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Airbag Steuergerät defekt?

Audi A6 C5/4B

Moin,

mein Dicker hat schon wieder einige Problemchen. Unter anderem ist beim Fehlerspeicher auslesen angezeigt worden, dass das Airbag Steuergerät defekt sei. Fehler wurde gelöscht und war beim erneuten Auslesen ein paar Wochen später wieder drin. Allerdings leuchtet keine Warnleuchte im FIS. Sollte das nicht angezeigt werden?

Und was ist besser? Ein gebrauchtes Steuergerät kaufen oder das defekte überholen lassen? Oder auf Nummer sicher gehen und ein neues kaufen?

65535 - Steuergerät defekt

Beste Antwort im Thema

Also bei Airbag Sachen würde ich immer ein neues Steuergerät einbauen, wenn wiklich ein Defekt vorhanden ist. Aber die Airbagleuchte sollte schon angehen.

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Also bei Airbag Sachen würde ich immer ein neues Steuergerät einbauen, wenn wiklich ein Defekt vorhanden ist. Aber die Airbagleuchte sollte schon angehen.

am 12. Dezember 2012 um 19:03

Hi aus sicherheitstechnischen gründen solltest du ein neues verbauen.

Ich z.b. habe nicht das nötige kleingeld um mir ein neues zu kaufen, deshalb habe ich ein gebrauchtes gekauft und verbaut aber nach kurzer zeit leuchtete die Airbaglampe wieder.

Also Airbagsteuergerät wieder raus mein altes habe ich "reparieren" (es hat sich herausgestellt das der typ das Steuergerät neu geflasht hat da andere firmware softwarestand war ) lassen, ohne einen großen erfolg jetzt benutze ich einen Airbagreseter für 50 € in der Bucht.

Kurz anschliessen und schon "funktioniert" die Airbagleuchte wieder einbahnfrei, frage wird das Steuergerät auslösen da gibt keiner eine Garantie. Aber die Airbagsteuergeräte im 4B sind ja alle überempfindlich gegen kälte bzw schlechte baterie, weil der Selbstest unterbrochen wird speichert er diesen Fehler.

Vor allem sollte man da nicht selbst Hand anlegen, sondern die Arbeit in einer (freien) Fachwerkstatt erledigen lassen, und zwar aus folgendem Grund:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

@Drahke Das hilft mir nur wirklich nicht weiter bei meiner Frage ob mein Airbag Steuergerät jetzt defekt ist oder nicht. Und ich hab doch auch gar nichts davon geschrieben, dass ich irgendwie an Airbags rumbasteln möchte oder ähnliches. :confused:

Airbag Stuergerät defekt

Warum hier immer wieder neue Themen um das selbe Teil aufgemacht werden ist mir ein Rätsel ?!

A) Tippt irgendwer immer alles doppelt oder dreifach...

B) Werden (vieleicht) wichtige infos in einem Thread gegeben die dem anderen Thread helfen könnten...

Benutzt bitte die sufu BEVOR ihr ein neuen Thema erstellt !! Ihr tut Euch damit SELBER einen Gefallen !

mfg derSentinel

Forenpate

Und dass Leute immer gleich meckern ohne überhaupt den Text zu lesen...

Bei mir leuchtet die Airbaglampe eben NICHT auf. Deshalb stehe ich ja vor der Frage ob das überhaupt defekt ist oder ob der Eintrag im FSP vielleicht durch irgend etwas anderes zustande kommt. Zum Beispiel habe ich gelesen, dass das Steuergerät allergisch auf Unterspannung reagiert.

Der Eintrag im FSP wurde übrigens nicht neu angelegt als wir nach dem Löschen eine Probefahrt gemacht haben.

am 14. Dezember 2012 um 19:59

Nabend also ob dein Steuergerät defekt ist hängt davon ab

wenn zündung angemacht wird muss diese leuchten und von alleine ausgehen dann ist dein Steuergerät ok

a) leuchtet die Airbag lampe bei der zündung? ist dies nicht der fall entwieder LED defekt gemacht oder ist defekt sprich möglich das dein Airbag steuergerät wirklich defekt ist und jemand diesen Fehler verstecken wollte.

b) wenn das Steuergerät ausgelesen wird und mann sich den Fehlerspeicher anschaut und restlos alles gelöscht werden kann ist dein Stuergerät nicht defekt lässt sich nichts löschen ist dein Steuergerät defekt.

So jetzt bist du wieder am zug.

@drahkke

"Vor allem sollte man da nicht selbst Hand anlegen, sondern die Arbeit in einer (freien) Fachwerkstatt erledigen lassen, und zwar aus folgendem Grund:

 

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

 

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

 

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

 

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

 

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

 

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

 

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert."

Ich weiss das da keiner ran darf, wenn ich ehrlich sein soll bin ich nicht bereit für minderwertige qualität eines Audi (Bosch) Airbagsteuergerät haufen geld auszugeben.

Wenn man überlegt das so ein Stuergerät mit ein und ausbau und programierung des neuen steuergeräts fast einem wirtschaftlichem Totalschaden gleich kommt stellt sich die frage ob oder ob nicht und viele werden mir recht geben das es verlockend ist (so ein steuergerät zu reparieren) obwohl da keine reparatur stattfindet sonder nur ein reset des Eeproms (Chip) und dadurch der Fehler behoben ist bis zum nächtem ausfall.

Also die bessere variante ist das Stuergerät zu tauschen in Werkstatt (Audi) aber da ja nicht jeder das nötige kleingeld hat .....

ich denke du weisst wo es hinführt

grüße Anto

Zitat:

a) leuchtet die Airbag lampe bei der zündung? ist dies nicht der fall entwieder LED defekt gemacht oder ist defekt sprich möglich das dein Airbag steuergerät wirklich defekt ist und jemand diesen Fehler verstecken wollte.

 

b) wenn das Steuergerät ausgelesen wird und mann sich den Fehlerspeicher anschaut und restlos alles gelöscht werden kann ist dein Stuergerät nicht defekt lässt sich nichts löschen ist dein Steuergerät defekt.

a) Bei der Zündung leuchtet sie, danach geht sie aus.

b) Der Fehler lässt sich löschen und taucht auch nicht sofort wieder auf. Auch nach einer 20min Probefahrt ist der Fehler nicht erneut aufgetaucht. Ist allerdings jetzt das zweite mal im FSP gewesen.

am 16. Dezember 2012 um 11:28

wenn der Fehler gelöscht werden kann, ist dein Steuergerät nicht defekt allerdings ist die Frage ob es doch nicht ein Massefehler sein könnte habe gehört das es solche Fehler geben soll.

Bitte achte mal drauf die so ein Fehler kommt z.b. bei mir immer wenn es Kalt draußen ist und ich den Selbstest unterbreche weil ich das Fahrzeug starte. ( Unterversorgung Spannung fällt unter 8,5V dann meldet Airbag schon mal so einen Fehler)

So fing es bei mir auch an mit Steuergerät an.

 

a) Bei der Zündung leuchtet sie, danach geht sie aus.

Das ist auf jeden Fall so richtig

b) Der Fehler lässt sich löschen und taucht auch nicht sofort wieder auf. Auch nach einer 20min Probefahrt ist der Fehler nicht erneut aufgetaucht. Ist allerdings jetzt das zweite mal im FSP gewesen.

Ist doch gut wenn der Fehler nicht kommt.

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