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Airbagsteuergerät wechseln bei A6 4B

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 19. September 2012 um 9:15

Ich möchte das Airbagsteuerteil beim A6 4B wechseln. Es liegt wohl in der vorderen Mittelkonsole unter dem Aschenbecher.

Wie komme ich da ran?

Navi und Klimaregler sind bereits ausgebaut.

Beste Antwort im Thema

Drahkke entwickelt sich hier langsam zum zweiten hurz100 :D

Man kann es mit den hinweisen auch übertreiben...

14 weitere Antworten
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14 Antworten

Aschenbecher auch raus. Dann siehst es schon.

Es ist auf der Mittelkonsole angeschraubt mit 3 Schrauben.

Eventuell mußt die Heizung für die Füße ausbauen. Sind schwarze Plastikteile, die sitzen genau darüber. Wenn Pech hast, mußt die gesamte Mittelkonsole raus (von Hinten an) damit du die Heizungsteile raus- und reinbekommst.

Themenstarteram 19. September 2012 um 10:30

Und wie bekomme ich den Aschenbecher raus? Sehe da nix zum schrauben... sind da irgendwo Klemmen?

die ganze Blende, wo Radio, Klima und Ascher drin sind, ist mit 4 Schrauben in jeder Ecke angeschraubt.

Öffne den Ascher und du müßtest es sehen

Themenstarteram 19. September 2012 um 15:06

Danke hab es gefunden und ausgebaut

und es sind 10 Schrauben

2x Kreuzschlitz oben rechts und links

4x hinter dem Navi

4x hinter der Verkleidung der Konsole (oberhalb der 4 Schrauben die hinter dem Navi sind)

man muß erst den hinteren Teil der Mittelkonsole entfernen, erst dann kann der vordere Teil entfernt werden.

hab kurzerhand das Handschuhfach ausgebaut, dann geht es einfacher...

man muß auch noch die Lüftungskanäle entfernen, erst dann kommt man ran...

Zitat:

Original geschrieben von audia62012

Ich möchte das Airbagsteuerteil beim A6 4B wechseln.

Diese Arbeit solltest du in jedem Fall einer (freien) Fachwerkstatt überlassen.

Der Hintergrund ist folgender:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

es ist nur ein Steuergerät

Es ist Bestandteil des Airbagsystems. Das ist das Einzige, was hier zählt.

Es heißt ".....Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten ...."

Das ist hier nicht der Fall.

Kein Sprengstoff enthalten im Steuergerät.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

...

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

....

Schon gut, aber nur in Deutschland und der Schweiz!!

Im übrigen Europa sieht es anders aus, und als MotorTalk behauptet "Europas größte Auto und Motor-Comunity" zu sein wäre es wohl sinnvoll eine "Abgrenzung" einzulegen, Europa ist trotzdem mehr als "Deutschland"!

Drahkke entwickelt sich hier langsam zum zweiten hurz100 :D

Man kann es mit den hinweisen auch übertreiben...

Zitat:

Original geschrieben von V8Freund

Im übrigen Europa sieht es anders aus, und als MotorTalk behauptet "Europas größte Auto und Motor-Comunity" zu sein wäre es wohl sinnvoll eine "Abgrenzung" einzulegen, Europa ist trotzdem mehr als "Deutschland"!

Entscheidend ist hierbei, daß das Forum deutschem Recht unterliegt.

Huuuuurz :)

Zitat:

Original geschrieben von David00

Es heißt ".....Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten ...."

Das ist hier nicht der Fall.

Kein Sprengstoff enthalten im Steuergerät.

Nein der Sprengstoff ist in den Airbag- und Gurtstraffereinheiten enthalten und das Steuergerät ist ein Teil des Airbag- und Gurtstraffersystems.

Was ist daran so schwer zu verstehen? :confused:

am 20. September 2012 um 18:55

Zitat:

Original geschrieben von V8Freund

 

Im übrigen Europa sieht es anders aus, und als MotorTalk behauptet "Europas größte Auto und Motor-Comunity" zu sein wäre es wohl sinnvoll eine "Abgrenzung" einzulegen, Europa ist trotzdem mehr als "Deutschland"!

Und wo ist der Gerichtsstand von MT?

 

Also machen wir an der Stelle zu und versenken den Thread später im sehr sehr tiefen Archiv:)

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