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AGB des Freundlichen
Habe mal eine Frage : weit aushol
an meinem Elch klappert was/funktioniert was nicht. Ergo, ab zum .
Dort läuft das dann so ab :
der Meister versucht herauszufinden was da klappert/defekt ist und gibt seine Einschätzung wieder.
" Da muss Teil (a) gewechselt werden "
Meister = Spezialist, ich = Laie.
Alles freut sich, es wird ein Werkstattauftrag ausgestellt, in dem zu lesen steht : Teil (a) austauschen. Man (ich) (der Kunde) unterschreibt den Auftrag und hat damit bereits alle Rechte an der Garderobe abgegeben. Denn, ist Teil (a) ausgetauscht, das Problem aber nicht behoben, hat man Pech gehabt (oder zumindest völlig unnötigerweise ein neues Teil am Auto)
Der unterschriebene Werkstattauftrag lautet ja auf Austausch Teil (a).
Ausserdem hat mein einen wirklich netten Satz in seinem Auftragsformular, den ich Euch nicht vorenthalten möchte :" Mir ist bekannt, dass eine Fehlersuche auch bei Nichterfolg bezahlt werden muss "
Wer von Euch schreibt dem tatsächlich in den Auftrag, dass es vorne links klappert und dieses Geräusch abzustellen ist und man gleichzeitig seine AGB ablehnt, bzw. erst bezahlt wenn nachweislich das Klappern so und so lange nicht mehr auftaucht usw, usw. ?? Wie stellt man sicher, dass tatsächlich nur das defekte Teil getauscht wird und nicht das halbe Auto ? War ja schon öfter hier ein Thema.
Und welcher nimmt einen Werkstattauftrag an, wenn man seine AGB ablehnt ?? " Na dann versuchen Sie es doch mal beim Kollegen 50km weiter ...."
Welche Erfahrungen habt Ihr, bzw. wie handhabt Ihr diese Problematik ??
Ach ja, ich finde es auch toll, wenn man einen super generösen hat, der alles kostenlos prüft und auf alle Extrawünsche eingeht, - von dem rede ich hier aber nicht.
Gruss
Edgar - schon gespannt auf Erfahrungsberichte
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6 Antworten
---schnipp--- (Auf Wunsch des Users gelöscht) ---schnapp---
ps: ich schieb den Beitrag mal ins Hauptforum
naja, ihr müsst das auch mal aus dem blickwinkel der werkstätten betrachten, es ist auch scheiße wenn man 6 stunden an ner karre rumgesucht hat (womöglich sich der kunde sogar nur was einbildet) und dann nichtmal was dafür bekommen soll
Hallo Edgar,
warum bestehst du nicht auf einen Text auf dem Auftrag wie du es als Laie empfindest?
"Es klappert vorn links. prüfen und beheben" z.Bsp.
Wenn der Meister ein Teil diagnostiziert was es nicht ist kannst du doch nichts für.
Selbst wenn der Meister den Text dir vorgibt kannst du davon ausgehen das er das klappern mit der Arbeit beseitigt. Das Gesetz § 242 "Treue und Glauben" laut BGB
sagt in dem Fall das du dich auf die Aussage des Meisters verlassen kannst und das Klappern beseitigt ist.
Die AGB´s eines Werkstattauftrag werden immer mit der Unterschrift akzeptiert.
Hat der Meister dir die AGB´s ausdrücklich angeboten zur Durchsicht? Es reicht nicht aus wenn sie aushängen!
Es ist schon traurig das es so ins detail der Gesetze gehen muss um ein klappern zu beseitigen.
Theoretisch kannst du die erneut anfallenden Kosten für die Anfahrt zur Werkstatt beim Autohaus geltend machen,z.Bsp die Spritkosten. Da du ein Werksvertrag mit der Werkstatt hattest und das klappern nicht weg ist.
Ich bin auf weitere Beiträge gespannt.
MfG der Fuchs
Zitat:
Original geschrieben von Plastikfuchs
Ich bin auf weitere Beiträge gespannt.
Sehr gerne
Zunächst, sorry, ein paar Richtigstellungen:
§ 242 bezieht sich auf "Treu und Glauben" und hat mit Treue nichts zu tun. (Ich glaube zu Treue findet sich im ganzen BGB nichts, nicht einmal im Familienrecht... ) Zudem, § 242 ist nur der Paragraph für völlig verzweifelte Juristen, die einfach sonst keine andere Anspruchsgrundlage gefunden haben . Ein - bis auf wenige Ausnahmen - völlig aussichtsloses Unterfangen. Da warst Du mit dem Werkvertrag (wichtig, ohne "s") viel näher dran, denn hier sind in § 631ff. BGB tatsächlich die gegenseitigen Pflichten geregelt.
Dann noch kurz: AGBs können natürlich auch mündlich anerkannt werden. Eine Unterschrift braucht es nicht. Auch muss der Meister sie nicht ausdrücklich zur Durchsicht anbieten. "Ausdrücklich" kann auch durch einen "ausdrücklichen" Hinweis auf dem Formular erfolgen. Aber, bei AGBs sind zwei Dinge wichtig: a) Nur weil ich mich mit deren Geltung einverstanden erklärt habe, müssen Sie noch lange nicht wirksam sein, siehe § 305b BGB. b) Nicht alle Vereinbarungen sind tatsächlich AGBs, siehe § 305 I BGB.
Dann zur Theorie: Eine AGB-Klausel "Mir ist bekannt, dass eine Fehlersuche auch bei Nichterfolg bezahlt werden muss." dürfte wohl unwirksam sein, denn sie läuft den gesetzlichen Regelungen zum Werkvertrag zuwider. Wenn das Problem nicht behoben wurde, besteht auch keine Zahlungspflicht. Aber Vorsicht, nur weil die Werkstatt eine Reparatur vielleicht preiswerter mit weniger Teiletausch und Arbeitszeit hätte machen können, entfällt nicht die Zahlungspflicht. Man kann hier lediglich wegen § 632 BGB nur einen Teil zahlen und den Rest muss sich der Händler dann erstreiten.
Und nun zur Praxis: Ja, die Arbeit mit unprofessionellen Werkstätten macht keinen Spaß, aber manchmal haben auch die Werkstätten mit der Technik (und mit den Kunden ) zu kämpfen. Bevor man sich hier über ein rechtliches Vorgehen Gedanken macht, sollte man erst alles auf der persönlichen Ebene versucht haben. Die Leute freundlich bei der Ehre packen, dass sie als Profis es doch eigentlich hinbekommen müssten. Wenn das nichts hilft, den Weg zur Kfz-Schiedsstelle beschreiten. Wenn das nichts hilft, na ja, dann kann man sich einen Rechtsanwalt nehmen, damit der auch noch was verdient (sozialer Aspekt).
Kurzum, Du wirst Dich bei der Werkstatt freundlich aber bestimmt durchbeißen müssen. Je nach Ergebnis, wirst Du die Werkstatt dann in Zukunft halt meiden....
Gruß
xc90er
...bisher erfolgreicher Werkstattarbeits-Manager .
@all
Vielen Dank vorab für Eure Antworten.
Ich hab vielleicht nicht recht deutlich gemacht, dass es mir um einen hypothetischen Fall, also auf gut deutsch - ums Prinzip - geht.
Mir war (ist) wichtig, nicht nur für mich, sondern für alle, von den Spezialisten hier im Forum die Info zu bekommen, wie man sich am Besten verhält, damit ein spezifisches Problem (wie z.Bsp. "Klackern vorne rechts") so erledigt wird, dass sowohl Kunde als auch Werkstatt im Anschluss zufrieden sind. Mir geht es nicht darum mit rechtlichen Tricks zu erreichen, dass eine Werkstatt für wenig bis kein Geld alles mögliche macht. Mir geht es darum, wie man sich absichern kann, dass tatsächlich nur das auch "repariert" wird, was zum Abstellen des Mangels (Klappern, oder was auch immer) benötigt wird. Und nicht diese Reparaturreihen, war es das nicht, tauschen wir eben das nächste, usw. usw, irgendwann, tausende Euros später, haben wir dann das richtige Teil erwischt.
Generell gehe ich davon aus, dass eine Markenwerkstatt über entsprechendes Wissen über die von ihnen verkauften, gewarteten und reparierten Fahrzeuge verfügt. Dafür werden ja auch entsprechende Stundenlöhne verrechnet. Daher bin ich der Meinung, dass Schulungen, Fehlersuche und Training hierzu nicht vom Kunden als Arbeitsstunden zu bezahlen sind. (extra meine ich, das muss in der Standardarbeitsstunde abgegolten sein) D.h. ich erwarte für einen entsprechende Vergütung auch einen entsprechend geschulten und kompetenten Ansprechpartner. Sonst kann ich auch gleich zu einem markenfremden Schrauber gehen.
Das die Jungs nicht alles wissen können, ist auch klar, die Frage ist aber, ob ich die Lernkurve der Mechaniker mitbezahlen muss. Oder auch nur, dass von VCG nicht werkstattübergreifend immer wieder vorkommende Probleme so aufbereitet werden, dass nicht jede Werkstatt das Rad neu erfinden muss.
( Haben wir ja noch nie gehört !!)
Ich hoffe, dass meine Intention hinter dem Thred jetzt besser zu verstehen ist.
Gruss
Edgar - hat das Wort " Premium " nicht einmal erwähnt
also ich habe einen Auftrag genau so erteilt: klappern vorn rechts beseitigen. Dazu habe ich meine persönliche Vermutung hinsichtlich Antriebswellen geäussert. Ergebnis: Meister hat gesucht, gefunden, klappern beseitigt: Kosten Kulanz! (es war auch nur eine gelockerte Schraube der Motoraufhängung). Man hätte auch einiges mehr draus machen können, aber anscheinend hat mein Freundlicher mehr Qualität denn Profitgier im Sinn.
Vom Grundsatz her würde ich aber immer nur im Auftrag unterschreiben was ich auch beauftragen will und nicht den Ausstausch eines Teiles ohne zu wissen ob ich das wirklich will.