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AGR Ventil defekt... Gewährleistungsfall??

BMW 1er E87 (Fünftürer)
Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 2:20

Hallo zusammen,

bei meinem 1er ist das AGR Ventil defekt, jetzt ist meine Frage.... Läuft es unter Gewährleistung?

Kurze Berichterstattung:

Vor ca. 4 Wochen leuchtete die Signallampe Motorstörung gelb auf, mit der Folge das mein nicht mehr zog und das Gas nicht mehr richtig annahm. Nach einem Neustart lief er wieder ohne Probleme. War jetzt mittlerweile schon vier mal der Fall.

Vor ca. 2 Wochen war ich dann in der Vertragswerkstatt zum auslesen des Fehlers. Daraufhin sagte mir der Mechaniker das AGR Ventil sei defekt und müsste ausgetauscht werden.

Jetzt meine Frage: Habe meinen 1er im Januar 2013 von einem freien BMW Händler gekauft. Natürlich mit einem Jahr Gewährleistung... Gehört da nun der Austausch des AGR Ventils auch dazu??

Danke schon mal.

MfG Daniela

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15 Antworten

Beim Händler hast du zwar 12 Monate Gewährleistung, aber eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Die ersten 6 Monate sollte die Reparatur zu Lasten des Händlers rechtlich kein Problem sein, da er in der Regel nicht beweisen kann das dieser Mangel erst nach dem Kauf aufgetreten ist.

Nach 6 Monaten jedoch bist du in der Beweispflicht, dass dieser Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist nahezu unmöglich, daher hoffe ich für dich das der Kauf in den letzten 6 Monaten war.

Der Kauf war im Januar 2013 von daher sieht es eher schlecht für die komplette Übernahme über

die Gewährleistung des Händler aus. Ist denn ein AGR-Ventil nicht wenigstens in der Garantie mit

drin... ist doch kein Verschleißteil oder keine Komfort-Komponente.

lässt sich auch sehr gut mit Bremsenreiniger säubern.

Falls handwerkl. Geschick vorhanden.

In div. Foren gibt es Ein- u. Ausbauanl.

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 13:38

Da ich laut Kaufvertrag sowieso nur 1 Jahr Gewährleistung hab, fällt das mit der Garantie schon wieder weg!! :o Danke!

Zitat:

Original geschrieben von keksemann

Der Kauf war im Januar 2013 von daher sieht es eher schlecht für die komplette Übernahme über

die Gewährleistung des Händler aus. Ist denn ein AGR-Ventil nicht wenigstens in der Garantie mit

drin... ist doch kein Verschleißteil oder keine Komfort-Komponente.

nicht alles durcheinander Würfeln, Gewährleistung ist die Haftung dafür dass zum Zeitpunkt des Kaufes nichts defekt ist. Wenn dir drei Monate nach Kauf und 10000km der Motor kaputt geht muß der Händler dennoch nicht unbedingt leisten.

Garantie ist die Haftung das nichts kaputt geht und oder ist für einen bestimmten Zeitraum. Soll heißen bei Gebrauchtkauf dennoch eine Gebrauchtwagengarantie abschließen. Die gibt es auch mit langen Laufzeiten, meist ist ein Jahr bei seriösen Händlern mit dabei.

Wenn bei dir die Störmeldung erst einige Monate nach Kauf angeht auch innerhalb des ersten Jahres muß der Händler dennoch nicht reparieren. Da kann er ja die Fehlerfreiheit ganz einfach nachweisen.

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 14:28

Um des ging es mir, hab nämlich null Ahnung damit. Somit bin ich jetzt um einiges schlauer.

Das heißt, ich kann es mir von jedem beliebigen reparieren lassen und muss nicht zu meinem Händler fahren. Wenn ich die Kosten eh selber tragen muss. DANKE!

Zitat:

Original geschrieben von sPeterle

nicht alles durcheinander Würfeln, Gewährleistung ist die Haftung dafür dass zum Zeitpunkt des Kaufes nichts defekt ist. Wenn dir drei Monate nach Kauf und 10000km der Motor kaputt geht muß der Händler dennoch nicht unbedingt leisten.

Garantie ist die Haftung das nichts kaputt geht und oder ist für einen bestimmten Zeitraum. Soll heißen bei Gebrauchtkauf dennoch eine Gebrauchtwagengarantie abschließen. Die gibt es auch mit langen Laufzeiten, meist ist ein Jahr bei seriösen Händlern mit dabei.

Wenn bei dir die Störmeldung erst einige Monate nach Kauf angeht auch innerhalb des ersten Jahres muß der Händler dennoch nicht reparieren. Da kann er ja die Fehlerfreiheit ganz einfach nachweisen.

Machen wir es mal gaaaaanz langsam, mit Fragen an die TEin... und bitte:

1) Wann hast Du den Wagen gekauft, Datum des Kaufvertrages und Datum der Abholung?

2) Hast Du den Wagen bei einen gewerbetreibenden Händler gekauft?

3) Hast Du zu den Fahrzeugunterlagen irgendwelche Garantieunterlagen bekommen? Wichtig: GARANTIE!

4) Was ist an dem Wagen defekt UND (wichtig) wer hat das festgestellt?

5) Hast Du den Verkäufer bereits informiert (schriftlich)?

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 20:10

Soo...

1) 14.01.2013 Kaufvertrag unterschrieben, 16.01.2013 Auto abgeholt

2) ja

3) nein

4) AGR Ventil - der Händler selbst, beim Auslesen der Fehlermeldung

5) nein, nur mündlich

Zitat:

Original geschrieben von keksemann

Machen wir es mal gaaaaanz langsam, mit Fragen an die TEin... und bitte:

1) Wann hast Du den Wagen gekauft, Datum des Kaufvertrages und Datum der Abholung?

2) Hast Du den Wagen bei einen gewerbetreibenden Händler gekauft?

3) Hast Du zu den Fahrzeugunterlagen irgendwelche Garantieunterlagen bekommen? Wichtig: GARANTIE!

4) Was ist an dem Wagen defekt UND (wichtig) wer hat das festgestellt?

5) Hast Du den Verkäufer bereits informiert (schriftlich)?

Siehe Airforce 1. Reinigen das Ding bzw. prüfen ob er überhaupt dreckig ist (dicker Russ?)

Prüfen ob Unterdruckleitungen nicht zerrissen sind.

Unterdruckwandler (zirka 80 Euro) kann auch defekt sein. Einfach auszutauschen und einfach zu prüfen ob der defekt ist mit Unterdruckmessung (bei 800 Umdrehungen muss er den Motor abwürgen) oder mit dem Finger kurz fühlen ob er Unterdruck liefert bei erhöhte Drehzahl. Uns sonst keine Angst haben :-)

am 3. Dezember 2013 um 6:52

Die TE fragte danach, wie/ob sie die Behebung des Fehlers über die Gewährleistung des Gebrauchtwagen bei Händler einfordern kann. Das einfachste ist, einfach den entsprechenden Händler zu kontaktieren, den Fehler vorzustellen und ihn nach Behebung über die Gewährleistung zu fragen.

Wenn er es macht, dann gut. Wenn nicht, dann kann man sich überlegen, ob man es mit juristischer Hilfe einfordert.

Eine Eigenreparatur kommt hierbei erstmal nicht in Frage, zumal eine Reinigung mit Bremsenreiniger nur beschränkt "fachgerecht" ist. Diese Frage ist von der TE hier auch nicht gestellt worden und ist vermutlich, mangels Kompetenz zum Zerlegen von Teilen des Ansaug-/Abgassystems, auch eher Plan D ...

 

Wenn ich es richtig verstanden habe, war die TE mit dem Wagen schon beim Händler?

Ist der Händler schon nach Reparatur gem. Gewährleistung gefragt worden?

Wie alt ist der Wagen eigentlich und wieviele km hat er drauf?

Natürlich kann man den juristischen Weg gehen.

Nur wegen eines ein paar hundert Euro Artikels, Zeit, Nerven, Anspannung, Ärger und ev. ohne Rechtsschutz mehrere hundert Euro über den Streitwert hinaus für den Amtsschimmel in Form von Gerichtskosten zu zahlen erachte ich nicht für sinnvoll.

Die Prüfung der Anbauteile wie beschrieben kostet fast...nichts.....

Ich hatte den Druckumwandler auch defekt, konnte mit einem gebrauchten Bauteil vom VAG (ist egal, der Hersteller Pierburg ist der gleiche nur die Position vom Schlauch ist eine andere) und konnte damit 1 Jahr lang fahren bevor ich vor 2 Monate einen neuen (~ 80 Euro) gekauft habe weil ich bemerkt hatte er läßt nach.

Falls handwerkl. Geschick NICHT vorhanden: dann arbeite dran, will man immer abhängig bleiben von Anderen? Einmal den ersten Schritt.

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 0:48

Als FRAU darf man handwerklich ungeschickt sein... irgendwann wird man ja doch mal nen handwerklich geschickten Partner haben. Aber trotzdem danke!!

Zitat:

Original geschrieben von Ozoo

Die Prüfung der Anbauteile wie beschrieben kostet fast...nichts.....

Ich hatte den Druckumwandler auch defekt, konnte mit einem gebrauchten Bauteil vom VAG (ist egal, der Hersteller Pierburg ist der gleiche nur die Position vom Schlauch ist eine andere) und konnte damit 1 Jahr lang fahren bevor ich vor 2 Monate einen neuen (~ 80 Euro) gekauft habe weil ich bemerkt hatte er läßt nach.

Falls handwerkl. Geschick NICHT vorhanden: dann arbeite dran, will man immer abhängig bleiben von Anderen? Einmal den ersten Schritt.

am 4. Dezember 2013 um 6:38

Zitat:

Original geschrieben von neffty

Als FRAU darf man handwerklich ungeschickt sein... irgendwann wird man ja doch mal nen handwerklich geschickten Partner haben. Aber trotzdem danke!!

Es gibt auch KFZ-Mechanikerinnen

Ich kenne sogar zwei von ihnen.

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