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AGR Rate verändern BPW mit VCDS
Hallo zusammen.
Ich würde gerne an unserem 2. Wagen die AGR Rate ändern. Irgendwie soll das bei den VAG Modellen gehen.
Habe auch die Entsprechende Funktion im VCDS gefunden, doch leider sagt mir das Proggi das es den Kanal nicht kennt.
Kann mir das jemand behilflich sein? Und geht das überhaupt?
Motor ist der BPW (8 Ventiler) aus 08/2007
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Das ist Illegal.
Nein immer noch nicht. Du fügst dem System ja nur eine Mehrmenge an Frischluft zu. Du klemmst es ja nicht ab.
Zitat:
Fakt ist, daß nach CO2 besteuert wird und wenn der CO2 Wert manipuliert wird, ist das Steuerhinterziehung!!!
Und das zeigt, das Du überhaupt keine Ahnung hast wofür das AGR System eigentlich ist.
Zitat:
Das Problem ist/war, daß die Abgase beim TÜV nicht überprüft werden. Sondern nur per OBD.
Das soll aber ab 2018 beim TÜV geändert werden. Da werden dann wohl wieder die Abgaswerte am Auspuff gemessen.
Und jetzt.... meinste Du wirklich das es was ändert. Nein! Warum? Das verstehst Du wenn Du das AGR System verstanden hast.
Zitat:
Fakt ist, daß nach CO2 besteuert.......
Noch mehr Dummes Zeug. Das bestrifft nur Fahrzeuge die die nach mitte 2009 zugelassen sind.
Der A4 B7 wurde nur bis 2008 gebaut. Betrifft den also nicht.
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25 Antworten
Dir wird hier niemand Tipps geben wie man gegen Gesetze verstößt.
Aha. Das ist kein Verstoß. Denn das ist seitens VAG so vorgesehen. Das ist keine Illegale Änderung sondern legale Änderung im Rahmen der Freigabe.
Gibt es bei BMW auch.
Ein Gesetzresverstos ist es wenn das AGR gänzlich verschlossen ist. Aber auch das muss nicht sein. Denn das AGR ist auch unter Volllast zu. Also inwieweit tatsächlich das Abgas dadurch schädlicher muss erst mal geprüft werden.
Da muss nichts mehr geprüft werden. Das ist schon seit Jahren geprüft und die Funktion verifiziert, sonst würde es nicht eingebaut werden. Und ich weiß auch nicht, warum man an den Einstellungen rumspielen sollte, das ist doch bestimmt gut so. Oder hast du Beschwerden? Dann Bau es aus und reinige es.
Ich bin mir auch gar nicht sicher, ob man da überhaupt was einstellen kann, davon habe ich zumindest seit ich hier angemeldet bin (das sind mittlerweile... Äh... 6 Jahre, glaube ich) noch nie was gehört.
Und ja, es ist mit Sicherheit illegal. Das Auto ist mit den voreingestellten Werten beim TÜV abgenommen und nicht anders. Wenn du die Rate veränderst, muss sicherlich ein Gutachten darüber erstellt werden. Denn du könntest das AGR ja auch ausprogrammieren und dann hättest du nur noch Euro 3. Das wäre ja zu schön, wenn jeder Diesel Fahrer an seiner AGR Rate rumspielen könnte. Das würde wieder eine riesige Diskussion über Abgaswerte und Regelungen ins Leben rufen...
Man ändert die Rate damit es keinen Fehler wirft wenn man das AGR zu macht. Ich weiß... Spielverderber... wie gesagt dir wird hier keiner einen Tipp dazu geben.
Das sag ich dir nicht weil ich so ein blöder Misepeter bin, meinetwegen kannst du basteln was du willst. Das sind hier nur schlicht die Regeln.
Nein. Das ist falsch.
Man ändert die Rate damit mehr Frischluft im Regelbereich zugeführt wird.
Und nocheinmal. Das ist nicht Illegal. Das geben die Hersteller vor wenn es zu Kundenbeanstandungen kommt.
Ich könnte auch zu Audi fahren damit die das machen. Kostet aber 50 bis 80 Euro.
Und nochmal.... es ist Legal.....
Haste vorher evtl den Login nicht gemacht ?
Das ist Illegal.
Nur weil das die Hersteller auch machen, ist es legal?? ist klar. Die machen ja nur legale Sachen.
Fakt ist, daß nach CO2 besteuert wird und wenn der CO2 Wert manipuliert wird, ist das Steuerhinterziehung!!!
Das Problem ist/war, daß die Abgase beim TÜV nicht überprüft werden. Sondern nur per OBD.
Das soll aber ab 2018 beim TÜV geändert werden. Da werden dann wohl wieder die Abgaswerte am Auspuff gemessen.
Zitat:
Das ist Illegal.
Nein immer noch nicht. Du fügst dem System ja nur eine Mehrmenge an Frischluft zu. Du klemmst es ja nicht ab.
Zitat:
Fakt ist, daß nach CO2 besteuert wird und wenn der CO2 Wert manipuliert wird, ist das Steuerhinterziehung!!!
Und das zeigt, das Du überhaupt keine Ahnung hast wofür das AGR System eigentlich ist.
Zitat:
Das Problem ist/war, daß die Abgase beim TÜV nicht überprüft werden. Sondern nur per OBD.
Das soll aber ab 2018 beim TÜV geändert werden. Da werden dann wohl wieder die Abgaswerte am Auspuff gemessen.
Und jetzt.... meinste Du wirklich das es was ändert. Nein! Warum? Das verstehst Du wenn Du das AGR System verstanden hast.
Zitat:
Fakt ist, daß nach CO2 besteuert.......
Noch mehr Dummes Zeug. Das bestrifft nur Fahrzeuge die die nach mitte 2009 zugelassen sind.
Der A4 B7 wurde nur bis 2008 gebaut. Betrifft den also nicht.
Alle Änderungen am Abgasverhalten sind genehmigungspflichtig. Alles was in irgend einer weise das Verhalten verschlechtert ist nicht eintragungsfähig. Ob es besteuert wird oder nicht ist egal, selbst wenn man noch innerhalb der ursprünglichen Abgasnorm bleibt.
Zitat:
Alle Änderungen am Abgasverhalten sind genehmigungspflichtig.
Das ist Grundsätzlich erstmal absolut richtig!
Zitat:
Alles was in irgend einer weise das Verhalten verschlechtert ist nicht eintragungsfähig.
Das ist nicht richtig.
Wenn der Hersteller, egal ob Audi, BMW, Mercedes oder sonst wer eine Möglichkeit der Änderung in der K Matrix zulässt (Ganz Offiziel und ohne Eingriffe zurch umprogrammieren durch irgendwelche Tuner), ist diese Veränderung zulässig und NICHT Eintragungspflichtig.
Mit diesem Bereich der Veränderung ist Fahrzeug zugelassen und abgenommen!!!!!!!!
Warum macht macht so etwas? Um 1. Fertigungstoleranzen auszugleichen, und 2.
Oftmals werden erst im Alltäglichen nutzen der Kunden Fehler sichtbar. Hier arbeitet der Hersteller entgegen und diese Fehler auszumerzen. Dies geschiet unter anderem auch durch Sofwareupdates.
Im Falle des AGR bieten viele Hersteller an, wenn es zu Kundenbeanstungen kommt, kann man den Wert um x verändern. Hier sind aber auch grenzen gesetzt. Diese kann man nicht so einfach umgehen. (nicht Offiziell)
Aber darum ging es mir auch nicht. Ich möchte nur den Wert der Offiziell zugelassen ist, anpassen.
Sofern es denn einen für den BPW Motor gibt.
@Vaterx25xe
Ob nun verboten oder nicht, muss jeder selber wissen.
Wie bist du denn genau vorgegangen?
Originales VCDS?
Login hat das MSG akzeptiert?
Beschreibe mal, wie du was angeklickt hast.
Endlich mal einer der Konstruktiv ist. Danke.
Ja Originales VCDS natürlich.
Login über 12233 wurde akzeptiert.
Dann bin ich über den Menü Punkt Langcodierung rein.
Bei der Auswahl AGR Ratenanpassung kam der Hinweis das der Kanal nicht gefunden wurde.
Deine Argumentation ist... nun ja...
Ich kann auch die Lehrlaufdrehzahl ändern. Und zwar so weit das man mit dem Auto die Abgasuntersuchung nicht mehr besteht.
Nur weil irgend wie irgend etwas möglich ist, ist es damit noch lange nicht legal. Und wie gesagt ich unterstelle dir das du damit die Rate so verringern willst damit bei verschlossenem AGR kein Fehlercode gesetzt wird. Das ist nämlich das einzig "Sinnvolle" was mit dem ganzen erreichen könnte.