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AGR-Kühler und PDC-Sensor defekt - Gewährleistung?

VW Passat B7/3C
Themenstarteram 14. Juni 2018 um 13:54

Hallo zusammen,

wahrscheinlich seid ihr solche Threads leid aber ich weiß mir gerade nicht anders zu helfen.

Wir haben am 25. Januar 2018 in einem freien Autohaus einen Passat B7 2.0 TDI mit ca. 195.000 KM gekauft. Bereits am Anfang gab es Probleme mit der PDC und Kühlwasser Verlust - Wasserpumpe wurde getauscht, PDC war wohl Wackelkontakt.

Nun ca. 5 Monate später - wieder PDC defekt und Kühlmittelverlust. Der PDC Sensor soll diesmal wohl ein anderer sein, derKühlmittelverlust ist nun nach der ASU auf einen defekten AGR Kühler zurückzuführen.

Weiterhin haben wir Rost an der Heckklappe festgestellt - ein Lackierer meinte, dies muss schon lange sein. Der Meister vom Händler meinte das auch, das es vom Vorbesitzer wohl ist, der sich eine AHK anbauen lies und die Stoßstange nicht richtig sitzt - Durch Vibration scheuerte es dann.

Der Verkäufer möchte mir nun maximal 20% gewähren. In meinen Augen greift aber noch die Gewährleistung. Der VK sagt, dass es ja jetzt erst aufgetreten ist und daher nicht von Beginn und dass das Auto ja schon so viele KM hat ( Fehlermeldung PDC wohl jetzt bei den aktuellen 207.000 KM) .

Für PDC Sensor und AGR Kühler soll ich nun ca. 500€ zahlen . Heckklappe wurde noch nicht angeboten. Da sagte der Meister ich müsse zum Lackierer oder mich mit dem Vorbesitzer in Verbindung setzen.

Was denkt ihr? Kann ich auf Gewährleistung und Sachmängelhaftung ausgehen?

Viele Grüße

Danny

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10 Antworten
am 14. Juni 2018 um 14:03

Du hast 1 Jahr Gewährleistung.

Zahlen musst Du nichts.

Heb die Reparaturaufträge auf, nach dem 3. Versuch gibst du das teil zurück.

Die Aussage vom autohaus ist eine frechheit.

am 14. Juni 2018 um 14:09

@casa1887 ,

Hallo, hast Du denn bei Deinem Auto eine Gebrauchtwagen Garantie oder

eine Gewährleistung abgeschlossen oder gewährt bekommen???? Bei einer

Laufleistung von ca. 195 000 KM, halte ich Dies leider für unwahrscheinlich.

Du wirst wohl auf das "Good Will" des Verkäufers angewiesen sein.

Das ist meine Meinung dazu, leider..........

am 14. Juni 2018 um 14:56

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht, die Garantie dagegen ist eine freiwillige Leistung (meist über eine Versicherung realisiert).

Wenn der Kühlwasserverlust damals behoben wurde und ein halbes Jahr lang auch nicht auftrat, war die damalige Reparatur erfolgreich. Der erneute Kühlwasserverlust ist also ein neuer Schaden, der bei der Laufleistung von 200 tkm sicher nicht unter die Gewährleistung fällt, da würde ich mir gar keine Hoffnung machen.

Dass der Passat B7 gern an der Heckklappe rostet, ist bekannt, die Foren sind leider voll davon. Auch hier würde ich mir keine wirklichen Chancen auf Kostenübernahme ausrechnen.

Themenstarteram 14. Juni 2018 um 15:45

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. Juni 2018 um 16:56:25 Uhr:

 

Wenn der Kühlwasserverlust damals behoben wurde und ein halbes Jahr lang auch nicht auftrat, war die damalige Reparatur erfolgreich. Der erneute Kühlwasserverlust ist also ein neuer Schaden, der bei der Laufleistung von 200 tkm sicher nicht unter die Gewährleistung fällt, da würde ich mir gar keine Hoffnung machen.

So sagte es nun auch die Werkstatt. Das der Schaden nicht von Beginn an gewesen sein kann, sonst hätte ich häufiger Kühlwasserverlust gehabt und nicht nur in den letzten Wochen.

Wir haben nun eine Kulante Kostenanteilübernahme bekommen, wo ich halbwegs mit zufrieden bin - wenn auch ärgerlich und ich eig nichts zahlen wollte. Nur wie wolle man da im Notfall vor Gericht vorgehen? Wie weist man so etwas (in diesem Fall der Verkäufer) nach? Reicht es, wenn der Meister oder ein Sachverständiger sagt: Kühlmittel geht erst seit x Wochen verloren? Was wenn der Mängel sich aber bei Kauf schon angebahnt hat?

Ich nehme das jetzt so hin, da ich dafür gerade keine Nerven habe und ich schon um die Hälfte Kulanz bekommen habe.

 

Zitat:

Dass der Passat B7 gern an der Heckklappe rostet, ist bekannt, die Foren sind leider voll davon. Auch hier würde ich mir keine wirklichen Chancen auf Kostenübernahme ausrechnen.

Das wird nun so behoben, da der Mängel definitiv bei Kauf schon bestand. Hier wurde in der Vergangenheit beim Einbau der AHK die Stoßstange nicht richtig montiert und dadurch hat es gescheuert.

Dazu bekomme ich noch einmal neue Reifen aufziehen und Achsvermessung kostenlos.

Was Solls..

Danke bisher schon mal!

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. Juni 2018 um 16:56:25 Uhr:

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht, die Garantie dagegen ist eine freiwillige Leistung (meist über eine Versicherung realisiert).

Wenn der Kühlwasserverlust damals behoben wurde und ein halbes Jahr lang auch nicht auftrat, …..

Sind die 6 Monate eine fixe Zeitspanne? die währen ja noch nicht um.

Gewährleistung ist nicht nur 6 Monate gültig sondern ganze 12 Monate. Nur nach 6monaten muss man beweisen das der Defekt beim Kauf schon bestand..

am 14. Juni 2018 um 18:58

Zitat:

@Ziachspieler schrieb am 14. Juni 2018 um 19:51:00 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. Juni 2018 um 16:56:25 Uhr:

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht, die Garantie dagegen ist eine freiwillige Leistung (meist über eine Versicherung realisiert).

Wenn der Kühlwasserverlust damals behoben wurde und ein halbes Jahr lang auch nicht auftrat, …..

Sind die 6 Monate eine fixe Zeitspanne? die währen ja noch nicht um.

Nö, ich hab das auf die Zeitspanne ab dem Kauf bezogen.

am 6. August 2018 um 20:21

Zitat:

@casa1887 schrieb am 14. Juni 2018 um 15:54:20 Uhr:

Hallo zusammen,

wahrscheinlich seid ihr solche Threads leid aber ich weiß mir gerade nicht anders zu helfen.

Wir haben am 25. Januar 2018 in einem freien Autohaus einen Passat B7 2.0 TDI mit ca. 195.000 KM gekauft. Bereits am Anfang gab es Probleme mit der PDC und Kühlwasser Verlust - Wasserpumpe wurde getauscht, PDC war wohl Wackelkontakt.

Nun ca. 5 Monate später - wieder PDC defekt und Kühlmittelverlust. Der PDC Sensor soll diesmal wohl ein anderer sein, derKühlmittelverlust ist nun nach der ASU auf einen defekten AGR Kühler zurückzuführen.

Weiterhin haben wir Rost an der Heckklappe festgestellt - ein Lackierer meinte, dies muss schon lange sein. Der Meister vom Händler meinte das auch, das es vom Vorbesitzer wohl ist, der sich eine AHK anbauen lies und die Stoßstange nicht richtig sitzt - Durch Vibration scheuerte es dann.

Der Verkäufer möchte mir nun maximal 20% gewähren. In meinen Augen greift aber noch die Gewährleistung. Der VK sagt, dass es ja jetzt erst aufgetreten ist und daher nicht von Beginn und dass das Auto ja schon so viele KM hat ( Fehlermeldung PDC wohl jetzt bei den aktuellen 207.000 KM) .

Für PDC Sensor und AGR Kühler soll ich nun ca. 500€ zahlen . Heckklappe wurde noch nicht angeboten. Da sagte der Meister ich müsse zum Lackierer oder mich mit dem Vorbesitzer in Verbindung setzen.

Was denkt ihr? Kann ich auf Gewährleistung und Sachmängelhaftung ausgehen?

Viele Grüße

Danny

Hallo zusammen ich habe mir eine kleine Wordpress Seite mit dem link hier https://driveselect.de gebastelt.

hier steht meine Mail Adresse und noch ein Verlauf vom AGR - Tausch und dem Gutschein den ich bekam. Das KFZ war nicht bei Audi wegen dem AGR tausch sondern bei Volkswagen und ich bekam alles bezahlt!

Zitat:

Wir haben nun eine Kulante Kostenanteilübernahme bekommen, wo ich halbwegs mit zufrieden bin - wenn auch ärgerlich und ich eig nichts zahlen wollte. Nur wie wolle man da im Notfall vor Gericht vorgehen? Wie weist man so etwas (in diesem Fall der Verkäufer) nach? Reicht es, wenn der Meister oder ein Sachverständiger sagt: Kühlmittel geht erst seit x Wochen verloren? Was wenn der Mängel sich aber bei Kauf schon angebahnt hat?

Sei froh wenn es freiwillig eine Beteiligung an den Kosten gibt. Ansonsten ist ein Prozess teuer und mit Risiken verbunden. Die 6 Monate sind kein Freibrief und Gutachten vor Gericht sind erstmal teuer. Dann Gegengutachten, am Ende läuft es auf einen Vergleich hinaus, bei dem ihr Euch die Kosten teilt und die Anwälte reiben sich die Hänge. So ein Vergleich heisst dann meistens auch, jeder zahlt seine Anwaltskosten selbst.

Was die Lackierarbeiten betrifft - das ist nicht unbedingt ein technischer Mangel sondern dem Alter des Autos geschuldet. Immerhin wurde das Fahrzeug ja auch besichtigt und in Augenschein genommen. Ein jeder weiss, dass irgendwann Roststellen durchkommen können und dass das normal ist. Da wirst Du glaube ich vor Gericht nicht durchkommen.

Ei ei ei, informiere Dich doch zunächst mal über die Begriffe "Sachmängelhaftung" und "Gebrauchtwagengarantie". Dann wird Dir auch klar, warum der Händler versucht, das über die Gebrauchtwagengarantie abzuwickeln.

Warum gibst Du Dich mit irgendwelchen "Kulanzregelungen" zufrieden? Mängel schriftlich beim Händler rügen und auf Reparatur mit Fristsetzung drängen. Dafür braucht es weder einen Anwalt noch sonstwas. Musterschreiben gibt's zu Hauf im Netz.

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