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Airbag(s) defekt - Rechtslage CH

Themenstarteram 23. Juli 2013 um 2:09

hallo zusammen,

ich habe eine frage zur rechtslage bezüglich airbags, insbesondere für die schweiz.

vor einigen monaten hatte ich einen sehr kuriosen "selbstunfall", bin auf einer landstrasse auf ein grosses metallstück oder holzklumpen, stein o.ä. aufgefahren. nicht der kleinste kratzer an auto, jedoch rechter reifen kaputt, & es wurde der rechte gurtstraffer sowie der sitzairbag des beifahrersitzes ausgelöst. auf der fahrerseite wurde nichts ausgelöst.

den gurtstraffer habe ich reparieren lassen, aber als ich bei nachfrage den preis für die airbagreparatur gehört habe - 1600 CHF nur die teile, habe ich aufgrund des alters (polo 2001, in der CH ist das uralt) einfach nur den sitz zunähen lassen, warnleuchte abgeklebt. die werkstatt konnte mir ohne grossen aufwand nicht sagen, ob das steuergerät auch betroffen ist, also nur der eine oder alle bags ausser betrieb sind.

ich bin ein halbes jahr so herumgefahren... kennt jemand die vorschriften - also muss ein airbag funktionieren, wenn er vorhanden ist? meine logik wäre - wenn ich nen 76er golf kaufe, würde ich ja auch ohne lufttaschen fahren. aber logik & gesetz sind ja oft sehr gegensätzlich.

plus anschlussfrage: würde bei einem unfall die haftpflicht zahlen (verschuldet oder unverschuldet), wenn die polizei sähe, dass bspw. der fahrerairbag nicht ausgelöst wurde ?

vielen dank schon mal für erhellende antworten!

Beste Antwort im Thema
am 23. Juli 2013 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Nachdem die Airbag(s) vom System deaktiviert sind trotzdem aber das Fahrzeug in Betrieb genommen wir gleicht das fast einer Selbstmordgefährdung.

Also ist jeder ohne Airbag ein Selbstmörder? Wobei, wie kann man sich selbst ermorden? Man kann sich selbst nur töten... :o

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Zitat:

Original geschrieben von Debalier

 

den gurtstraffer habe ich reparieren lassen, aber als ich bei nachfrage den preis für die airbagreparatur gehört habe - 1600 CHF nur die teile, habe ich aufgrund des alters (polo 2001, in der CH ist das uralt) einfach nur den sitz zunähen lassen, warnleuchte abgeklebt. die werkstatt konnte mir ohne grossen aufwand nicht sagen, ob das steuergerät auch betroffen ist, also nur der eine oder alle bags ausser betrieb sind.

Bei Erleuchten der Airbagleuchte wird das gesamte Airbagsystem deaktiviert, auch wenn diese abgeklebt ist.

Zitat:

ich bin ein halbes jahr so herumgefahren... kennt jemand die vorschriften - also muss ein airbag funktionieren, wenn er vorhanden ist? meine logik wäre - wenn ich nen 76er golf kaufe, würde ich ja auch ohne lufttaschen fahren. aber logik & gesetz sind ja oft sehr gegensätzlich.

In Deutschland ja, in der Schweiz?

Zitat:

plus anschlussfrage: würde bei einem unfall die haftpflicht zahlen (verschuldet oder unverschuldet), wenn die polizei sähe, dass bspw. der fahrerairbag nicht ausgelöst wurde ?

Die Haftpflichtversicherung wird sich nur um den Schaden am gegnerischen Fahrzeug bemühen. Ob diese dich in Regress nehmen wird ist fraglich, ob es bemerkt wird, wenn ja, dann könnte es richtig unangenehm werden, da das Abkleben auf eine vorsätzliche Nutzung hinweist. Betriebserlaubnis könnte erloschen sein.

BTW:

Bitte groß Kleinschreibung beachten, nochmals werde ich mir dies nicht antun.

Gruß

Themenstarteram 23. Juli 2013 um 7:27

Danke - ja, es geht um die Schweiz. Ergo habe ich mich - auf jeden Fall in DE mit dem Auto strafbar gemacht.

Vielleicht kennt ja jemand die Schweizer Rechtslage - i. A. kann man davon ausgehen, dass hier viele Gesetze strenger sind. Die Anforderungen bei der MFK=TÜV z. Bsp..

Nachdem die Airbag(s) vom System deaktiviert sind trotzdem aber das Fahrzeug in Betrieb genommen wir gleicht das fast einer Selbstmordgefährdung.

Die GENAUE Lage kann ich dir nicht sagen (da hilft nur ein Anruf beim Strassenverkehrtamt)...

Da aber - wil Airbag ausgelöst - nun wohl das Steuergerät "blockiert" oder "zurückgesetzt" werden muss (oder wie man das fachmännisch nennt), würde ich dir raten, bei Autoverwertern in D nach den Teilen zu fragen (bsp. bei der elektronischen Bucht); wenn du die benötigten Ersatzteile hast (was gerade über Verwerter günstiger ist als original-Teile), gehst du zu einer freien Werkstadt, und erkundigst dich, ob sie dir jene Teile einbauen können...

Denn eins ist sicher:

Schweiz, Vertragswerkstadt, Ersatzteile.

Bedeutet: der Preis wird mind. doppelt so hoch angesetzt, wie in allen anderen Märkten.

... allenfalls kannst du bei Gelegenheit mal nach D rüber zu ATU & Co, und dich dort erkundigen (auch mit der Variante "ich besorg die Ersatzteile selber, könnt ihr sie mir dann einbauen?")...

Ich bin normalerweise nicht so, und kaufe wo immer möglich in der Schweiz; aber es gibt zwei Märkte, da werden wir in der CH ausgenommen wie Weihnachtsgänse: Medikamente und Auto(-Ersatzteile/-Reparatur). Und hier sollte dann eben der Markt spielen...

Ob A.U der richtige Partner ist für so eine diffizile Sache? Das können die Leute von der Markenwerkstatt sicherlich besser.

am 23. Juli 2013 um 9:27

Meines Wissens ist in D der Einbau eines "gebrauchten" Airbags nicht legal, ergo denke ich nicht, dass es in der Schweiz ander ist?

Insofern wird wohl nur Steuergerät zurücksetzen kostengünstig möglich sein.

am 23. Juli 2013 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Nachdem die Airbag(s) vom System deaktiviert sind trotzdem aber das Fahrzeug in Betrieb genommen wir gleicht das fast einer Selbstmordgefährdung.

Also ist jeder ohne Airbag ein Selbstmörder? Wobei, wie kann man sich selbst ermorden? Man kann sich selbst nur töten... :o

Zitat:

Original geschrieben von WRatte

Meines Wissens ist in D der Einbau eines "gebrauchten" Airbags nicht legal, ergo denke ich nicht, dass es in der Schweiz ander ist?

... kann ich nicht sagen, meine Airbags haben noch nie ausgelöst...

Das man den Airbag durch einen Neuen ersetzen muss dürfte wohl einleuchtend sein, jedoch die anderen benötigten Teile?

Mein Tip kam daher:

Ich musste neulich den Wischermotor ersetzen; Kosten in der CH für das Neuteil: 400 Franken. In Deutschland selber Motor 100€. (ok, für sowas hab ich in der Bucht nen Gebrauchten geholt für 10€). Auch ein Polo-Airbag wird in D viiiieeel günstiger zu bekommen sein als in der CH; und die restlichen Teile (Abdeckung, ev. Steuergerät so nötig) sowieso...

Zitat:

Original geschrieben von WRatte

Meines Wissens ist in D der Einbau eines "gebrauchten" Airbags nicht legal, ergo denke ich nicht, dass es in der Schweiz ander ist?

Insofern wird wohl nur Steuergerät zurücksetzen kostengünstig möglich sein.

Da gibts in Deutschland kein Gesetz gegen.

Gebrauchte Airbags dürfen genau so verkauft und auch wieder eingebaut werden wie neue, nur die entsprechenden Gesetze vor allem im Bezug auf diejenigen die damit umgehen müssen beachtet werden.

am 23. Juli 2013 um 10:26

In der Schweiz muss der Airbag funktionieren wenn einer verbaut ist.

am 23. Juli 2013 um 10:26

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Zitat:

Original geschrieben von WRatte

Meines Wissens ist in D der Einbau eines "gebrauchten" Airbags nicht legal, ergo denke ich nicht, dass es in der Schweiz ander ist?

Insofern wird wohl nur Steuergerät zurücksetzen kostengünstig möglich sein.

Da gibts in Deutschland kein Gesetz gegen.

Gebrauchte Airbags dürfen genau so verkauft und auch wieder eingebaut werden wie neue, nur die entsprechenden Gesetze vor allem im Bezug auf diejenigen die damit umgehen müssen beachtet werden.

Gibt es

vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Airbag#Rechtsvorschriften

http://www.arge-altauto.de/getDownload.php?id=171 Punkt 4

Ausgebaute Airbags dürfen nicht wieder neu verbaut noch an Private verkauft werden.

am 23. Juli 2013 um 10:37

Wenn die Airbags ausgelöst haben und die Leuchte leuchtet ist das System ausser Betrieb, also alles, incl. Gurtstraffer usw.

Da dein Auto nur mit Airbag zugelassen ist, wäre dann somit deine Zulassung erloschen, du fährst also ein nicht ordnungsgemäss zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug, heisst also, wenn du in eine Kontrolle kommst und einen Bünzli triffst, bist du ab dieser Minute für mindestens 6 Monate Fussgänger.

Zudem wird deine PW-Versicherung UND deine Unfallversicherung (SUVA) im Falle eines Unfalls bei dem du dich verletzt nichts bezahlen da du grob fahrlässig gehandelt hast.

Du hast folgende Möglichkeiten:

-Sitz mit Airbag vom Schrott, oder Airbag einzeln

-Blindstecker mit Widerstand, macht den Airbag nicht fit, aber das System denkt es wäre einer da und ist wieder betriebsbereit (Leuchte aus).

Aus Sicherheitsgründen sollten die Airbags aber funktionieren. Am besten frage jemanden der sich auskennt (woher kommst du?). Den Crash-Sensor sollte man auch wechseln, hier hilft aber die Fehlerabfrage im Steuergerät. Da VAG dies, wie fast alle Garagen, nur zur Horrorpreisen macht (Auslesen ab CHF 250), empfiehlt sich ein Trip in einen der grossen Kantone :) dort geht es für eine Spende in die Kaffeekasse.

Deine Haftpflicht würde nicht zahlen, nur deine Kollisionskasko würde zahlen, und da auch nur wenn du Grobfahrlässigkeit mit versichert hast. In der CH gilt der, welcher über ein Hindernis fährt das NICHT plötzlich und unvermeidbar auf die Strasse geflogen ist, sprich, wenn du über ein Holz fährst was da liegt, als Unfallverursacher eines grob fahrlässigen Unfalles mit den Konsequenzen (3 Monate Ausweisentzug, Busse, usw.). In der CH hat man immer so zu fahren dass man im Sichtbereich anhalten oder ausweichen kann, tut man dies nicht, ist man automatisch grob fahrlässig.

Im übrigen gilt das auch für die brennende OBD bzw. Abgassystem-Leuchte, wirst du Kontrolliert ist der Ausweis ggf. weg.

Zitat:

Gibt es

vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Airbag#Rechtsvorschriften

http://www.arge-altauto.de/getDownload.php?id=171 Punkt 4

Ausgebaute Airbags dürfen nicht wieder neu verbaut noch an Private verkauft werden.

Wo?

In den von dir genannten Links nicht.

Da ist immer nur ein Mischmasch drinnen, von Empfehlungen und natürlich dem Verbot von Verkauf an Privatleute.

Das ist auch alles ganz schön, aber eine Vorschrift, Richtlinie oder ein Gesetz welches ausdrücklich verbietet, Airbags zu verkaufen, gibt es schlicht weg nicht. Das ist meine Feststellung nach intensiver Recherche im letzten Jahr.

Wenn deiner Werkstatt z.B. die notwendigen Vorraussetzungen erfüllt, kann sie dir nen gebrauchten Airbag kaufen gehen und einbauen.

Meine Bitte an die Mods

es geht hier um eine Frage der Rechtslage, von daher dürfte es kein Thema sein, diese hier im Forum zu diskutieren. Ich bitte daher, den Beitrag nicht gleich zu zu machen ;)

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