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AHK abnehmen

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 23. April 2013 um 16:30

Hallo. Wir haben uns einen E 250 TD gekauft. Dieser hat eine abnehmbare AHK von Oris wovon wir zunächst dachten es sei kein Schlüssel vorhanden.

Jetzt habe ich aber festgestellt , dass gar kein Schloss mehr da ist. Der Entriegelungsknopf lässt sich jedoch nicht drehen.

Wie bekomme ich jetzt die Kupllung ab ?

Gruß Frank

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37 Antworten

Hallo Frank,

genau das selbe Problem hatte ich auch mit meinem 220TE. Folgendes hat super funktioniert.

Mit WD40 und dem dünnen Röhrchen seitlich an die AHK geflutet und einwirken lassen, dadurch konnte ich zwar den Drehknopf nach 5-6 mal WD40 Dusche drehen, aber die AHK war immernoch fest.

Dann habe ich von unten die AHK an der Trägeraufnahme mit WD40 eingenebelt und den Drehknopf quasi auf geöffnet gestellt. Nun mit einem Rangierwagenheber direkt unter die Kupplung und dort Druck aufgebaut und mit nem zölligen Hammer gegen die Kupplung geschlagen und immer wieder WD40 gesprüht.

Nach 10 min hatte ich die Kupplung dann draußen und konnte sie erstmal schön entrosten und schmieren.

Mfg Johannes

Drehknopf vor dem Drehen kräftig gegen Kupplung drücken (notfalls mit der Faust etwas dagegenklopfen) und beim drehen gedrückt halten.

Falls so bereits probiert...Antwort ignorieren

PS: das Schloss selbst bekommt man noch bei Oris, habe dort einen Herrn Holzapfel angeschrieben.

Das Schloss hat die Artikelnummer 0107.1530.240 und hat mit Versand exakt 10€ gekostet.

Mfg Johannes

WD 40 und ein paar liebevolle Schläge mit dem Hammer - durch Salz und Feuchtigkeit und Zeit sitzen die irgenwann Bombig fest ... den Drehknopf aber ohne Hammer wieder gängig machen:p

Themenstarteram 23. April 2013 um 16:48

Danke WD. 40 hab ich gemacht . Dann werde ich mal nachsprühen und vorsichtig klopfen

Servus Frank

seitlich an der AHK hast du ja einen Schlitz, unterhalb des Drehknopfs (wenn man die Schlossabdeckung wegklappt, kommt man mit dem WD40 Röhrchen super rein)

Und leider braucht es eine ganze Weile, bis die AHK sich mal bewegt, ich hatte Glück mit knapp über 10min. Mein Bruder hat damals über 3 Stunden gehämmert und geschmiert...

Das mit dem Wagenheber kannst du halt erst zur Unterstützung machen, wenn der Drehknopf sich bewegen lässt.

Mfg Johannes

Oris
Themenstarteram 23. April 2013 um 18:51

Danke , der Drehknopf ist jetzt zu bedienen, werde es morgen mal mit dem Wagenheber probieren .

am 24. April 2013 um 11:04

Und nicht vergessen die abnehmbare AHK abbauen wenn sie nicht genutzt wird.... ;)

Muss man sogar

Mfg Johannes

am 24. April 2013 um 11:11

Das wollte ich damit sagen.... :cool:

Zitat:

Original geschrieben von dfsoldier

Muss man sogar

Mfg Johannes

Warum müssen?? Was ist der Hintergrund?

am 24. April 2013 um 13:09

Hintergrund ist afaik die sogenannte Schadensminderungspflicht .

Allerdings habe ich gerade selbst noch mal mein Wissen dazu auffrischen wollen, wurde aber nur noch mehr verwirrt.

Lassen wir also noch mal die Experten zu Wort kommen... :cool:

am 24. April 2013 um 13:36

Zitat:

Original geschrieben von XTino

Zitat:

Original geschrieben von dfsoldier

Muss man sogar

Mfg Johannes

Warum müssen?? Was ist der Hintergrund?

Hallo, laut Vorschrift muss die Anhängerkupplung nur abgenommen werden wenn sie das Nummernschild, auch nur teilweise verdeckt. Das ist beim W124 nicht der Fall, sie kann also dranbleiben. Nach 4 Heckschäden während meiner aktiven Fahrlehrerzeit würde ich sogar empfehlen sie dranzulassen.

El Lucero hat es schon richtig gesagt, das Stichwort ist die Schadensminderungspflicht, da bei einem regulären Aufprall (quasi im Stop an Go) kein nennenswerter Schaden am Fahrzeug entstehen würde, mit der montierten AHK diese sich jedoch wie ein Rammsporn ins auffahrende Auto bohren würde.

Es ist gesetzlich nirgendwo geschrieben, dass sie zwingend weg muss, wenn sie nicht das Nummernschild verdeckt, jedoch habe ich im Kameraden- und Bekanntenkreis innerhalb von 1 Jahr 5 Fälle gehabt, wobei 3 aufgefahren sind und eigentlich 100% Schuld gehabt hätten und ihnen das Gericht aber 70% nur zugesprochen hat, da der Schaden nie so hoch gewesen wäre, wenn die AHK nicht montiert gewesen wäre.

Es liegt im Ermessen des Richters, ob du deiner Schadensminderungspflicht nachgekommen bist oder auch nicht. Von dem her geh auf Nummer sicher und lass sie weg.

Mfg Johannes

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