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AH 'verschläft' Bestellung trotz AB

Themenstarteram 30. September 2009 um 19:26

Hallo, vor einiger Zeit habe ich ein viel diskutiertes

Sondermodell bestellt und eine AB vom Autohaus erhalten. Nun wurde bekannt, daß meine Bestellung 'vergessen' wurde. Dieses Modell wird nicht mehr produziert. Was würdet ihr zu der Sache sagen, bevor ich morgen einen Anwalt konsultiere? Grüße an das AH falls jemand mitliest.

Beste Antwort im Thema

Ich würde auf die Lieferung des 1.8ers bestehen. Schließlich wird der Motor noch gebaut und die kostenlose Zusatzausstattung des "Aktionsmodells", z.B. das RNS 310 beim HL gibt es auch noch. Der VIer wird in der Schweiz und Finnland als 1.8er ausgeliefert (siehe Konfigurator unter volkswagen.ch/.fi)

Sollten sie Dir den 1.8er nicht mehr liefern können/wollen, würde ich auf einen 1.4er 160PS in gleicher Ausstattung zum ausgehandelten Preis bestehen. Das ist sicherlich durchsetzbar...

Auch die UW-Prämien müssen gezahlt werden, wenn sie Vertragsgegenstand waren. Für die Abwrackprämie hast Du hoffentlich bereits mit dem Kaufvertrag einen Reservierungsbescheid bei dem BAFA beantragt, sonst hast Du leider Pech.

Andererseits steht in den VW AGB, dass eine Bestellung vom Händler binnen 3 Wochen zu bestätigen bzw. abzulehnen ist, siehe Auszug aus den AGB. Eine AB hast Du erhalten. Dann hat der Händler die Bestellung angenommen = wirksamer Kaufvertrag. Der Händler hat für die Konsequenzen seines Versäumnisses gerade zu stehen!

Sollten Deine Verhandlungen mit dem Händler scheitern, würde ich einen Anwalt konsultieren, der Deine Ansprüche genauer prüfen kann. Die Lieferung eines 160 PS Golfs sollte weniger das Problem sein, als eventuell nicht beantragte/gewährte Prämien...

Viel Glück und Erfolg! :)

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am 30. September 2009 um 19:35

kannstdu das bitte genauer sagen bitte

welchen modell genau bzw. wichtiger ist ist es ein offiziales schreiben von händler mit anzahlung auch gewesen?

und was hat der händler gesagt.

am 30. September 2009 um 19:37

Ich denke es geht um den 1.8er....:rolleyes:

VW wird für Dich keinen mehr Extra bauen,ich hoffe das AH kommt dir da finanziell entgegen,oder läßt ein paar Fußmatten springen...

Ich denke er meint den 1.8er mit 160 PS

Themenstarteram 30. September 2009 um 19:42

Zitat:

Original geschrieben von mundl1983

kannstdu das bitte genauer sagen bitte

welchen modell genau bzw. wichtiger ist ist es ein offiziales schreiben von händler mit anzahlung auch gewesen?

und was hat der händler gesagt.

Es ist das Sondermodell was nur kurz angeboten wurde. Das Ah sagte sie hätten vergessen es zu bestellen und nun ist es zu spät. Eine Anzahlung ist nicht erfolgt. Aber wie gesagt hat das Ah eine offizielle AB zugesendet.

am 30. September 2009 um 19:47

Ich würde auf den Preis und die Ausstattung vom "Sondermodell" bestehen,auf die 400 Kubik kannste ruhig verzichten...:)

Themenstarteram 30. September 2009 um 19:47

Was wird aus den Prämien, wenn ich einen Ersatz wähle, die VW Prämie ist doch schon beendet und wenn meine Bestellung nicht getätigt wurde bekomme ich die für ein anderes Fahrzeug gar nicht mehr.

Ganz genau! Drauf bestehen. Kann dir egal sein, wie die das hinbekommen. So wie ich das verstanden habe, ist die Bestellung die Anfrage und die AB die rechtskräftige Annahme wobei ein verbindlicher KV zustande gekommen ist. Erstmal keine Alternativen anbieten und die Reaktion abwarten. Wenn du eine RSV hast, dann gleich mal den Anwalt aufsuchen!

 

lg und viel Glück

 

Mit der AB müßtest du gute Chancen haben. Und dadurch das das AH geschlafen hat, sollten die dann auch für beide Umweltprämien gerade stehn...

am 30. September 2009 um 19:56

Ach du grüne Neune,es auch noch um die Prämien...:confused:

Das sind ja gleich nochmal 5 Scheine die fehlen...da kommste um einen Anwalt wohl nicht drumrum....viel Glück :(

Naja so ein Problem sollte es wegen der Prämien nicht geben.. glaub ich. Die Reservierung durchs Bafa hast du ja. Wenn du denen dann einen anderen KV schickst sollte das keine Probleme geben. Hast dann halt umbestellt :D

 

Erstmal gucken was sich vom Autohaus her tut. Nicht verrückt werden. Wirst heute wohl nicht schlafen können :(

 

Was haben die denn genau gesagt?

 

lg

Die hätt ich durch'n Kofferraum gejagt!

Anwalt, aber hör dir erst mal in Ruhe an was sie zu sagen/bieten haben

Hallo,

ich denke es ist eine rechtliche Frage. Du hast die Auftragsbestätigung damit ist ein rechtskräftiger Vertrag zu stande gekommen der erfüllt werden muss. Für den Fall das dieser nicht bedient werden kann egal aus welchen Gründen ist in der Anlage "das kleine gedruckte" zum Kaufvertrag nachzulesen wie es geregelt ist.

Ich würde in diesem Fall sofern eine Rechschutzversicherung besteht

einen Anwalt hin zu ziehen denn rechtliche Fragen sind immer kompliziert. Falls Du keine hast gibt es an den Amtsgerichten Rechtspfleger die Dir ggf. helfen könnten.

vg laruin

Ich würde auf die Lieferung des 1.8ers bestehen. Schließlich wird der Motor noch gebaut und die kostenlose Zusatzausstattung des "Aktionsmodells", z.B. das RNS 310 beim HL gibt es auch noch. Der VIer wird in der Schweiz und Finnland als 1.8er ausgeliefert (siehe Konfigurator unter volkswagen.ch/.fi)

Sollten sie Dir den 1.8er nicht mehr liefern können/wollen, würde ich auf einen 1.4er 160PS in gleicher Ausstattung zum ausgehandelten Preis bestehen. Das ist sicherlich durchsetzbar...

Auch die UW-Prämien müssen gezahlt werden, wenn sie Vertragsgegenstand waren. Für die Abwrackprämie hast Du hoffentlich bereits mit dem Kaufvertrag einen Reservierungsbescheid bei dem BAFA beantragt, sonst hast Du leider Pech.

Andererseits steht in den VW AGB, dass eine Bestellung vom Händler binnen 3 Wochen zu bestätigen bzw. abzulehnen ist, siehe Auszug aus den AGB. Eine AB hast Du erhalten. Dann hat der Händler die Bestellung angenommen = wirksamer Kaufvertrag. Der Händler hat für die Konsequenzen seines Versäumnisses gerade zu stehen!

Sollten Deine Verhandlungen mit dem Händler scheitern, würde ich einen Anwalt konsultieren, der Deine Ansprüche genauer prüfen kann. Die Lieferung eines 160 PS Golfs sollte weniger das Problem sein, als eventuell nicht beantragte/gewährte Prämien...

Viel Glück und Erfolg! :)

Zitat:

Original geschrieben von golfgerd

VW wird für Dich keinen mehr Extra bauen...

Das sollte nicht das Problem des Kunden, sondern des Autohauses sein, wie sie es anstellen, dem Kunden ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.

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