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Ärgernis Rennradler innerorts auf Strasse trotz vorhandenem Radweg

Themenstarteram 15. März 2008 um 16:48

Heute ist hier mal wie der richtig tolles Wetter.

Dieses treibt nicht nur die Motorradfahrer in Schaaren aus den Löchern, sondern jetzt radeln auch die Hobby-Rennradler auf der Strasse.

Ein Ärgernis stellt dieses für mich dar, wenn die Rennradler (innerorts) trotz vorhandem Radweg auf der Strasse fahren und man entweder wegen starkem Gegenverkehr nicht an ihnen vorbeikommt, oder sie ohne die Einhaltung des Mindest-Seitenabstandes überholen muss! :(

Meine Frage, die ich mir heute gestellt habe, als ich mal wieder minutenlang hinter so Einem (!) herbummeln musste:

Dürfen die Rennmaschinen überhaupt auf einer öffentlichen Strasse gefahren werden (nicht verkehrssicher!!!) ?

Trägt ein solcher Radfahrer eine Mitschuld bei einem Unfall aufgrund eines Überholvorganges wegen ihm?

Bitte nicht falsch verstehen:

Ich fahre selbst gern und viel mit dem Rad und bin damit auch gern sportlich unterwegs. Auf einer Landstrasse hätte ich gegen diese Radfahrer auch nichts einzuwenden, aber innerstädtisch sind sie einfach nur lästig!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 15. März 2008 um 16:48

Heute ist hier mal wie der richtig tolles Wetter.

Dieses treibt nicht nur die Motorradfahrer in Schaaren aus den Löchern, sondern jetzt radeln auch die Hobby-Rennradler auf der Strasse.

Ein Ärgernis stellt dieses für mich dar, wenn die Rennradler (innerorts) trotz vorhandem Radweg auf der Strasse fahren und man entweder wegen starkem Gegenverkehr nicht an ihnen vorbeikommt, oder sie ohne die Einhaltung des Mindest-Seitenabstandes überholen muss! :(

Meine Frage, die ich mir heute gestellt habe, als ich mal wieder minutenlang hinter so Einem (!) herbummeln musste:

Dürfen die Rennmaschinen überhaupt auf einer öffentlichen Strasse gefahren werden (nicht verkehrssicher!!!) ?

Trägt ein solcher Radfahrer eine Mitschuld bei einem Unfall aufgrund eines Überholvorganges wegen ihm?

Bitte nicht falsch verstehen:

Ich fahre selbst gern und viel mit dem Rad und bin damit auch gern sportlich unterwegs. Auf einer Landstrasse hätte ich gegen diese Radfahrer auch nichts einzuwenden, aber innerstädtisch sind sie einfach nur lästig!

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1. Auch diese Spezies hat einen Radweg zu benutzen, wenn dieser ordungsgemäß ausgeschildert ist. ( Bodenmarkierungen sind da nicht ausreichend , z.B. einfaches, weißes Fahrradsymbol. Es muß das blaue Schild sein.

2. Fehlen die Licheinrichtungen , wie meist bei diesen Dingern, haben sie normal auf der Straße nichts verloren. Das Elend ist nur, daß das niemand kontrolliert und Du im Falle eines Unfalles auf jeden Fall immer der Dumme bist. Beliebt ist ja auch das falsche fahren in Einbahnstraßen ohne Freigabe. Wer zahlt da eigentlich im Falles eines Unfalles ? Aber wie ich unsere " Rechtssprechung " kenne ist auch da wieder der böse Autofahrer schuld.:rolleyes:

am 15. März 2008 um 17:38

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

1. Auch diese Spezies hat einen Radweg zu benutzen, wenn dieser ordungsgemäß ausgeschildert ist. ( Bodenmarkierungen sind da nicht ausreichend , z.B. einfaches, weißes Fahrradsymbol. Es muß das blaue Schild sein.

2. Fehlen die Licheinrichtungen , wie meist bei diesen Dingern, haben sie normal auf der Straße nichts verloren. Das Elend ist nur, daß das niemand kontrolliert und Du im Falle eines Unfalles auf jeden Fall immer der Dumme bist. Beliebt ist ja auch das falsche fahren in Einbahnstraßen ohne Freigabe. Wer zahlt da eigentlich im Falles eines Unfalles ? Aber wie ich unsere " Rechtssprechung " kenne ist auch da wieder der böse Autofahrer schuld.:rolleyes:

Kannst Du mal bitte das entsprechende Urteil zitieren?

Übrigens sei Dir ein Blick in die einschlägige Gesetzgebung zum Thema Rennrad empfohlen.

Die musst du doch gar nicht ueberholen, die meisten sind so schnell, dass es fuer die Stadt reicht.

Also 50 lt. Tacho schaffen die Leute bei mir in der Stadt.. da schau ich den lieber an wie er sich voll anstrengt. :)

Verkehrssicher sind die Rennraeder natuerlich nicht.

Vollcarbon, aber dann Dynamo dran.. genau. ;)

am 15. März 2008 um 17:46

ich benutze immer die redwege, leider sind mir die autos AUF dem radweg ein hinderniss und vorallem die seitenspiegel. vielleicht lernen sie daraus.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

2. Fehlen die Licheinrichtungen , wie meist bei diesen Dingern, haben sie normal auf der Straße nichts verloren. Das Elend ist nur, daß das niemand kontrolliert und Du im Falle eines Unfalles auf jeden Fall immer der Dumme bist. Beliebt ist ja auch das falsche fahren in Einbahnstraßen ohne Freigabe. Wer zahlt da eigentlich im Falles eines Unfalles ? Aber wie ich unsere " Rechtssprechung " kenne ist auch da wieder der böse Autofahrer schuld.:rolleyes:

Falsch!

Rennräder unter 11kg sind von dieser Regel befreit. Natürlich müssen sie im Dunkeln dennoch ein Licht besitzen, aber eben nicht wenns hell wird.

Immer wieder lustig zu lesen, wie einige Leute einfach keine Ahnung haben, sich aber dennoch anmaßen, über ein vermutetes Fehlferhalten anderer zu urteilen.

Zum Thema komme ich gleich ;)

Mir genügt ein Blick in die sterblichen Überreste der STVZO, die im Moment von unseren fähigen Politkern ja zerrupft wird um das Chaos noch größer zu machen. Urteile sind keine Gesetze sondern die persönlichen Meinungen des jeweiligen Richterleins. Aus diesem Grunde ist ja der Arbeitseifer auf diesem Gebiet erlahmt. Wer hat schon Lust für den Papierkorb zu arbeiten. .. Gehört zwar nicht ganz zum Thema, aber wir haben mittlerweile keinen Rechtsstaat sondern einen Richterstaat. Die Gesetze sind nur noch unverbidliche Preisempfehlungen, traurig aber wahr.

Zum Thema:

Rennräder sind aufgrund ihrer Bauweise nicht gut geeignet für schlechte Straßen. Leider gehren viele Radwege genau zu dieser Sorte.

Schlaglächer, abgeflachte Bordsteine, an Kreuzungen, die aber dennoch zu hoch sind usw.

Ich erwarte nicht viel, aber ein wenig Toleranz schon.

Nur weil es so evtl. 1 Minute länger dauern könnte, sollte man nicht gleich jeden Rennradfahrer anhupen.

Regt euch lieber über leute auf, die mit 40 km/h durch die ortschaft fahren, wo 50 erlaubt ist!

Die behindern den Verkehr deutlich mehr als radfahrer, die man immerhin einfacher überholen kann.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Mir genügt ein Blick in die sterblichen Überreste der STVZO, die im Moment von unseren fähigen Politkern ja zerrupft wird um das Chaos noch größer zu machen. Urteile sind keine Gesetze sondern die persönlichen Meinungen des jeweiligen Richterleins. Aus diesem Grunde ist ja der Arbeitseifer auf diesem Gebiet erlahmt. Wer hat schon Lust für den Papierkorb zu arbeiten. .. Gehört zwar nicht ganz zum Thema, aber wir haben mittlerweile keinen Rechtsstaat sondern einen Richterstaat. Die Gesetze sind nur noch unverbidliche Preisempfehlungen, traurig aber wahr.

Sach mal, was laberst du da?

in der StVO gibt es einen Absatz über Rennrad unter 11kg.

Das ist ein Gesetz, und kein Richterermessen.

Wobei der gesunde Menschenverstand ausreichen sollte, dass es unsinnig ist, um 12:00 bei klarem himmel und 25° Licht dabeizuhaben.

am 15. März 2008 um 18:27

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Wobei der gesunde Menschenverstand ausreichen sollte, dass es unsinnig ist, um 12:00 bei klarem himmel und 25° Licht dabeizuhaben.

dabei zu haben ist pflicht, sie müssen nur nicht fest _ANGEBRACHT_ werden. bei einer verkehrkontrolle muss man dann dennoch die lichter vorzeigen können (rucksack o.ä.).

wenn schon mit der stvo klugscheißern, dann wenigstens richtig - und WENN man das tut, DANN sollte man auch wissen, dass das in der stZvo steht und nicht in der stvo ;)

am 15. März 2008 um 18:34

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Wobei der gesunde Menschenverstand ausreichen sollte, dass es unsinnig ist, um 12:00 bei klarem himmel und 25° Licht dabeizuhaben.

dabei zu haben ist pflicht, sie müssen nur nicht fest _ANGEBRACHT_ werden. bei einer verkehrkontrolle muss man dann dennoch die lichter vorzeigen können (rucksack o.ä.).

wenn schon mit der stvo klugscheißern, dann wenigstens richtig - und WENN man das tut, DANN sollte man auch wissen, dass das in der stZvo steht und nicht in der stvo ;)

Na ja, ich möchte die ewigen Nörgler erleben wenn ihre guten Steuergelder verwendet werden um mittags bei strahlendem Sonnneschein Rennradfahrer auf Licht zu kontrollieren...;)

am 15. März 2008 um 18:39

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

Na ja, ich möchte die ewigen Nörgler erleben wenn ihre guten Steuergelder verwendet werden um mittags bei strahlendem Sonnneschein Rennradfahrer auf Licht zu kontrollieren...;)

wenn man keine verwarnungen aussprechen würde sondern sofort kassieren, wäre das wohl ne ziemlich lohnende angelegenheit. wie man sieht ham ja selbst die, die meinen ahnung zu haben überhaupt keine ;)

Keine Sorge, wir haben andere Probleme.

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Wobei der gesunde Menschenverstand ausreichen sollte, dass es unsinnig ist, um 12:00 bei klarem himmel und 25° Licht dabeizuhaben.

dabei zu haben ist pflicht, sie müssen nur nicht fest _ANGEBRACHT_ werden. bei einer verkehrkontrolle muss man dann dennoch die lichter vorzeigen können (rucksack o.ä.).

wenn schon mit der stvo klugscheißern, dann wenigstens richtig - und WENN man das tut, DANN sollte man auch wissen, dass das in der stZvo steht und nicht in der stvo ;)

Darum gehts aber grad nicht.

1. ist das egal, wo das genau steht

2. hat es einen autofahrer nicht zu interessieren, ob ich mein licht dabei habe, oder nicht.

3. kommen wir vom thema ab.

hier geht es um radfahrer, die nicht die dafür vorgesehenen radwege benutzen.

Ich mach mir nicht meine Felgen und meine Naben kaputt, nur weil ein Autofahrer meint, ich soll den Radweg benutzen.

im übrigen fahren wir schnell genug, dass es zeitlich kaum was ausmacht. Nebenbei sind wir schneller als manche Roller. Außerdem ebenfalls schneller, als manch ein unsicherer, der sich nicht traut schneller als 35 zu fahren. ;)

Das kann ich nachvollziehen, doch ist es nun erlaubt mit dem Fahrrad auf der Straße zu fahren bei vorhandenem Radweg oder nicht? Das ist mir noch unklar.

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