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Airbag Lampe Leuchtet,darf ich das Auto weiter Fahren?
Hallo Forum und Freues Neues Jahr,
Ich fahre eine Passat 1,6 AHL 101 PS Bj.97 und Airbag Lampe leuchtet dauern an.
Meine erste Frage;
-darf ich das Auto mit solche Fehler weiter Fahren?
War heute bei VW Motor auslesen,Fehler meldung beifahrerseite,es wurde mir mitgeteilt das in solche Zustand das Auto nich weiter Fahren darf ,ich war Schockiert!
Sie wollten nach der ursache suchen,das Auto ist noch in der Wekstatt bis jetzt keine meldung,wollte Morgen nachfragen was ist passiert?
Darf ich wirklich meine Auto nicht weiter Fahren bis das Fehler behoben wird und was wenn ich mich entscheide Das Auto woanders zu Reparieren?
- Gibt es eine andere alternatieve und welche kosten werden auf mich zukommen?
Hat jemand schon erfahrung?
Ich brauche dringend Hilfe und Danke vorraus.
MFG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von NaNuNaNa
Ist denn grundsätzlich bei Aufleuchten der Airbagleuchte das Airbagsystem deaktiviert? Hab das Problem beim Corsa meiner Freundin, bin bis jetzt aber davon ausgegangen das es trotzdem aktiv ist.
Auf diese Frage wird Dir NIEMAND eine verlässliche Antwort geben können / wollen.
Denn wenn jemand dazu eine Aussage tätigen würde und im Ernstfall funktionierts dann doch nicht, könntest Du denjenigen drauf festnageln; und mit den Kosten, die dann ggf. zu tragen wären, möchte niemand sein Konto belasten.
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44 Antworten
Hallo auch ein gutes neues Jahr.
Das ist richtig das Auto darf in dem zustand nicht gefahren werden da der Airbag nicht mehr zuverlässig ist!!Er kann falsch auslösen oder gar nicht reagieren.Du würdest so auch durch keinen Tüv kommen.
Du kannst Ihn schon wo anderst machen lassen aber die Werkstatt muss dafür geeignet sein.Eine "Isch mach dir gude Breis weil heude gude Dag isch Werkstatt" würde ich ganz meiden!!!!
Was das kostet kann Dir hier warscheinlich keiner sagen auser Jesus würde Passi fahren u. wäre auch hier drinn.Lass Dir einen Kostenvoranschlag machen u. vergleiche unter den Fachwerkstätten.
Gruss
Also sie werden dich, nach meiner Erfahrung, auf jeden Fall fahren lassen. Bei nem Kumpel ist ohne Grund bei 20km/h bei seinem Audi A6 der Airbag hinten rechts aufgegangen, Audi hat nichts übernommen und ihm dann das Auto wieder gegeben. Der fährt jetzt halt noch bis wieder TÜV ist, danach geht er in den Export.
Zitat:
Original geschrieben von Passat_VR5
Also sie werden dich, nach meiner Erfahrung, auf jeden Fall fahren lassen. Bei nem Kumpel ist ohne Grund bei 20km/h bei seinem Audi A6 der Airbag hinten rechts aufgegangen, Audi hat nichts übernommen und ihm dann das Auto wieder gegeben. Der fährt jetzt halt noch bis wieder TÜV ist, danach geht er in den Export.
Ja ......es nimmt Ihm keiner das Auto weg aber wenns kracht was dann??Und nochmal für Dich ..beim Tüv kommt er nicht durch u. ich nehme mal an das er das Auto vor dem Tüv nicht in den Osten verticken will
Hallo,das Auto gehört meine Kousin der hier zu besuch ist und ist in Ausland zugelassen.Ich wollte was gutes tun und das fehler beheben lassen!!!!
Heisst das dass der Airbag auch an der Fahrerseite den gleiche Fehler hat?meine wenn da(Fahrerseite) keine Fehler vorliegt kann man allein(keine weiteren Passajieren) das Auto Fahren oder?
Danke für die schnelle Antworten.
MFG
Hallo
Ja du kannst und "darfst" auch weiterfahren wenn die Airbaglampe leuchtet,ist halt das Airbagsystem ausser Betrieb gesetzt,da in irgenteinen Sensor oder Bauteil vom Airbag ein Fehler vorliegt.
Im schlimmsten Fall funktionieren halt im Falle eines Unfalls die Airbags nicht,da musst du dir im Klaren sein
Fehlermeldung Beifahrerseite ist nicht der Fehlercode,das kann der Beifahrerairbag,der Seitenairbag oder eine simple Verbindung sein was da an Fehler vorliegt.
Fehler nochmal genau auslesen und dann löschen lassen,Kommt die Lampe/Fehlermeldung wieder,den Wagen in der Werkstatt deines Vertauens reparieren lassen.
MFG
Rechtlich kann Dich die Werkstatt sicher nicht aufhalten bzw. Dir die Weiterfahrt untersagen. Auch nicht das Auto "beschlagnahmen". Ob man mit solch einer Fehleranzeige weiterfährt, muss man schon selbst entscheiden.
"Um die Ohren fliegen" wird Dir das Auto deswegen sicherlich nicht, da sind andere Hürden als eine simple Kontrollanzeige vorhanden.
Ich würde nicht mehr, aber auch nicht weniger darauf geben, als z.B. auf eine Fehleranzeige des ABS. Im Zweifelsfall funktioniert es halt dann nicht, wenn man es dringend braucht.
Und deswegen beizeiten richten lassen.
Feline
Zitat:
Original geschrieben von blue vectra th
Hallo
Ja du kannst und "darfst" auch weiterfahren wenn die Airbaglampe leuchtet,ist halt das Airbagsystem ausser Betrieb gesetzt,da in irgenteinen Sensor oder Bauteil vom Airbag ein Fehler vorliegt.
Im schlimmsten Fall funktionieren halt im Falle eines Unfalls die Airbags nicht,da musst du dir im Klaren sein
Fehlermeldung Beifahrerseite ist nicht der Fehlercode,das kann der Beifahrerairbag,der Seitenairbag oder eine simple Verbindung sein was da an Fehler vorliegt.
Fehler nochmal genau auslesen und dann löschen lassen,Kommt die Lampe/Fehlermeldung wieder,den Wagen in der Werkstatt deines Vertauens reparieren lassen.
MFG
Genau so. Sry, hat sich überschnitten.
Feline
Zitat:
Original geschrieben von Passat_VR5
Bei nem Kumpel ist ohne Grund bei 20km/h bei seinem Audi A6 der Airbag hinten rechts aufgegangen ...
Märchenstunde?
Sry,
Feline
Zitat:
Original geschrieben von Feline50
Zitat:
Original geschrieben von Passat_VR5
Bei nem Kumpel ist ohne Grund bei 20km/h bei seinem Audi A6 der Airbag hinten rechts aufgegangen ...
Märchenstunde?
Sry,
Feline
hatts schon gegeben
Hallo,
danke für die Antworten jetzt kann vileicht ein bisschen besser schlafen,habe mich echt sorge gemacht!
Warum haben Sie dann das Fehler einfach nicht gelöscht und das was,villeicht geht ja gar nicht?
Ich werde es Morgen erfahren.
Grüsse
Zitat:
Original geschrieben von blue vectra th
Zitat:
Original geschrieben von Feline50
Märchenstunde?
Sry,
Feline
hatts schon gegeben
Nicht wirklich.
Wenn ein Airbag auslöst, gibt es dafür immer einen Grund.
Der Grund für eine solche Auslösung muss aber nicht zwangsläufig ein Crash im herkömmlichen Sinne sein.
I.A. ist auch immer nachvollziehbar, warum ein Airbag ausgelöst hat.
Nur wird genau das von den Meisten, die behaupten, ein Airbag hätte "einfach so ohne Grund ausgelöst" nicht dazugeschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von blue vectra th
hatts schon gegeben
Vielleicht war der Bass zu fett *g*.
Aber klar hat es das sicher schon gegeben. Besonders am Anfang der Geschichte der Airbags. Nur wäre das kaum unter den Tisch gefallen. "Ich habe von einem gehört, bei dem hat..." ist mir zu vage
Nix für ungut.
Feline
Zitat:
Original geschrieben von nalean
Hallo,
danke für die Antworten jetzt kann vileicht ein bisschen besser schlafen,habe mich echt sorge gemacht!
Warum haben Sie dann das Fehler einfach nicht gelöscht und das was,villeicht geht ja gar nicht?
Ich werde es Morgen erfahren.
Grüsse
Je nach genauem Fehlereintrag darf der Eintrag NICHT einfach gelöscht werden ohne die Fehlerursache zu ermitteln und zu beheben !
Es gibt Fehler, speziell zu Zündkreisen von Airbageinheiten, welche dazu führen können, dass nach löschen des Fehlereintrages beim Selbsttest des Airbagsystemes und aktiv anliegendem Fehler der entsprechende Airbag auslösen KANN.
Das gilt insbesondere zu Fehlereinträgen wie " Zündkreis / Zünder für Airbag "X", Kurzschluss nach Masse / Plus.
Dabei ist es egal, um welche Airbageinheit es sich handelt.
Zitat:
Original geschrieben von nalean
Hallo,
danke für die Antworten jetzt kann vileicht ein bisschen besser schlafen,habe mich echt sorge gemacht!
Wenn Dir das noch weiter hilft:
Es gibt in D und EU keine Airbagpflicht. Deswegen ist eine Nichtfunktion auch kein Verkehrsverstoß und man darf das Fahrzeug auch ohne in Betrieb setzen. Anders z.B. bei einem defekten Sicherheitsgurt.
Feline