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Äste aufs Auto gefallen durch LKW und nun will die Gegnerische Versicherung einen Gutachter schicke
Hallo Leute,
folgender Fall :
Meine Freundin hat während der fahrt ein paar größere Äste aufs Auto bekommen, von dem vor ihr fahrenden LKW.. ist ja im Endeffekt eine eindeutige Sache.
Also Kostenvoranschlag machen lassen und das ganze inkl. Bilder an die gegenerische Versicherung geschickt.
Nun kam heute der Anruf, in dem es hieß, die Bilder seien schlecht zu sehen und der Kostenvoranschlag seien ja nur Pauschalpreise und ein Gutachter müsste kommen(natürlich von der gegnerischen Versicherung,haha)
Jetzt bräuchte ich eure Hilfe.. wie sollen wir hier weiter vefahren ? Ab zum Anwalt ? muss den die andere Versicherung zahlen ?
ich hab noch ein Bild vom Kostenvoranschlag angehängt.. Scheibe soll über unsere Teilkakso getauscht werden.
danke !
Beste Antwort im Thema
Ich glaube nicht das da die Versicherung des LKWs in Haftung gehen muss. Da wurde bestimmt der Sicherheitsabstand nicht eingehalten.
Habe oft hinter mir PKWs kleben, wenn ich mit dem LKW fahre. Das geht so weit das die Ampel nicht gesehen wird und man bei rot mir noch hinterherfährt, wo bei mir gelb gerade mit überfahren der Haltelinie angezeigt wird.
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21 Antworten
Handelte es sich bei den Ästen um Ladung, die der LKW verloren hat und ist das auch unstrittig?
Warum Scheibe über Teilkasko?
Hallo,
er hat aufgrund seiner Höhe einen Baum gestreift, hatte nichts mit der Ladung zu tun.. das ganze wurde auch von der Polizei aufgenommen, da der LKW weitergefahren ist, musste er erst noch von der Polizei ausfindig gemacht werden.
Das mit der Scheibe hatte mich beim Kostenvoranschlag auch gewundert, bin dann anschließend zu unserer Versicherung und dort wurde gesagt, dass es so passt und die sich das Geld eh wieder holen.
Zitat:
@vanoza schrieb am 29. Oktober 2014 um 10:16:22 Uhr:
Jetzt bräuchte ich eure Hilfe.. wie sollen wir hier weiter vefahren ? Ab zum Anwalt ? muss den die andere Versicherung zahlen ?
Sofern sich herausstellt, dass der Versicherer des LKW für die Begleichung des auf den Bildern gezeigten Schadens vollumfänglich haftpflichtig ist, dann muss diese auch euren Anwalt zahlen.
Ist denn der LKW überhaupt voll Schadenersatzpflichtig?
Wenn die Haftungsfrage eindeutig zu euren Gunsten geklärt ist, würde ich der Versicherung mitteilen, dass ich selber einen Kfz-Sachverständigen meiner Wahl beauftrage und dieser das Gutachten erstattet. Die gegn. Versicherung hat kein generelles Besichtigungsrecht.
Zu überlegen wäre ferner ob es nicht Sinn macht direkt einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.
Moin,
willst du denn den Schaden komplett reparieren lassen oder fiktiv auszahlen? Falls du sowieso reparien lassen möchtest, dürfte es meiner Meinung nach egal sein, was der generische Gutachter so sagt. Auto geht in die Werkstatt (deiner Wahl), wird repariert und fertig.
Das alles gilt natürlich nur, wenn die Schuld- /Haftungsfrage tatsächlich eindeutig ist.
MFG
Zitat:
@vanoza schrieb am 29. Oktober 2014 um 11:09:10 Uhr:
...
er hat aufgrund seiner Höhe einen Baum gestreift, hatte nichts mit der Ladung zu tun..
...
Dann wäre ich mir nicht so sicher, dass der LKW-Fahrer die Schuld und/oder die Alleinschuld trägt.
Als Schuldige/Mitschuldige kämen IMO u. U. noch der Straßenbaulastträger (Unterhaltung) und deine Freundin (Sicherheitsabstand) in Frage.
Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Oder der Eigentümer des Baumes, da nicht zurecht geschnitten etc.
Es gibt nämlich auch eine Verkehrssicherungspflicht für Bäume durch den Eigentümer. Der LKW hat ja eine gesetzlich vorgeschriebene Höhe und die Straße war nicht für ihn gesperrt. Selbst der LKW könnte ja durch die Äste auch Beschädigungen davongetragen haben.
Siehe auch hier:
http://www.baeumeundrecht.de/vsp/ziffer05.htm
ach, das ist ja alles sehr kompliziert ! Hatte vorhin nochmal Rücksprache mit unserer Versicherung (haben da KFZ+Verkehrsrecht) und die meinten, wir sollen den Gutachter von denen mal kommen lassen und wenn es uns nicht passt, was er sagt, gehts halt über den Anwalt.
Die Scheibe muss gemacht werden und den rest wollen wir so nehmen, falls das überhaupt geht.
gruß
Ich glaube nicht das da die Versicherung des LKWs in Haftung gehen muss. Da wurde bestimmt der Sicherheitsabstand nicht eingehalten.
Habe oft hinter mir PKWs kleben, wenn ich mit dem LKW fahre. Das geht so weit das die Ampel nicht gesehen wird und man bei rot mir noch hinterherfährt, wo bei mir gelb gerade mit überfahren der Haltelinie angezeigt wird.
Zitat:
@vanoza schrieb am 29. Oktober 2014 um 17:52:48 Uhr:
...
und wenn es uns nicht passt, was er sagt, gehts halt über den Anwalt.
...
Ich würde den Ball flach halten und abwarten, ob die Versicherung die Rechtslage auch so sieht wie du.
Dir ist hoffentlich auch klar, dass die Versicherung bei fiktiver Abrechnung deutlich weniger zahlt, als wenn du reparieren lässt.
Besteht eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung und wenn ja, mit oder ohne SB?
Das ist m.E. nach ein Fall, der für dich noch kompliziert werden könnte:
Wenn bei der Fahrtstrecke nicht eine Höhenbeschränkung für LKW s gilt, musste der LKW Fahrer dann damit rechnen, dass die Bäume so schlecht gepflegt sind, dass er sie mit dem LKW trifft???
Das ist für mich ähnlich eines Steinschlagschadens durch einen Stein, den der LKW-Reifen vom Boden aufwirbelt - da wird im Regelfall auch nicht bezahlt, weil er ja schlecht slalom um alle auf dem Boden liegenden Kiesel fahren kann.
Ob es da irgendwelche beschränkungen auf der Strecke gibt, weiss ich leider nicht.. Zwecks dem Sicherheitsabstand lege ich allerdings die Hand ins Feuer für meine Freundin, Sie fährt defintiv nicht dicht auf.
Wegen des LKW muss ich mich korrigieren, war eher ein Traktor... Allerdings geht es der Versicherung laut Telefonat nicht um die Schuld, sondern um die Schadhöhe.. Hab mal noch ein Bild vom Unfallort angehängt und von dem "Traktor"
Wie ich schon mal weiter oben ausführte, ist der Eigentümer des Baumes nicht aus dem Spiel.