag gibt es zwei Möglichkeiten: KVA von der Werkstatt erstellen lassen und mittels diesem abrechnen oder zu einem freien Gutachter DEINER Wahl gehen und ein sogenanntes "kleines" Gutachten (Kurzgutachten) erstellen lassen. Der Gutachter wird dann auch deine Interessen vertreten, sprich Wiederherstellung in den vorherigen Stand.

Das ist natürlich nur meine persönliche Meinung. ;) Befrage einen RA und lasse dich vertreten. Wenn du unschuldig an der Sache bist, muss die gegnerische Versicherung auch diesen bezahlen, egal ob der Schaden 50 oder 50000 Euro beträgt.

Sieht ganz so aus, als ob sie sich billig von der Kante schieben wollen. Nach dem Motto: Wegen den paar Kratzern macht der bestimmt keine Welle und lässt es darauf beruhen.

Zitat:

Original geschrieben von taigerwutz

Ich würde eine Spot-Repair Kostenauftrag schicken und diesen verhandeln.

Bei einem Haftpflichtschaden gilt: Wiederherstellung in den vorherigen Stand. Ein "Übersprühen" umfasst dieses nicht. Es muss das entsprechende Bauteil neu lackiert werden.

Hallo Frucht,

 

grundsätzlich sind Deine Ausführungen zu 100% richtig. Aber hast Du Dir das Foto vom Schaden mal angesehen?

 

Wenn der Wagen gewaschen und die Stelle poliert ist, dürfte da tatsächlich nichts mehr übrig sein.

Hatte neulich selbst so einen "Unfall". Hab der jungen Dame gesagt, sie soll beim nächsten mal besser aufpassen und gut war.

 

@TE: ich würde an Deiner Stelle beim Versicherer anrufen und darauf hinweisen, dass Du mit der Regulierung auch weiterhin nicht einverstanden bist.

Erstens wurde die Kostenpauschale nicht berücksichtigt, es fehlen also noch 25 EUR.

Zweitens hast Du weder Zeit noch Muße, die Sache selbst zu regeln und wirst sie daher zur Abwicklung Anwalt und SV übertragen, schlägst aber vor, dass man sich jetzt noch vergleichsweise einigen kann.

 

Wenn sie Dir noch einen Hunderter zahlen, lass gut sein damit, denn der Schaden ist wirklich der ganzen Mühe nicht wert.

Wenn nicht, kannst Du immer noch überlegen, so wie oben beschrieben vorzugehen....

 

Gruß

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

grundsätzlich sind Deine Ausführungen zu 100% richtig. Aber hast Du Dir das Foto vom Schaden mal angesehen? Wenn der Wagen gewaschen und die Stelle poliert ist, dürfte da tatsächlich nichts mehr übrig sein.

Ja, habe ich. Da ist aber leider nur in beiden Richtungen höchstens was zu erahnen. Der TS vor Ort ist kein KFZ-Gutachter, wir sind keine Hellseher. Fakt ist, dass eine Berührung stattgefunden hat. Und dies geht in der Regel nicht ohne Beschädigung z.B. kleine Kratzer aus.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Erstens wurde die Kostenpauschale nicht berücksichtigt, es fehlen also noch 25 EUR.

Zu der Kostenpauschale fehlt auch die Nutzungsentschädigung für das KFZ. Die Dauer legt der Gutachter fest (hier wohl 1-2 Tage). Je nach Motorisierung sind das für zwei Tage 100-150 Euro.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zweitens hast Du weder Zeit noch Muße, die Sache selbst zu regeln und wirst sie daher zur Abwicklung Anwalt und SV übertragen

Genau da liegt der Punkt. Der Unfallgegner hat das Fahrzeug ja nicht mit Einverständnis touchiert. Genau genommen ist es eine Sachbeschädigung. Und diese muss so entschädigt werden, dass der Halter keine Minderung davon trägt. Die Minderung fängt bei den Kratzern am KFZ an, geht über die eigene Zeit (Papierkram etc.), sowie den Ausfall des KFZ für den Zeitraum der Reparatur. Es ist eine bodenlose Frechheit dem TS einen Fuffi zu überweisen und noch nicht mal dies schriftlich zu begründen bzw. für Aufklärung des Sachverhalts zu sorgen. Alleine wegen diesem "einen für blöd zu verkaufen" wäre ich schon stinksauer.

Themenstarteram 29. Oktober 2008 um 11:46

Hallo,

habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet und dieser hat einem Gutachter

den Auftrag gegebne den Schaden zu taxieren.

Für die reine Beseitigung ohne Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall-

entschädigung kam dieser auf 750,- €.

Bin mal gespannt wie es weiter geht.

Zitat:

Original geschrieben von QSYSOPR

habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet und dieser hat einem Gutachter

den Auftrag gegebne den Schaden zu taxieren.

Für die reine Beseitigung ohne Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall-

entschädigung kam dieser auf 750,- €.

Die Einschaltung vom RA, finde ich, war eine gute Entscheidung. Auf jeden Fall liegen jetzt (unparteiische) Fakten auf dem Tisch.

Zum Gutachten: Was ist da eigentlich berücksichtigt? Z.B. die Lackierung vom Prallschutz liegt in der Regel bei ca. 250 Euro. Was steht noch im Gutachten? Auf dem Foto lässt sich alles nur erahnen.

Themenstarteram 29. Oktober 2008 um 13:32

Sachverständigen Feststellung

Das Fahrzeug wurde hinten links angestossen.

Dabei wurde die Heckverkleidung und dessen Stossleiste beschädigt.

Es handelt sich um einen unlackierten im Farbton eingefärbten Kunststoff.

Um die Druckstelle zu beseitigen, ist das Teil zu tauschen.

Bei der Heckverkleidung ist eine Lackierung notwendig.

Die Bearbeitung der Politur ist für den Haftpflichtfall keine fachgerechte Lösung,

wenn der § 249 BGB befriedigt werden soll.

Eine entsprechende Wertbesserung ist berücksichtigt.

Die ist der Original Text vom Sachverständigen.

Die einzelnen Punkte aufzuzählen wäre zu müselig.

Zitat:

Original geschrieben von QSYSOPR

Dabei wurde die Heckverkleidung und dessen Stossleiste beschädigt.

Es handelt sich um einen unlackierten im Farbton eingefärbten Kunststoff.

Um die Druckstelle zu beseitigen, ist das Teil zu tauschen.

Bei der Heckverkleidung ist eine Lackierung notwendig.

Mit Heckverkleidung ist der komplette Stossfänger (bei dir weiß) und mit Stossleiste der Prallschutz (grau und handbreit) gemeint?

völlig richtig, dass du zum anwalt gegangen bist, ich finde es eine absolut frechheit von der gegnerischen versicherung 50 eur zu überweisen, ohne eine ausführliche stellungnahme,

deinen anwalt muss die gegnerische versicherung nun ebenfalls bezahlen!

Hallo,

das mit dem Anwalt finde ich auch richtig in dem Fall.

Zu den Kosten muss ich sagen dass mir dieses Jahr auch ein Spätbremser die Stoßstange(hinten) berührt hat.

War auch nicht schlimm aber sichtbar (leichte Kratzer knapp unter der Stoßleiste).

War auch bei MB. Kostenvoranschlag von denen war ca.890€ Netto ohne Nutzungsentschädigung...

Nur für das Lackieren der Stoßstange ohne der mittleren Stoßleiste(habe den Classic ohne Chromteile usw.)

Weil es halt so gemacht wird wie es gemacht werden sollte Stoßstange runter, zerlegen, lackieren, wieder zusammenbauen und anbauen ohne dem tausch irgendwelcher Teile.

Die gegnerische Versicherung wollte das so auch nicht Zahlen da der berechnete Stundenlohn über dem Ortsüblichem Schnitt liegen würde.

Ich habe das selbstverständlich nicht Akzeptiert und denen Mitgeteilt dass ich zum Lackieren nicht zu Irgendwelchen Kia oder Fiat Händlern gehen werde und denen gesagt dass der Tarif von Mercedeswerkstätten selbstverständlich teurer ist wie der Durchschnitt alternativ könnten sie Anzweifeln das der W210 ein Mercedes ist.

Man hat schließlich das Recht auf eine Fachgerechte Reperatur(nichts gegen Fiat oder Kia die können ihre eigenen Marken bestimmt auch besser zerlegen wie eine Markenfremde Werkstatt).

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