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airbag lenkrad tauschen

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 9. Dezember 2008 um 12:00

mein 3 speichenlenkrad ist kaputt hat einen riss ,wechles lenkrad passt denn ,wegen dem airbag alle wo 3 speichen haben oder gibt es da auch noch unterschiede.passt das vom touran oder eos oder passat ?.der airbag muss reinpassen :)

 

 

:

Beste Antwort im Thema
am 28. März 2012 um 15:55

Den Airbag nur von einem Fachmann, der zertifiziert ist wechseln lassen.

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nimm das r32 oder gti lenkrand. einzig wenn das lenkrad multifunktionstaste oder die dsg schaltpaddels hat, muss was beachtet werden.

 

passat 3c, eos, caddy, golf plus und golf ham die gleichen Lenkräder.

Kann man die Multifunktionstasten vom Passat 3c im Golf 5 einbauen? Was muss man dabei beachten?

am 28. März 2012 um 15:55

Den Airbag nur von einem Fachmann, der zertifiziert ist wechseln lassen.

am 28. März 2012 um 16:46

rechtlich gesehen (airbags fallen unters sprengstoffgesetz) darf da defakto nur jmd. mit airbagschein aus der fachwerkstatt ran!

ist zwar wirklich kein hexenwerk, aber aus genannten gründen gibt`s daher hier auch keine einbau-/ausbautipps.

ob unabhängig von der airbagthematik ein lenkrad aus einem anderen fzg. passt hängt immer auch von den bei dir verbauten steuergeräten/schleifringtypen etc. ab! da lässt sich pauschal nichts sagen. da muss man erstmal mit vcds die steuergeräte auslesen sowie den schleifringtyp kennen.

...dazu kommt, dass nicht jedes lenkrad - nur weil es eben passt - verbaut werden darf! schau dir hier im forum mal die ausschweifenden threads zum erlöschen der betriebserlaubnis an... (muss hier bitte nicht neu diskutiert werden!!!!)

die dinger haben nicht umsonst eine typengenehmigung! und ein passat ist ggf. nunmal kein golf...

und bevor du dir ein teueres gebrauchtes lenkrad aus welcher quelle auch immer beziehst, schau mal gründlich in der bucht.

habe dort seinerzeit ein neues original 3-speichen-lenkrad mit wahlweiser schwarzer oder weißer naht für 109,- € geschossen.

das ist günstiger als die meisten gebrauchten...

den händler gibt`s übrigens immer noch. siehe hier

Zitat:

Original geschrieben von Berlin-Biker

ob unabhängig von der airbagthematik ein lenkrad aus einem anderen fzg. passt hängt immer auch von den bei dir verbauten steuergeräten/schleifringtypen etc. ab! da lässt sich pauschal nichts sagen. da muss man erstmal mit vcds die steuergeräte auslesen sowie den schleifringtyp kennen.

Muss aber nur beachtet werden, falls DSG oder MFL vorhanden ist.

am 28. März 2012 um 17:31

stimmt. das hatte ich jetzt vorausgesetzt.

ohne mfl oder schaltwippen, muss natürlich nur der alte airbag passen...

Das Lenkrad ist mir egal...habe bei mir im Golf eh ein 3 Speichen-Lenkrad. Mir geht es nur um die Multifunktionstasten. Also passen die vom Passat 3C wenn mein Lenksäulensteuergerät Multifunktionstasten unterstützt?!

am 28. März 2012 um 17:53

jein.

die alten lenkräder sind eigentlich zw. golf/passat baugleich.

die neueren (baugleich golf VI) passen nicht. weder zum airbag, noch zur elektrik.

und wie gesagt, nicht nur das LSStg muss exakt passen, sondern je nach Ausführung auch noch der schleifringtyp...

ist nunmal leider nicht so einfach pauschal zu beantworten. es hängt def. davon ab, welche ausstattung du bisher hattest.

was definitiv nicht geht, ist alter airbag (aus golf v) in neues (golf vi, oder neuer passat) lenkrad!

Zitat:

Original geschrieben von root4y

Den Airbag nur von einem Fachmann, der zertifiziert ist wechseln lassen.

Genau. Das hat folgenden Hintergrund:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

am 29. März 2012 um 13:49

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von root4y

Den Airbag nur von einem Fachmann, der zertifiziert ist wechseln lassen.

Genau. Das hat folgenden Hintergrund:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Ganz genau.

Und Manni Ludolf darf das.....

:D

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