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Airbags austragen TÜV

Themenstarteram 14. Juli 2004 um 18:58

Hi und Hallo,

hab mal ne Frage und zwar wie läuft das beim TÜV ab, wenn man ein Fahrzeug vorführt das mal Airbags drin hatte, die aber nachträglich entfernt wurden. Muss ich das dem TÜV-Prüfer sagen und der muss das dann in den Papieren eintragen oder muss ich da nichts sagen??? Bitte helft mir, aber bitte keine Fragen warum die Airbags draussen sind oder endlos Threads in dem mir jeder schreibt, das er die Airbags niemals rausbauen würde!!! Die Airbags sind draussen und fertig, ein warum ist uninteressant!!!

Gruß

Markus

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24 Antworten

Müssen vom TÜV ausgetragen werden, aber woher soll der Prüfer wissen das mal welche drin waren wenn die draussen sind?

Themenstarteram 14. Juli 2004 um 19:52

mh das dachte ich mir auch schon "woher er das weiß", aber vielleicht hat er irgendeine Nummer im Fzg/Brief die dem TÜV-Prüfer das sagt!!!

Wie läuft das austragen denn normalerweiße ab??? Irgendwie ist das doch schon blöd, sagt man was, dann meckert einem der TÜV-Mensch voll, und sagt man nichts, ist man der Dumme wenn´s raus kommt!!!

ich will mich ja nicht jetzt mit meinem unwissen blossstellen, aber ist es nicht verboten pkw sicherheitstechnisch runter zu rüsten? ergo wird dir auch keiner nen illegalen ausbau bestätigen!?!

ich bin mir auch ziemlich sicher das man airbags gar nicht austragen KANN, weil es eben eine sicherheitstechnische einrichtung ist die man nicht ausgetragen bekommt...

aber ich lasse mich gern eines besseren belehren.

am 16. Juli 2004 um 5:15

man kann airgags austragen lassen ... hat n bekannter vor gut nem jahr auch gemacht ...

fahr zum tuner...

Zitat:

Original geschrieben von LogicCube

ich bin mir auch ziemlich sicher das man airbags gar nicht austragen KANN, weil es eben eine sicherheitstechnische einrichtung ist die man nicht ausgetragen bekommt...

Genauso ist es.

 

Wenn das Modell serienmäßig einen Airbag hat, ist eine Rückrüstung NICHT eintragungsfähig.

 

Wer trotzdem OHNE Airbag-Lenkrad fährt, bekommt im Falle eines Falles arge Probleme, weil er mit einem Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs ist....

am 16. Juli 2004 um 6:56

wenn eine rückrüstung nich zulässig ist,dann frage ich mich,warum es dann zum beispiel von raid rückrüstkits gibt,mit denen man auf normales sportlenkrad zurückrüsten kann und da sogar ne abe bei liegt???bei meiner freundin hats geklappt am 6n,und in den papieren steht jetzt fahrerairbag deaktiviert,undd afür fährt sie jetzt nen 30er raid.

am 16. Juli 2004 um 7:05

Airbag

 

ich hatte auch 2 airbags drin-habe dann aber ein sportlenkrad eintragen lassen,der tüv hat gar nicht nach ehemaligen airbags gefragt....

wie gesagt einfach rausbauen und mit sportlenkrad und handschuhfach (oben) zum tüv...aber vergiss nicht die airbag kontrollleuchte auszubauen..

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Genauso ist es.

 

Wenn das Modell serienmäßig einen Airbag hat, ist eine Rückrüstung NICHT eintragungsfähig.

 

Wer trotzdem OHNE Airbag-Lenkrad fährt, bekommt im Falle eines Falles arge Probleme, weil er mit einem Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs ist....

Quatsch!

Es gibt für RAID und JOM Lenkräder ein Rückrüstkit, allerdings nur für 32er.

Das Ding hat sogar ABE, also muss man das nichmal eintragen lassen.

am 16. Juli 2004 um 10:23

ja hat ne ABE aber die ist nur gültig wenn man das von einer qualifizierten werkstatt einbauen lässt usw.!

also mit selber mal kurz rausbauen is nicht

aber man kann einen airbag austragen lassen, da gebe ich meinen vorrednern recht!

wie das beim beifahrerairbag ist weiß ich aber auch nicht

gruß

fixius

ach das geht schon, das baut man selbst ein und lässt das anschließend von ner werkstatt begutachten und sich nen wisch ausstellen, wird ja wohl nicht das problem sein.

am 15. Mai 2005 um 10:21

Weiss nun mal jemand wie das mit dem Beifahrerairbag ist??

Fahrerairbag bleibt erstmal da wo er ist, aber der Beifahrer muss demnächst raus!

Weiss jemand was über den BEIfahrerairbag????

Mfg

am 15. Mai 2005 um 10:24

Fahr zu VW, lass den ausbauen (wird stattdessen ein Widerstand verbaut damit die Airbaganlage weiterhin funktioniert). Die Werkstatt wird dir den Ausbau bestätigen und damit musst du glaube ich noch zum TÜV..

Forrest

am 15. Mai 2005 um 10:56

Zitat:

Original geschrieben von smollok

Weiss nun mal jemand wie das mit dem Beifahrerairbag ist??

Fahrerairbag bleibt erstmal da wo er ist, aber der Beifahrer muss demnächst raus!

Weiss jemand was über den BEIfahrerairbag????

Mfg

Hallo,

der Beifahrerairbag ist austragungsfähig und dies werden die meissten VW-Werkstätten auch machen! Gründe dafür gibt es schon ein paar, die dieses Austragung zulassen! Der jedoch driftigste meiner Meinung nach ist ein Kindersitz, der verkehrt herum auf dem Beifahrersitz angebracht wird! Ein auslösender Airbag könnte dann ein sich dort befindendes Bayby töten, von daher ist eine Austragung (vorrübergehende Stillegung) dieses Airbags sinnvoll!

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