AHK ohne Lüftertausch - davon schon gehört?
Hallo,
gestern erzählte mir der Meister folgendes:
wegen der großen Nachfrage sei eine "kleine" AHK-Variante in Vorbereitung ohne Umbau des Lüfters, dann allerdings nur bis max. 400 kg Zuglast bzw. für die vielen Fahrradträger. Die Einschränkungen würden dem Wagen entsprechend natürlich in den Dokumenten abgespreichert.
Hat jemand von Euch schon ähnliches gehört?
Beste Grüße
H.
Beste Antwort im Thema
ein Lüftertausch ist (fast) immer erforderlich. Es sei denn, es wurde schon ab Werk der stärkere Lüfter verbaut (feststellbar an Hand der FIN)!!!
Wer nur einen kleinen Anhänger (oder Fahrradträger) ziehen möchte, kommt evtl. auch ohne Motorschaden davon. Doch die ABE des AHK schreibt ZWINGEND einen verstärkten / angepassten Lüfter vor.
Beispielszenario: einer verbaut die AHK ohne verstärkten Lüfter und fährt seine Fahrräder einige Jahre problemlos damit durch die Gegend. Nach einigen Jahren verkauft dieser sein Auto. Der neue Besitzer kommt auf die Idee an diese AHK einen dicken Wohnwagen zu hängen. Wenn der Motor abraucht, ist (auch nach vielen Jahren) AUF JEDEN FALL der schlampige Verbauer der AHK haftbar......
Solange es keine technische Unterscheidung zwischen "starken = Wohnwagentauglich " und "schwachen = Fahrradträgertauglich" AHKs gibt, ist auch der Lüfterwechsel lt. ABE der AHK vorgeschrieben!!!!!
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41 Antworten
nö, bisher nicht.
Morgen...!
Mal eine Frage dazu. Muss der Lüfter bei allen Modellen, in meinem Fall der E500, gewechselt werden???
Leider habe ich in der FAQ nur den Einbau des größeren Lüfterrades gefunden...
Vielen Dank...
MfG André
Zitat:
Original geschrieben von xtc3
Hallo,
gestern erzählte mir der Meister folgendes:
wegen der großen Nachfrage sei eine "kleine" AHK-Variante in Vorbereitung ohne Umbau des Lüfters, dann allerdings nur bis max. 400 kg Zuglast bzw. für die vielen Fahrradträger. Die Einschränkungen würden dem Wagen entsprechend natürlich in den Dokumenten abgespreichert.
Hat jemand von Euch schon ähnliches gehört?
Beste Grüße
H.
Hallo: bei MB??? habe grosses Interesse, brauche die auch nur für Fahrradträger.
mfg hajo
Zitat:
Original geschrieben von pcAndre
Morgen...!
Mal eine Frage dazu. Muss der Lüfter bei allen Modellen, in meinem Fall der E500, gewechselt werden???
Leider habe ich in der FAQ nur den Einbau des größeren Lüfterrades gefunden...
Vielen Dank...
MfG André
Hi André,
nicht bei allen muß der Lüfter "vergrößert" werden. Wenn ich die FIN habe, kann ich dir sagen was EPC dazu meint
Gruß
MiReu
Den Hype, der hier immer um den Lüftertausch gemacht wird kann ich sowiso nicht nachvollziehen.
Wenn man an die AHK nur einen Fahrradträger montieren will oder nur gelegentlich einen HP 500 ziehen muß dann braucht man keinen stärkeren Lüfter.
Wenn man schwerere Anhänger anhängen will ist meine Empfehlung: Erst mal ohne stärkeren Lüfter ausprobieren wie sich der Wärmehaushalt im Motor entwickelt (Temperaturanzeige überwachen). Wenns tatsächlich Probleme gibt kann man den stärkeren Lüfter immer noch nachrüsten.
Das die ABE erlöschen soll halte ich für Quatsch. Wo steht das bitte? Das erzählt doch nur der verkaufstüchtige "Serviceberater".
Mir wurde beim Verkaufsgespräch meines jungen Sterns von verschiedenen Mercedshändlern eine Lösung ohne Lüfter angeboten.
Ich kann den Hype um den Lüftertausch auch nicht ganz verstehen. Bei meinem alten 210er hätte ich für die AHK sogar einen Ölkühler für die Automatik nachrüsten sollen. Bin doch nicht meschugge! Meine Fahrweise war und ist eher phlegmatisch zu nennen und der Motor wurde gerade im Anhängerbetrieb auch mit meinem 1300kg leichten Tabbert am Haken nicht ansatzweise überlastet. Allzu oft war ich damit sowieso nicht unterwegs. Schäden durch Anhängerbetrieb passieren auch bei erweiterter Kühlung meiner unbescheidenen Einschätzung nach sowieso nur Leuten, die jeden Motor und jedes Getriebe durch ihre Fahrweise zu einem Schaden zwingen. Kaputt kriegt man nämlich alles, wenn der rechte Fuß nur schwer genug ist.
Edit: der aktuelle 211er kriegt natürlich auch noch eine AHK nachgerüstet. Da kommt natürlich auch kein anderer Lüfter dran.
LG
Rüdiger
Beim E 500 gehe ich eh davon aus, dass er den größeren Lüfter hat.
Es gibt aber eine Variante ( wie oben beschrieben ) bei der man ohne Lüfter arbeiten kann. Dies wird aber vom TÜV abgenommen und im Fahrzeugschein festgehalten.
Also ich möchte ungern nen Wohnwagen über die Kasseler Berge ziehen und dabei merken wie die Motortemperatur hochgeht !!!
}} nicht am falschen Ende sparen {{{<
Ich denke wenn man 2t über die Berge ziehehn will, sollte man den Lüfter schon einbauen.
Für viele Leute geht es aber nur um Fahrradträger oder Baumarkthänger, die max 750kg wiegen und nur 10km vom Baumarkt nach Hause gezogen werden. Da wird es wohl auch ohne gehen.
Dafür ist dann ja das Auto innen bis auf mich leer
Hat schon mal jemand eine AHK von http://www.ahk-preisbrecher.de/ eingebaut? Da gibt es eine für den 211er (abnehmbar mit E-Satz) für 275€. Also saubillig. Hat jemand Erfahrung mit so einem Billigteil?
ein Lüftertausch ist (fast) immer erforderlich. Es sei denn, es wurde schon ab Werk der stärkere Lüfter verbaut (feststellbar an Hand der FIN)!!!
Wer nur einen kleinen Anhänger (oder Fahrradträger) ziehen möchte, kommt evtl. auch ohne Motorschaden davon. Doch die ABE des AHK schreibt ZWINGEND einen verstärkten / angepassten Lüfter vor.
Beispielszenario: einer verbaut die AHK ohne verstärkten Lüfter und fährt seine Fahrräder einige Jahre problemlos damit durch die Gegend. Nach einigen Jahren verkauft dieser sein Auto. Der neue Besitzer kommt auf die Idee an diese AHK einen dicken Wohnwagen zu hängen. Wenn der Motor abraucht, ist (auch nach vielen Jahren) AUF JEDEN FALL der schlampige Verbauer der AHK haftbar......
Solange es keine technische Unterscheidung zwischen "starken = Wohnwagentauglich " und "schwachen = Fahrradträgertauglich" AHKs gibt, ist auch der Lüfterwechsel lt. ABE der AHK vorgeschrieben!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von Luke1973
Hat schon mal jemand eine AHK von http://www.ahk-preisbrecher.de/ eingebaut? Da gibt es eine für den 211er (abnehmbar mit E-Satz) für 275€. Also saubillig. Hat jemand Erfahrung mit so einem Billigteil?
Wenn der E- satz NICHT freigeschaltet werden muss, ist das System NICHT in das CAN- Netzwerk des Zugfahrzeugs mit eingebunden. Damit entallen so manche Funktionen wie intelligente Lampenüberwachung (incl. Anzeige im Kombi) / Ersatzlampenschaltung und Parktronic- Abschaltung bei Anhängerbetrieb. Wenn das Zugfahrzeug denkt, daß mit seiner Elektrik etwas nicht stimmt, dann tauchen immer wieder div. Fehlermeldungen im Kombi auf. Deswegen NUR Elektronik verbauen,, die mittels CAN in das Zugfahrzeug integriert werden kann (Ich kann und möchte hier KEINE Hersteller- Empfehlung abgeben)
Der größere Lüfter wird nur eingebaut um die lebensdauer des Lüfters zu erhöhen, da sich im Hängerbetrieb die Einschaltdauer des Lüfters erhöhen würde. Ein leistungsstärkerer Lüfter kühlt stärker bei geringerer Einschaltdauer.
Meines Erachtens ist es nur dann wichtig den Lüfter zu tauschen (falls vorgesehen bei AHK-Nachrüstung), wenn man täglich seinen Imbisswagen/Wohnwagen/Holzanhänger durch die Alpen oder Pyrenäen zieht. Ansonsten würd ich mit dem vorhandenen Lüfter fahren.
Der Lüfter bei SA Anhängevorrichtung ist auf Spanien mit max. Anhängelast und 15% Steigung ausgelegt. Da kann sich jeder selbst überlegen wie oft er an diesen Belastungspunkt kommt.
Laut MB braucht bei meinem E350 und meinem 2t Wohnwagen keine anderer Lüfte moniert werden.
(OKY, ich darf nur 1900 kg ziehen)
Zitat:
Original geschrieben von spaetbremser
Der größere Lüfter wird nur eingebaut um die lebensdauer des Lüfters zu erhöhen, da sich im Hängerbetrieb die Einschaltdauer des Lüfters erhöhen würde. Ein leistungsstärkerer Lüfter kühlt stärker bei geringerer Einschaltdauer.
stimmt so nicht, da - gerade bei niedrigen Geschwindigkeiten die Kühlleistung recht gut proportional zur Lüfterleistung ist
Zitat:
Original geschrieben von spaetbremser
Meines Erachtens ist es nur dann wichtig den Lüfter zu tauschen (falls vorgesehen bei AHK-Nachrüstung), wenn man täglich seinen Imbisswagen/Wohnwagen/Holzanhänger durch die Alpen oder Pyrenäen zieht. Ansonsten würd ich mit dem vorhandenen Lüfter fahren.
Jeder kann mit seinem Auto machen, was er will. Für Verstöße gegen Zulassungsbestimmungen und haftungsrechtliche Folgen ist dann auch jeder selbst verantwortlich....
Zitat:
Original geschrieben von spaetbremser
Der Lüfter bei SA Anhängevorrichtung ist auf Spanien mit max. Anhängelast und 15% Steigung ausgelegt. Da kann sich jeder selbst überlegen wie oft er an diesen Belastungspunkt kommt.
stimmt nicht, denn ich habe selber im Testbetrieb in Deutschland schon einige Motoren bei niedriger Last (< 1000 kg) und niedriger Geschwindigkeit "gehimmelt"..... Da kann sich jeder selbst überlegen, wie er mit seinem Fahrzeug umgeht