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Airbag-Leuchte bei Sitzverstellung

VW Golf 3 (1H)
Themenstarteram 11. Januar 2011 um 13:04

Hallo zusammen,

beim Golf meiner Schwiegereltern leuchtet die Airbag-Lampe, wenn der Fahrersitz verstellt wurde. Meine Schwiegereltern gehen derzeit immer treu zum Händler, der nichts anderes macht, als den Fehlerspeicher zu löschen (für 25 EUR), der eigentlichen Ursachenfindung aber konsequent aus dem Weg geht (warum auch, gibt ja jedesmal gutes Geld). Danach ist die gelbe Lampe erloschen, und alles ist gut - bis das nächste Mal der Sitz verstellt wird.

Nun nehme ich mich der Sache an, dazu ein paar Fragen:

- Ich vermute im Grundsatz ein Kontaktierungsproblem.

- Hat denn der Fahrersitz einen Sitzbelegungssensor? Wenn ja, wird dieser auch tatsächlich vom Airbag-Steuergerät ausgewertet? Dass dies alles für den Beifahrer-Sitz gilt, leuchtet mir ja ein - aber für den Fahrersitz?

- Offensichtlich tritt der Fehler nur während (!) des Verstellens auf - sonst würde nach Löschen des Fehlerspeichers die Fehlermeldung ja gleich wiederkommen. Ich gehe davon aus, dass der Fehler also im Normalbetrieb - nachdem (!) die Sitzverstellung durchgeführt wurde - nicht mehr aktuell ist, sondern nur noch inaktiv im Fehlerspeicher liegt. Der Airbag müsste also trotz gelber Warnleuchte noch funktionieren. Ausprobieren möchte ich diese Theorie allerdings nicht ;-)

Kernfrage: Kann man die gelbe Lampe ignorieren, wohl wissend, dass neuere / andere Gelbmeldungen dann nicht mehr durchkommen (da die Lampe ja dauerhaft leuchtet)? Gibt es bekannte Schwachstellen (Kontaktierung, Sensor, ...)? Sonstige Kommentare zu meiner Theorie? Wie sieht's mit der Zugänglichkeit / Tauschbarkeit dieser Komponenten aus?

Schon mal vielen Dank ...

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22 Antworten
am 11. Januar 2011 um 13:11

Was sagt denn der Fehlerspeicher ?

Ich vermute mal, dass es sich um einen Golf mit Seitenairbags handelt... richtig ?

Ignorieren darf man die rote Lampe nicht. Normalerweiße müsste die Werkstatt das wissen und den Fehler kontrollieren bzw beheben, den arbeiten an den Airbags sind ja nur von Fachpersonal durchzuführen:p

Aber wahrscheinlich handelt es sich um ein Kontakt Fehler, evtl ist der Stecker im Sitzt(für Seitenairbag) nicht richtig eingeclipt.... aber wie gesagt das ist eigentlich aufgabe der werke..

Zitat:

Original geschrieben von bollox98

- Hat denn der Fahrersitz einen Sitzbelegungssensor?

Ich lasse mich gern eines besseren belehren, aber ich sage nein. Mein G3 hat auch Airbag und KEINEN Sitzbelegungssensor. Was aber natürlich sein könnte... Hat der Wagen Tüten in den Sitzen? Dann wird es sicher in der Verkabelung (oder dem zugehörigen Stecker) Probleme geben.

Was steht denn im Fehlerspeicher drin, bevor er gelöscht wird?

am 11. Januar 2011 um 13:43

Der Golf 3 hat keine Sitzbelegungserkennung.

Beim Golf 4 / Bora ist das Problem auch serienmässig und tritt eigentlich nur im zusammenhang mit Seitenairbags auf. Einfach mal im Golf 4 Forum die Sufu nutzen. Ist glaub ich irgendein Steckkontakt. Nur arbeiten an Airbags und am Airbagkabelbaum ..... Ihr wisst schon.

Themenstarteram 11. Januar 2011 um 14:37

Das mit dem Seitenairbag ist schon mal ein guter Hinweis, dem werde ich mal nachgehen. Fehlercode muss ich mal nachfragen, leider bin auch ich nur per Ferndiagnose an der ganzen Geschichte beteiligt, hab' also spontan auch keine Möglichkeit, mal einfach reinzugucken (zumal ich selber Sharan fahre). Wo ist denn der Sensor für den Seitenairbag positioniert? Müsste unter dem Sitz sein, oder?

Wo der Sensor ist weiß ich nicht. Aber daran wirds wohl auch nicht liegen. Ich denk das Kabel zum Airbag selbst (zur Lufttüte) ist das Problem. Das Steuergerät überwacht ständig, ob alle Tüten angeschlossen sind. Das weiß ich spätestens seit ich beim Opel mal den Türstecker abgezogen hab und dann die Airbaglampe leuchtete. Ein Fehler, der mich 25 Euro gekostet hat ;)

Zitat:

Original geschrieben von bollox98

 

Kernfrage: Kann man die gelbe Lampe ignorieren, wohl wissend, dass neuere / andere Gelbmeldungen dann nicht mehr durchkommen (da die Lampe ja dauerhaft leuchtet)? Gibt es bekannte Schwachstellen (Kontaktierung, Sensor, ...)? Sonstige Kommentare zu meiner Theorie? Wie sieht's mit der Zugänglichkeit / Tauschbarkeit dieser Komponenten aus?

Schon mal vielen Dank ...

Ich würde gerne nochmal hierrauf zurückkommen. Ignorieren an sich geht auch immer nur für eine bestimmte Zeit, weil irgendwan mal ein Mensch vom TÜV reinguckt und der hat da ein Problem mit.

Aber wenn du am Thema dran bist, ist das bis dahin sicherlich kein Problem mehr.

Zitat:

Original geschrieben von marcu90

Ignorieren an sich geht auch immer nur für eine bestimmte Zeit, weil irgendwan mal ein Mensch vom TÜV reinguckt und der hat da ein Problem mit.

nö...geht nicht nur um den Tüv, geht um sicherheitsrelevante Teile...die Airbaganlage ist Teil des Fahrzeugs welches mit dieser ABE in den Straßenverkehr zugelassen wurde, und alles was am Fahrzeug montiert ist muß funktionieren...mal ganz davon abgesehen das es im Falle eines Unfalles mit Insassenschaden auch Stress mit der Versicherung gibt...

Es ist also gesetzlich vorgeschrieben, dass die Airbags funktionieren müssen?

Der gesunde Menschenverstand sagt einem natürlich, dass man die in einem funktionstüchtigen Zustand lassen sollte. Das es Vorgeschrieben ist, wusste ich nicht. Weil es ja auch Gölfe ohne Seitenairbag gibt.

Alles was vorhanden ist MUSS funktionieren!

Ist serienmäßig kein Airbag drin gewesen, dann kein Problem. Ihn auszubauen oder mit funktionsuntüchtigem System durch die Gegend zu fahren ist illegal.

Haste keine Nebelscheinwerfer ist es ok... Haste aber schon den Lichtschalter nachgerüstet und die Nebler noch nicht (oder andersrum) gibts Ärger... Und das obwohl die Dinger "unwichtiger" sind als Airbags.

Wenn keiner da ist brauch er auch nicht funzen, aber wenn einer eingebaut ist schon...oder er muss ausgetragen werden, zB bei Autos wo der Beifahrerairbag dauerhaft deaktiviert wurde wegen Kindersitz, auch sowas ist ohne Tüv-Segen nicht zulässig...

Denn Passus zeige man mir, in dem steht, das alles verbaute auch funktionieren muss. In den Bestimmungen zur Zulassung von Neuwagen steht, das dieses mit 2 Airbags für Fahrer/Beifahrer ausgerüstet sein muss. Nicht, das diese auch zünden müssen. Da kommen nämlich die Hersteller ziemlich in die Bredouille, denn dann müssen sie das funktionieren garantieren. Das können sie gar nicht.

Und so weit sind wir noch nicht in Deutschland ;)

Ignorieren sollte man die Lampe nicht, nur erlischt die ABE des Fahrzeuges davon noch lange nicht. Eine Hinweislampe ist nämlich schon gar kein Grund, zu glauben, das dadurch die gesamte Anlage ohne Funktion ist. Alle Teile, die i.O. sind, funktionieren trotzdem.

am 11. Januar 2011 um 16:22

Doch, isso, sonst kommst net durchn Tüv. Dann musst komplett ausbauen, als wenn das Fahrzeug das eh net hätte.

Zitat:

Original geschrieben von Gargi2.6

Doch, isso, sonst kommst net durchn Tüv. Dann musst komplett ausbauen, als wenn das Fahrzeug das eh net hätte.

Das sind 2 völlig verschiedene Dinge. Keinen Tüv wegen Kontrolleuchte an ist ein Unterschied zum erlöschen einer ABE! Im übrigen reicht es nicht mal, das die Lampe nur "nicht an" ist, nein, sie muss auch noch ordnungsgemäß arbeiten. Also abkleben oder ausbauen führt auch nicht zum Ergebnis. Falls solche Ideen dann noch kommen...

am 11. Januar 2011 um 16:30

Hast ja recht, aber dann achten die meisten net drauf.

Beim Kumpel ist nach gute 400000km beides passiert. ABS ausgefallen und dann Airbag auch noch. Dann hat er die Karre vorm TÜV dann doch verschrotten lassen, denn das war für das alte Ding dan doch zu teuer. Denn er hätte reparieren müssen!

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